Allgemeine Frage(n)

    • Erster Beitrag

    Einen Guten Morgen wünsche ich,


    Also mal kurz zu mir, bin 23 Jahre jung und komme aus der Eck von Hameln und mache zur Zeit eine Ausbildung zum Maler und Lackierer. Ab Freitag Mittag und das ganze WE habe ich Zeit und möchte nebenbei gerne Als Türsteher arbeiten. Führungszeugnis ist sauber.


    Ich frage mich nur im Moment was für Voraussetzungen man haben muss ?! und wie man da rein kommt bzw rein rutschen kann.


    Wie viel man verdient bzw. verdienen kann ist mir erstmal egal. Wichtig ist mir erstmal Informationen zu sammeln.
    Über eure Tipps bin ich euch sehr dankbar.


    Gruß
    Dennis

  • Zitat

    Ich glaube, es ist eine der natürlichsten Sachen der Welt, eine Notwehrlage zu erkennen.


    Es ging mir auch viel weniger um das Erkennen einer Notwehrfähigen Situation sondern vielmehr um ihre Grenzen und die kennt nunmal so gut wie niemand ausreichend wenn er sich nicht damit beschäftigt hat (ich spreche da aus Erfahrung).


    Zitat

    Ich weiss nicht, irgendwie erkennt man immer recht gut, wer in Foren sein Wissen aus Sachkundeunterlagen erlangt hat und wer einer derjenigen war, die zu dem schlechten Ruf der Türsteher beigetragen haben


    Ich vermute einfach mal das mir hiermit unterstellt werden soll, ich würde aufgrund dessen das ich über rein theoretisches Wissen verfüge, den schlechten Ruf der Türsteher bestärken indem ich über sie lästere.


    Sollte das der Fall sein kann ich dich beruhigen, ich verfüge über Praxiserfahrungen. Und habe auch schon sehr gute Türsteher erlebt (privat wie beruflich) allerdings auch sehr viele schlechte . Und das waren erstaunlicherweise meist die, die über keinerlei Qualfikationen verfügten und direkt bei der Diskothek beschäftigt waren.


    Zitat

    was soll denn der mist? ist genauso eine pauschale aussage wie wenn ich sagen würde "alle läden die von firmen geführt werden, sind außer kontrolle".


    Das ist nicht das selbe. Ich sprach nur davon das VIELE der qualifikationslosen Türsteher ein schlechtes Licht auf die Branche werfen und nicht etwa alle.

  • @bkapp


    Zitat

    Es ging mir auch viel weniger um das Erkennen einer Notwehrfähigen Situation sondern vielmehr um ihre Grenzen und die kennt nunmal so gut wie niemand ausreichend wenn er sich nicht damit beschäftigt hat


    Die Grenze kennt jeder geistig gesunde Mensch, der eigenständig erkennen kann, wann eine Gefahr abgewendet ist und seine Maßnahmen auch in Stressituationen fein dosieren kann. Jeder Mensch, der das nicht kann, hat an einer Tür ohnehin nichts verloren. Mindestanforderung.


    Zitat

    Sollte das der Fall sein kann ich dich beruhigen, ich verfüge über Praxiserfahrungen. Und habe auch schon sehr gute Türsteher erlebt (privat wie beruflich) allerdings auch sehr viele schlechte . Und das waren erstaunlicherweise meist die, die über keinerlei Qualfikationen verfügten und direkt bei der Diskothek beschäftigt waren.


    Stimmt, das mit der Praxis war der Kern meiner Vermutung. Ich habe es genau anders erlebt. Die besten Kollegen fanden sich bei mir an freien Türen. Es fanden sich auch gute Jungs im Firmenteam, aber da war das die Ausnahme und keineswegs die Regel. Und die, die da gut waren, haben an freien Türen gelernt und ihr Wissen und ihre Erfahrung mitgebracht. Keineswegs erworben in der Firma. Nunja, andere Städte, andere Firmen. Es gibt sicherlich gute Firmen, die sich auf Eventschutz spezialisiert haben und dementsprechend über eine höhere Dichte an verwertbarem Personal verfügen. Ich war in keiner. Und die gehört immerhin zur drittgrössten Firmengruppe Deutschlands mit einem abstrus hohen Marktanteil. Warum auch immer.


    Mit Pauschalschüssen zu argumentieren bringt hier nichts. Firmen haben viel Mist verzapft; nicht umsonst ist es üblich und weit verbreitet, Türsteher direkt einzustellen. Auf beiden Seiten gibt es solche und solche. Als Betreiber eines Clubs würde ich ebenso nur handverlesenes Personal direkt einstellen und keine Firma beauftragen. Die Vorteile überwiegen bei weitem die Nachteile. Die "tolle" Sachkundeprüfung ist da aber nur der berühmte Tropfen auf dem heissen Stein.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • nun ich sehe es so....ohne SK gehört einer nicht an die Tür!


    Warum? Damit er hinterher nicht sagen kann: oh, das hab ich nicht gewusst!
    Eine Gute Tür ob nun direkt angestellt oder von ner Fa. Bringt beide Voraussetzungen mit....Erfahrung und SK.......sonst tut sich in der Branche nie was!



    Gruss ricon

  • um Gottes Willen, natürlich ist die SK kein Allheilmittel, sie kann nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein..aber sie ist immerhin ein Schritchen!


    Ist zumindest besser als die Unterweisung!



    Gruss ricon

  • @ Ricon


    Da brauchts noch viele, viele kleine Schritte. Leider. Von mir aus müssen auch freie Türsteher die SK vorlegen. Das ist Grundwissen und die Prüfung alleine kostet ja nicht die Welt, wenn man auf die Unterrichtung verzichten kann. Aber das macht noch keine gute Arbeit aus das Ding. ---->


    @ all
    Ich reibe mich so ein wenig an dem Aufhänger von bkapp. Freie Türsteher sind unqualifiziert; MA im SD sind ganz toll geschult und bauen deswegen viel weniger Mist. Das soll der Kunde vielleicht gerne glauben, die Realität sieht anders aus.
    Ich würde mir ein Loch in den Bauch freuen, wenn es so wäre! Das Thema Selbstständigkeit ist für mich auch noch nicht ganz vom Tisch. Ich habe nicht umsonst 2 Jahre meines Lebens vergeudet, um auch auf dem Papier qualifiziert zu sein. In Deutschland kann man ja nur was, wenn andere Menschen einem das schriftlich bescheinigen, denen andere wiederum bescheinigt haben, das sie bescheinigen dürfen. Ist halt so, ist ok; ich füge mich ins Rad der Welt. Eine gewisse Grundordnung der Dinge hat ja auch ihren Reiz. Und was kleines offizielles auf seine Visitenkarten zu setzen schmeckt auch. Ob das zwei Jahre wert war..hmmm. Teuer genug wars auf jeden Fall.


    Aber der Plan ist erstmal vom Tisch. Ich bin noch nie so belogen, betrogen, gefährdet und ausgenutzt worden wie bei Sicherheitsdiensten als Angestellter. Zugegeben, in der KFZ Werkstatt waren wir alle schonmal, das zähl ich jetzt nicht. Dumm ist nur, das die Firmen auf genau diese Weise gutes Geld verdienen. Das ist nicht meine Art. So will ich nicht werden als Chef. Momentan zwingt einen aber förmlich die Marktsituation dazu. Ich habe keine Lust, meinen Leuten 8€ Brutto zu zahlen und dabei gross zu tönen von "übertariflicher Entlohnung". Das ist entwürdigend. Gute Leute für gutes Geld. So wie ich selbst auch behandelt werden möchte, so will ich meine Mitarbeiter führen und entlohnen. Ohne eine gewisse Kreativität im Umgang mit dem Finanzamt geht ohnehin nichts.. das ist doch keine Basis. :(


    Ich komme aus der Branche, ich habe von der Pike auf alles gemacht und muss trotzdem wehen Herzens sagen, das ich selbst auch nur freie Türsteher einstellen würde in meinem Laden. Ob nun mit oder ohne SK. Die 2 Stunden schul ich die Leute selbst nach zur Not in Recht. Wäre es gesetzlicher Zwang einen SD zu beschäftigen, hätte ich eigentlich seit 1,5 Jahren zwei Diskotheken, ein Hotel, ein "Tanzschiff" im Sommer und einen Club als eigene Objekte für meine eigene Firma haben sollen. Mal davon abgesehen, das man in der Branche erst das hat, was man hat und nicht auf ungelegte Eier setzt. Ist es aber nicht. Was soll ich sagen. Ich kann die Clubbesitzer verstehen. Der Preis, den ich nehmen müsste, ist nicht tragbar für die Läden. Der Markt reguliert sich selbst. Und bevor ich Leute für 7€ stehen lasse, damit was über bleibt.. da lasse ich den Mist lieber ganz bleiben und versau mir nicht meinen Namen.


    Und die Leute, die ich im Auge hätte als Personal, die gehen auch lieber für zweistellige Beträge direkt zum Laden, als für mich einstellig zu arbeiten. Ist doch klar. Da kann man doch niemandem einen Vorwurf draus basteln. Reine Freundschaft alleine bezahlt keine Rechnungen. Überall, wo jemand mitverdient, leidet derjenige, der die tatsächliche Arbeit verrichtet.


    Mein Fazit an junge Leute: Sucht euch einen wirklich guten guten guten Sicherheitsdienst !! Die gibt es, keine Sorge. Es bringt aber nur Frust und Undank, für Leuteschinder zu arbeiten. Da spreche ich auch aus Erfahrung. Viel zuviel verschenkte Zeit, ich mag gar nicht dran denken. Geht dann lieber direkt zu den Clubs, wenn ihr als Türsteher arbeiten wollt.


    Grüsse
    Connar

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • @ na ja kann schon frustrierend sein!...aber wie schon beschrieben, und ich denke mal nun allgemein abgenickt, ist die Sachkunde ein erster Schritt(und hoffentlich nicht der Letzte!) sowohl für den Mann/die Frau an der Tür als auch für die Branche!


    Sehe es übrigens ähnlich wie Connar76 für 7 an der Tür geht gar nicht! Nicht mal für MA`s von nem Sicherheitsdienst!


    Es gibt Tätigkeiten im Veranstalltungs.oder Diskothekenschutz die aug Grund Ihrer Tätigkeit(bewach mal den Notausgang) weniger bekommen, ok....aber Tür selbst no way!


    Gruss ricon

  • 7€ ist für normalen Dienst schon zu wenig. Ein jeder soll von seinem Lohn leben können, egal was er macht.
    Aber in meinem Einzugsgebiet gibt es nur eine Firma, die stolze (!) 8€ Brutto zahlt für Türarbeit. Meine alte hat 6,50€ gezahlt für Veranstaltungen. Wenn überhaupt. Von 12 Männern waren 8-9 Azubis oder Praktikanten im Dienst. Die haben sich dumm und dusselig verdient an einem Abend mit uns. SK hatte da mal keiner von uns, nebenbei bemerkt.


    Sorry, aber ich habe mich auch direkt anstellen lassen von Läden. Ich ärger mich doch nicht für 7-8€ jedes WE rum. Letzten Monat hatten wir alleine 2 Vorfälle mit Messern, das ganze andere Gehüddel nicht mitgezählt.
    Für 8€ lese ich Bücher in der Pforte, kein Problem. Alles andere.. dafür hab ich nicht meine Ausbildung gemacht und mich jahrelang rumgeärgert nachts und fortgebildet in der Freizeit.


    An diesem Karussel aus Lohndumping und Leute besch..en will ich mich nicht beteiligen. Nicht in der Form, wie es hier praktiziert wird. Wer für mich arbeiten sollte irgendwann einmal, der soll sein ordentliches Geld erhalten und keine Almosen erbetteln. Natürlich muss ein Chef kein Heiliger sein und sich selbst kasteien. Rechnen muss es sich aber dennoch für alle. Solange ich kein tragfähiges Konzept erarbeitet habe, das mir ein solches Standbein ermöglicht, bleibt es halt beim alten.


    Greetz

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Tja Connar 76 bringt es auf den Punkt. So sehen auch meine Erfahrungen aus.


    Und zur tollen Sachkundeprüfung...hier bei uns weiß ich auf Anhieb 2 Stellen wo man den Wisch herbekommt ohne Prüfung u. ohne Kurs. XYEuro cash an die betreffende Person u. gut ist. Und in 2 weiteren Bundesländern weiß ich das es genauso ist. Ganz großes Kino!

  • Wenn man sowas weis gibt es nur ein Mittel.


    Absolut unglaublich. Ist ein Schlag in die Fresse eines jejen korrekt arbeitenden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • war schon immer so und wird auch immer sein, dass die wo sich organisiert außerhalb der regeln bewegen, denen die sich innerhalb bewegen ein paar schritte voraus sind.


  • Also wenn wir Klugscheissern, dann richtig, denn das Ding heißt GewO und nicht GwO :wink:
    Ansonsten wurde glaub ichs chon alles gesagt. Mit Unterrichtung darf man nicht an der Tür stehen, solange man nicht Angestellter der Diskothek ist. Link


    Wenn du dort angestellt bist dann brauchst du nicht mal ein einwandfreies Führungszeugnis.(leider)


    Das sind die Anfänge. Also wenn du Angestellter der Lokalität bist, dann musst du nur 18Jahre sein.


    Als Angestellter einer Sicherheitsfirma, der an der Tür arbeitet benötigst du eine Sachkundeprüfung nach §34a GewO wenn du IM Lokal arbeitest dann nur die Unterrichtung nach §34a GewO.
    Desweiteren braucht man, wie schon von vielen erwähnt, als Angestellter der Sicherheitsfirma ein sauberes Führungszeugnis.
    In allen Fällen muss man natürlich über 18Jahre alt sein.


    Das waren die rechtlichen Aspekte.


    Natürlich benötigst du als Anfänger einen "Mentor", der dir hilft die Theorie in der Praxis anzuwenden und dir nützliche Tipps und Tricks verrät.
    Ein dickes Fell wäre auch von Vorteil
    :wink:


    P.S.: §32a wurde zu §34a geändert. kleiner Rechtschreibfehler :oops:

  • Zitat von Landgraf

    Weiss dein Lehrherr davon ??


    Gruss L.


    Muss er das? Solange sich für den Lehrlinge keine Einschränkungen im normalen Beruf ergeben, darf er machen was er will. Ich finde grad den Parapraphen nicht. :(


    Ich hoffe ich täusch mich da jetzt nicht aber das ist mein Wissensstand

  • Du willst also Klugscheisern.....was ist dann bitte die SKP nach § 32 GewO :?::?::?:


    Und wenn Du mein Lehrling wärst und ich würde merken, dass Du an den WE an einer Tür arbeitest.....naja...das wäre es dann für dich. Spätestens beim ersten Krankenschein, der durch die Nebentätigkeit herrührt.


    Sind Nebentätigkeiten erlaubt?
    Im allgemeinen sind Nebentätigkeiten erlaubt, und zwar auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus grundsätzlich machen kann, was er möchte.


    Es gibt aber Ausnahmen. In einigen Fällen sind Nebentätigkeiten unzulässig.


    Wann sind Nebentätigkeiten ausnahmsweise unzulässig?
    Nebentätigkeiten sind vor allem in den folgenden Fällen unzulässig:


    Der Arbeitnehmer wird durch die anstrengende Nebentätigkeit so sehr beansprucht, daß er seinen (Haupt-)Arbeitsvertrag nicht oder nicht ausreichend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde ist.
    Der Arbeitnehmer macht dem Arbeitgeber durch seine Nebentätigkeit in rechtlich unzulässiger Weise Konkurrenz. Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, können Sie unter dem Stichwort Wettbewerbsverbot nachlesen.
    Die Arbeitszeit von Haupt- und Nebenjob übersteigt zusammengerechnet die nach § 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) zulässige werktägliche Höchstgrenze von 8 Stunden bzw. von maximal 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich.
    Die Nebentätigkeit wird während des Erholungsurlaubs, den der Arbeitnehmer in seinem Hauptarbeitsverhältnis nimmt, ausgeübt. Dies verstößt gegen § 8 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz).
    Der Arbeitnehmer übt während krankheitsbedingter Abwesenheit eine Nebentätigkeit aus, die den Heilungsprozeß verzögert.
    Der Arbeitnehmer ist Angestellter im öffentlichen Dienst; auf das Arbeitsverhältnis ist § 11 BAT (Bundesangestellten-Tarifvertrag) anzuwenden. Dann bedarf jede Nebentätigkeit des Arbeitnehmers gemäß dieser Vorschrift, die auf das Beamtenrecht verweist, der Genehmigung des Arbeitgebers. Entsprechendes gilt für Arbeiter im öffentlichen Dienst.
    Abgesehen von diesen Ausnahmen ist eine Nebentätigkeit in der Regel zulässig.


    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, daß Nebentätigkeiten unzulässig sind oder der Genehmigung der Arbeitgebers bedürfen. Solche Vertragsklauseln sind nämlich oft unwirksam, da sie die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers (Art.12 GG - Grundgesetz) zu stark einschränken.


    Sind Vertragsklauseln wirksam, die Nebentätigkeiten beschränken? In Arbeitsverträgen finden sich häufig Bestimmungen, die etwa folgenden Inhalt haben


    Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebenbeschäftigung unzulässig.


    oder z.B. so lauten:


    Nebentätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.


    Solche Klauseln sind nach der Rechtsprechung im allgemeinen unwirksam, da der Arbeitgeber an einer so umfassenden Kontrolle des Arbeitnehmers zumeist kein berechtigtes Interresse hat. Das gilt sowohl für das allgemeine Verbot von Nebentätigkeiten als auch für die Variante, wonach nicht genehmigte Nebentätigkeiten verboten sind.


    Unter besonderen Umständen können derartig weitgehende Beschränkungen der Privatsphäre des Arbeitnehmers allerdings zulässig sein, nämlich z.B. dann, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb des Arbeitgebers nach außen hin repräsentiert, dementsprechend gut bezahlt wird und der Arbeitgeber daher nicht nur die gesamte Arbeitskraft des Arbeitnehmers beanspruchen kann, sondern auch bei der Gestaltung der Freizeit des Arbeitnehmers ein Wort mitzureden hat. So kann z.B. ein Verein der Fußballbundesliga von seinem Trainer verlangen, daß dieser jede Nebentätigkeit unterläßt bzw. sich zuvor genehmigen läßt.


    Der Arbeitgeber trägt nach der Rechtsprechung die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen sich ein berechtigtes Interesse an einer solchen Klausel ergibt.


    In der Regel sind also Nebentätigkeiten ohne Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt, und zwar auch dann, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes steht.


    Besteht eine Pflicht, Nebentätigkeiten anzuzeigen ? Eine andere Frage ist, ob der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten zu informieren. Da eine solche Pflicht nicht so stark in die die Privatsphäre des Arbeitnehmers eingreift, entscheiden die Gerichte in dieser Frage eher zugunsten des Arbeitgebers.


    Wenn eine solche Informationspflicht nicht vertraglich vereinbart wurde, muß eine Nebentätigkeit nur dann angezeigt werden, wenn durch die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers bedroht sind. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall keinen allgemeinen Anspruch darauf, alle Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers zu erfahren.


    Wenn im Arbeitsvertrag dagegen eine Klausel enthalten ist, die den Arbeitnehmer zur Anzeige von (allen) Nebentätigkeiten verpflichtet, dann sind alle Nebentätigkeiten anzuzeigen. Aufgrund der auch im Arbeitsrecht geltenden Vertragsfreiheit ist eine solche Klausel wirksam, da der mit ihr verbundene Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers eher gering ist: Sie soll dem Arbeitgeber ja nur die Überprüfung ermöglichen, ob die angezeigte Nebentätigkeit zulässig oder unzulässig ist.


    Was kann Ihnen passieren, wenn Sie einen unzulässige Nebentätigkeit ausüben? Die Frage, ob eine Nebentätigkeit zulässig oder unzulässig ist und / oder einer Genehmigung des Arbeitgebers bedarf oder nicht bedarf, stellt sich in der Praxis zumeist erst dann, wenn der Arbeitgeber die Nebentätigkeit zum Anlaß nimmt, den Arbeitnehmer abzumahen oder sogar zu kündigen. Hier sind zwei Fragen auseinanderzuhalten:


    Erstens: Ist die (nicht genehmigte) Nebentätigkeit des Arbeitnehmers überhaupt unzulässig? Wenn diese Frage - wie oftmals (s. oben) - mit Nein zu beantworten ist, ist eine wegen der Nebentätigkeit ausgesprochene Abmahnung unzulässig und eine deswegen ausgesprochene verhaltensbedingte Kündigung unwirksam.


    Zweitens (falls die vom Arbeitgeber beanstandete Nebentätigkeit unzulässig ist): Wie gravierend ist der mit der Nebentätigkeit verbundene Verstoß gegen gesetzliche oder arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welche Pflicht verletzt wurde. Macht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber z.B. in erheblichem Umfang illegal Konkurrenz, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Geht der Arbeitnehmer dagegen während des Urlaubs einer geringfügigen Nebentätigkeit nach, so verstößt dies zwar u.U. gegen § 8 BUrlG, doch dürfte hier in der Regel wohl nur eine Abmahung gerechtfertigt sein. Die Frage, welche Sanktionen eine unzulässige Nebentätigkeit nach sich ziehen kann, läßt sich daher nicht allgemein beantworten, sondern hängt von der durch die Nebentätigkeit im Einzelfall verletzten Rechtspflicht ab.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Du willst also Klugscheisern.....was ist dann bitte die SKP nach § 32 GewO :?::?::?:


    Und wenn Du mein Lehrling wärst und ich würde merken, dass Du an den WE an einer Tür arbeitest.....naja...das wäre es dann für dich. Spätestens beim ersten Krankenschein, der durch die Nebentätigkeit herrührt.


    Also erstens war das mit dem "Klugscheissern" nicht böse gemeint sondern war ein Scherz, was du anscheinend anders aufgefasst hast.
    Laut IHK heißt die SPK offiziell Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten nach § 34a Gewerbeordnung
    Die Abkürzung für Gewerbeordnung ist GewO Link1
    Link2
    und der wichtigste zum Schluss Bundesministerium der Justiz


    Und wie ich bereits erwähnt habe.

    Zitat von Stieges

    Solange sich für den Lehrlinge keine Einschränkungen im normalen Beruf ergeben


    Eine Krankmeldung wegen einer Verletzung, die man sich beim Türstehern zugezogen hat, ist eine solche Einschränkung.


    Ich ertrage ja Kritik aber es kanna uch freundlicher sein und wenn ich diesen hier ":wink:" hinter den Satz stelle ist doch wohl offensichtlich, dass ich keine böse Absichten mit dem Satz hatte.


    MfG
    Stieges



    Edit:
    Naja es sieht jetzt halt bissl blöd aus denn die ganzen Infos, die du nach dem ersten absenden des Posts geschrieben hast hab ich natürlich nicht gelesen bzw. nicht habe lesen können.


    Bei dem Ding mit dem Kenntnis des Arbeitgebers, war ich mir nicht ganz sicher was aber auch durch die Art wie meinen Post geschrieben habe, ersichtlich.
    Vielen Dank übrigens für den Gesetzestext, denn ich hab ihn nicht mehr gefunden

  • Ich habs nicht für ernst genommen. Nur mal so am Rande.


    Ricon hat eben ein E vergessen und Du hat eben eine falsche Verordnung gepostet. Ist ja schon ein kleiner Unterschied.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

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