Lohnfortzahlung bei Arbeits- oder Wegeunfall

  • hello @ all,


    wer zahlt bei einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall zur/von der Arbeit die
    Lohnfortzahlung wenn man krankgeschrieben ist ? Die Berufsgenossenschaft
    oder der Arbeitgeber ?


    Welche Stunden werden bezahlt, die die tatsächlich angefallen wären, oder
    8 Stunden pauschal pro Tag ?


    Gruß Julian

  • Die Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfällen im Auftrag der BG ein Verletztengeld.


    Zunächst hast du aber Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Lohnfortzahlung richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 6 Monate.
    Also nicht das, was du an jenem Tag verdient hättest, aber auch nicht pauschal 8 Stunden am Tag...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • danke für die schnelle kompetente Antwort ;)


    Und wie, bitte errechnet man denn den Durchschnitt ? Zählen Samstage dazu, denn wir arbeiten da immer.
    Puhhh, ist das wieder kompliziert...


    gruß
    julian

  • Es werden die gesamten geleisteten Stunden der letzten 6 Monate errechnet, und davon wird dann der Tagessatz an Lohn im Durchschnitt ermittelt.
    Dazu zählen logischerweise auch Samstage, wie auch Sonn- und Feiertage.


    Grob gesagt hast du, wenn du die letzten paar Monate immer um die 220 Stunden im Monat geackert hast, mehr als Tagessatz als der Kollege, der die gleiche Arbeit wie du macht, aber nur 180 Stunden im Monat bringt.

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  • Hallo guardian_bw,



    das ist so nicht richtig......

    Zitat


    Es werden die gesamten geleisteten Stunden der letzten 6 Monate errechnet, und davon wird dann der Tagessatz an Lohn im Durchschnitt ermittelt.
    Dazu zählen logischerweise auch Samstage, wie auch Sonn- und Feiertage.


    Die Zahlung von "Krankengeld" ist in Tarifverträgen geregelt.Daher kommt es immer darauf an,welcher Tarifvertrag jetzt für den betreffenden gilt.Als nächstes wird der Durchschnittsverdienst des Krankengeldes ebenfalls unterschiedlich berechnet.


    Überwiegend kommt aber diese Methode zum Einsatz:
    Brutto-Verdienst der letzten 3 Monate geteilt durch 78


    Daneben gibt es noch diese Variante:
    80 % des letzten Bruttoverdienstes (vom Vormonat also)
    so zahlt zum B. auch die BG das Krankengeld nach Ablauf der 6.Woche !!



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ganz so einfach ist es nicht!


    In den ersten 6 Wochen gibt es LOHNFORTZAHLUNG, die der Arbeitgeber bezahlt.


    Das Gesetz sagt dazu lediglich, dass "dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen" ist.


    Die Berechnung wird in der Tat meist in Tarifverträgen geregelt:


    Entweder wird der Durchschnitt z.B. der letzten 3 oder 6 Monate als Grundlage genommen
    oder
    es gilt das Lohnausfallprinzip (was hätte der Arbeitnehmer gearbeitet).


    Nach den 6 Wochen gibt es KRANKENGELD, dafür gilt:


    Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.


  • Das ist richtig, vergaß ich zu erwähnen. Vergesse immer wieder, dass es ja auch noch andere Bundesländer als BW gibt, in denen andere Regelungen gelten.


    Also für BW gilt: im Krankheitsfall 100% Lohnfortzahlung, der Tagessatz errechnet sich aus den letzten 6 Monaten.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hallo Lehrer51,


    LESEN.......bildet.........*g*.............

    Zitat


    Nach den 6 Wochen gibt es KRANKENGELD, dafür gilt:
    Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto–, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.


    das ist das "normale" Krankengeld.......nicht die Zahlung bei einem Arbeitsunfall..........


    dann gilt:

    Zitat


    80 % des letzten Bruttoverdienstes (vom Vormonat also)
    so zahlt zum B. auch die BG das Krankengeld nach Ablauf der 6.Woche !

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  • @
    Wege & Arbeitsunfall kommt rechtlich auf den gleichen Punkt, und hat nix mit dem normalen Krankengeld zu tun.
    Der Faktor mag von Tarif- zu Tarifgebiet verschieden sein.
    Entscheidend ist, das das Mißgeschick von einem Vertragsarzt der BG aufgenommen wird...
    Ansonsten zahlt KK& BG...
    Wenn das ganze noch durch Fremdverschulden gekommen ist, voller Lohnausgleich! (Durchschnitt)

  • Hallo Faultier,


    so auch nicht ganz richtig:

    Zitat


    Entscheidend ist, das das Mißgeschick von einem Vertragsarzt der BG aufgenommen wird...


    Entscheidend ist,das gemäß Sozialgesetzbuch VII dem zuständigen Unfall-Versicherungsträger (in unserem Falle zum B. die Verwaltungs-BG)
    bei einer Arbeitsunfähigkeit,die länger als 3 Tage dauert,eine Unfallanzeige übersandt wird.



    ebenso:

    Zitat


    Ansonsten zahlt KK& BG...
    Wenn das ganze noch durch Fremdverschulden gekommen ist, voller Lohnausgleich! (Durchschnitt)


    Auch hier wieder ein Blick in das Sozialgesetzbuch VII....
    Das "Unfallgeld" wird nämlich von der BG
    a) erst ab der 7.Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und
    b) in Höhe von 80 % des letzten Bruttoverdienstes (des letzten Monates vor der AU)


    Schlitzohriger Weise haben unsere "Volksver******" in Berlin nämlich vor ein paar Jahren unter der "Tarnkappe"
    Bekämpfung der Schwarzarbeit einige Gesetze geändert......was dabei wenigen aufgefallen ist,das die "Rückforderung" von Drittschädigern (also zum B. jemand fährt einen Wachmann um mit dem Moped) aus dem Gesetz gefallen ist.
    Du als Geschädigter mußt dir dafür erst einmal einen Anwalt nehmen und den jenigen auf Schadenersatz verklagen.
    In unserem Beispiel müsstest du die Differenz von 20 % zu deinem vollem Bruttolohn einklagen......

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  • noch zur genaueren Erläuterung, wie sich die Lohnfortzahlung in Baden-Württemberg berechnet:


    Zunächst 100% Stundengrundlohn nach LTV, einschließlich Lohnzulagen, ATZ, Mehrarbeit und Mehrarbeitszulagen.
    Das fortzuzahlende Arbeitsentgelt berechnet sich aus der für den Arbeitnehmer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 6 Monate geteilt durch 182.
    Das so ermittelte tägliche Arbeitsentgelt wird mit den Tagen der Arbeitsunfähigkeit multipliziert.


    Also beim Prinzip bleibt es: Je mehr gearbeitet wurde, desto mehr Geld hat man im Krankheitsfall - was auch im Falle eines Arbeitsunfalls zum tragen kommt, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen der AU zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • In RLP ist der Schnitt aus den letzten drei Monaten.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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