Schließung einer Diskothek wg. bewaffneter Türsteher

    • Erster Beitrag

    Folgenden Text habe ich über den Umweg über Österreich erhalten:


    "Schließung einer Diskothek wegen bewaffneter Türsteher


    Waffen sind allgemein nicht zur Deeskalation geeignet. Wegen der wiederholten Bewaffnung
    von Türstehern vor einer Diskothek, der daraus folgenden Risiken hinsichtlich einer
    Gewaltspirale und wegen mangelnden Anstrengungen des Betreibers, einen
    beanstandungsfreien Betrieb in Aussicht zu stellen, hat das VG Bremen einen Widerruf der
    Gaststättenerlaubnis für rechtmäßig erachtet.


    Die 5. Kammer des VG Bremen hat einen gegen den Widerruf seiner Gaststättenerlaubnis
    gerichteten Eilantrag des Betreibers des „nff cream club“ in der Katharinenstraße in Bremen
    abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass
    der Antragsteller seinen Betrieb zukünftig in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften
    und ohne Gefährdung wichtiger Rechtsgüter führen wird. Diese Einschätzung stützt sich auf
    polizeiliche Feststellungen, nach denen Türsteher des Betriebes des Antragstellers mehrfach
    durch Gewalttätigkeiten aufgefallen sind und in ihrem Umfeld Waffen gefunden wurden.


    Auch ist der Antragsteller der ihm vom Stadtamt Bremen zur Abwendung dieser Situation
    auferlegten Verpflichtung, die bei ihm beschäftigten Türsteher zu benennen, nicht in
    ausreichendem Maße nachgekommen.


    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist eine wie auch immer geartete Bewaffnung von
    Türstehern einer Diskothek nicht zu akzeptieren, da Waffen gemeinhin nicht zur Deeskalation
    führen, sondern das Ingangsetzen einer Gewaltspirale zu befürchten ist. Selbst nach der
    Ankündigung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis des Antragstellers wurden aber in
    dessen Betrieb wiederum zwei Türsteher angetroffen, die dem Stadtamt nicht zuvor gemeldet
    worden waren, wobei einem von diesen beiden Türstehern ein Teleskopschlagstock
    zugeordnet werden konnte. Vor diesem Hintergrund hätte es besonderer Anstrengungen des
    Antragstellers bedurft, damit das Gericht von einem zukünftig beanstandungsfreien Betrieb
    des „nff cream club“ hätte ausgehen können.


    Eine solche positive Prognose konnte jedoch nicht getroffen werden. Eine konsequente
    Herangehensweise an die Probleme seines Betriebes hat der Antragsteller auch im
    gerichtlichen Verfahren nicht hinreichend dargetan. Insbesondere fehlten eine Analyse der
    problematischen Ausgangssituation und ein aus dieser Analyse entwickeltes Konzept, wie die
    Diskothek unter den besonderen Gegebenheiten beanstandungsfrei geführt werden könnte.
    Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde zum OVG
    Bremen eingelegt werden. (VG Bremen, Beschl. v. 12. 11. 2007 – 5 V 2923/07)
    Pressemitteilung des VG Bremen v. 15. 11. 2007
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    Bekannt ist, daß eine Veranstaltungsbewachung nicht mit Waffen durchgeführt werden soll, dazu gehört auch ein Teleskopschlagstock.
    Pfefferspray, wenn als Tirabwehrspray gekennzeichnet, fällt nicht unter das Waffengesetz, gilt also nicht als Waffe.


    Eure Stellungnahme dazu ?

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Zitat

    anmerkung: ASP ist eigentlich eine eigenmarke, wird bei uns aber synonym für tele-schlagstock verwendet


    Dito. Ich arbeite mit Monadnock MX Reihe. ASP liegt seitdem in der Vitrine. Aber man sagt ja auch Tempo, wenn man Papiertaschentücher beliebiger Marke meint. Wenn ich meinen Jungs rate, nen ASP einzustecken, dann meine ich damit einen Teleskopschlagstock hochwertiger(!!) Güte beliebigen Fabrikats.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

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