Statistik Abschlussprüfung

  • Der DIHK hat nun auch die Ausbildungsstatistik für das Jahr 2006 veröffentlicht, damit ergibt sich für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit bisher folgendes Bild:


    2004 - 9 Prüflinge - 3 Bestanden - 66,67% Durchfallquote


    2005 - 332 Prüflinge - 230 Bestanden - 30,72% Durchfallquote


    2006 - 832 Prüflinge - 495 Bestanden - 40,50% Durchfallquote


    Wenn sich der Trend fortsetzt, kann es ja lustig werden...

  • Das entspricht einer Durchfallquote von rund 45 %. - Interessant wäre aber zu wissen, in welchen Bereichen bzw. Fächer die meisten durchgefallen sind und wie die Aufgabenstellungen waren, die nicht ausreichend bewältigt wurden.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Hallo Rolf0404,


    gute Frage, nur leider werden diese Werte nicht bundesweit veröffentlicht.


    Ich glaube allerdings, dass ich einen ziemlich guten Überblick habe und die folgenden Aussagen durchaus repräsentativ sind:


    1. Todesfach Nr. 1 ist "Rechtsgrundlagen"


    Die Prüflinge haben vielleicht das Wissen, sind aber auf die (eigentlich immer gleiche) Aufgabenstellung nicht vorbereitet. Dabei wird zum großen Teil immer das Gleiche abgeprüft, z.B. der Versuch eines beonders schweren Fall des Diebstahls (§§ 23, 23, 242, 243, TBM aus 242, Qualifikation aus 243, kein RFG, SAG). Dieser TB sollte (fallbezogen) in 5 Minuten erledigt sein.


    2. Todes-(Fach) Nr. 2 ist die mündliche Prüfung


    Ein Drittel der abgegeben Dokumentationen sind Praktikumsberichte, die Vorgaben der Ausbildungsverordnung werden nicht erfüllt. Ein Drittel der Dokumentationen sind "ausgedacht", in der Prüfung wird es dann schwierig. Ein Drittel ist in Ordnung, dann ist die Prüfung auch kein Problem.


    3. Todesfach Nr. 3 ist "Schutz und Sicherheit"


    Immer dann, wenn es um hartes Wissen geht, haben die Prüflinge Probleme, z.B. im Sommer 2006 bei der DIN 77200 und beim § 10 ArbSchG, im Winter 2006/2007 beim BAB.


    4. Nicht-Todesfach Nr. 1 ist "Situationsgerechtes Verhalten"


    Dieses Fach ist so leicht, dass nur selten jemand unter dem Strich steht, 80-90% werden häufig locker erreicht.


    5. Nicht-Todesfach Nr. 2 ist "WiSo"


    Das ist ein reines Lernfach, außerdem "multiple choice". Da Teilantworten gewertet werden, ist es ziemlich leicht, die 50% zu erreichen. Manche Fragen sind allerdings so abgehoben, dass meistens auch bei 80% Schluss ist. Hier vermute ich übrigens, dass die Ergebnisse bei der laufenden Prüfung einen Tiefstand erreichen...


    Es spielt übrigens anscheinend keine große Rolle, ob die Teilnehmer aus der betrieblichen Ausbildung (also mit Berufsschule) oder aus der schulischen Ausbildung kommen, was eigentlich zu vermuten wäre. Ganz offensichtlich ist die Vorbereitung flächendeckend so mies, wie in den Themen "Berufsschule", "Dokumentationen" usw. dieses Forums nachzulesen ist.


  • Eine gute Möglichkeit wäre aber, Zusatzschulungen für Meister anzubieten, die Ihre Prüfung noch nach der Prüfungsordnung für WSM abgelegt haben, dann könnten diese vielleicht so manches in den Betrieben auffangen. Ist nur eine Überlegung:-)

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Noch eine kleine Frage:


    Lehrer51: "Dieser TB sollte (fallbezogen) in 5 Minuten erledigt sein"


    Wie tief prüft ihr da? - Allein die Deffinition der TBM beim 242 nimmt doch schon Zeit in Anspruch (z.B. die Wegnahme mit ihrem Gewahrsamsbruch und der Unterscheidung in Eigen- unf Fremdgewahrsam). Dann noch die TBM aus der Qualifizierung. Jetzt erkennt er noch schnell, dass die Tat im Versuch stecken blieb und erläutert den § 23. Ok, die Rechtswidrigkeit hat er schon bei der Zueignungsabsicht abgeklärt und SAG liegen auch keine vor.


    Aber das alles nimmt IMO schon etwas Zeit in Anspruch. Da muss ich die Prüflinge schon etwas in Schutz nehmen :)


    Mir selbst lief bei der Meisterprüfung die Zeit davon, weil ich mich zu ausgiebig mit der Fahrlässigkeit beschäftigt hatte und dabei glatt eine Nötigung übersehen habe, d.h. eigentlich nicht übersehen, aber ich hatte einfach für mich entschieden: das ist keine. Allerdings für die Begründung keine Zeit mehr gehabt.


    War nicht weiter schlimm, es ging ja doch gut aus :)

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Hallo Rolf0404,
    in der Tat ist die Vorgehensweise, also die Fallbearbeitung das Problem.
    In der AP werden (bisher jedenfalls) immer 2 Fälle geschildert und die Aufgabenstellung ist dann (bezogen auf den Täter) im Prinzip sinngemäß immer die gleiche, z.B.:
    Welche Straftaten hat der Täter begangen? Begründen Sie ausführlich.
    Welche Tatbestände hat der Täter erfüllt? Erläutern Sie fallbezogen.


    Ein kleines Beispiel:


    T schneidet ein Loch in den Zaun und gelangt dadurch auf das Betriebsgelände der ABC GmbH.


    Lösung:


    T hat tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft folgende Tatbestände erfüllt:


    § 303 StGB Sachbeschädigung
    Sache (Zaun)
    Fremd (Zaun ist Eigentum eines anderen)
    Beschädigt (Verletzung der Substanz)
    § 303c enthält Antragserfordernis


    § 123 StGB Hausfriedensbruch
    Eindringen (Gegen den Willen des Berechtigten in den Schutzbereich gelangen)
    Befriedetes Besitztum (Gelände ist durch Zaun eingehegt)
    Eines anderen (des Berechtigten/Besitzers)
    Antragsdelikt gem. Abs. 2


    Die Aufgabenstellung lautet ja nicht: "Wie kann ein Täter Hausfriedensbruch begehen", sondern "wie hat der Täter in diesem geschilderten Fall Hausfriedensbruch begangen"?
    Dadurch kann man sich natürlich die Aufzählung der Alternativen sparen, da i.d.R. eine Variante ausreicht.
    Mehr wird von der Aufgabenstellung her gar nicht verlangt – und bringt auch keine Punkte!
    Wenn man mal davon ausgeht, dass diese Aufgabe z.B. 8 Pkt. bringt, hat der Prüfling bezogen auf 90 Min. Prüfungszeit gut 7 Min. Zeit, für die paar Worte absolut ausreichend (vorausgesetzt, man schreibt keine Romane über 2 Seiten DIN A4, habe ich auch schon gesehen).
    Bei anderen Tatbeständen ist das Zeit-Nutzen-Verhältnis übrigens häufig für den Prüfling noch viel günstiger (Beispiel: Qualifikation aus § 243 StGB – Nur „Einbrechen“, wenn der Täter zum Zwecke des Diebstahls in einem Gebäude gewaltsam eine Umschließung öffnet).
    Das Problem könnte allerdings sein, dass die Prüflinge noch von "alten" WSFK und Meistern nach dem dort geforderten Raster vorbereitet werden...

  • Hallo,


    das Problem könnte behoben werden wenn den betrieblichen Ausbildern die alten Prüfungsfragen ausgehändigt werden und diese sich dann damit beschäftigen, das die IHK bei einem neuen Beruf andere Fragen stellt als bei der WSFK dürfte jedem einleuchten, ebenfalls müsste man die Lösungen der Fragen haben.


    rolf, welche Zusatzschulungen stellst du dir da vor?

  • Zitat von Lehrer51

    Das Problem könnte allerdings sein, dass die Prüflinge noch von "alten" WSFK und Meistern nach dem dort geforderten Raster vorbereitet werden...



    Das glaube ich weniger, auch die alten Raster wurden doch nach einem Fallschema bearbeitet und Qualifizierungsmerkmale auch nur deliktbezogen bearbeitet. Ich kann mich aber an ehemalige WS-Lehrgänge erinnern, wo dann immer wieder abgefragt wurde: "Was ist ein Hausfriedensbruch, Was ist ein Diebstahl usw" , aber viel weniger "weshalb beght der Täter ein Hausfriedensbruch etc." - Vielleicht sollte man die Fallbearbeitung mehr gewichten. Und vor allem zeigen, was in der Prüfung absolut ausreicht und was überflüssig ist. Wie das in der schulischen Praxis gehandhabt wird, weiß ich nicht.


    Diagolos


    Genauer habe ich darüber noch nciht nachgedacht. Aber vielleicht so in die Richtung, einfach den Uterschied zwischen der WSFK und der FSS nach zu schulen. - Wie immer der aussieht:-)

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Eine Menge Probleme/Fragen...
    1. Ein verbindliches Schema für die Fallbearbeitung gibt es nicht und kann es auch nicht geben, wir sind schließlich nicht bei der Polizei oder im Jura-Studium. Wenn der Aufbau bewertet würde, könnte jeder Prüfling mit dem Argument "Wo steht das?" Widerspruch einlegen und würde problemlos Recht bekommen. Die Bewertung kann sich letztlich nur an der Aufgabenstellung orientieren. Wichtig ist also alles, was gefragt wird, aber auch nur das... (Ich sehe da im übrigen auch kein großes Problem). Außerdem ist die schriftliche Prüfung im Prinzip eine (theoretische) Wissensfeststellung, noch so gut verpackte "heiße Luft" bleibt eben "heiße Luft".
    2. Die einzelnen Tatbestände werden natürlich unterschiedlich gewichtet, für aufwändige, komplizierte TB gibt es durchaus mehr Punkte. Das hilft den Prüflingen allerdings auch nicht so viel weiter, jemand der schon beim Diebstahl Probleme hat, wird bei der Nötigung oder beim Betrug erst recht Probleme haben. Beleg: Ich habe mal meine private Statistik herangezogen: Nach der Korrektur von über 100 Arbeiten, in denen die Nötigung vorkommen sollte, ist immerhin 3x das Wort "verwerflich" aufgetaucht, der Begriff "Mittel-Zweck-Relation" stolze 1x. Noch Fragen zum Niveau der Prüflinge bzw. der Ausbildung/Vorbereitung?
    3. An den Berufsschulen, dies gilt bisher leider auch für die schulischen Bildungsträger, werden die Azubis einfach erschreckend schlecht ausgebildet und auf die Prüfung vorbereitet. So ist z.B. in den offiziellen Prüfungskatalogen ausdrücklich der "subjektive" Tatbestand erwähnt, der meines Wissens in der WSFK-Prüfung nie eine große Rolle gespielt hat. Bei der laufenden Prüfung wurde nun das erste Mal danach gefragt, ich bin mal gespannt, ob ein Prüfer in Deutschland z.B die Begriffe "bedingter Vorsatz" oder "Eventualvorsatz" zu lesen bekommt.
    4. Zwischen dem Wissen von FfSuS und WSFK gibt es keinen Unterschied, Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung. Die Azubis müssen allerdings wesentlich mehr Tatbestände büffeln.
    5. Abgelegte Prüfungen können beim U-Form-Verlag bestellt werden, jeder Ausbildungsbetrieb erhält spätestens vor der Zwischenprüfung entsprechendes Werbematerial. Ein Satz für die ZP kostet 7,25 €, für die AP 11,25 €. Dort gibt es auch die o.a. Prüfungskataloge für 3,10 € (ZP) und 4,60 € (AP). Die Beschaffung sollte für jeden Ausbildungsbetrieb Pflicht sein.
    Link: http://www.u-form-shop.de/cgi/…d=u-form&referer=homepage
    6. Bücher gibt es genug, das "Lehrbuch für den Werkschutz" reicht allerdings alleine nicht, da es logischerweise nicht alles abdeckt. Dafür kann man sich die Vorschriftensammlung sparen, Gesetze und Verordnungen gibt es aktuell und kostenlos im Internet, z.B. unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/
    7. Fortbildungslehrgänge, in diesem Fall für WSFK und Meister, sind zwar modern und bringen den Veranstaltern auch viel Geld ein, sind aber nicht effektiv. Rechnen wir einmal ein Wochenendseminar, Kosten 400 €, dafür bekommt man Spitzen-Fachliteratur und Zeit zum Lesen hat man auch...


    Zum Schluss noch ein Hinweis: Natürlich ist im dualen System die Berufsschule für die Theorie und der Betrieb für die Praxis zuständig, die Gesamtverantwortung liegt aber beim BETRIEB.

  • Zitat

    Zum Schluss noch ein Hinweis: Natürlich ist im dualen System die Berufsschule für die Theorie und der Betrieb für die Praxis zuständig, die Gesamtverantwortung liegt aber beim BETRIEB.



    Nur beschissen wenn dem Betrieb die Ausbildung im Grunde scheißegal ist, weil man ja nur eine billige Arbeitskraft ist.

    „Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.“

  • Das ist pauschalisierender Blödsinn.
    So billig sind Azubis auch wieder nicht. Rechne mal die Schulzeit raus und mache einen Querverweis zu den Stunden, die Du Schaffen muss, laut Vertrag. Da ist ein 34a, auch ein Nicht-Ossi, der flexibler einsetzbar ist, nur ganz geringfügig teurer.


    Einigen der Betriebe sind deren Azubis wirklich total wurscht, aber das sind nur wenige.
    Das Problem findet sich eher NACH der Prüfung, wenn die FSS sehen muss, das der Markt keine will und bezahlt und er dann wie eine WFK bezahlt wird, mit Glück.

  • @ lehrer51: Eine sehr lange Ausführung und zunächst einmal "danke" für den Hinweis auf u-form-shop.


    Wir bilden selbst keine FaSchuSis aus, sondern entsenden auf entsprechende Lehrgänge zur GSSK.Letzendlich wird aber "Recht" eben auf diesen Lehrgängen und bei der FKSS (davon gehe ich aus) eben an entsprechenden Berufsschulen gelehrt. Insofern sehe ich da die Verantwortung nicht eindeutig beim Betrieb. Von den Dienstleistern, die ihre Azubis einzig dazu einstellen, um billig Objekte zu bewachen, rede ich nicht.


    Es liegt mir auch absolut fern, irgendwelche Verantwortlichkeiten festzulegen oder Schuldzuweisungen zu machen. Aber es darf doch gesagt werden, dass es in der Branche in den letzten Jahren so ziemlich Veränderungen gab (WSFK-FKSS-GSSK), die auch in den Betrieben erstmal nachvollzogen werden müssen.


    Eine klitzekleine Unstimmigkeit sehe ich in der Aussage "wir sind ja nicht bei der Polizei oder im Jura-Studium" einerseits und in dem Bemängeln des zu wenig vorkommenden Begriffes der Mittel-Zweck-Relation. Man darf dabei vielleicht auch nicht außer acht lassen, dass so mancher Versuch der Niveauanhebung durch "Ausbildung" irgendwann zwischen Arbeitsunfällen, Bränden, Verkehrsunfällen, Ermittlungstätigkeiten usw... stattfindet. Dies alles im Schichtdienst. Das praktische Berusleben eines solchen "Ausbilders" besteht eben nicht nur aus der Lehrtätigkeit:-) bzw. der Vorbereitung. Wir arbeiten auch noch....lach.
    Hinzu kommt vielleicht noch - wie ich für meine Person sagen kann -, dass die Meisterprüfung schon einige Jahre zurück liegt, die WSFK noch länger und meine Dienstzeit bei der Polizei schon seit 30 Jahren beendet ist.


    Ein Großteil der Vorbereitung erbringen die Werkschutzangehörigen eben auch in Eigenleistung zuhause, aber auch am Arbeitsplatz. Entsprechendes Lernmaterial haben sie dazu - übrigens auf Firmenkosten selbstverständlich zur Verfügung. Trotzdem stelle ich auch oft genug fest, dass einige trotz Lehrgänge und trotz Lernmaterialien


    a. die "Sprache" der Aufgabenstellungen nicht verstehen (Was wollen die jetzt wissen?) - Wahrscheinlich gerade deshalb, weil es keine Ex-Polizisten oder Jura-Studenten sind und
    b. Nicht wissen, WIE sie an den Fall heran gehen.


    Das ist keineswegs als Vorwurf gedacht, sondern lediglich ebenfalls eine Feststellung meinerseits.


    Was die Fortbildungslehrgänge für WSFK und Meister anbelangt, komme ich allerdings zu der selben Auffassung. Ich habe kürzlich an einem update teilgenommen. Da waren meine Erwartungen zu hoch. Tatsächlich kam nichts von den sog. Neuerungen oder den Erweiterungen, die den Unterschied zwischen WSFK und FKSS ausmachen. Ich ging davon aus, dass die FKSS tiefer in die Rechtsmaterie einsteigt und nicht nur mehr TBM büffelt.
    Übrigens waren die subjektiven TM bei der WSFK natürlich auch relevant, sonst hätten wir ja keine Tatbestandsmäßigkeit prüfen können. Die objektiven TBM reichen dafür ja nicht aus. Man sprach aber vielleicht von inneren und äußeren TBM.


    Aus meiner Sicht wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen den Prüfungsausschüssen und den Betrieben, die Prüflinge entsenden, schon notwendig. Gerade um zu erfahren, was bei den Prüfungen zwingend notwendig ist und was ggf. unnötiger Balast ist. Die Nötigung mit ihrer Mittel-Zweck-Relation ist vielleicht "nice to know", aber nicht unbedingt "need to know".
    Need to know sind aber in jedem Falle die Jedermannsrechte (Eingriffsrechte), mit denen in Grundrechte eingegriffen wird.


    Ich möchte mich gar nicht so sehr aus dem Fenster lehnen: wenn ich morgen die Prüfung ohne entsprechende Vorbereitung ablegen müsste, wüsste ich nicht, was dabei heraus käme. Und "Hauptsache bestanden" ist ein Motto, was mich in dieser Branche sehr stört...

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

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  • Das Update Seminare für WSFK oder Meister für die Ausbildung von Azubis nichts bringen kann ich mir vorstellen, aktuelle Fachliteratur wäre da schon sinnvoller, für die GSSK wird da einiges angeboten vom Secu Media Verlag Ingelheim.


    Was die Prüfungsfragen der WSFK anbelangt, die wurden im laufe der Jahre auch verändert und angehoben, ich habe viele solcher Fragen aus den letzten Prüfungsjahren, im Fach Technik wurden auch Sicherheitsanalysen und Konzepte
    verlangt und einiges andere mehr, solche Aufgaben wurden in den Anfangsjahren der WSFK sicher nicht verlangt.

  • Ich denke um gute Fachliteratur kommen wir in unserem Beruf gar nicht herum. Secu Media ist da schon eine gute Adresse-


    Eine kleine Fachbibliothek sowie ein Fachmagazin sollte grundsätzlich vorhanden sein. Und das sollte auch für jeden zugänglich sein.


    Der Vorteil der upadate-Seminare liegt aber für mich eher in der Kontaktpflege und dem Erfahrungsaustausch mit den Kollegen aus anderen Betrieben. Irgendetwas nimmt man da immer mit...


    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von Vilya

    Nur beschissen wenn dem Betrieb die Ausbildung im Grunde scheißegal ist, weil man ja nur eine billige Arbeitskraft ist.


    Ich würde sagen, dann hast du dir den falschen Betrieb rausgesucht. Über meinen Betrieb kann ich mich nicht beschweren, da ler ich wenigstens was, im gegensatz zu der Berufsschule.

    Man muss schon sehr unbedeutend sein, um keine Feinde zu haben!

  • Wir sind da eher zufällig über ein Thema "gestolpert", das hervorragend geeignet ist, den Unterschied zwischen der GSSK und der FSuS aufzuzeigen, nämlich der subjektive (inneren) Tatbestand:


    In der Vorbereitung zur GSSK absolvieren berufstätige Mitarbeiter einen Lehrgang von, sagen wir mal, 5 Wochen (die berühmten 210 Std.) und müssen das Lernen und die Arbeit "unter einen Hut" bringen. Außerdem sind die MA häufig schon etwas älter und müssen erst wieder an das Lernen herangeführt werden. Ein weiteres Problem ist, dass der Stoff innerhalb kurzer Zeit vermittelt wird und allein dadurch die Teilnehmer häufig überfordert werden.


    In der Ausbildung hingegen haben die Azubis bis zur Prüfung ca. 25 Wochen Berufsschulunterricht (ist regional unterschiedlich). Wenn ihnen dann im Betrieb noch ausreichend Zeit eingeräumt wird (ich weiß, es gibt schwarze Schafe) kommen sie locker auf die doppelte Zeit. Außerdem wird den Azubis, einen vernünftigen Aufbau und eine Betreuung durch den Betrieb vorausgesetzt, das Lernen durch die Verteilung über den langen Zeitraum wesentlich erleichtert.


    Diese Unterschiede müssen sich m.E. natürlich im Niveau - und damit auch in den Anforderungen in der Prüfung - niederschlagen.


    Beispiel: Subjektiver Tatbestand


    In der WSFK/GSSK-Prüfung wurden die allseits beliebten Schuldformen geprüft, dabei beschränkte man sich im Wesentlichen auf den Vorsatz (Wissen und Wollen) und die Fahrlässigkeit (Sorgfaltspflichtverletzung). Inwieweit darauf näher eingegangen wurde, hing vom Veranstalter des Lehrgangs ab, für die Prüfung reichte es aber i.d.R.


    In der Ausbildung kann man m.E. verlangen, dass doch ein wenig tiefer gegangen wird und zumindest grundsätzlich bekannt ist, dass es da noch mehr gibt (was man dazu braucht, passt übrigens auf eine Seite DIN A4). Ich würde übrigens als Azubi darauf bestehen, dass in der Schule oder im Betrieb darauf eingegangen wird. Deshalb nachfolgend ein paar Stichworte, die man ja mal hinterfragen kann:


    Vorsatz
    - Absicht - dolus directus I. Grades
    - Direkter Vorsatz - dolus directus II. Grades
    - Bedingter Vorsatz - Eventualvorsatz - dolus eventualis


    Fahrlässigkeit
    - Unbewusste Fahrlässigkeit
    - Bewusste Fahrlässigkeit


    Vielleicht kommt ja über das Forum eine Rückmeldung, dass sich irgendwo in Deutschland ein Lehrer entleibt hat...


    Die Standard-Literatur (Boorberg/SecuMedia) reichen dafür aber natürlich nicht aus.


    Noch ein Hinweis zur GSSK-Prüfung, dort hat sich etwas getan, dass anscheinend noch nicht allgemein bekannt ist. Ich werde dazu ein paar Infos im Forum "Andere Weiterbildungen" ins Netz stellen, um dieses Thema nicht zu verwässern.

  • [quote]Ich würde sagen, dann hast du dir den falschen Betrieb rausgesucht. Über meinen Betrieb kann ich mich nicht beschweren, da ler ich wenigstens was, im gegensatz zu der Berufsschule[/qoute]


    Bei mir ist es leider genau andersrum. Ok, die Schule ist auch schlecht aber im Betrieb lern ich sogut wie garnichts. Ich bekomm wenn ich Glück hab 2 mal ne Einweisung und dann kann ich selbst zusehen ob ich bei Problemen richtig handel oder nicht. Der Höhepunkt war letzte Woche als ich nicht zur Beruschule sollte weil ich Revierwagen aussaugen sollte.
    Bei solchen Bedingungen (Betrieblich UND Schulisch) ist es für mich kein Wunder das die Durchfallrate so hoch ist, wobei natürlich nicht jeder Betrieb so ist.

    „Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.“

  • Sowas muss man halt gleich konsequent den Riegel vorschieben - man kann sich seinen Chef nämlich schon erziehen, wenn man nur will... 8)

  • Lehrer51


    d`accord. Mit dem letzten Beitrag stimme ich absolut überein. Um etwas tiefer hinein zu kommen, kann man auch entsprechende Literatur z.B. vom Kleist-Verlag, München, nutzen; z,B,; "Strafrecht - leicht gemacht" (für den kleinen Strafrechtsschein) und den entsprechenden Definitionskalender für StGB BT. Ist nicht teuer und hilft sehr weiter. Die Reihe "leicht gmeacht" u.a. für Juristen, Betriebs- und Vokswirte gibt es auch für das BGB sowie fürs Klausurenschrieben. - So tief braucht zwar niemand rein, aber es hilft sehr weiter.
    Allerdings sollte man dann schon ein gewisses Interesse für das Fach "Recht" mitbringen und vielleicht ganz allgemein daran interessiert sein.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

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