Tariflohn&Schichtzschläge&Zulagen/Eure Erfahrungen

  • Hallo,
    brauche Eure Hilfe! :shock:
    Werde ab dem 13.09 den §34 machen und am 20ten die Prüfung.
    Habe danach vielleicht einen Job.Gearbeitet werden soll in 12 Stunden Schichten der Bruttoverdienst beläuft sich danach im ersten Jahr bei 7,56€ + Zulagen für Nacht bzw. Sonntagsschicht.
    Nach einem Jahr kann man dann höher eingestuft werden auf 8,87€.
    Frage an die Profis :arrow: ,ist der Lohn im Rahmen? :?:
    Gibt es Tariftabellen? :?:
    Tarifverträge? :?:
    usw...
    Bin für jeden Hinweiss dankbar :)
    Gruß
    J.

  • Das Bundesland ist Niedersachsen und es geht um eine Bundeswehreinrichtung (millitärischer Sicherheitsbereich) auch kann man nach einer Schulung zum Hundeführer als dieser eingesetzt werden.


  • Hallo Jochen


    Du hast viele Fragen. Nur solltest Du dann schon einige Angaben machen.


    http://www.bdws.de


    danach gehst Du auf Angebot und dann auf Tarifübersicht.


    Vielleicht sind dann damit deine Fragen ja beantwortet.


    Aber nach einem Jahr eine steigerung von 1,31 € :?::?::?:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ghostguard,


    mir sind manche SDL bekannt, die zunächst Tarif zahlen, später (meist nach Probezeit) dann eine freiwillige aussertarifliche Zulage zahlen... dazu können dann auch noch Objektzulagen kommen...


    ...und diese Zulagen sind teilweise auch höher als einsfuffzig ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • danke,euch allen erstmal.
    viele nützliche links und antworten.
    kann man bei 240 Stunden auf rund 1.800€ kommen. Mal "DUMM" gefragt :?:
    Ich habe das jedenfalls so ausgerechnet.

  • Hast Recht Ghostguard, ist auch alles sehr aufschlußreich und kommt auch mit dem Stundenlohn hin, der mir gesagt wurde.
    Nur Nachtschicht zuschläge wurden mir 25% genannt, laut Tarif gibt es 5%
    Die Sache ist so wir sind hier mit 4 Kindern am Tisch, habe sehr gut verdient, 14 Jahre Kontischicht, 2.000€ Netto, man versucht halt alles um an das Geld wieder ranzukommen obwohl mir vollkommen klar ist das man heutzutage mit weniger klarkommen muß.
    Also nach meiner Rechnung werde ich auf 1.800€ Netto kommen.
    mal am Rande:
    Hatte vor 2 Tage ein Jobangebot in einer Industriefirma,Chemieunternehmen,Kontischicht, die wollten nur noch 4,00€!!! :shock: zahlen :!:

  • Jochen, um es mal so direkt zu sagen...


    ja - es ist denkbar, dass du im Bewachungsgewerbe als normaler Wachmann (nicht Werkschutzfachkraft/gepr. Schutz- und Sicherheitskraft) auf deine 1800 € netto kommst (incl. steuerfreie Nacht-/Sonntagszulagen)...


    ...aber da wirst du dann nicht mehr viel von deiner Familie haben, da du nur noch am arbeiten bist... wobei du mit 4 Kindern und wahrscheinlich Steuerklasse 3 da doch weit besser dran bist, als jemand der in Steuerklasse 1 sitzt...

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  • Klar Guardian, aber meine Family spielt schon lange im Schichtspiel mit und weiß Bescheid.
    Mit ner normalen Stelle von z.B. 165 Std wär das heute auch nicht mehr zu verdienen.
    Wird schon klappen.
    4 Tage Frühdienst,2 FRei, 4 Tage Nachtdienst
    aber normaler Wachmann :?: §34 ist doch geprüfte Fachkraft oder gibt es da noch Feinheiten :?:

  • Zitat von Jochen

    aber normaler Wachmann :?: §34 ist doch geprüfte Fachkraft oder gibt es da noch Feinheiten :?:


    Ähm...nö. Die Schulung nach 34a oder auch die Sachkundeprüfung nach 34a machen aus dir keine geprüfte Fachkraft - das ist gerade mal die Zugangsvoraussetzung in unser Gewerbe.


    Als geprüfte Fachkraft kannst du dich dann bezeichnen, wenn du z.B. eine der folgenden Qualifikationen innehast (Aufzählung nicht abschließend):


    - IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (wird nicht mehr ausgebildet/geprüft, gibts aber noch zahlreich als "Altbestand")
    - IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (Nachfolge-Quali für die WSFK)
    - VdS-geprüfte Notruf- und Serviceleitstellen-Fachkraft


    und natürlich der Ausbildungsberuf "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" (ganz normale Berufsausbildung im dualen System, grundsätzliche Dauer der Ausbildung 3 Jahre)

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hallo Jochen


    Also ich bin zur Zeit im BW Bereich in NRW.Nicht in einer reinen Kaserne,sondern in einer Bundesbehörde mit Kasernenstatus.
    (Also mehr Beamte als Soldaten :roll: )


    Tariflohn ist da klar. Achtet die BW auch drauf.Allerdings habe ich noch nie etwas von einer automatischen Steigerung des Lohnes nach einem Jahr gehört(Klingt aber toll :lol: ).Nachtzulage bedeutet jedoch etwa 50 Cent mehr die Stunde.-Nicht Steuerfrei! Wenn du die Ausbildung zum Hundeführer absolvierst gibt es etwa 1 € mehr die Stunde.
    Haben wir schon lange nicht mehr-Hundestreifen wurden in unserem Bereich durch Doppelstreifen ersetzt.
    Aber Achtung-verrechne dich nicht.Die Hundeführerzulage wird nur für Stunden bezahlt,wo du mit deinem Kläffer unterwegs bist.Wenn du in 12 Stunden Nachtdienst 4 Stunden mit Doggy auf Streife bist,gibts also nur 4 € Brutto mehr pro Nacht.( Lohnt sich also nicht wirklich,dafür das du auch die Hundescheiße aus dem Zwinger kratzen darfst).Solltest du in einer moderneren Wache zum Konsolenbediener geschult werden,gibts auch dafür unterschiedliche Zulagen.
    Da du Familie hast und deshalb vermutlich StKl 3, kannst du durchaus auf 1800 € Netto kommen.Unsere Familienpapas gehen öfter mal mit über 2000€ Netto heim.-Besonders natürlich nach Feiertagswellen.Dazu mußt du aber wirklich volle Stunden kloppen und alle steuerfreien Zulagen einfahren die du kriegen kannst. Du kannst dich da auch eher auf 264 Stunden einrichten. Ihr liegt auch etwa 1€ unter unserem Tarif in NRW,daher kann ichs jetzt nur grob überschlagen.(Falls 7,56€ euer Tarif ist.-Habs jetzt nicht nachgesehen)
    Volle Zulagen wirst du aber nicht immer haben,denn du wirst schnell merken das um die Sonn und Feiertage ein gewisser Brotneid vorhanden ist. :wink:


    34a ist auch nur der Anfang.-Hat man dir hoffentlich gesagt.?
    Je nach Liegenschaft wirst du ganz schnell noch auf anderem Gebiet geschult und geprüft.
    Hängt derzeit noch stark vom jeweiligen Kasernenkommandanten ab,setzt sich aber immer mehr durch.
    Die BW hat da jetzt so ein nettes Lernprogramm,welches einen auch direkt prüft.
    Der Lernstoff ist aus folgenden Unterlagen abgegriffen:


    Bei der Erstellung des CUA-Lernprogramms ”Wachdienst in der Bundeswehr” wurden folgende Unterlagen verwendet:


    - ZDv 10/6 Der Wachdienst der Bundeswehr
    - ZDv 40/1 Aufgaben im Standortbereich
    - ZDv 14/9 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und zivile Wachpersonen (UZwGBw) nebst Ausführungsbestimmungen (AB - UZwGBw)
    - Taschenkarte für Wachvorgesetzte - Verhalten von Soldaten im Wachdienst
    - Taschenkarte für Posten und Streifen im militärischen Sicherheitsbereich
    - Unterrichtsmappe zum Ausbildungsprogramm Wachausbildung RegNr. 3001 000650100, DSK H 121 752 0034
    - Kasernenordnung der Grüntenkaserne, SONTHOFEN, Teil II, Besondere Wachanweisung (Diese Besondere Wachanweisung wurde als Prototyp für eine gem. ZDv 10/6 erstellte Wachanweisung verwendet.)


    Einige Fragen und Fallbeispiele sind echt nicht ohne!Nicht ganz so easy wie der 34a Test.
    Falls du den Stoff noch aus deiner eventuellen Bundeswehrzeit kennen solltest,bist du natürlich fein raus,ist aber unwahrscheinlich,da selbst unsere langjährigen MA und sogar unsere BW-Vorgesetzten vor Ort beim ersten Anlauf (ohne lernen) nicht mehr als 15% erreichten. :oops:



    Da dieser Lehrgang eigentlich für Unteroffiziere ausgelegt ist, wirst du automatisch auch das Soldatengesetz und die Vorgesetztenverordnung kennen lernen.
    Ist auch nur logisch,da du nicht nur über das Hausrecht/Jedermannsrecht verfügst,sondern deinen Dienst bewaffnet versiehst und "Hoheitliche Rechte" hast.D.h. du kannst/mußt z.B. vorläufige Festnahmen durchführen.Kannst/mußt bei Verdacht Taschen oder KFZ kontrollen durchführen(Ohne Betriebsrat oder so Schnickschnack.).Du bist jederzeit berechtigt,jedermanns Personalien zu überprüfen.Also eine völlig andere Rechtslage als im zivilen Bereich.
    Beim Quartalsschießen sind Beobachter der BW anwesend um zu prüfen ob du deine Quote erfüllst.
    In unserem Fall ist das so,da wir auf eigenem Schießstand trainieren. Es kann aber auch sein das du direkt von der BW an der Waffe ausgebildet und trainiert wirst.Hängt von eurem Vertrag ab.



    Wie gesagt...ist nicht sicher ob ihr den ganzen Stoff pauken müßt,aber in "Millitärischen Sicherheitsbereichen" wird das langsam Pflicht für die Ausbildung zum "Wachschichtführer".Sollte es keinen festen Objektleiter geben-oder ist dieser nicht anwesend,kann ja jedem diese Aufgabe zufallen.Ergo-pauken.Wir haben in unserer Liegenschaft diesen Pflicht-Lehrgang seit etwa 2 Jahren.


    Und laß dich nicht einschüchtern. Vielen Soldaten sind Zivilwachen ein Dorn im Auge.Manchmal sogar dem Spieß. :wink:


    Wünsche dir viel Erfolg.


    Gruß,
    Trapper

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Und laß dich nicht einschüchtern. Vielen Soldaten sind Zivilwachen ein Dorn im Auge.Manchmal sogar dem Spieß. :wink:


    Glaub mir, wer während seiner Bundeswehrzeit jemals etwas mit fanzösischen Wachsoldaten zu tun gehabt hat, dem ist selbst die schmierigste Dumpingfirma eher recht :)

  • Hallo Grünschnabel
    Gehöre zum Altbestand der WSFK und musste erfahren,dass noch lange nicht alles gezahlt wird,was versprochen wird.
    Also alles schriftluch fixieren.
    Klenkes

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