ZitatBerlin (ddp-bln). Nach einem Überfall auf einen Moabiter Supermarkt hat die Polizei gestern drei Jugendliche und ein Kind als Tatverdächtige festgenommen. Insgesamt fünf Maskierte seien in die Filiale in der Wiclefstraße gestürmt, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag in Berlin. Die Täter zwangen einen 21-jährigen Angestellten, die Kassen zu öffnen. Als eine nicht aufging, schlugen die Täter den jungen Mann zu Boden und versetzten ihm noch mehrere Hiebe mit einem Schlagstock. Der 21-Jährige musste mit Prellungen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.
Ein Zeuge hatte beobachtet, wie die Räuber in ein Wohnhaus in der Nähe flüchteten. Die alarmierten Beamten nahmen dort vier Verdächtige im Alter von 13 bis 17 Jahren fest. Die mögliche Tatbeteiligung eines ebenfalls festgenommenen 25-Jährigen wird derzeit noch geprüft.
16.12.2007 SR
Drei Jugendliche und ein Kind nach Supermarktüberfall festge
- ghostguard
- Geschlossen
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Ich sags ja..Berlin wird immer schlimmer..
..und die Täter immer Jünger :x
*Kopfschüttel*
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Tja muß man ja nicht wirklich viel zu sagen..... schlimm genug
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[/quote]ich dachte immer, daß man kinder nicht festnehmen darf[/quote]
Wo lebst du denn?
Nach einem Überfall mit KV können die Beamten das sehr wohl :wink:
Wär ja noch schöner. -
Zitat von onkelnino
ich dachte immer, daß man kinder nicht festnehmen darf
die Beamten dürfen es auch bei geringeren Anschuldigungen allein um die Identität zu klären usw.
Die Kids unter 14 werden Strafrechtlich nicht verfolgt aber je nach dem werden die Eltern belangt wegen verletzung der Aufsichtpflicht, in jedem Falle bringt die Polizei die Kids nach Hause um ein Gespräch mit den Eltern zu führen. -
Ganz genau. Außerdem kann man die Kids ja immer noch zu ihrem "eigenen Schutz" nicht gehen lassen und trotzdem die Polizei holen, damit die sie dann nach Hause bringen. Nicht dass der arme Frecker jetzt Angst hat und nicht nach Hause geht oder sich gar was antut. Fürsorgepflicht und so... :wink:
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Zitat von Dwight
Ganz genau. Außerdem kann man die Kids ja immer noch zu ihrem "eigenen Schutz" nicht gehen lassen und trotzdem die Polizei holen, damit die sie dann nach Hause bringen. Nicht dass der arme Frecker jetzt Angst hat und nicht nach Hause geht oder sich gar was antut. Fürsorgepflicht und so... :wink:
aber es gibt rechtlich keinen straftatbestand, da nicht schuldfähig (unter14) also auch keine festnahme (widerrechtlich) :wink: -
es ist doch auch egal wie du es jetzt auch immer nennst die Polizei schützt das Kind davor weiter mist zu machen nimmts mit auf die Wache oder fährt es direkt zu den Eltern. Der Effekt ist der selbe ob du ihn jetzt festnimmst festhälst oder ihn vor irgendwas schützt. Denn wenn das Kind zu Hause ist kann es sich warm anziehen (bei normaldenkenden Eltern), und das ist genau das was die Pol. damit beabsichtigt.
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Zitat von onkelnino
aber es gibt rechtlich keinen straftatbestand, da nicht schuldfähig (unter14) also auch keine festnahme (widerrechtlich) :wink:Ich habe ja auch nicht von Festnahme gesprochen, wobei das sogar bei Kindern möglich ist, wenn die Umständen stimmen. Ansonten halt immer noch über den "Kaufhausdetektivparagraphen".
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@
Bei Flucht-, Verdunklungs-, und Gefahr, das eine spätere Identifizierung und damit Aufklärung der Straftat erschwert, oder überhaupt nicht möglich... geht das sehr wohl..Nur die Mittel zur "Gewahrsamnahme" müssen verhältnismäßig sein.
Wär ja noch schöner!
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Zitat von oliver7
es ist doch auch egal wie du es jetzt auch immer nennst die Polizei schützt das Kind davor weiter mist zu machen nimmts mit auf die Wache oder fährt es direkt zu den Eltern. Der Effekt ist der selbe ob du ihn jetzt festnimmst festhälst oder ihn vor irgendwas schützt. Denn wenn das Kind zu Hause ist kann es sich warm anziehen (bei normaldenkenden Eltern), und das ist genau das was die Pol. damit beabsichtigt.
deine rechtsauffassung so wie die einiger anderer hier in bezug auf den sachverhalt zum
§19 STGB ist schon erschreckend. ein kind kann nicht, wie beschrieben nach §127 Abs. 1 STPO festgenommen werden, da keine verfolgbare straftat vorliegt. wer darf dieses recht beugen, etwa die exekutive , haben wir einen polizeistaat
ihr publiziert, rechtswidriges verhalten sei in ordnung, tretet bei euren behauptungen keine beweise an. da frage ich mich, wer soll euch als zuverlässig ansehen und euch in lohn und brot nehmen, noch schlimmer, wen wollt ihr beschäftigen und vorbild sein :cry: -
@ onkelnino
Zunächst wurden doch nur mal 4 Personen festgenommen um eine Straftat aufzuklären. Was ist denn daran verwerflich?
Dass sich bei der feststellung der Personen eben herausstellte, dass sich unter den Personen ein 13 jähriger befindet ist doch eine ganz andere Geschichte.
Schau dir doch die Bengels an. Die wenigsten 13 jährigen sehen auch aus wie solche oder haben einen Stempel auf der Stirn..."MINDERJÄHRIG"
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Zitat von onkelnino
deine rechtsauffassung so wie die einiger anderer hier in bezug auf den sachverhalt zum
§19 STGB ist schon erschreckend. ein kind kann nicht, wie beschrieben nach §127 Abs. 1 STPO festgenommen werden, da keine verfolgbare straftat vorliegt. wer darf dieses recht beugen, etwa die exekutive , haben wir einen polizeistaat
ihr publiziert, rechtswidriges verhalten sei in ordnung, tretet bei euren behauptungen keine beweise an. da frage ich mich, wer soll euch als zuverlässig ansehen und euch in lohn und brot nehmen, noch schlimmer, wen wollt ihr beschäftigen und vorbild sein :cry:=> §229 BGB
Und die Sache von wegen "rechtswidrig", wenn ich das Kind bis zum Eintreffen der Polizei nicht gehen lasse solltest Du eigentlich auch wissen. Stichwort: Garantenpflicht. ICH habe das Kind erwischt und damit in eine Lage gebracht, in dem es vielleicht OHNE meine Aufsicht etwas Dummes tut. Also bleibt der Bengel da, bis die Cops ODER die Eltern es abholen, denn erst dann habe ICH sichergestellt, dass der Junge wieder unter Aufsicht steht. Wenn ich das nicht tue und es passiert später was, dann bin ICH der Arsch bei der Sache...
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Zitat von ghostguard
@ onkelnino
Zunächst wurden doch nur mal 4 Personen festgenommen um eine Straftat aufzuklären. Was ist denn daran verwerflich?
Dass sich bei der feststellung der Personen eben herausstellte, dass sich unter den Personen ein 13 jähriger befindet ist doch eine ganz andere Geschichte.
Schau dir doch die Bengels an. Die wenigsten 13 jährigen sehen auch aus wie solche oder haben einen Stempel auf der Stirn..."MINDERJÄHRIG"
hallo ghostguard, darum geht es hier doch schon gar nicht mehr. hier wird mit allen erdenklichen möglichkeiten eine straftat versucht zu rechtfertigen, denn daß wäre eine so beschriebene festnahme. ich vermute mal, daß der schreiber des zeitungsartikels nicht wußte, daß es sich hier rein rechtlich betrachtet um keine festnahme eines kindes handelte. aber ich bin entsetzt, wie eine solche vorgehensweise ( so sie denn wirklich erfolgt wäre) in diesem forum als rechtmäßig anerkannt und mit allerlei müllerklärunen zu rechtfertigen versucht wird. es macht mich schon nachdenklich wenn ich mir einige poster hier vorstelle im umgang mit kindern als (straftäter) :cry: -
Zitat von onkelnino
hallo ghostguard, darum geht es hier doch schon gar nicht mehr. hier wird mit allen erdenklichen möglichkeiten eine straftat versucht zu rechtfertigen, denn daß wäre eine so beschriebene festnahme. ich vermute mal, daß der schreiber des zeitungsartikels nicht wußte, daß es sich hier rein rechtlich betrachtet um keine festnahme eines kindes handelte. aber ich bin entsetzt, wie eine solche vorgehensweise ( so sie denn wirklich erfolgt wäre) in diesem forum als rechtmäßig anerkannt und mit allerlei müllerklärunen zu rechtfertigen versucht wird. es macht mich schon nachdenklich wenn ich mir einige poster hier vorstelle im umgang mit kindern als (straftäter) :cry:Lies' mal meinen Beitrag von eben.
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@ Dwight
hier der Polizeibericht dazuZitatPressemeldung
Eingabe: 16.12.2007 - 17:20 Uhr
Supermarkt überfallen - Tatverdächtige gefasst - Neuer Ermittlungsstand
Mitte
# 3689(PM # 3678 von heute)
Zu dem Überfall vom Samstag auf einen Supermarkt in der Wiclefstraße in Moabit, nach dem fünf Personen festgenommen worden waren, gibt es inzwischen einen neuen Ermittlungsstand.
Wie berichtet, hatten fünf Maskierte den Markt gestern gegen 17 Uhr 20 überfallen, einen 21-jährigen Angestellten durch mehrere Schläge leicht verletzt und Geld erbeutet. Ein Zeuge hatte die alarmierten Polizisten auf die richtige Spur gebracht, da er gesehen hatte, wie mehrere Tatverdächtige in ein nahe gelegenes Wohnhaus geflüchtet waren.
Von den Festgenommenen im Alter von 13, 15 16, 17 und 25 Jahren wurde das Kind bereits gestern von den Ermittlern wegen Strafunmündigkeit entlassen. Der zunächst gehegte Verdacht gegen den 25-Jährigen hatte sich nicht erhärtet. Er hat mit dem Überfall nichts zu tun und wurde heute Nachmittag mit der Bitte um Verständnis für die Maßnahme nach Hause gebracht. Die drei 15, 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen, die bisher nur wegen weniger Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten waren, werden heute Nachmittag einem Ermittlungsrichter mit dem Ziel, einen Haftbefehl zum erwirken, vorgeführt. -
Zitat von Dwight
=> §229 BGB
Und die Sache von wegen "rechtswidrig", wenn ich das Kind bis zum Eintreffen der Polizei nicht gehen lasse solltest Du eigentlich auch wissen. Stichwort: Garantenpflicht. ICH habe das Kind erwischt und damit in eine Lage gebracht, in dem es vielleicht OHNE meine Aufsicht etwas Dummes tut. Also bleibt der Bengel da, bis die Cops ODER die Eltern es abholen, denn erst dann habe ICH sichergestellt, dass der Junge wieder unter Aufsicht steht. Wenn ich das nicht tue und es passiert später was, dann bin ICH der Arsch bei der Sache...
und was bitte hat das mit festnahme zu tun , wer hier alles losgelassen wird :lol:
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§ 14
Gewahrsam(1) Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn
das zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung zu verhindern,
das unerlässlich ist, um eine Platzverweisung oder ein Aufenthaltsverbot nach § 13 durchzusetzen, oder
das unerlässlich ist, um private Rechte zu schützen, und eine Festnahme und Vorführung nach den §§ 229 und 230 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig wäre.
(2) Die Polizei kann Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzuführen.
(3) Die Polizei kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb einer Justizvollzugsanstalt, einer Jugendstrafanstalt oder einer Anstalt des Maßregelvollzugs aufhält, in Gewahrsam nehmen und in die Anstalt zurückbringen.
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