Hallo Kollegen

  • kann jemand der im kauffhaus als detekif zuständig ist einen jungen man der gerade die kassenbereich verlassen will sofort festnehmen ohne er irgendwas gemacht zuhaben. wenn ich überlege die tatbestandsmerkmale von festnahme wurde auch nicht durch geführt. zb auf frische tat erwischt oder verfolgt?
    er fing an seine taschen zu durch suchen und der junge bat hin was er will?
    ist das eigentlich korrekt?
    ich war durchzufall dort gewesen der junge hat mir richtig leidgetan.



    ich wurde mich über eure Antworten freuen.

  • Klar ich kenne es so als Kaufhausdedektiv bin ich bis jetzt noch nicht mit in schwierigkeiten gekomen,


    das ioch auch eine Person die ich beobachtet habe sich auffällig verhalten hat, als er den durch die Kasse ging fing es auch nicht an zu piepen aber da sind die Burschen ja heute so was von schlau. Wen die vreiwillig die Tasche öffnen und du rein gucken drafst klar darfst du es wen er sie nicht öffnet den lasse es lieber sein und hohle die Marktleitung oder eine Kassiererin die den Jungen, Mann, Frau,ect auch gesehen hat für Zeugen nicht das den der jenige sagen kann der hat mich belästigt oder mir was geklaut.



    Aber auf deine Sache zurück zukommen hoffe ich konnte dir bisschen weiter helfen ja klar darfder das aber am besten immer unter Zeugen.

  • fon:
    Vllt ist es Zufall oder ich vertue mich, aber du schreibst normalerweise "klares" Deutsch. Ich empfinde einen Hauch von Verarschung... :cry:
    Wenn das nicht so ist, dann tut es mir leid, aber wenn finde ich es MÄCHTIG schei*e von dir... Ts...
    Wollts nur mal sagen... 8)

    "Geh und lackier dir die Nägel!"
    "Alles klar Baby, aber dann kratz ich wem anders den Rücken!"

  • Vllt ist es Zufall oder ich vertue mich, aber du schreibst normalerweise "klares" Deutsch. Ich empfinde einen Hauch von Verarschung... Crying or Very sad
    Wenn das nicht so ist, dann tut es mir leid, aber wenn finde ich es MÄCHTIG schei*e von dir... Ts...
    Wollts nur mal sagen... Cool





    Vielen dank für die nette antworten.
    Ich weiß aber jetzt leider ganz zum Schluss nicht was der Kollege mit dem schreiben für einen Problem hat.

  • Zitat von bluedelu*e

    fon:
    Vllt ist es Zufall oder ich vertue mich, aber du schreibst normalerweise "klares" Deutsch. Ich empfinde einen Hauch von Verarschung... :cry:
    Wenn das nicht so ist, dann tut es mir leid, aber wenn finde ich es MÄCHTIG schei*e von dir... Ts...
    Wollts nur mal sagen... 8)


    Danke... wir werden immer mehr zum Team :lol:


    Weiß nicht was der Quark soll!
    Bei mir galt damals:
    Entweder ich habe wenigstens einen Tathinweis (von dritten) oder die visuelle Bestätigung, dabei egal ob durch Video, oder selbst gesehen... oder... habe den laufen zu lassen... basta!
    Verhältnisse, wie an der ( DER...!!!) Tür... blöde Fresse, kommt nicht rein....
    Dicke Tasche = Dieb?
    Weiter so, dann ist der Fred morgen im Kindergarten!


    Mannmannohmann!
    Fass es nicht....

  • Hallo liebe Freunde und Kollegen,


    ich stelle fest, dass sich scheinbar nur wenige mit den rechtlichen Befugnissen eines Warenhausdetektives auskennen. Vielleicht sollte man deshalb doch mal darüber nachdenken, die Sachkundeprüfung gemäß §34 a zu machen, dann gibt es auch keine Unklarheiten über Maßnahmen, die ihr vornehmen dürft und vor allem, zu welchen ihr nicht befugt seid oder nicht.


    Eine Durchsuchung von Taschen, ohne Einwilligung der verdächtigen Person, ist einer Privatperson (und die seid ihr nunmal - auch wenn ihr stellvertretend für den Geschäftsinhaber das Hausrecht ausübt) nicht erlaubt. Wenn der Verdächtige das verweigert, könnt ihr höchstens die Polizei dazurufen, die eine Durchsuchung durchführen darf. Eine körperliche Durchsuchung ist schon mal gar nicht erlaubt - da gibt es selbst für die Polizei gewisse Einschränkungen.


    Vorsicht ist auch geboten, bei einer sogenannten vorläufigen Festnahme ( gemäß §127 STPO - der sogenannte "Jedermannparagraph"). Dazu muß der jenige auf frischer Tat ertappt worden sein, dass heißt es darf kein Zweifel an einer Tat bestehen, der bloße Verdacht reicht da nicht aus, andernfalls kann es für den Detektiv sehr unangenehm werden, er macht sich dann einer Straftat schuldig - der Freiheitsberaubung (§239 StGB - wird bestraft mit bis zu fünf Jahren).


    Also besser etwas mehr Fachkunde lernen, bevor ihr wilde Detektive spielt.


    Natürlich gibt es für Detektive keine Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen (es sei denn sie üben eine Bewachungstätigkeit aus, wie es in Kaufhäusern der Fall ist, dort aber nur wenn man nicht Angestellter des Kaufhauses ist und von einem Sicherheitsunternehmen dort in Auftrag tätig wird Festangestellte Detektive eines Kaufhauses brauchen die auch nicht, genauso wie Türsteher in Diskotheken etc., die in dieser angestellt sind), jedoch halte ich es für sinnvoll, da es in der gesammtenSicherheitsbranche sowieso schon genug inkompetentes und auch unqualifiziertes Personal gibt und unsere Branche immer wieder in Verruf bringt.


    Also, weg mit den ganzen "Möchtegern-Detektiven" und "Pseudo-Sicherheitskräften"


  • danke, da spricht mir mal einer aus der Seele

  • nur eine kleine Berichtigung :wink: bei uns im privaten Bereich heist das "NACHSCHAU" nicht Durchsuchung; und eine Nachschau kann ich ohne weiteres bei Zustimmung des "Kunden" durchführen.... :wink: :wink:


    an sonsten, ja kann man stehen lassen :wink:
    Gruss ricon

  • @ laird


    Schade, es gibt keinen smilie der den hut zieht!!!


    Exzellente aussage.alles gensätzliche ist ausgemachter käse!!


    Gruß schutzteufel.

    Jeder Mensch mit einer neuen Idee ist ein Spinner, bis die Idee Erfolg hat.(Mark Twain)



  • Wegen deinem Durchsuchen was in deinem Tread steht, klar darf ich als Ladendedektiv die Person durchsuchen ob sie noch was eingesteckt hat, und ich darf sie auch festhalten, nicht festnehmen nicht war!!!! man man man

  • Zitat von fon


    Wegen deinem Durchsuchen was in deinem Tread steht, klar darf ich als Ladendedektiv die Person durchsuchen ob sie noch was eingesteckt hat, und ich darf sie auch festhalten, nicht festnehmen nicht war!!!! man man man


    Aber nur mit zustimmung der betreffenden Person

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Nein fon, das darfst du nicht! Du darfst eine Nachschau nur mit Zustimmung des betroffenen durchführen...... Alles Andere wäre Amtsanmaßung. Und festhalten und festnehmen ist rechtlich kein Unterschied, hast du keinen Rechtfertigungsgrund ist es Freiheitsberaubung.

  • fon:::::::::::


    negativ nein njet no.....DU DARFST NICHT DURCHSUCHEN!.....wie oben schon und weiter oben noch mal......das heist bei uns




    ..........................[size=24]NACHSCHAU[/size]........................


    und auch nur bei Zustimmung, der Person......

  • Jep,es heisst immer nur Nachschau,wie die Kollegen schon treffend schrieben,das lernt man(n)oder Frau ja schon in der Sachkunde!!!
    Ansonsten ohne Worte,hab den "Text" sowieso net ganz kapiert.Ich hoffe auch,das viele,viele den 34§a machen auch wenn sie es net unbedingt
    müssen.Wäre besser für unsere Zunft :?

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Aber man darf nach Waffen und andere Gefährliche Gegenstände abtasten.
    Nachschau ist immer ein freiwilliges Entgegenkommen des Verdächtigen.

  • Zitat

    Aber man darf nach Waffen und andere Gefährliche Gegenstände abtasten.


    Und was machst du, wenn du beim Abtasten in der Jackentasche einen Gegenstand ertastest, der deiner Meinung nach eine Waffe sein könnte?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ich gebe jetzt mal die anweisung meines lehrers wieder, weiß ja nicht wie realitätsfremd das ist


    einen kollegen holen (soweit vorhanden) abstand nehmen, hand an einen harten schlaggegenstand oder pfefferspray (was eben vorhanden ist) ihn höflich bitten, den gegenstand langsam aus der tasche zu holen und auf den tisch zu legen


    a) er weigert sich, dann warte ich bis die polizei kommt und lasse


    b) er holt den gegenstand raus und legt ihn auf den tisch


    c) er bewegt sich zu schnell und gleichzeitig auf mich zu (schlecht, wenn er unter spasmen leidet), dann sofort eigensichern und den gegenwärtigen rechtswidrigen angriff mit verhältnismäßigen mitteln beenden

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Naja es wird nicht immer ein Kollege dabei sein. Im Kaufhaus bist Du in der Regel schon alleine.


    Aber ich würde das dann schon auch so machen

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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