Prüfungsvorbereitung Abschlussprüfung Winter 07/08

  • Ich bin grad mitten in der Prüfungsvorbereitung für die Abschlussprüfung Winter 07/08.
    Vorallem das Fach "Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste" hat es mir angetan. Ich bin schon dabei die Prüfungsaufgaben auf Zeit zu machen, aber es wird von der Zeit her echt knapp die Prüfung Rechtsgrundlagen in der vorgebenen Zeit zu packen.


    Wie sieht es bei euch? Wie läufts mit der Prüfungsvorbereitung? Wo habt ihr Schwerpunkte gesetzt bzw. was fällt euch besonders leicht oder schwer?


    Mit heute eingerechnet sind es noch 28 Tage bis zur Abschlussprüfung, jetzt gilt es diese Zeit voll durchzuziehen und soviel zu paucken wie geht.

  • Mach 3 Jahren Schule solltest Du wirklich endlich mal anfangen, zu Lernen. Da hast Du Recht.
    Probleme im Recht? Das ist neben der Soziologie am einfachsten, weil man nur die Grundvoraussetzungen drin haben muss und den Rest auch in der Prüfung nachlesen darf.

  • Es ist ja nicht so, dass ich die 2 Jahre Ausbildung nicht gelernt hätte und nur rumgessen wäre. Aber für mich fängt jetzt der Endspurt an in dem ich jeden Tag mehrere Stunden lerne.


    Du verkennst übrigens die Tatsache, dass in der Abschlussprüfung kein Gesetzeswerk verwendet werden darf. Außerdem liegt ja die Schwierigkeit nicht in der Anwendung der Paragraphen sondern in der vorgegebenen Zeit.

  • @ klaus


    Es ist wenig hilfreich, wenn Azubis, die kurz vor der Prüfung stehen, durch Falschinformationen zusätzlich verunsichert werden. Ich meine damit nicht nur den aktuellen Hinweis auf die Nutzung von Gesetzestexten (ist absoluter Unsinn!), sondern auch die Gleichsetzung von Dokumentation zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit einer "Präsentation für einen Kunden" (ist ebenfalls Unsinn!) in einem anderen Thread.
    Die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf ist eine zu ernste Sache, als dass man damit Spielchen treiben sollte.


    @ Subway07


    Ich würde die "Anwendung der Paragraphen" nicht unterschätzen, aber die zurückliegenden Prüfungen haben in der Tat gezeigt, dass die Zeit sehr häufig knapp wird. Dagegen gibt es nur ein Mittel: Man muss sich im voraus schon überlegen - und dies auch üben -, wie man so einen Fall bearbeitet. Wenn man erst in der Prüfung damit anfängt, reicht die Zeit, gerade wenn man viel weiß, mit Sicherheit nicht aus.
    Vereinfacht wird diese Vorbereitung dadurch, dass die Prüfung immer nach dem gleichen Schema abläuft, das vereinfacht die Sache ganz erheblich.

  • Mag sein, das es bei Euch so ist, hier aber ist es so, wie ich es geschrieben habe.
    Wie es im Bereich des Fragestellers gehandhabt wird, wird er von seinem Klassenlehrer, bzw der IHK rechtzeitig erfahren sollen.

  • @ Lehrer 51


    Ich schätze deine Beiträge sehr, im Gegensatz zu anderen Beiträgen in diesem Forum lohnt es sich deine zu lesen.


    Ich hab bis jetzt zwei alte Rechtskunde- Abschlussprüfungen in der vorgegebenen Zeit bearbeitet und es auch ganz knapp geschafft. Jedoch war ich am Ende damit nicht zufrieden, da ich nicht in der Fülle antworten konnte, in der ich gerne geantwortet hätte.
    Zum Beispiel konnte ich bei der Frage nach zivilrechtlichen Ansprüchen aus zeitlichen Gründen nur noch sehr knapp auf
    den § 823 StGB eingehen und nur einen kurzen Satz schreiben. Ich bin mir hier natürlich nicht sicher, was der Korrektor von mir erwartet. Ist es erforderlich, jeden Paragraphen komplett auseinander zu nehmen oder reichen in manchen Fällen auch nur ein Satz.


    Du hast Recht damit, dass die Rechtskunde-Abschlussprüfung immer nach dem selben Schema abläuft, oder zumindest im Groben. Wenn ich mir die letzten fünf Prüfungen anschaue ist vom Inhalt her zu erkennen, dass folgende Paragraphen fast immer drankommen:


    - 242, 243, 22, 23
    - 303, 303c, 123
    - 223, 224, 226, 230
    - 32, 127,1
    - 823


    Das sind die Paragraphen, die fast immer in der Prüfung zu bearbeiten sind. Darüber hinaus kommen folgende Paragraphen öfter, aber nicht immer vor:


    - 239, 240, 241
    - 246
    - 185, 194
    - 25, 27
    - 854, 855, 858, 859, 860
    - 903, 935
    - 253



    Dazu kommen vereinzelt eher seltenere Paragraphen vor:


    - 306, 306d
    - 132a
    - 248b
    - 249, 250
    - 259, 260
    - 145d


    Das Problem besteht hierbei ja darin, dass man alle Paragraphen auswendig im Kopf haben muss. Dies ist bei den exotischeren Paragraphen ja eher das Problem, da man diese ja oft nicht sofort auf die Reihe bekommt und erst mal nachdenken muss. Dadurch verschwendet man unnötige Zeit, die für die Bearbeitung des Falls notwendig ist.



    @ Klaus


    Ich weiß jetzt nicht genau wovon du redest. Also von der IHK hab ich noch gar nichts gehört, noch nicht einmal eine Einladung hab ich bekommen.
    Von den Lehrern in der Berufschule erwarte ich auch nicht viel Unterstützung. Was mich an den Berufschullehrern stört ist, dass jeder Lehrer, wenn es um die Bearbeitung eines Rechtskunde-Falles geht, alles anders macht als der andere und dadurch bei den Schülern viele Fragen aufgeworfen werden.
    Meiner Meinung nach sollte die IHK eine komplette Lösung herausgeben, wie sie die Bearbeitung eines Rechtskunde-Falles erwünscht, sodass keine Fragen über die reine Art der Bearbeitung mehr aufkommen.

  • Das verwundert mich, gerade bei der IHK FFM.
    Rufe doch einfach mal bei der IHK an und lasse Dich beraten. Die verdienen sehr viel Geld mit den Prüflingen und wissen schon, wie es bei denen abläuft. Regional geben es schon Unterschiede, wie es Lehrer51 korrekt sagt.


    Die 3 IHK in unserer Umgebung gehen jedenfalls so vor, wie ich es geschrieben habe..

  • @
    Ich habe vor vielen Jahren im Studium auch das BGB und das Strafrecht der BRD gepaukt... als Ossi...
    Wenn man, und das ist sicherlich auch heute noch so, einmal die Nase für die Grundgedanken in der Gesetzgebung,
    die §§ geöffnet hat, kommen plötzlich Zusammenhänge, Bezüge zu §§, die man vorab so nicht gesehen hat.
    Aus Deinen Posts lese ich Ehrgeiz..
    Lass Dich nicht verrückt machen!


    Die geteilten Meinungen zum Stoff vom Trainer und Klaus sind leider auch nachvollziehbar
    (wobei ich Trainer Recht gebe)
    Da entscheidet IHK XYZ was richtig ist, anstatt gelernte Juristen für diese Fächer zu verpflichten!
    Für mich ein nicht nachvollziehbarer Fehler.

  • @ Faultier


    In Bezug auf die erste Aussage kann ich nur zustimmen. Ehrgeiz und daraus resultierenden Fleiss kann man bei SUBWAY07 wohl unterstellen. Auch der Aussage, dass es einem immer leichter fällt, je mehr man weiß, kann ich nur bestätigen (gerade im Recht).


    Nun der Wermutstropfen: Den Rest sehe ich anders.


    Die Korrektoren entscheiden nicht, was richtig ist (die IHK hat sowieso keine Ahnung). Es gibt, bundesweit einheitlich, Lösungshinweise, die dem Korrektor allerdings einen gewissen Bewertungsspielraum lassen. Das bedeutet natürlich, dass die Gewichtung in München sich von der in Hamburg unterscheiden kann und auch wird. Wäre das anders, wenn ein Jurist in München und einer in Hamburg werten würden?


    Jeder Prüfling hat das Recht, Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu nehmen, dies ist meines Wissens bundesweit kostenfrei (im Gegensatz zu einem Widerspruch). Sollte ein Prüfer von dem Lösungsvorschlag abgewichen sein, dann müsste er dies schon begründen. Die Prüfer werden auch Probleme kriegen, wenn die Wertung (Punktverteilung) nicht nachvollziehbar ist.
    Das Problem ist nur, dass kaum ein Prüfling von diesem Recht Gebrauch macht.

  • @
    Kein Problem... Trainer!


    Es ist nur schade um den neuen Beruf, das gerade in Rechtsfragen... XYZ lehren...und damit "Luft" ran gelassen wird...
    Lässt für die Zukunft der Mädels und Jungs viel offen.. , ohne das zu hintersetzen... :cry:
    (Bauer lehrt Statik... oder so...)

  • @ lonestar


    Wer nicht auf den ersten Blick sieht, zu welchen Gesetzbüchern die "§§" gehören, dem bringt die Aufzählung wahrscheinlich auch nicht viel. Aber bis zur schriftlichen Prüfung sind es ja noch gut 2 Wochen...


    Und das als 1. Post!

  • Natürlich bin ich gerne bereit die Gesetzbücher anzufügen:


    - 242, 243, 22, 23
    - 303, 303c, 123
    - 223, 224, 226, 230
    - 32,
    - 127,1 StPO
    - 823 BGB


    - 239, 240, 241
    - 246
    - 185, 194
    - 25, 27
    - 854, 855, 858, 859, 860 (alle BGB)
    - 903, 935 BGB
    - 253 BGB


    - 306, 306d
    - 132a
    - 248b
    - 249, 250
    - 259, 260
    - 145d


    Die Zahlen ohne Gesetzesangabe entstammen dem Strafgesetzbuch.



    @ Lonestar


    Ich würde dir empfehlen, dir die Stoffsammlung für die Abschlussprüfung zu besorgen (auch für die Zwischenprüfung erhältlich)


    Da findest du Angaben zu den vier Abschlussprüfungsfächern bezogen auf den Inhalt. Darin sind auch alle Paragraphen enthalten, die du lernen musst.

  • Es gibt bei http://www.u-form-shop.de eine Stoffsammlung, also ein Inhaltsverzeichnis für den kompletten Stoff der für
    die Zwischenprüfung oder die Abschlussprüfung zu lernen ist. Aus diesem Inhalt werden dann die Prüfungen erstellt.


    Die Kosten belaufen sich dabei auf unter 10 Euro. Ist echt zu empfehlen!!

  • Ich wünsche auch allen Teilnehmern viel Glück, ich denke mal wir werden es alle brauchen. Wäre schön wenn wir morgen mittag mal die Aufgaben mitteilen, welche wir gehabt haben, mal so ein Erfahrungsausstausch.

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