Massenabmahnungen von ..... Rechtsanwalt

  • An dieser Stelle war ein Hinweis für Detekteien, daß ein ... Rechtsanwalt im Auftrag eines Mandanten aus Süddeutschland Detekteien abmahnt, die Fehler im Impressum aufweisen.


    Dieser Artikel ist komischerweise hier nicht mehr vorhanden ! Wo ist der geblieben ?


    Dieser Eintrag kann nicht gelöscht werden, da hier keine personenbezogenen Daten eingetragen sind !


    Allen Kollegen vom BID und BDD kann ich nur raten, sich mit der Geschäftsstelle des Berufsverbandes in Verbindung zu setzen, diese sind bereits informiert !


    (edit FT...sorry)

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Das verstehe ich auch nicht, wieso dem Kollegen S. aus Augsburg nicht die Erlaubnis entzogen wird na ja die Erlaubnis nach § 34 a GWO hat er nicht und wird er auch nicht bekommen. Aber warum wird er und sein Anwalt F. aus Köln geschützt, dies wäre bestimmt ein Fall für die Anwaltskammer!
    Also stellt die Seiten bitte wieder ins Forum.
    Mit besten Grüßen


    Impressum Abmahnungen

  • Wieso hat denn der verehrte RA Dinter seine Beiträge überhaupt wieder gelöscht :?::?::?:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hier waren aber auch noch andere Einträge, die nicht von dem RA stammten. Wo sind die denn ??

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • ... würde meine Beiträge nie löschen.


    Bin selbst erstaunt - es scheinen ja alle Beiträge zum Thema gelöscht zu sein. Als Hintergrund kommt eine Aufforderung an den Forumsbetreiber in Frage. Dieser hat die Unterlassung, d.h. im Zweifel die Löschung von Beiträgen zu besorgen, sofern ein Beitrag andere in deren Rechten verletzt. Hintergrund ist auch hier das Telemediengesetz (wie beim Impressum) oder vielmehr die Auslegung der deutschen Gerichte. Diese Auslegung wird übrigens unter anderen von bedeutenden Professoren als europarechtswidrig kritisiert.


    Also dann - bitte nicht so spitz und nicht so voreilig. Der Herr Schifferer bekommt Post - egal was hier im Forum steht oder eben nicht mehr steht!


    Schöne Grüße aus Leipzig


    Tilo Dinter, LL.M. oec.int.

    RA Dinter


    Dinter Kreißig & Partner
    Rechts- und Patentanwälte
    Leipzig - Dresden - Halle

  • ein hinweis seitens des Adminteams bzw Mods sollte aber schon erfolgen wenn ein thread aus welchen gründen auch immer gelöscht bzw intern verschoben wird.

  • Leider ist gar nichts erfolgt. Ich hatte jemand auf den thread hingewiesen (mit link) und der meldete sich mit der Info, daß diese Seite gar nicht vorhanden sei. Ich habe dann nachgesehen und fand den gesamten Artikel nicht mehr.
    Es sollte doch zumindest ein Platzhalter stehen bleiben mit einer kurzen Info, warum dieser Thread gelöscht oder verschoben (wohin) wurde. Dies ist aber nicht der Fall. Auch hat der Admin auf meine PM hin nicht geantwortet.


    Worum es überhaupt geht:


    Es gibt eine Person in Augsburg, der mit Abmahnungen arbeitet bei Leuten, die seinen Parkplatz besetzen. Laut Presse der teuerste Parkplatz der Stadt. Jetzt will diese Person das Modell bundesweit anbieten. Mitte des Jahres hat er ein Gewerbe als Detektiv (ohne § 34a) angemeldet. Angeblich ermittelt er die Halter der bei ihm parkenden Fahrzeug und mahnt diese dann (im € 450 Bereich) kostenpflichtig ab.


    Nun ist er auf ein neues Geschäftsmodell gekommen:
    Er bietet das Verfahren (Parkplatzüberwachung mit Abmahnung) bundesweit an.
    Ich halte dies zwar nicht für eine detektivische Tätigkeit, aber er läßt nun über einen Anwalt in Köln Berufsdetektive abmahnen (rund € 500 plus Schadensersatzkosten) die evt. einen kleinen Fehler in ihrem Impressum haben.


    Die Berufsverbände BDD und BID sind bereits eingeschaltet.


    Nun haben sich hier im Forum (und dazu ist es ja wohl da) weitere Geschädigte, sprich Abgemahnte, gefunden, die sich über die weitere Vorgehensweise austauschen wollten. Ich kann daran nichts unrechtes sehen und daher nicht nachvollziehen, warum ohne Ankündigung der ganze Thread gelöscht wurde.


    Könnte uns mal bitte jemand aufklären ???

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Achtung!
    Kollegen, die ebenfalls betroffen sind, bitte bei mir per PM zwecks Erfahrungsaustausch melden !


    Einige Namen und Adressen liegen bereits vor, es fehlt ein Kollege aus Düsseldorf und Agent 007 aus Norddeutschland !


    Gruß

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Kleine Info an den in vorauseilendem Gehorsam agierenden Admin, der den vorigen Thread gelöscht hat:
    ------------------------------------------------------------------
    Urteil: Polemische Kritik in Internetforen ist erlaubt
    Schmähkritik ohne Grund ist aber weiterhin nicht erlaubt


    Einem Urteil (Az. 2 U 862/06) des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zufolge ist die freie Meinungsäußerung in Foren auch dann noch erlaubt, wenn sie polemisch und überspitzt geäußert wird. Wichtig ist aber, dass der Poster das Unternehmen bzw. die Personen nicht einfach ohne Grund mies macht, sondern immer noch bei der Sache bleibt.


    Im dem Fall, den das Gericht zu verhandeln hatte, ging es darum, dass der Beitragsschreiber das Unternehmen bzw. dessen Mitarbeiter mehrfach als Betrüger bezeichnet und sogar geschrieben hatte, dass es das entsprechende Unternehmen gar nicht gebe. Die GmbH, die von diesen Aussagen betroffen war, gab es aber doch - sie verlangte vom Forenbetreiber, die Beiträge sofort zu löschen.


    Das Gericht stellte fest, dass in diesem speziellen Fall der Forenbetreiber trotz Kenntnisnahme den Beitrag nicht löschen musste - ein Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Inhalte sei nicht zu erkennen.


    Selbst mit dem Hinweis, dass es das Unternehmen nicht gebe, sei keine unwahre Tatsachenbehauptung (die den Unterlassungsanspruch begründet hätte) gefallen - das Gericht führte an, dass man diese Äußerung im Gesamtzusammenhang sehen müsse und stellte fest, dass der Poster gar nicht behaupten wolle, dass das Unternehmen nicht existiere, sondern dass dieses nicht mit der Deutschen Rettungsflugwart e.V. (DRF) zusammenarbeite.


    Auch Texte wie "Achtung Betrüger unterwegs!" und die Nennung des Firmennamens seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile bzw. subjektive Meinungsäußerungen. Damit habe der Beitragsschreiber nicht strafrechtliche Verurteilungen der jeweiligen Personen gemeint, sondern wollte nur vor dem Unternehmen warnen, stellte das Gericht fest.


    (...)


    Der Fall wurde schon einmal vor dem Landgericht Koblenz verhandelt, ging für die Klägerin verloren und nun scheiterte sie auch noch in der Berufungsverhandlung.

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Zitat von Landgraf

    Och, ich auch...


    Lieber Herr Landgraf,


    als Moderator hier müssten Sie uns das doch erklären können ?

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • Bin ich Moses ??


    Ich habe keine Ahnung warum, es liegt den Moderatoren auch keine Info vor.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Irgendwer muß doch den vorigen Thread gelöscht haben, da er ganz verschwunden ist und nicht nur einzelne Einträge ?

    Hoffe auf´s Beste, aber sei vorbereitet auf´s Schlimmste.

  • So ist es....aber ich war es nicht.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • ist unter der Rubrik Nepper, Schlepper, Abzocker, Bauernfänger!" im Beitrag "Warnung vor Parkraumüberwachung" u. A. zu lesen:


    Intensiv berichteten lokale wie überregionale Medien in den letzten beiden
    Monaten über die Abzocke mit Augsburgs teuerstem Parkplatz.


    Der nach eigenem Bekunden einschlägig vorbestrafte sowie in Bewährung
    und Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz befindliche Arthur Schifferer
    (28) hatte nach diversen und offenkundig wenig erfolgreich verlaufenen
    “Geschäftstätigkeiten“ die seiner Meinung nach zündende Idee:
    Parkraumüberwachung.


    Entgegen Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 und früherer Verordnungen,
    wonach unlautere Geschäftspraktiken – dazu zählen sämtliche irreführenden
    und aggressiven Vorgehensweisen von Unternehmern zu Verbrauchern – in der
    Europäischen Union verboten sind, stützt sich sein Geschäftsmodell ausschließlich
    auf vorsätzlich sittenwidrige Schädigungen Dritter.


    Einer Parkfläche wird – mittels (bewusst?) nicht besonders auffälliger Beschilderung –
    die verbotene Nutzung untersagt und alsdann eine automatische Videoüberwachung
    durchgeführt.


    Unbeschadet der Frage tatsächlichen Parkens oder nur Überfahrens bei Rangier-
    manövern, etc. erhalten so erfasste Fahrzeughalter im Zusammenspiel mit einer
    Rechtsanwaltskanzlei eine Forderung über € 475.65 nebst Unterlassungsaufforderung,
    Strafanzeige, Hausverbot.


    Der Zeitversatz zwischen angeblichem Tathergang und Aktion führt nicht nur zu
    Verstössen gegen Datenschutzbestimmungen, sondern lässt auch keine einwandfreie
    Zuordnung seitens der Betroffenen zu, eröffnet also sämtliche Spielräume für
    Manipulationen wie eingescannte Kennzeichen und jedwelcher weiterer Art.


    Durch die Frequenz der eigenen Aktivitäten sowie die geplante Multiplikation über
    ganz Deutschland und ggfs. auch darüber hinaus ergeben sich exorbitante Umsatz-
    und Gewinnerwartungen, welche keine reale Geschäftsgrundlage haben, denn selbst
    Schifferer definiert sich und seine Praktiken in höchst eigentümlich und befremdender
    Art, nämlich als “moralisch nicht einwandfrei aber lukrativ“ und kommt im Zusammen-
    hang damit zum Schluss: “siegreich ist im Geschäftsleben wie im Krieg der härteste
    Hurensohn der Gegend“.


    Bürokratieabbau ist ein hehres, an zahllosen Stellen verkündetes, selten jedoch
    realisiertes Ziel. Bei allen bestehenden (Über-)Regularien: hier wünscht man sich
    ein rasches behördliches Eingreifen, um diesem Wildwuchs Einhalt zu gebieten
    und den ansonsten unvorstellbar massiv drohenden volkswirtschaftlichen Schaden
    zu vermeiden.


    Dahinter stand und steht zudem eine weitaus perfidere Thematik, als der vorgegebene Schutz des eigenen Parkplatzes vor dessen ungerechtfertigter Benutzung.


    Tatsächlich wurden ja auch Personen, welche den Parkplatz nur für einige Sekunden überfahren hatten mit unangemessenen Forderungen überzogen und auch vor Notfallfahrzeugen im Einsatz nicht zurückgeschreckt.


    Der Parkplatz selbst, der ohne Weiteres durch Absperrketten oder sonstige handelsüblich gebräuchliche Formen zu schützen wäre, diente unabhängig von seiner Frequentierung und bsw. den Geschäftszeiten sozusagen als Köder und die gesamte sogenannte “Geschäftsidee“ sollte obendrein durch Multiplikation in andere Städte zur sprudelnden Einnahmequelle ohne eine dafür zu erbringende Leistung werden.


    Welche negativen Auswirkungen auf den gesamten Verkehr und die ohnehin schon zur Genüge belasteten Autofahrer, welche volkswirtschaftlichen Schäden also daraus entstehen würden, ließ und lässt Schifferer völlig kalt.


    Deshalb setzte er dem ganzen noch eine ihm eigene Krone auf, indem er über die Schaufensterbeschriftung seines Ladengeschäftes, hinter der sich die Kamera der Parkraumüberwachung befindet, eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung mit “Knöllchenschutz“ bewirbt, “damit Falschparker zu Ihrem Recht kommen“.


    Da sind ja eigentlich noch die Verkäufer welche einem Eskimo einen Kühlschrank verkaufen oder dem Bauer, dessen letzte Kuh sie als Anzahlung mitnehmen, eine Melkmaschine der Inbegriff seriösen kaufmännischen Handelns!


    Die in dieses Abzocksystem involvierten Detekteien Biederer und Schifferer versuchen auf einer anderen Ebene der Pervertierung ihr eigentliches Handeln zu verschleiren, indem sie vorgeben, von jeder gestellten und bezahlten Rechnung € 5.00 an Charity-Organisationsn zu spenden, welche sie über deren Original-Logos werbewirksam aufführen.


    Rückfragen dorthin ergaben jedoch, dass keine Vereinbarngen und schon gar keine Zahlungseingänge erfolgten und so dürfte sich dafür, ebenso wie für bar erhaltene Abschlagszahlungen ggfs. auch der Insolvenzverwalter interessieren, denn der Verdacht eines Umgehungs-Straftatbestandes liegt so zumindest nahe.

  • @
    Das Thema mit dem "Abmahnparkplatz" haben wir in der Nähe der Pfunds Molkerei ( Erfinder der Kondensmilch/Kaffesahne) in DD auch, gleiche Masche..


    Was die fehlenden Beiträge betrifft... macht es wie ich.
    Nehmt es einfach als gegeben und als Schutz, und auch Recht des Forenbetreibers.
    Wenn der Add jede " Zensur" begründen müsste, käme er wohl kaum noch aus dem Board, und nicht zum Arbeiten...


    Und wenn hier irgendwer geglaubt hatte, diese Seite ist auf Basis irgendeines Samaritertums entstanden, sollte er jetzt geläutert sein...


    Aber schön, das es sie gibt... und Euch :D

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