Schriftliche Sachkundeprüfung online mit Lösungen

    • Erster Beitrag

    Hier ein Link für die schriftliche Sachkundeprüfung. Mit Lösungen und Zeitangabe.


    Wer schaft wie viel Punkte? Junge und auch alte Hasen! Prüfung schon lange her? Dann macht sie noch mal! Selbstverständlich ist sie natürlich auch zum üben da.


    Eure Ergebnisse würden mich echt interessiern.


    http://www.dihk-bildungs-gmbh.de/index.php?id=388



    Gruss Bühnengrabenman 8)
    P. S. Ich hatte 68 von 100 Punkten.

    Bühnengraben: Der (bestge)sicherste Ort der Welt!!!

  • Hi Woölfman


    Ich nege dennoch zur ausführung von guardian.


    Wie oben schon gepostet herrscht hier ein sehr abartiges Kaufverhalten. Was willste denn machen wenn einer durchs Kaufhaus rennt un räumt die Ware in seinen Rucksack.


    Das wäre dann ja auch ein Versuchter Diebstahl.


    Dies ist aber ein Kaufverhalten dass wir doch heute täglich erleben. Die gehen dann zur Kasse und zahlen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Dies ist aber ein Kaufverhalten dass wir doch heute täglich erleben. Die gehen dann zur Kasse und zahlen.[/quote]


    Oder auch net.Das ist doch situationsabhängig.Dafür gibts doch den Kaufhausdetektiv.
    Natürlich muß der dann hinterherrennen und gucken ob der/die Kunde/in alles aufs Band tut.
    Nach meiner Erfahrung ist es doch so,wenn jemand schon was einsteckt,dann holt er es in den seltensten Fällen
    an der Kasse wieder hervor.und wenn doch okay Glück für den Kunden.
    das kaufverhalten der Kunden werden wir aber nicht ändern können.
    Sieht man den Gegenstand nicht mehr:Bruch fremden Gewahrsams,Gründung neuen Gewahrsams.
    Natürlich wartet ein guter Hausdetektiv bis der Kunde hinter der Kasse ist,sie also schon passiert hat.
    Ich neige trotzdem zu landgrafs Ausführung,die natürlich sehr juristisch ist.


    Über was reden wir eigentlich :lol:
    Wir kennen doch beide das Geschäft 8)


    Gruß Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Zitat von Wolfman


    ganz so einfach ist denn in der Praksis dann doch nicht



    Er muss sich nur an die Anweisungen der Märkte halten. Ich kenne einige die verbieten ansprachen im Verkaufsraum. Ansprachen eben nur nach passieren der Kasse.


    Genau so isses

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Wolfman

    Fakt ist:Der Versuch ist strafbar und wenn der Artikel nicht mehr zu sehen ist,siehe landgrafs Ausführung :!:


    Richtig - der Versuch des 242 ist strafbar. Aber auch nur dann, wenn zum Versuch alle TBM erfüllt sind.


    Und wenn der Kunde die Ware bezahlen will, und sie nur mangels Transportmöglichkeit in die Tasche steckt um an der Kasse wieder rauszuholen, sind eben de facto nicht alle TBM erfüllt.


    Dem Kunden hier einen Versuch zu unterstellen, ist unmöglich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Moin,


    ihr schmeisst hier grundsätzliche Definitionen und Tagesgeschäft durcheinander. Wie man einen Täter überführt und die Tat vor Gericht beweisen kann ist aber zur grundsätzlichen Bewertung irrelevant. Das es dem Ladendetektiv schwer fallen wird die Diebstahlsabsicht (sprich die rechtswidrige Zueignungsabsicht)
    zu beweisen wenn der "Kunde" die Ware "unorthodox" zur Kasse transportiert steht natürlich fest. Nur ist der Diebstahl halt juristisch nicht erst hinter der Kasse (warum eigentlich dort und nicht erst beim Verlassen des Gebäudes ??) beendet. Ihr sprecht natürlich von eurem täglich Brot und wie ihr zu einem "Erfolg" gelangt, klar....


    Kleiner Exkurs:


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Dieb euch dann nach der Kasse abhaut ?? War das dann Beihilfe durch Unterlassen (eure Garantenstellung hier mal vorausgesetzt) und was wenn der Inhaber des Ladens versucht euch daraufhin eine Schadensersatzpflicht aufzubürden da ihr den Diebstahl ja früher hättet unterbinden können ??


    Gruss L. :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • landgraf, ich spreche hier weniger von Tagesgeschäft...hab noch nie als Kaufhausdetektiv gearbeitet...


    Sicher ist der Diebstahl juristisch nicht erst hinter der Kasse vollendet, das kann auch bereits vorher sein, nämlich genau dann, wenn der Kunde tatsächlich vorhat, die Ware ohne zu bezahlen mitzunehmen. Dann sind alle TBM erfüllt.


    Aber bei dem Kunden, der die Ware lediglich "unorthodox" (um deine Worte zu nutzen) zur Kasse transportieren will, sind eben de facto nicht alle TBM erfüllt, und somit kein Diebstahl und auch kein Versuch des Diebstahls erfüllt.

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    Team_Signatur

  • ..und genau da beginnt die gerichtliche Beurteilung ins Spiel zu kommen... :D

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • @
    Na da hab ich ja was angezettelt. Aber sehr interessant!


    Als ich "damals" bei Allkauf war galt strikt: Zugriff erst hinter der Kasse.
    Warum, obwohl bereits im Laden bestimmte Straftatbestände gegriffen hätten, ist mir auch einleuchtend....


    Kein "unorthodox" einkaufender Kunde besucht dieses Geschäft nochmal, wenn er bereits im Laden "über den Haufen gerannt wird"!
    Und soweit ich mich erinnern kann, war es meine Aufgabe... Ladendiebstahl aufzuklären...., ja auch zu verhindern...
    Schön wäre es gewesen, wenn man auch dafür bezahlt worden wäre, Kunden über ihr fragliches Verhalten im Laden aufzuklären, war aber nicht. Gemessen wurde man an den Fangzahlen... ergo galt 100% der Aufmerksamkeit Vollzug Diebstahl....
    Logisch war auch für mich jeder, der irgendwas nicht in den Korb legte, oder auch ohne Korb rumrannte und Ware hortete suspekt.
    Aber im Laden habe ich nur die Leute hoch genommen, die zB das Getränk konsumiert... und nicht die leere Flasche mit zur Kasse genommen..., sondern irgendwo verschwinden lassen haben... die den Appel verspeist hatten, ehe er auf der Waage an der Kasse war....( ja... beim "fressen" des Appels... :roll: )
    Also nur Gewahrsamsbruch in Tateinheit mit Diebstahl.... war relevant
    - und ist wohl heute noch so.


    (Sonst könnte man ja auch jeden Kunden, der nach der Anprobe von irgendwas die Ware nicht wieder an den alten Ort verbringt, sondern zB die 42' Herrenschuhe bei den 37' Damen.. hinpackt ansprechen...
    Die 42' sind für andere Kunden nicht mehr verfügbar... geschäftsschädigend... das Personal hat erheblichen Mehraufwand bei der "Ordnung" ... kostet... und und...
    Wird nicht vollzogen, da wie oben geschrieben, sonst keiner ein zweites mal diesen Laden betritt...)


  • An der Kasse findet doch der eigentliche Eigentumsübergang durch das bezahlen erst statt, nicht an der Ausgangstür. Wenn bezahlt ist, ist es vorbei mit "habe ich in der Tasche nur vergessen", auch wenns wirklich stimmen würde. Vorher ist alles andere zwar unterstellbar aber nicht beweisbar, hier gibts doch nur die Vermutung ersten Anscheins. Das rechtfertigt keine Notwehr.


    Zum anderen werden hier die meisten unter uns Schwierigkeiten haben, nen 12jährigen zu verfolgen wenn der Gas gibt.

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von Faultier

    @
    (Sonst könnte man ja auch jeden Kunden, der nach der Anprobe von irgendwas die Ware nicht wieder an den alten Ort verbringt, sondern zB die 42' Herrenschuhe bei den 37' Damen.. hinpackt ansprechen...Die 42' sind für andere Kunden nicht mehr verfügbar... geschäftsschädigend... das Personal hat erheblichen Mehraufwand bei der "Ordnung" ... kostet... und und...Wird nicht vollzogen, da wie oben geschrieben, sonst keiner ein zweites mal diesen Laden betritt...)


    Strafrechtlich völlig irrelevant.... bleiben wir doch mal beim Thema.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."


  • Und genau das ist auch meine Meinung. Die Marktleitung würde den Detektiv ganz schnell eleminieren wenn hier versuchter Diebstahl zur Anzeige gebracht wurde.


    @ Landgraf
    In einer Obstabteilung geht immer mal was.....grins

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zum anderen werden hier die meisten unter uns Schwierigkeiten haben, nen 12jährigen zu verfolgen wenn der Gas gibt.[/quote]


    Wieso sollten hier die meisten Schwierigkeiten haben,einen 12 jährigen zu verfolgen :?
    Und was hat das jetzt mit der Frage von landgraf zu tun,die ja schon hinlänglich beantwortet wurde?


    Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.




  • genauso siehts aus

  • Zitat von killerwitti

    hab immer so um die 90 prozent reicht das???oder kommen in der richtigen prüfung noch andere schwerere fragen auf mich zu ?


    greetings from killerwitti




    bei mir war es so hatte zwar keine 90 Prozent aber bei mir haben sie im Mündlichen nichts schweres gefragt halt nur vom Bogen Fragen die ich den halt falsch hatte.



    Aber das ist von Prüfer zu Prüfer verschieden

  • Moin Moin


    hatte in 40 min - 96 %


    Ist das so ungefähr die Prüfung die man durchführt wenn man den Schein macht ???


    Und wieviel Prozent braucht man wenn man bestehen will ???


    Lg Jo

  • Hi,


    du musst in beiden Teilen mindestens 50% richtig haben dann hast bestanden.Vom Aufbau her ist die Prüfung ähnlich wie die "Richtige" aber natürlich nicht die selben Fragen :wink: Ich empfehle immer Bücher zum lernen weil dort kannst du detailiert alles nachlesen was relevant ist gerade bei den Tatbeständen und den Rechtfertigungsgründen ist das wichtig.


    Ich würde solche Online-Prüfung für die Sachkunde immer mit einer Online-Führerschein Prüfung vergleichen es gibt Grundlagen die drin sein müssen die auch eigentlich jedesmal kommen aber dann bei der Prüfung ist alles detaillierter,durch solche Prüfungen kann man aber abfragen ob man die Grundlagen drin hat aber meiner Meinung nach auch nicht mehr.

  • Achso.. Ja ist ja interessant..


    Ich will eben Anfang 2008 die Sachkunde machen und bin sowieso am überlegen wie ich da lerne.. ich hab da sowieso gehört das es dazu so bücher gibt usw. Ich habe da ein Angebot entdeckt von einer Sicherheitsfirma in meiner Gegend die bietet einen Lehrgang an und die anschliessende Prüfung findet dann in Karlsruhe statt.. Zum Preis von 500 Ocken find ich das in Ordnung oder ?


    Gruß Jo

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