Prüfung Werkschutzfachkraft in köln am 11.10

    • Erster Beitrag

    hallo liebe kollegen


    ich wende mich mit einer bitte an euch.
    besitz einer von euch eine geschriebene prüfung der werkschutzfachkraft? wenn ja würde ich euch bitten diese mir zukommen zu lassen.habe am dienstag prüfung und wollte gerne mal wissen wie die fragen dort gestellt werden! ob im recht der ganze gesetzestext wortwörtlich geschrieben werden muß oder nur erklärt werden sol.
    würde mich auf eure unterstützung freune.


    gruß stiffler

  • Ähhhh...


    Ich hab keine Lust mehr, nach aktuellen Verordnungen zu suchen, aber ich denke, der von S.L. zitierte Auszug dürfte etwas überholt worden sein...


    Man beachte die Daten:


    (...)der zuletzt durch § 24 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Verordnung erlassen.


    Ich will damit nix in den Raum stellen, aber ich schätze mal, dass da zwischenzeitlich etwas passiert sein wird...


    Sorry, S.L....
    Irgendwie hab ich das Gefühl, Du wirst mich bald (?) hassen, da ich Dir ja in letzter Zeit öfter mal entgegengetreten bin... :lol:


  • Auch hier gilt, wer liest ist immer im Vorteil:
    Die Verordnung über die "Geprüfte Werkschutzfachkraft" stammt von 1981
    Aber ich werde noch mal genauestens nach sehen.
    Mir ist jedenfalls kein fall bekannt, wo jemand die WSFK ohne mündliche Prüfung erlangt hat.


    Ach so, ich werde Dich nicht hassen. Leute die klar die Meinung sagen, sind mir immer noch lieber wie irgendwelche Lochkriecher.
    Außerdem habe ich festgestellt, daß wir in vielen Dingen "ähnlich ticken" :wink:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Sor5ry aber eben diese Verordnung hab ich auch als Einzigste gefunden, deswegen hab ich nämlich auch nach deiner gefragt, denn an die Prüfungsverordnung muss sich jeder halten... und was war das genau für eine Fortbildung??? Vielleicht löst sich damit dieses Rätsel.

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Auf dem Prüfungszeugnis steht auch was vom 20. August 1982 ist also die aktuellste !!!


    Auf dem Prüfungszeugnis steht:


    gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 20. August 1982 (BGBI. I S. 1232) mit folgenden Ergebnissen bestanden.

  • Und welche Vorbildung hattest du bzw. was für ein Lehrgang war das genau???

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Zitat von Lobo

    Aber vieleicht liegt es auch daran das ich eine Weiterbildung von nur 6 Monaten hatte und keine komplette Ausbildung!


    Dass du die WSFK gemacht hast haste schon mehrmals gesagt, hab dich ja auch nach der Weiterbildungsart gefragt, nicht nach dem Abschluss :wink:

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Zitat von MarkusHA

    Auf dem Prüfungszeugnis steht auch was vom 20. August 1982 ist also die aktuellste !!!


    Auf dem Prüfungszeugnis steht:


    gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 20. August 1982 (BGBI. I S. 1232) mit folgenden Ergebnissen bestanden.




    Hier der Version von 1982:
    Das wichtigste wieder am Fett:
    Quelle: gegoogelt



    Verordnung „Geprüfte Werkschutzfachkraft“


    Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat am 20. August 1982 auf Grund des § 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch § 24 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2525) geändert worden ist, nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung gemäß § 19 Nr. 1 des Berufsbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1692) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die nachfolgend im Wortlaut wiedergegebene Verordnung erlassen.


    §3
    Gliederung und Inhalt der Prüfung


    (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:


    1. Werkschutzdienstkunde und Technische Einrichtungen,


    2. Grundlagen der Werkschutztätigkeit.


    (2) Die Prüfung nach Absatz 1 ist unbeschadet des § 6 schriftlich und mündlich nach Maßgabe der Absätze 3 bis 5 sowie der §§ 4 und 5 durchzuführen.


    (3) Die schriftliche Prüfung besteht je Prüfungsfach aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit von in der Regel zwei Stunden Dauer. Die Prüfung soll nicht länger als zehn Stunden dauern. Wird die schriftliche Prüfung programmiert durchgeführt, so kann ihre Dauer gekürzt werden.


    (4) Die mündliche Prüfung dauert je Prüfungsteilnehmer in der Regel 30 Minuten. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, berufsspezifische Situationen zu erkennen, ihre Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen


    (5) Die Prüfungsteile können an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des bereits abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.


    damit dürfte wohl alles klar sein :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)


  • Inhaltlich kann man zu diesem Poster eigentlich nicht mehr viel sagen (was mich wundert, angesichts der Grammatik usw.), außer man ginge ins Detail. Man sollte allerdings auch auf Rechtschreibung und Interpunktion achten, welche bei manchen grausam ist.


    Noch ein Wort zur Diskussion über die Prüfungsweise, welche hier derzeit herrscht: Auch meine Prüfung bestand aus der schriftlichen UND mündlichen Prüfung. Mit der mündlichen kann man seine Note insgesamt auf- oder abwerten, je nach dem. Aber es ist Prüfungsbestandteil, schriftliche UND mündliche.
    gh

  • Meine Prüfung habe ich innerhalb von 2 Monaten gemacht. Übrigens auch Schriftlich UND mündlich. Wobei die mündliche daraus bestand, das aus jedem Fachgebiet 1 Frage gestellt wurde.War im Endeffekt reines Auswendig lernen. Ich fands eigentlich nicht besonders schwer.
    Der "Unterricht" bestand aus 3 mal 3 Tagen "Schulung" am Hauptsitz meiner Firma. Der Rest bestand aus selber lernen.


    Naja, jetzt ist sowas ja nicht mehr möglich. :D


    Gruß,
    Wombel

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