Gast /Schläger durch durch Securitymitarbeiter getötet (??)

  • Das wird vorsätzliche KV mit Todesfolge, so der Staatsanwalt im Radio


    ...
    das seh ich aber auch noch nicht.
    so fälle von erstickungstod gab es auch schon bei der polizei.
    da einen vorsatz rauszuleiten- glaub ich nicht.


    allerdings ist natürlich fixieren zu zweit auf dem rücken sitzend/kniend auch nicht wirklich professionell- da werden sie sich schon vorwürfe für anhören u verantwortung für überernehmen müssen.


    aussagen von mutter u bruder in dem artikel halt ich für nonsens. aber verständlich aufgrund der betroffenen situation.


    prinzipiell soll natürlich niemand dauerhaft zu schaden, geschweige denn zu tode kommen, aber ein ortsbekannter "kirmes-kämpfer" bekommt nicht allzuviel mitleid von mir. hätte es bei so einer sache einen sicherheitsmenschen erwischt, wäre das "berufsrisiko" gewesen und es wäre relativ wenig drumherum erfolgt...


    aber das natürlich alles ganz subjektiv vorgetragen!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Mal sehen wie das bewertet wird...Lagebedingter Erstickungstod ist bei uns jedenfalls immer ein hochaufgehängtes Thema in den Schulungen...


    Leider leistet der Fixierte in Todesangst ja auch heftigsten Wiederstand und wird entsprechend kräftig auch gebändigt, durhc die körperliche Anstrengung kommt er dann noch heftiger in die Sauerstoffschuld....Circulo vicioso....


    Fahrlässige KV halte ich aber hier für sehr viel wahrscheinlicher.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • sehe hier auch eher die Fahlässigkeit.... wo soll der Vorsatz sein? der Typische Kreislauf aus "ich darf mir als Türsteher/Doorman/Selector keine Blöse geben und Notmechanismen des Körpers und des Geistes eines "Fixierten".


    Hier fehlt einfach Ausbildung, Erfahrung und die Nötige Gelassenheit der "Täter"....aber was will man erwarten bei teilweisen Stusas von 5-8€ für diese Tätigkeit, soll keine entschuldigung sein aber ist leider einer der leidigen und vieldiskutierten Aspekte. Wenn ich es richtig gesehen habe waren de Jungs Anfang mitte zwanzig, kein Alter für Senoirs in dem Bereich...


    bin mal gespannt was daraus wird! :!:

  • Hat mit der Ausbildung natürlich schon was zu tun, keine Frage. Aber alleine aus der Tatsache, das die beiden ihn am Boden fixiert haben, schlussfolgere ich kühn, das die Männer zumindest Basisunterrichtung und ein wenig Erfahrung haben. Ob man zu zweit auf dem Rücken knien muss, darüber kann man streiten. Je nach Sachlage. Ich zumindest habe aber noch keinen 08-15 Türsteher ohne Schulung gesehen im SV-Bereich, der überhaupt dran denken würde, nen Schläger zu fixieren. Vom Wissen um Hebeltechniken mal abgesehen. Dazu brauchts nen kühlen Kopf, nen wilden Schläger nicht verletzen zu wollen. Und wild wird der gewesen sein. Sonst bringt man den Störer nicht zu Boden und setzt sich dann noch zu zweit drauf, um den unten zu halten.


    Und das Fixieren mit 2 Mann hört sich auch immer leichter an, als es ist. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte ( mehrfach.. da wars schon länger vorbei mit den ersten 8 Strafen auf Bewährung für den armen Jung) ...
    Landgraf hats gut auf den Punkt gebracht. Ich hab selber schon mit nem Kollegen auf jemandem sitzen müssen. Jeder ein Knie im Rücken, den Griff am Nacken. Und Ruhe war da noch lange nicht. Jeder Dösbaddel rennt heute in die Mukkibude, spritzt sich am besten noch diverses und am WE gibts dann schön Koks in die Nase, weil ja 3 Lines nur noch 50€ kosten. Vorbei die Zeiten, wo nur auf Bundestagstoiletten und Ammer Parties Koks konsumiert wird. :cry:


    Und diese Supermänner auf Zeit können einem ganz schön zusetzen. Eigenschutz geht vor Fremdschutz !
    Zitat meines Ausbilders. "Wenn ich tot oder schwer verletzt bin, kann ich niemanden mehr schützen".


    Da kommt "nur" fahrlässige KV mit Todesfolge bei raus. Wenn sie ihn verletzen wollten, hätten sie ihn mit 2 Mann am Boden zertreten. Mein Beileid für die Kollegen. Mit nem guten Anwalt ist Bewährung drin. Freispruch .. sehr unwahrscheinlich. Das gäbe wieder nen riesen Aufschrei von der Allgemeinheit, das die brutalen Schläger von der Tür ja nun nen Freifahrtschein hätten, um ihre armen armen Kinder zu töten. *gnarf*
    Da ist die Zukunft versaut wegen so einem dämlichen A*loch. Todesfolge beim Kampf kann i m m e r eintreten. Das interessiert nur die ganzen Horden von gewalttätigen Idioten nicht. Wenns einen von denen erwischt.. Pech gehabt. Besser ihn als die Secus. Solange es kein Vorsatz war.


    Ich kenne einen bedauernswerten Fall. (Dutzende, aber der ist echt übel) Lieber netter Junge sitzt und trinkt ein Bier. Grosser böser Junge ist genervt vom Streit mit seiner Perle, kommt herüber und schiebt dem netten Jungen ein Bierglas durchs Gesicht und tritt nach, weil man das ja so macht heutzutage. Nicht, das die sich kannten. Netter Junge erblindet am rechten Auge, erleidet Seheinbußen auf dem linken in nennenswertem Umfang. Ist halb blind und entstellt mit 20. Danke noch fürs schöne Leben! Täter konnte nicht ermittelt werden. Guter Freund einer Freundin von mir. Da musste ich erstmal schlucken, als wir vorgestellt wurden.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Mutter Sabine (47): „Ich arbeite selbst bei einer Sicherheitsfirma, weiß, dass man nicht einfach jemand so mit Gewalt festhalten kann.“


    Soso. Mit 34a hätte die gute Frau zumindest mal was vom §127 StPO gehört. Nothilfe ist auch ein schönes Wort. Stichwort "Schlägerei". Hätte vermutlich ihrem Bengel auch nicht geschadet, mal nen Blick mehr in die Gesetze zu werfen. Stichwort "Widerstand gegen die Staatsgewalt".


    Zitat

    .“ Ihr Sohn Norman (28) will gesehen haben, wie die Männer Peers Gesicht nach unten drückten und mit den Händen den Hals umfassten.


    Klar haben die den Nacken umfasst, nicht den Hals. Soweit ich weiss, sitzt der Kehlkopf auch im Jahr 2007 immer noch vorne und nicht hinten. Erstickungstechnisch hat das gar keine Relevanz. Reines Kontrollinstrument.


    Warten wir mal die Obduktion ab. Kommt mir alles spanisch vor. Wer nicht atmet, erschlafft nach dem Todeskampf. Die Hebel werden gelockert und die werden auch von ihm runter sein. Der RTW wird verständigt. Warum steht in der Zeitung nichts über Wiederbelebungsmassnahmen? Würde mich nicht wundern, wenn chemische Stoffe da nen Einfluss hatten. Es wäre nicht der erste Infarkt Tote in Folge von Überanstrengung.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Das Opfer, Maurer Peer Straßburg aus Drebach, ist selbst kein unbeschriebenes Blatt: mehrfach einschlägig vorbestraft, zumeist wegen Körperverletzung.



    Das zeigt doch auf, welche krumme Murmel hier zu Tode gekommen ist!Noch Fragen Herr Richter..!?Plädiere auf Freispruch!



    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Leider werden wohl die 2 Kollegen verurteilt werden, zweifelsohne wenn man sich die Vorstrafen dieses netten Gastes anschaut kann man das Handeln der 2 verstehen.
    Ich hoffe der Richter bedenkt, das ein mehrfach verurteilter Straftäter (wiederstand gegen die Polizei) auf 2 unbescholtene Bürger (sonst wären die Beiden nicht in dem Job) getroffen ist und diese Beiden offensichtlich beide Hände voll zu tun hatten den netten Herrn zu bändigen. Leider entscheiden Richter hier oft sehr streng, da sie Türsteher und Securitys nicht gerade mögen, in Österreich bekommt man von den Richtern hier immer wieder den Spruch serviert: "Das Gewaltmonopol liegt beim Staat"

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

  • Krasse Sache, vor allem dass die Kollegen schon in Haft sind. Was ist das für eine Welt ? Solche Urteile bzw. Handlungen von der Staatsanwalt kann ich nicht verstehen. Die sollen sich mal an die Türe stellen und den Abschaum der da teilweise kommt unter Kontrolle bringen. :evil:
    Da könnte ich so einen Hass bekommen.

  • Zitat von Marty P

    Krasse Sache, vor allem dass die Kollegen schon in Haft sind.


    Wenn du dir die StPO mal anschaust wirst du feststellen das bei Straftaten gegen das Leben immer ein Haftgrund besteht.....


    Andersrum wäre es ja so das die Jungs untertauchen könnte bevor sie in HAft gehen...also lieber sitzt mal ein Unschuldiger eine Nacht ab als das ein Mörder davonkommt....wobei ich aus dem Pressemeldungen auch nicht wirklich ersehen kann ob die noch im PG waren oder ob Haftbefehl erhoben wurde, sprich der Haftrichter auch was angeordnet hat.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @

    Zitat von Blackshadowskm

    .. zweifelsohne wenn man sich die Vorstrafen dieses netten Gastes anschaut kann man das Handeln der 2 verstehen. "


    Das kann aber keiner vorher wissen... und selbst wenn, dann eher um das Thema Eigensicherung zu bedenken


    Was nicht klar ist für mich:
    War nun Pollo schon da, als das passierte?
    Wenn ja, warum in Gottes Namen haben die Jungs dann den Job nicht an die Ordnungsmacht übergeben?
    Doch etwas Profiierungssucht...? Vielleicht... so wie... Schaut mal wie gut wir sind?
    Das wäre böse


    Für mich ist aber auch das Zeitfenster von der Transporterlaubnis des Notarztes, bis zur Feststellung Tod mysteriös...
    Erstickt man fast zwei Stunden hinweg, ohne das es einer merkt?
    Denke da auch sehr stark an "Chemie" im Blut...
    Wenn nicht selber gespritzt, geraucht oder gezogen, dann spätestens durch die Ärzte, um "Ruhe" zu haben....
    Kann auch Alergie gewesen sein.
    Aber mit dem Zeitfenster...... allein die Kollegen haftbar machen... ?
    Die Götter in Weiß haben da bestimmt auch noch was zu erzählen...!



    Nach Aussage des Bürgermeisters von Annaberg ist die Kät Dank der Truppe das sicherste Volksfest...
    (Sachsens kleine Wiesn... für ein Wochenende...)



    Hoffe die Kollegen bekommen einen fähigen Anwalt.

  • Blackshadowskm hat Folgendes geschrieben:
    .. zweifelsohne wenn man sich die Vorstrafen dieses netten Gastes anschaut kann man das Handeln der 2 verstehen. "



    Das kann aber keiner vorher wissen... und selbst wenn, dann eher um das Thema Eigensicherung zu bedenken


    Ich dachte da eher an den Richter / Staatsanwalt oder alle jene die die Beiden jetzt schon verurteilen (inkl. unserer Branche) :idea: :idea: :idea:

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

  • Zitat von Blackshadowskm

    Blackshadowskm hat Folgendes geschrieben:
    .........
    Ich dachte da eher an den Richter / Staatsanwalt oder alle jene die die Beiden jetzt schon verurteilen (inkl. unserer Branche) :idea: :idea: :idea:



    Ja, ja, die arme "Branche"!
    Seit Monaten werden wieder für das kommende Münchner Oktoberfest bundesweit Leute zusammengesucht, die für "Hardcore-Einätze" in den Festzelten Sch... + Ho.... vorgesehen sind. Dahinter steckt u.a. die "Schweizer" Briefkastenfirma eines Deutschen, der 2002 sein Gewerbe hier abgemeldet hat und seither offenbar illegal im großen Stil tätig ist. Behauptet sogar, weltweite Filialen zu unterhalten, ist aber nirgendwo mit einer eigenen Telefonnummer erreichbar...


    Wie seit vielen Jahren sprechen Veranstalter und Kreisverwaltungbehörde auch dieses Jahr wieder davon, "Schwarze Schafe" im Bewachungsgewerbe nicht zu dulden - und werden es dann trotzdem wieder tun und ihre eigenen Anordnungen unterlaufen...

  • Hallo und Guten Tag !


    Bisher sind doch alles nur Spekulationen.
    Oder gibt es hier jemanden, der bei der Aktion mit vor Ort war und alles genau gesehen hat ???


    Wenn die MA des SDL in Haft genommen wurden, dann besteht (wie auch Landgraf schon schrieb) auch ein Haftgrund gem StPO.


    Ein Aussetzen der Haft unter Auflagen wird auch begründet sein, wenn denn der Haftrichter in dem Prüfungstermin so entschieden hat.


    Was die Tat selbst angeht, so sollte man vielleicht mal abwarten, ob in der Gerichtsverhandlung genaue Tatabläufe bekannt werden sollten.


    Nur, egal ob das ein ermittlungstechnisch bekannter Straftäter war oder nicht, hier einfach wegen der früheren Auffälligkeiten des Opfers auf Freispruch für die MA zu plädieren halte ich reichlich übertrieben.
    Das geht mir schon in die Richtung Selbstjustiz !!!


    Frei nach dem Motto : Den "Schläger" kennen wir ja schon und wenn er heute Randale macht, dann können wir ihn ruhig
    härter anfassen (objektiver Tatbestand) und ggfs auch seinen Tod in Kauf nehmen (subjektiver
    Tatbestand).


    Es läuft zwar einiges falsch in unserer schönen Republik, aber soweit sind wir zum Glück noch nicht !


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Zitat

    Wenn die MA des SDL in Haft genommen wurden, dann besteht (wie auch Landgraf schon schrieb) auch ein Haftgrund gem StPO.


    Um das ein wenig ausführlicher zu gestalten, ein Haftgrund kann auch schon eine Ungenauigkeit in der Meldeadresse sein.So gesehen bei einem Berufskollegen, der sich auf dem Bürgerbüro Wohnungstechnisch umgemeldet hatte, die Dame aber die Adressdaten bzw. Strassennummer verdrehte, somit eine Abgleichung von Seiten der Polizei nicht möglich wurde...!


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zwischen Haft und Polizeigewahrsam existiert allerdings ein himmelweiter Unterschied.


    Wer mit zur Wache darf und dort übernachtet ist noch lange nicht in Haft.....also Probleme bei der Meldebehörde sind kein Haftgrund, wer o.f.W. ist gerät natürlich mangels ladungsfähiger Adresse trotzdem auch schneller mal zur Sicherstellung des Verfahrens in Haft, da gehts aber eher um Prozesssicherung als um U-Haft.



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • sec123 schrieb:
    Ja, ja, die arme "Branche"!
    Seit Monaten werden wieder für das kommende Münchner Oktoberfest bundesweit Leute zusammengesucht, die für "Hardcore-Einätze" in den Festzelten Sch... + Ho.... vorgesehen sind. Dahinter steckt u.a. die "Schweizer" Briefkastenfirma eines Deutschen, der 2002 sein Gewerbe hier abgemeldet hat und seither offenbar illegal im großen Stil tätig ist. Behauptet sogar, weltweite Filialen zu unterhalten, ist aber nirgendwo mit einer eigenen Telefonnummer erreichbar...



    @ sec123 :
    na wie funktioniert das denn ?? ;--))) Und welcher schlaue "Deutsche" ist das denn ?? Noch nie von gehört !!


    MfG


    Schönen Abend noch


    bodyguard-krefeld.de

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