Zuschläge ?! ( bitte dringend um rückmledungen ) danke. !!

    • Erster Beitrag

    Mal ne frage, ab wann habe ich das recht auf zuschläge? weil das ist ja im Ausbildungsvertrag nicht geregelt ? zb, Nachtzuschläge usw..?
    Ich fange meine Ausbildung in ner Sicherheitsfirma in Hessen an,
    Bekomme im 1 Ausbildungsjahr 400€ 2. 450€ 3. 500€
    klingt ein bissi wenig oder ?
    über ne rückmeldung wäre ich dankbar ;) gruß

  • natürlich wird überall mal links geblinkt uind rechts abgebogen, keine Frage....was mich nur etwas irritiert wie selbstverständlich es hingenommen bzw. als toll oder normal empfunden wird :shock:

  • Zitat von ricon

    ..da spricht wohl der Kaufmann aus mir.....AZUBI ist ein Auszubildender und keine vollwertige Arbeitskraft..der ein oder andere Ausbildungsbetrieb nutz "ältere Azubis aber genau als das und, was mich am meisten stört, rechnet sie beim Kunden als volle Kraft ab *dukommsthiernetrein*


    Natürlich ist es OK wenn man eigenverantwortlich arbeiten kann, keine Frage, nur wenn was passiert und der "Händchenhalter" nicht da ist.....dann wirds sagen wir mal haftungstechnisch schon sehr eng...... :wink:



    1. Ein Lob an die (zumindest unsere) Azubis: die meisten arbeiten erheblich besser und engagierter als altgediente Werkschützer.


    2. Der Kunde ist selbstverständlich darüber informiert das er einen Azubi in seinen Reihen hat, sonst würden wir das als Unternehmen nicht machen.


    3. Dem Kunden kann das shit-egal sein ob ein Nachtwächter oder ein Azubi einen Schaden baut. Fakt ist: bezahlen muss der Auftragnehmer auf Grund der Haftung aus dem Bewachungsvertrag und nicht weil er einen Azubi einsetzt (die bisher noch komplizierten Rechtsprechungen zur Organisationshaftung mal außer acht gelassen).


    4. Wenn der Händchenhalter nicht da ist und der Azubi baut Mist, ist er voll haftungsfähig *wwooow*:


    AAABBBER nur unter folgenden Voraussetuzngen:
    - es liegt im Minimum leichte Fahrlässigkeit oder mehr des Verursachers (Azubi) vor
    - der Azubi ist über 18
    - er hat die Ausbildung, die lt. Bewachungsvertrag für diese Tätigkeit gefordert ist


    Das alles ist vom Bundesverband bestätigt!


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Ricon, um deine Intention zu bestätigen, die schlechte Lösung:


    Viele stellen Azubis über 18 Jahre ein oder knapp darunter, man lässt sie
    schnellstmöglich den §34a oder gleich die Sachkundeprüfung machen und
    kann sie dann einsetzen und abrechnen wie normale Sicherheitskräfte, obwohl
    man sie als Azubi eingestellt hat mit Azubi Vertrag. Was dabei der Sinn und Zweck
    ist dürfte auf der Hand liegen.

  • ...ich glaube da fühlt sich einer anegriffen.....


    so so und eure Betriebshaftpflicht greift wenn der Azubi alleine auf dem objekt ist und mist baut ja?


    :shock:

  • Zitat von ricon

    ...ich glaube da fühlt sich einer anegriffen.....


    so so und eure Betriebshaftpflicht greift wenn der Azubi alleine auf dem objekt ist und mist baut ja?


    :shock:


    Um die Sache zu komplettieren:
    - die Dienstanweisung des Objektes muss dem Versicherer vorliegen und abgesegnet sein
    - die objektspezifische Einweisung des Azubis muss gegeben und abgeschlossen sein
    - der Azubi muss die objektspezifische Dienstanweisung gelesen und schriftlich zur Kenntnis genommen haben
    - wenn sie/er allein auf dem Objekt ist, muss sie/er die Möglichkeit für Rückfragen haben, bei uns ist das durch eine 24 h-besetzte NSL und Einsatzleitung gegeben.


    Solltest Du jetzt noch Zweifel haben, stimmt etwas mit deinem "gefährlichen Halbwissen" nicht ---> erkundige dich, bevor Du Unsinn schreibst!


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Zitat von Faschusi


    - wenn sie/er allein auf dem Objekt ist, muss sie/er die Möglichkeit für Rückfragen haben, bei uns ist das durch eine 24 h-besetzte NSL und Einsatzleitung gegeben.


    Na die werden sich freuen. Die haben doch was anderes zu tun! Oder nicht? Und wenn, kennen die sich auf dem Objekt aus? Bei allgemeinen Problemen können die vielleicht den ein oder anderen Rat geben, aber wenn wirklich etwas objektspezifisches am schief gehen ist, dann kann doch nur der eingewiesene, erfahrene Kollege vom gleichen Objekt helfen?

  • :shock: ui, jetzt hab ich also gefährliches Halbwissen. Ok. Wir bewegen uns ja im Sicherheitsbereich und ich gestehe dir sicher deine Grundrechte zu.


    Aber, nur mal so gefragt, was ist die Grundvoraussetzung um im Wach und Sicherheitsgewerbe tätig zu werden???????
    Und hiermit hat sich mein gefährliches Halbwissen wieder an die Oberfläche gedrückt :oops: ...schlimm is das, nene

  • Zitat von Dwight

    Bei der Firma bei der ich lerne. Und das nichtmal zu wenig. Ich kriege meine Mehrstunden bezahlt, meine Nacht- und Feiertagszuschläge auch. Da macht man gerne mal mehr (wenn man darf). 8)


    Das finde ich gut! Sehr gut sogar!
    Ein sozialer Chef, der aber Aufpassen muss, das er nicht angeschwärzt wird.

  • Zitat von ricon

    ..da spricht wohl der Kaufmann aus mir.....AZUBI ist ein Auszubildender und keine vollwertige Arbeitskraft..der ein oder andere Ausbildungsbetrieb nutz "ältere Azubis aber genau als das und, was mich am meisten stört, rechnet sie beim Kunden als volle Kraft ab *dukommsthiernetrein*


    Natürlich ist es OK wenn man eigenverantwortlich arbeiten kann, keine Frage, nur wenn was passiert und der "Händchenhalter" nicht da ist.....dann wirds sagen wir mal haftungstechnisch schon sehr eng...... :wink:


    Nicht ganz.
    Normalerweise haben die schon den 34a, sind Volljährig und sind nicht alleine, weil IRGENDWO jemand ist, der Meister, oder genannter Ausbilder ist. Irgendwo heisst, das er gerne 100km entfernt sein kann, muss aber auf Nachfrage erreichbar sein.
    Wie in jeder anderen Branche auch, Arbeitet der Stift ganz normal, bekommt aber weniger Geld und verschwindet öfters mal zur Berufssschule und ist so gut wie ünkündbar bis zum Ausbildungsende.

  • da ist doch der Systemfehler.....was in der Branche üblich ist, entspricht nicht immer den Bestimmungen....wenn der AP 100km weg sitz so ist dies nicht bestimmungskonform.....

  • ach so und bis jetzt hat hier keiner geschrieben das der Azubi entweder die Unterweisung under Sachkunde hat....wenn dem so ist und es hat jemand geschrieben.....Mea Maxima Culpa

  • Zitat von ricon

    ach so und bis jetzt hat hier keiner geschrieben das der Azubi entweder die Unterweisung under Sachkunde hat....wenn dem so ist und es hat jemand geschrieben.....Mea Maxima Culpa


    Das sollte natürlich schon der Fall sein - ansonsten wäre ich auch dagegen.

  • ...das ist nun eben nicht die Regel, aber die Azubis werden trotzdem "voll" eingesetzt....das ist ...."bedenklich" :wink:

  • Zitat von ricon

    ..da spricht wohl der Kaufmann aus mir.....AZUBI ist ein Auszubildender und keine vollwertige Arbeitskraft..der ein oder andere Ausbildungsbetrieb nutz "ältere Azubis aber genau als das und, was mich am meisten stört, rechnet sie beim Kunden als volle Kraft ab *dukommsthiernetrein*


    Natürlich ist es OK wenn man eigenverantwortlich arbeiten kann, keine Frage, nur wenn was passiert und der "Händchenhalter" nicht da ist.....dann wirds sagen wir mal haftungstechnisch schon sehr eng...... :wink:


    Ich bitte dich!
    Vor Ewigkeiten habe ich mal den Beruf des Elektrikers erlernt. Ab dem 2. Lehrjahr hab ich die Häuser alleine installiert. Der Meister hat es bloß noch abgenommen. Das ist doch überall gang und gäbe. Kein Betrieb würde Lehrlinge ausbilden,wenn er sie nicht produktiv einsetzen könnte. Die Firmen wollen schließlich Geld verdienen und nicht den Samarita spielen.


    Und wenn ein Auszubildender-egal in welcher Branche- nicht spätestens im 3 Jahr selbständig arbeiten kann, dann kann er es nach der Prüfung auch nicht. Oder glaubst du ein paar Worte auf einem Prüfungsbogen machen über Nacht einen qualifizierteren Menschen aus ihm?


    Kurz gesagt,ich finde nichts verwerfliches daran Azubis nachts,am Wochenende oder alleine einzusetzen-sofern sie volljährig sind. Unsere Azubine hat gerade ausgelernt. Die wurde vorher auch immer wochenlang in Telefonzentralen eingesetzt/verheitzt,wenn Not am Mann war. Kaum hatte sie die Prüfung,saß sie umgehend in der Einsatzleitung. Dafür lohnt sich das aber doch,finde ich.Wäre ich noch mal in den 20ern würd ich es genauso machen.


    Und was die Abrechnung beim Kunden angeht....
    Was kann ein Durschnittswachmann in seinen ersten Monaten schon mehr als der Azubi? Wird doch arbeitstechnisch auch bloß angelernt.Für neue Wachmänner zahlt der Kunde ja auch nicht weniger als für alte Hasen.
    Und versicherungsmäßig...tja, ich schätze da würde den Firmen schon was einfallen.Ist ja meißtens so.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Leuts ich gebs auf.....es ist mir sch...... egal was üblich ist...... . Ist es so vom Gesetzgeber vorgesehen ????? N E I N
    :mecker:


    Sind wir her bei wünsch dir was? Soll die Branche langsam mal erwachsen werden oder soll es so weitergehen wie bisher?


    Echt :kotz:


    Der musste jetzt sein!


  • Du meinst,so wie der Gesetzgeber es vorsieht,das man nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten darf? Und das auch nur im Ausnahmefall. :lol:

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Dwight


    Und wenn ich alleine bin habe ich trotzdem jemanden an der Hand: Den Kollegen daheim oder meine Leitstelle. Ganz nebenbei gehe ich auch mal davon aus, dass man die Leute nicht alleine einsetzen würde, wenn man es ihnen nicht zu traut.


    muahuahuahh...der war gut :wink:
    ne, aber im ernst: das scheint von firma zu firma, oder niederlassung zu niederlassung verschieden zu sein.
    bei uns laufen leute rum, die nicht mal geradeaus laufen können ohne nach dem weg zu fragen.
    nix gegen die leute persönlich, sind ja meine kollegen, aber ich finds schon "gefährlich" teilweise.
    ich glaub zwar, dass ich mich wiederhole aber: unser neuer azubi bekommt demnächst 2 wochen ne einweisung und ab dann läuft er allein streife in nem großen werk. ansprechpartner ist die pforte. ok, soweit alles klar. ansprechpartner ist da, aber:
    was ist, wenn mal was wichtiges passiert??? einbrecher? unfall? ammoniakausbruch im keller an ner NH3-anlage und das gebäudeleitsystem gibt keine meldung an pforte und unser 18jähriger jüngling rennt da mir nix, dir nix rein? oder er stürzt? oder er müsste erste hilfe leisten?
    das kann er nach 2 wochen kontrollpunkte und gebäudenamen lernen nicht wissen.
    das wichtigste, was die einem beibringen sind halt diese!!!!
    das heisst: er läuft übers gelände und wird bei nem unfall "vermutlich" erstmal in panik geraten (vermutlich; muss aber nicht sein).
    das ist das, was ich nicht richtig finde. firma bekommt ne volle kraft bezahlt, obwohl ein reh übers gelände rennt.
    dann sitzen die azubis natürlich fast jedes wochenende aufm objekt und bekommen nix dafür. und da wären wir beim eigentlichen thema: das kann nicht richtig sein.

  • Zitat von Trapper

    Du meinst,so wie der Gesetzgeber es vorsieht,das man nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten darf? Und das auch nur im Ausnahmefall. :lol:


    Nein, höchstens 48 Stunden/Woche mit Ausnahmegenehmigung die von jedem Mitarbeiter incl. Azubis persönlich unterschrieben werden muss, siehe Vorgaben Arbeitszeitgesetz.

  • Zitat von Diagolos


    Nein, höchstens 48 Stunden/Woche mit Ausnahmegenehmigung die von jedem Mitarbeiter incl. Azubis persönlich unterschrieben werden muss, siehe Vorgaben Arbeitszeitgesetz.


    jo, den wichs hab ich auch unterschrieben (bis 260h/monat). die scheiss dinger sind ja sooo freiwillig!!!! :x
    "was, wenn ich nicht unterschreibe?" - "willst du nach der ausbildung übernommen werden?"
    und wenn du doch übernommen wirst, obwohl du das teil nicht unterschrieben hast, arbeiteste 160h im monat für 7,30/h oder bekommst nen vertrag "nach bedarf"!!!!
    ein dreifaches hurra.

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