Mich würde einmal interessieren......

    • Erster Beitrag

    Hallo,



    mich würde einmal interessieren,warum einem Herrn Peter Hartz nicht seine 1.700,-€ Rente im Monat aufgerechnet wird auf die
    restlichen 24.000,-€ Altersbezüge aus seinen Jobs bei VW und der Dillinger Hütte.....


    Einem Briefträger,der von 1955 bis 1975 als Arbeiter der Post Briefe bei Wind und Wetter zugestellt hat und dafür dann als "Belohnung"
    zum Beamten gemacht wurde.....(mit 300 DM Netto weniger im Monat) und der dann 1995 in den Ruhestand geschickt wurde (wegen Privatisierung der Bundespost) zum B. wird die Pension um seine erworbene gesetzliche Rente gekürtzt (wie übrigens bei allen Beamten,die zuerst als Arbeiter oder Angestellte tätig waren....).

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Nein, in der BRD gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.


    Es gibt keine gesetzliche Grundlage für alle AN, Ausnahmen aus z.B. Beamtenrecht existieren, sind aber nicht für das Gros der AN verbindlich.


    Solang also in deinem Arbeitsvertrag kein entsprechender Passus steht.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hmmm, wie kann man dann erreichen, daß dem Kollegen gekündigt wird? Ich meine, daß es doch nicht zumutbar für uns anderen ist, mit einem zusammenzuarbeiten, der vorbestraft ist wg. Verbreitung von Pornographie, bzw. Nachstellung :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Vorbestraft?


    ...ist man rechtlich gesehen erst mit einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe ab einem Jahr... ab dieser Grenze würde das dann auch im Führungszeugnis stehen.


    ...dürfte in deinem Fall wohl nicht vorliegen, andernfalls hätte wohl mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bereits der Arbeitgeber übers Amt von der Sache erfahren...


    Und Nachstellung? Das wäre der erste mir bekannte Fall einer Verurteilung deswegen... und das andere... nuja. Für mich würde ich da keine wirkliche Gefahr sehen, anders würde es z.B. mit einschlägigen Straftaten wie Diebstahl etc. aussehen.
    Ich möchte da nichts verharmlosen, aber nicht jede Straftat hat gleich den Verlust dergrundsätzlichen Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe zur Folge. Ich denke da z.B. an 315c oder 316 StGB, oder auch 142 StGB....

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Und Sinn und Zweck des ganzen ist ja auch, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit die strafrechtlich geahndet wird (ich sag mal fahrlässige KV im Strassenverkehr) auch gleich den Job los ist.


    Dann stimmt die Verhältnissmässigkeit nämlich nicht mehr.

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  • Zitat von Landgraf

    Und Sinn und Zweck des ganzen ist ja auch, dass man nicht wegen jeder Kleinigkeit die strafrechtlich geahndet wird (ich sag mal fahrlässige KV im Strassenverkehr) auch gleich den Job los ist.


    Dann stimmt die Verhältnissmässigkeit nämlich nicht mehr.


    Mag schon sein; aber ich als Frau sehe es halt etwas anders wenn ich mit einem Kollegen zusammenarbeiten muß, der gleichzeitig Objektleiter ist, der wg. Verbreitung von Pornographie verurteilt ist :? :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Das Recht auf Wiedereingliederung respektive Rehabilitation steht aber jedem zu, der seine Strafe verbüsst hat.

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  • Solang kein Buchstabe dazukommt (184a oder schlimmer b..) kann der Tatvorwurf verdammt schnell erfüllt sein....und im Zeitalter wo kein Kind über 12 nicht schon auf dem Handy seines Klassenkameraden alles gesehen hat...naja....


    Schon mal die Zugangsvorraussetzungen auf Youporn geprüft ? Genau, gibt keine und Hardcore ist zwei Mausklicks entfernt. :wink:

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  • Eben drum, landgraf, eben drum...


    ...auch klar, dass ich nur den Grundtatbestand des 184 meine, nicht die Qualifizierungen des 184a oder 184b... aber davon hat sie ja auch nicht geschrieben...

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    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Ähm... reden wir tatsächlich vom §184 StGB?


    Sorry, aber ich kann das nicht wirklich ernst nehmen...


    Was kannst Du nicht ernst nehmen?


    Tatbestand §184 Abs. 1 Punkt 6

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Jepp, das heisst in Dubio den Porno nicht wegräumen wenn minderjähriger Besuch kommt, der mopst sich den und schaut ihn an.


    Ist nicht grad ein Kapitalverbrechen :wink:

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  • Okay;


    aber wenn einer MMS mit pornographischem Inhalt unaufgefordert an frühere Kolleginnen versendet und zwar anonym (nur ist es per Polizei herausgekommen wer der Versender ist!), dann verhält es sich doch glaube ich anders :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Nicht ernst nehmen? Ganz einfach: Das Delikt hat so ungefähr die gleiche Qualität wie eine Beleidigung... und geht auch in die gleiche Richtung...

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  • Hmmmm, nicht erns nehmen?!


    Hat er als Objektleiter nicht eine Vorbildfunktion?!

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Sagen wir es mal so,
    persönliche Verfehlung die in etwa den Stellenwert einer Beleidigung hat (siehe Guardian).


    Wenn der Mann sonst seine Arbeit gut macht hätte ich auch als Arbeitgeber wenig Bedenken bei einer Weiterbeschäftigung. Anders sähe das bei Betrugs- und Eigentumsdelikten ähnlich geringer Strafwürdigkeit aus. Gerade wenn hier evtl. auch persönliches hineinspielt (Liebesbeziehung etc.) würde ich mir aber ungern eine Ferndiagnose anmassen. Ganz konkret fällt es mir als AG wahrscheinlich sogar leichter, das sich "echauffierende" Personal zu ersetzen als einen guten Einsatz- oder Objektleiter. Ausserdem habe ich wenn Arbeitsvertraglich nichts geregelt ist schlicht und einfach als AG gar keine Handhabe gegen den Mann....


    Vorbildfunktion ?


    Sicherlich ist es wünschenswert jemand moralisch integeren in Vorgesetzteneigenschaft zu haben, rechtfertigt ein moralisches Versagen aber den persönlichen Ruin der Person (und eventueller unschuldiger Famillienangehöriger) ?


    Klar ist es nicht in Ordnung pornographische MMS zu versenden, andererseits muss man doch auch abwägen wieviel Schaden hierdurch entstanden ist.

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  • Zitat von Landgraf

    Sagen wir es mal so,
    persönliche Verfehlung die in etwa den Stellenwert einer Beleidigung hat (siehe Guardian).


    Wenn der Mann sonst seine Arbeit gut macht hätte ich auch als Arbeitgeber wenig Bedenken bei einer Weiterbeschäftigung.

    [/b]


    Okay ; ich sage es mal so,


    bei diesem Mann herrscht Dienstplanchaos (Dienstpläne ändern sich stündlich!!!) und Nötigung (Zitat aus einer Dienstanweisung, die ich nicht unterschrieben habe oder unterschreiben werde!!! :"Wer sich mit Problemen nach .... wendet (Hauptfirmensitz), muß mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen" :shock: ).


    Von daher habe ich meine Bedenken! Vor allem aber bin ich mir sicher, daß weder Firmenleitung noch Auftraggeber über die Methoden und Verfehlungen des Herrn Objektleiter Bescheid wissen :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Damit verlassen wir dann aber den Boden der vorangegangenen Diskussion über die Bewertung des strafrechtlichen Rahmens....

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  • Dann verlassen wir mal kurz den Boden :wink: .


    Aber wie würdest Du es nun in der Gesamtheit sehen?

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Das mag nun gemein klingen, aber wir kennen nur deine Darstellung der Situation. Er würde das sicher anders ausdrücken und begründen.
    Auch in unserer Filliale kann es Selbstmord sein, wenn man sich hinter deren Rücken an die Zentrale wendet. Ich bezweifel aber sehr stark das,das mit den arbeitsrechtlichen Konsequenzen schriftlich festgehalten ist. So blöde kann man doch gar nicht sein!

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Solange ich nur deine Darstellung kenne ... :wink:


    Rechtlich gibt es jedenfalls keinen Grund solang nicht eine entsprechende vertragliche Verpflichtung besteht.


    Vorsichtig wäre ich mit der Verbreitung "aufgehübschter" Tatsachen, man kommt hier selber schnell in den Geruch der Verleumdung.


    Die Probleme die man (du) auf der Arbeit mit diesem Herrn hast lassen sich jedenfalls nicht über diese Schiene lösen, hier muss man das Arbeitsverhalten losgelöst betrachten.


    Existiert im Unternehmen ein vertraglich vereinbarter Anzeigezwang oder gibt es z.B. wegen Waffenträgereigenschaft eine gesetzliche Grundlage ?


    Wenn nein kann ein AG wie schon gesagt nicht einmal etwas machen...sofern er denn überhaupt will. Vielleicht ist das ja das gewünschte Arbeitsverhalten.... :shock:

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