Schließung einer Diskothek wg. bewaffneter Türsteher

    • Erster Beitrag

    Folgenden Text habe ich über den Umweg über Österreich erhalten:


    "Schließung einer Diskothek wegen bewaffneter Türsteher


    Waffen sind allgemein nicht zur Deeskalation geeignet. Wegen der wiederholten Bewaffnung
    von Türstehern vor einer Diskothek, der daraus folgenden Risiken hinsichtlich einer
    Gewaltspirale und wegen mangelnden Anstrengungen des Betreibers, einen
    beanstandungsfreien Betrieb in Aussicht zu stellen, hat das VG Bremen einen Widerruf der
    Gaststättenerlaubnis für rechtmäßig erachtet.


    Die 5. Kammer des VG Bremen hat einen gegen den Widerruf seiner Gaststättenerlaubnis
    gerichteten Eilantrag des Betreibers des „nff cream club“ in der Katharinenstraße in Bremen
    abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass
    der Antragsteller seinen Betrieb zukünftig in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften
    und ohne Gefährdung wichtiger Rechtsgüter führen wird. Diese Einschätzung stützt sich auf
    polizeiliche Feststellungen, nach denen Türsteher des Betriebes des Antragstellers mehrfach
    durch Gewalttätigkeiten aufgefallen sind und in ihrem Umfeld Waffen gefunden wurden.


    Auch ist der Antragsteller der ihm vom Stadtamt Bremen zur Abwendung dieser Situation
    auferlegten Verpflichtung, die bei ihm beschäftigten Türsteher zu benennen, nicht in
    ausreichendem Maße nachgekommen.


    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine wie auch immer geartete Bewaffnung von
    Türstehern einer Diskothek nicht zu akzeptieren, da Waffen gemeinhin nicht zur Deeskalation
    führen, sondern das Ingangsetzen einer Gewaltspirale zu befürchten ist. Selbst nach der
    Ankündigung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis des Antragstellers wurden aber in
    dessen Betrieb wiederum zwei Türsteher angetroffen, die dem Stadtamt nicht zuvor gemeldet
    worden waren, wobei einem von diesen beiden Türstehern ein Teleskopschlagstock
    zugeordnet werden konnte. Vor diesem Hintergrund hätte es besonderer Anstrengungen des
    Antragstellers bedurft, damit das Gericht von einem zukünftig beanstandungsfreien Betrieb
    des „nff cream club“ hätte ausgehen können.


    Eine solche positive Prognose konnte jedoch nicht getroffen werden. Eine konsequente
    Herangehensweise an die Probleme seines Betriebes hat der Antragsteller auch im
    gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend dargetan. Insbesondere fehlten eine Analyse der
    problematischen Ausgangssituation und ein aus dieser Analyse entwickeltes Konzept, wie die
    Diskothek unter den besonderen Gegebenheiten beanstandungsfrei geführt werden könnte.
    Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde zum OVG
    Bremen eingelegt werden. (VG Bremen, Beschl. v. 12. 11. 2007 – 5 V 2923/07)
    Pressemitteilung des VG Bremen v. 15. 11. 2007
    ----------------------------------------------------------


    Bekannt ist, daß eine Veranstaltungsbewachung nicht mit Waffen durchgeführt werden soll, dazu gehört auch ein Teleskopschlagstock.
    Pfefferspray, wenn als Tirabwehrspray gekennzeichnet, fällt nicht unter das Waffengesetz, gilt also nicht als Waffe.


    Eure Stellungnahme dazu ?

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Gehe hier mit Nogain konform. SKP ist ein nettes Gimmick, aber nicht mehr.
    Der Staat sollte sich vor allem mal mit ernsthaften Sicherheitsproblemen eingehend auseinandersetzen. Ich habe letztes WE einen der üblichen Verdächtigen freundlich abgewiesen. Oberhaupt eines Familienunternehmens, die sich einträglichen Geschäften widmen wie KV, schwere und gef. KV, Schutzgelderpressung, Geldeintreiberei, BTM .. und das sind nur die Sachen, die mehr oder weniger Allgemeinwissen darstellen über den guten Mann. Ich stand auch gleich oben auf seiner "Freundesliste" für den Abend und habe mich im Feierabend bei anderen Türen und Kollegen weiter informiert. Abgewiesen hatte ich den vor allem wegen einen unguten "Bauchgefühls". Guter Anzug, hübsche Frau. Aber das Radar ist angeschlagen auf nen Kilometer Entfernung. Neue Tür, neue Gesichter.


    Kommentar zweier Kollegen: "Den nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn du dem Geld schuldest und nicht bezahlst, schneidet er Dir die Hand ab. Kein Scheiss."

    Sorry, aber manchmal kann ich nur den Kopf schütteln. Die Einführung der SKP wird nicht eine einzige zwielichtige Gestalt davon abhalten, an Türen zu arbeiten. Türsteher, die vorher übel gearbeitet haben, treten auch heute noch gerne nach. Jetzt halt mit SKP. Gekauft oder gemacht.. interessiert echt kein Schwein.


    Auf kleinen schwarzen Schafen wird rumgehackt. Kein Problem, wenn man auch den Schneid hat, den grossen schwarzen Bullen bei den Hörnern zu packen und von der Weide zu schmeissen. Um mal im Bilde zu bleiben.


    Es fehlt mir hier die Ernsthaftigkeit seitens des Staates, die wichtigen Dinge konkret anzugehen. Jeder Türsteher kann mindestens 3 schwere Jungs aufzählen, die von der Polizei mit Samthandschuhen angefasst werden. Aber ich soll ernsthaft annehmen, das die Einführung der SKP an Türen Berufsverbrecher abschreckt? Oder das ein evtl. kommendes Messertrageverbot in der Öffentlichkeit auch nur einen einzigen davon abhält, sein Arbeitswerkzeug zuhause zu lassen?


    Das ist lächerlich. Die bestehenden Gesetze reichen völlig aus. Man müsste sie nur mal angewendet sehen.
    Mitunter kann ich gar nicht soviel essen, wie ich kotzen wollte am Abend, wenn ich die 5-50 Jahre Zuchthaus auf 2 Beinen im feinen Zwirn und schicken Autos mit hübschen Frauen drin flanieren sehe. Alter Spruch, triffts aber.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Eine Frage würde mich aber mal brennend interessieren. Meint hier wirklich jemand die SKP würde mit den illegalen Türstehern aufräumen?


    Was wenn die ganzen schwarzen Schafe die SKP haben? Meint einer weil sie diesen Schein haben wären sie geläutert? Deswegen werden die trotzdem Ihre Nebengeschäfte tätigen – das war schon vorher illegal u. die werden auch weiter schnell zu schlagen oder nach treten. Auch das ist jetzt schon illegal.


    Es bringt doch nichts den Leuten zu erzählen was falsch u. richtig ist - die schwarzen Schafe wissen ganz genau was da tun. Aber so etwas wird sie nicht abschrecken. Es ist wie Connar76 sagt, es gibt schon genug Gesetze - man müsste sie nur anwenden. Wenn einer sinnlos auf Gäste einprügelt u. jedesmal angezeigt wird dann wird derjenige auch den Arm des Gesetzes spühren.

  • Nicht die SKP....der BZR Auszug Belegart O wohl eher....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hmm... man gebe Leuten eine 2. Chance ? Nicht ?


    BZR Auszug.. kommt drauf an wegen was. Nicht wenige gute Türsteher haben Einträge wegen KV; dienstlich erworben in Notwehr. Zum anderen ist die Tür kein Umfeld, wo man unbedingt nen Heiligen braucht. Diverse Jungs haben sich nur nicht erwischen lassen; BZR ist nur bedingt aussagefähig. Grade die richtig gefährlichen Drahtzieher waren schlau genug, die richtigen Fäden zu ziehen und Bauern zu opfern.


    In meinem Club wäre ein Handel mit BTM komplett ein No-Go. Hat der Bewerber aber einen Eintrag wegen KV oder Diebstahls und kann den gut erklären als situationsbedingt oder Jugendsünde.. warum nicht. Vielleicht arbeitet grade der Mann nun besonders hart und gut für einen neuen Leumund.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Die Entscheidung obliegt allerdings nicht mehr dem AG wenn die entsprechende Verordnung angewandt wird....



    Übrigens gibt es bei einer Notwehr keinen Eintrag.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf

    Die Entscheidung obliegt allerdings nicht mehr dem AG wenn die entsprechende Verordnung angewandt wird....



    Übrigens gibt es bei einer Notwehr keinen Eintrag.....


    das ist nicht lache!!!
    Ich hab einen guten Freund, der in Notwehr gehandelt hat - selbst der "Geschädigte" hat das nach der Verhandlung gesagt und er hat nen Eintrag bekommen...

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Zitat

    Übrigens gibt es bei einer Notwehr keinen Eintrag.....


    Richter und ihre Sichtweisen können dazu führen, das aus einer Notwehr ein KV Eintrag wird. Ein guter Anwalt kann dazu führen, das aus einer KV eine Notwehr wird. Die üblichen Verdächtigen haben öfters auch keine Probleme mit der Beschaffung von Zeugen. Witzig war die letzte Anzeige / Aussage. Messerstecher entwaffnet, Gruppen getrennt. Täter zur Polizei: "Die Türsteher haben mir das Messer zugesteckt, ich habe nichts getan." Da brauchts schon Humor und Geduld, wenn 8 von 15-20 anwesenden Sympathisanten des Täters aussagen, das sie das auch gesehen hätten.
    Zum Glück ist die Polizei weitaus öfter mit Fachwissen und gesundem Menschenverstand gesegnet, als unschöne Einzelfälle vermuten lassen.


    Bei privat angestellten Türstehern greift keine Vorschrift bezüglich Vorstrafen. Deswegen : Wäre es mein Club..

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat von bibaZ

    das ist nicht lache!!!
    Ich hab einen guten Freund, der in Notwehr gehandelt hat - selbst der "Geschädigte" hat das nach der Verhandlung gesagt und er hat nen Eintrag bekommen...


    AZ welchen Gerichts ??


    ..haltlose Behauptung, völlig unmöglich..... §32 Abs 1 StGB sagt es absolut eindeutig.



    @ Connar : Wenn der AG gezwungen wird nur nach Personal nach Massgabe des 34a GeWO Satz 1 Ziffer 1 zu beschäftigen ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Ich werd hier jetzt gar nix weiter zu sagen, da egal, was man sagt, es vom Landgraf angezweifelt wird...


    Wie soll es denn rauskommen, wenn er vorm Richter noch aussagt, dass mein Kumpel zuerst zugeschlagen hat??? Schon drüber nachgedacht???
    Nein, das wäre ja zu einfach...


    So, das war dann vorerst mein letzter Beitrag!

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • Jaja...


    So ist es fein....


    Geh zu Mutti...

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Du entziehst dich mangels Argumenten der Debatte, ich habe keine Lust daraufhin weiterhin sachlich zu bleiben.


    Der lächerliche Teil begann bei deinem Rückzug aus der sachlichen Debatte.


    Die Fresse aufreissen kann jeder, in der Urteilsbegründung gegen deinen "Freund" steht mit 100%er Garantie nicht drin, dass es in Notwehr gehandelt hat.
    Wenn du hier Unwahrheiten verbreitest wirst du dich auseinandersetzen müssen....ein Verhaölten wie das eben von dir gezeigte empfinde ich als inakzeptabel und werde es auch nicht hinnehmen.


    Ein "So" gehört sich bei ungezogenen Kindern schon nicht, mit Basta ist hier gar nichts erledigt!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von bibaZ

    Nun beginnt der lächerliche Teil...
    Naja, so sind se eben...


    Den lächerlichen Teil.....mmmmhhhh....Du solltest mal deine Posts lesen.


    Aber das liegt wahrscheinlich am Alter

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • So so... ich ziehe mich aus der sachlichen Debatte zurück... hm... seh ich anders.


    Würdest DU noch einen Sinn drin sehen, wenn egal was du sagst, es von jemand anders angezweifelt, schlecht geredet oder sonst was wird?
    Ich denke nicht ;)


    Dann das mit dem Alter - das ist wieder sone unqualifizierte Aussage - ich bin 19 - ja und? Es gibt auch 40 Jährige, die sich wie 10 benehmen, oder? ;)


    Ist ja nun auch egal - hier sind 2 Parteien, die unterschiedliche Meinungen haben und versuchen ihre Meinung dem Anderen einzutrichtern - vielleicht sollten wir das Thema erstmal beruhen lassen und es in ner Woche neu aufrollen...
    Dann wirds vielleicht auch wieder sachlich nach dem man angefangen hat persönlich zu werden... nech Landgraf?

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • 1.) Dein Alter habe ich nicht betrachtet, ich habe dein Verhalten als unreifes Trotzverhalten eingestuft und darauf reagiere ich so wie ich es gerade getan habe.
    Damit fühle ich mich persönlich betroffen, daher weise ich auch das Argument das ich mit einem persönlichen Angriff begonnen habe zurück.


    2.) Wenn du Grob Unrichtige Behauptungen aufstellst wirst du dir gefallen lassen müssen, dass du Wiederrede erntest. Ich stelle mich absolut regelmässig gegen den Strom der vorherschenden Meinungen in diesem Forum und auch Privat, solange ich meine Position als gerechtfertigt ansehe und die "Beweislage" auch entsprechend ist.


    3.) Ich brauche keine Woche um dieses Thema neu aufzurollen, meine Meinung zu diesem Thema steht definitv fest, du kannst deswegen trotzdem gerne hier weiter diskutieren, ich würde an den "Türen" der Republik aber mit dem grossen Besen durchkehren und definitiv auch Schanklizenzen und Gewerbeerlaubnisse einziehen....ich bin Vollzugsbeamter kein Verwalter ^^


    4.) Weiss ich nicht inwiefern ich dir meine Meinung eintrichtern will... !?

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Dann ist doch alles ok!
    Dann haben wir uns falsch verstanden bzw. der Andere hat es falsch aufgefasst als es gemeint war ;)


    Und nein, ich ziehe mich nicht aus der Debatte zurück, nur ich akzeptiere deine Meinung... jeder sieht es anders. Vielleicht seh ich es bald so wie du oder andersrum - wer weiß das schon...

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich wieder übergenölt werden...
    Ich habs gesagt ;)

  • OK, Peace....


    Sonst gerne PN!!


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @ Landgraf


    Solange privat beschäftigte Türsteher keine SKP benötigen, solange ist der Gastonomiebetreiber auch nicht an die Auflagen der Satzung gebunden. Selbst wenn das so sein sollte, wäre es noch strittig, ob die Regelung hier zutrifft.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Ich würde mal annehmen, dass diese Lücke mit geschlossen wird.


    Solange aber nichts konkretes vorliegt bleibt das leider Spekulation.


    Wir werden ja sehen was in Bremen passiert, danach sind wir schlauer...... :D

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Finde es immer wieder belustigend wie hier immer wieder ganz einfach die Theorielösung mit dem Gesetzbuchhammer gesucht wird. Wie schon festgestellt bräuchten wir keine neue Gesetze um gewisse Leute zu entfernen aber selbst bei den Herren in Grün gibt es ja schon genug die die entsprechenden Herren nicht anfassen.


    Gestern abend auf unserem Parkplatz. 2 Mitglieder einer allseits bekannten Rockergruppierung pöbeln Leute an nach dem Ihnen der Einlass verwehrt wurde. Sie geraten mit einer Gruppe junger Türken in Streit. Mein Kollege und ich eilen hinzu während gerade eine Polizeistreife vorbei fährt. Ich gehe zwischen die Gruppe u. schiebe die Herren Motorradfahrer weg was mir sofort "Liebesbekundungen" einbringt. Eine junge Beamtin u. Ihr Kollege kommen hinzu. Auf das ausgesprochene Platzverbot u. die Aufforderung der Polizei sich auszuweisen antworten die Herren mit einem freundlichen "Verpiss Dich Du V*tze". Erst nach dem Eintreffen des 8!!! Streifenwagens und des dadurch wachsenden Mutes der Beamten (sind ja inzwischen 16) können die 2 entfernt werden.


    Das die 2 pünktlich zu Feierabend wieder vor dem Laden stehen obwohl sie beim Abtransport mehrfach auf die Beamten eingeschlagen haben sagt ja alles.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.