Prüfung Schutz und Sicherheitskraft

  • Wer darf dies ausbilden?Nur mit Ausbildereignungsschein?Kosten für diese Prüfung?
    Abnahme der Prüfung doch wahrscheinlich ähnlich gegliedert wie bei 34a,oder?


    Bin auf eure Statements gespannt.



    Grüßle


    PPS

  • Siehe auch erst mal unter http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=368



    Alles rund um die "Schutz- und Sicherheitskraft IHK" ist mehr oder weniger noch in der Entstehung.


    Der Kammerbezirk Stuttgart scheint derzeit der erste und einzige Bezirk zu sein, der was auf den Weg gebracht hat.


    Das habe ich im Indernet gefunden, beim Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, VSW, Baden Württemberg:


    Schaut selbst:


    http://spionage.verbandfuersicherheit.de/


    Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

    Die Nachfolgeregelung der zum Jahresende 2005 auslaufenden "Geprüften Werkschutzfachkraft (IHK)" ist im Berufsbildungsausschuss der IHK Region Stuttgart verabschiedet worden. Als bundesweit einzige Kammer ist es in Stuttgart gelungen, eine unbefristete Rechtsvorschrift zu verabschieden. Diese trägt die Bezeichnung


    "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)".


    Die Vorbereitungslehrgänge auf die ersten im März und Oktober 2006 stattfindenden Abschlussprüfungen werden in altbewährter Form durch den VSW-BW durchgeführt.


    Die Termine für die Wochenlehrgänge Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft I - IV (IHK) finden Sie in unserem Jahresprogramm.


    Ihr


    VSW-BW


    Der Weg zur IHK-Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)


    Rechtsvorschrift Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft (IHK)



    Spart schon mal, billiger ist es auch nicht gworden

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Hab´noch ein bisserl was gefunden ... wen´s interessiert:


    Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) Seminar
    Vorbereitungslehrgang
    Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft stellt ab Januar 2005 die Nachfolge der IHK-geprüften Werkschutzfachkraft dar. Die Ausbildung umfasst neben den bisherigen Themen wie Rechtliche Grundlagen, Dienstkunde, Technische Einrichtungen und Hilfsmittel - hierunter fallen auch Sicherheitsanalysen und Sicherheitskonzepte -, angewandte Psychologie neuerdings auch Kunden- und Serviceorientierung. Das Unterrichtungsverfahren bzw. die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO sind in unserer Fachschule integraler Bestandteil der Ausbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft, um denjenigen, die die Prüfungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, die gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu vermitteln, ohne die eine legale Beschäftigung in der privaten Sicherheitswirtschaft nicht zulässig ist.


    Veranstaltungsdatum Ort Veranstaltungs-Nr.
    02.01.2006 - 24.03.2006 Hamburg H22050804
    Preis: auf Anfrage EUR
    Veranstalter:
    Protektor GmbH & Co Fachschule f. Industrie und Wirtschaftssicherheit
    Steintorwall 4 / Glockengießerwall, 20095 Hamburg
    FON +49-40-325842-0 FAX+49-40-3258-42-20

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Generell obliegt die Zulassung als "Ausbildungsbetrieb" für die "IHK geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" den jeweiligen örtlichen IHKs der einzelnen Kammerbezirke.


    Die IHK erteilt die Zulassung für Ausbildungsbetriebe für diesen Bereich.


    Teilweise führen die IHKen sie auch selber durch, teilweise vergeben sie diese nach extern.


    Externe haben bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, Ausbildereignungsschein ist natürlich AUCH Voraussetzung.


    Momentan sind noch nicht alle IHKs in den verschiedenen Bundesländern soweit fortgeschritten die Ausbildung jetzt schon anbieten zu können. Mehrheitlich wird diese Ausbildung erst ab Mai/Juni wohl "an den Start" gehen.


    In RLP zum Beispiel findet erst Mitte Januar beim ISM (Innenministerium) Gespräch des ISM mit IHK statt mit der endgültigen Zulassung/Anerkennung der Ausbildung. In RLP wird zum Beispiel die DAA (Deutsche Angestellten Akademie) im Auftrage der IHK Koblenz die neue Ausbildung ab den Sommer anbieten.


    Nach derzeitiger Planung wird diese sowohl in der Variante "Vollzeit", wie auch in der Variante "Berufsbegleitend" (1 Abend in der Woche plus der Samstag) angeboten werden.


    Ansonsten können weitere Infos erst nach dem Gespräch mit dem ISM gegeben werden.


    Gruß


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Das Problem ist aber, dass eine Ausbildung nicht zwingend notwendig ist, man muss nur die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, oder?


    Das würde bedeuten, dass eigentlich jeder Ausbilden könnte, oder liege ich da falsch?

  • Zitat von TMG-Security

    Das Problem ist aber, dass eine Ausbildung nicht zwingend notwendig ist, man muss nur die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, oder?


    Das würde bedeuten, dass eigentlich jeder Ausbilden könnte, oder liege ich da falsch?


    THEORETISCH kann man auch einfach die Prüfung machen ohne Ausbildung sofern man die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt.....


    ABER:


    Die Ausbildung als solches MUSS ANERKANNT sein... D.h. Ich kann NICHT mit der Ausbildung zur IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskraft WERBEN, wenn ich nicht durch die IHK anerkannt und zugelassn bin als Ausbildungsbetrieb.......


    Somit darf ich de facto diese Ausbildung nicht anbieten..... Und somit eben NICHT jeder anbieten.....


    Wer in einer nicht zugelassenen und anerkannten "Schule" diese Ausbildung macht, wird auch NICHT FÜR DIE PRÜFUNG ZUGELASSEN seitens der IHK sofern er nicht anderweitig bereits die Prüfungszulassungsvorausetzungen erfüllt.....


    Erfüllt er diese bereits anderweitig, dann schmeißt er logischerweise dann mit so einer "Schule" sein Geld zum Fenster raus......


    Ich kann nur jedem ABRATEN solch dubiosen Angebote einzugehen....



    Weiterer Punkt ist, dass es für solche "Schulen" keinerlei Zuschüsse oder Kostenübernahmen durch die Arbeitsagenturen gibt.... Arbeitsagenturen zahlen grundsätzlich nur, wenn es sich um anerkannte und zugelassene Sicherheitsschule handelt (e. G. Ausbildungsbetrieb)...


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat

    oweit ich weiß, gibt es einen Unterschied zwischen der "IHK geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft" und der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit". Das zweite ist ein anerkannter Ausbildungsberuf (ein. sog. Lehrberuf).


    Bis dahin richtig.


    Die "IHK geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft" ist das Nachfolgemodell der geprüften Werkschutzfachkraft (IHK) und soll die Lücke zwischen Sachkunde/Unterrichtungsverfahren und FSS schließen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq


    Die "IHK geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft" ist das Nachfolgemodell der geprüften Werkschutzfachkraft (IHK) und soll die Lücke zwischen Sachkunde/Unterrichtungsverfahren und FSS schließen.


    Fast Richtig. Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitsfachkraft soll eine Qualifizierung für Quereinsteiger der Branche mit schon vorhandenen Ausbildungsberuf bzw. langjähriger Erfahrung im Sicherheitsbereich sein.
    Sie wurde vor allem auf Betreiben von Firmen mit Werkseigenem Sicherheitsdienst als Nachfolgemodell der WSFK eingeführt.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • S.L hat recht. Es soll eine Qualifikation für Quereinsteiger sein. Die Vorbeitung auf die Prüfung ist so wie es WSD schreib theoretisch von jedem durchführbar. Die Vorbereitung ist nicht vorgeschrieben. Ob sich der Prüfling im selbststudium auf die Prüfung vorbereitet oder Lehrgänge besucht ist Ihm überlassen. Da entsprechende Kurse als "Prüfungsvorbereitung" angeboten werden können ist dem Missbrauch natürlich der Weg bereitet. Am besten geeignet ist wohl die Vorbereitung bei VSW http://www.vsw-bw.de (Werkschutzlehrgänge I-IV) .
    Evtl. auch das Institut für Sicherheit ( info@d-ifs.de ).

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