Hallo,
kann mir jemand Auskunft darüber geben ob die klassischen Teleskopschlagstöcke - also feststehend - Waffenscheinpflichtig sind? Leider konnte mir keiner der Behörden weiterhelfen.
Hallo,
kann mir jemand Auskunft darüber geben ob die klassischen Teleskopschlagstöcke - also feststehend - Waffenscheinpflichtig sind? Leider konnte mir keiner der Behörden weiterhelfen.
Moin,
zum wiederholten Male : Nein, sie sind nicht waffenscheinpflichtig. Sollte der Teleskopschlagstock im zusammengeschobenen Zustand allerdings weniger als 16 cm lang sein, hat das BKA in einem Feststellungsbescheid mal einen verbotenen Gegenstand darin erkannt. Ansonsten gilt das Waffentrageverbot bei öfftl. Veranstaltungen.
Alle Angaben ohne Gewehr, äh... Gewähr.
Gruß
BigBlock
Zitat von DwightNein, sind sie nicht.
Da war er schneller.......*gg*
Quelle:
BKA
Leicht zu finden beim Googeln und hier im Forum schon mehrfach behandelt.
Zitat von BigBlockMoin,
zum wiederholten Male : Nein, sie sind nicht waffenscheinpflichtig. Sollte der Teleskopschlagstock im zusammengeschobenen Zustand allerdings weniger als 16 cm lang sein, hat das BKA in einem Feststellungsbescheid mal einen verbotenen Gegenstand darin erkannt. Ansonsten gilt das Waffentrageverbot bei öfftl. Veranstaltungen.
Alle Angaben ohne Gewehr, äh... Gewähr.
Gruß
BigBlock
Hehe danke danke...... ich trage die Dinger selbst ja auch nicht - halte nix davon!
keine Pflicht wie es oben schon gesagt worden ist.
Schau mal dort! Hatte auch schon eine Diskussion mit einem übereifrigen Polizisten hatte der das Ding in meinem Auto gefunden hat.
http://www.bka.de/profil/faq/w…teleskopschlagstoecke.pdf
Gruß
Aurora
Hallo,
soweit ich informiert bin, ist der Teleskopschlagstock keine Waffe, aber ein unerlaubter Gegenstand,
der bei öffentlichen Veranstaltungen nicht getragen werden darf. Was für einen Security aber dumm ist,
weil er ihn da ja dabei haben möchte, falls etwas passiert, gerade auf öffentlichen Veranstaltungen.
Unsere Firma hat bei der Gemeinde eine Sondergenehmigung erwirkt. So dass unsere Leute nun auch
bei öffenltichen Veranstaltungen einen solchen mitführen dürfen.
Einziges Problem dabei: Diese Genehmigung gilt nur für den Bereich, in dem man ihn beantragt hat.
D.h. bei uns im Bereich Mainz-Bingen. Wenn wir eine Veranstaltung im Bereich Alzey-Worms absichern
wollen, mit unseren Teleskopschlagstöcken, muss eine extra Genehmigung für diesen Bereich erwirkt
werden. Das haben wir inzwischen auch - aber diese ganze Behördenrennerei finde ich ziemlich müßig.
Und vor allem kostspielig. Wir haben pro Genehmigung 350,-€ bezahlt.
Für eine größere Firma, die in mehreren Landkreisen tätig ist, ist dies ein ganz schöner Batzen Geld, der
erstmal verdient sein muss.
Genau verkehrt,
ein Tele ist eine Hiebwaffe im Sinne des §1 WaffG. Punkt!
Wäre es ein verbotener Gegenstand wäre das Tragen / Besitzen generell verboten!! Punkt!
Im Posting direkt oben ist der Feststellungsbeschluss des BKA verlinkt der genau dieses bestätigt.
Wirtschaftliche Interessen haben den Gesetzgeber bei der Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit wohl nicht so wirklich zu interessieren, oder ?
Der Firma steht es frei den Auftrag anzunehmen oder es zu lassen. Punkt!
Gruss L.
@ Landgraf
wie meinst du das? Das versteh ich jetzt nicht ganz, bitte erklär mal ausführlicher
Danke
Was soll ich genauer erklären ??
Das das Gesetz eindeutig ist ??
Oder das ein Unternehmen solche Gebühren mit in eine Wirtschaftlichkeitskalkulation aufnehmen muss wenn es einen Auftrag annimmt ?
Jetzt kann ich dir folgen, fand deine Worte nur etwas verwirrend.
Aber sei mal ehrlich, meinst du nicht, dass die Kosten, für einen Wisch mit nem Stempel und ner Unterschrift drauf,
etwas übertrieben sind? Wir haben ja irgendwo anders im Forum hier die Diskussion über den Stundenlohn.
Ich könnte mit nem gescheiten PC in ner Stunde fünfzig oder mehr von den Genehmigungen raushauen,
stempeln und unterschreiben - das ergäbe dann einen Stundenlohn von 17500,-€....
Aber so ist es eben.
Du verwechselst hier das reine Erstellen der Genehmigung mit den tatsächlichen Kosten der Verwaltung....wenn eine solche Abteilung nicht existiert und ich das nebenbei mache..ja.
Aber wie in einem andeen Thread fliessen in solche Gebührenrechnungen andere Kosten mit ein.
Hier geht es um die Überprüfung einer Ausnahmegenehmigung, der einzige Interessent ist der beantragende Bürger. Warum soll also die Allgemeinheit diese Kosten tragen? Würde die Behörde einfach keine Ausnahmen vergeben könnte sie die Kosten sparen, du hast dann eben keinen Stock auf Veranstaltungen dabei....oder nimmst den Auftrag einfach nicht an, weil es dir zu gefährlich erscheint.
Mit einem PC kannst du auch 10.000 Genehmigungen raushauen, das ist aber nicht der Verwaltungsakt der dahinter steht.
Danke für deine weisen Worte - bin wieder mal froh hier zu sein und euer Wissen in mich aufzusaugen.
Danke, noch einen schönen Tag
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