Drei Jugendliche und ein Kind nach Supermarktüberfall festge

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    Berlin (ddp-bln). Nach einem Überfall auf einen Moabiter Supermarkt hat die Polizei gestern drei Jugendliche und ein Kind als Tatverdächtige festgenommen. Insgesamt fünf Maskierte seien in die Filiale in der Wiclefstraße gestürmt, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag in Berlin. Die Täter zwangen einen 21-jährigen Angestellten, die Kassen zu öffnen. Als eine nicht aufging, schlugen die Täter den jungen Mann zu Boden und versetzten ihm noch mehrere Hiebe mit einem Schlagstock. Der 21-Jährige musste mit Prellungen ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden.


    Ein Zeuge hatte beobachtet, wie die Räuber in ein Wohnhaus in der Nähe flüchteten. Die alarmierten Beamten nahmen dort vier Verdächtige im Alter von 13 bis 17 Jahren fest. Die mögliche Tatbeteiligung eines ebenfalls festgenommenen 25-Jährigen wird derzeit noch geprüft.


    16.12.2007 SR

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Gut pass mal auf was macht die Polizei denn bei jemandem wo die personalien nicht geklärt sind und sie eine Straftat begangen haben ???
    egal ob 10,13,16,22 oder 88 ????


    diese Leute werden vorläufig festgenommen bis identität geklärt ist oder ???????

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von onkelnino

    ich dachte immer, daß man kinder nicht festnehmen darf


    das ist deine Aussage und die ist mehrfach wiederlegt worden !!!
    dein erster Poste da ist nur die Rede von einer Festnahme

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
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  • Zitat von oliver7

    Gut pass mal auf was macht die Polizei denn bei jemandem wo die personalien nicht geklärt sind und sie eine Straftat begangen haben ???
    egal ob 10,13,16,22 oder 88 ????


    diese Leute werden vorläufig festgenommen bis identität geklärt ist oder ???????


    begründung noch mal die Identität ist nicht geklärt also weist du auch NICHT wie alt der/die jenige ist.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
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  • So und noch mal meine letzte Erklärung hoffe ich


    Möglichkeit 1


    der Polizist nimmt das Kind in gewahrsam


    Möglichkeit 2


    der Detektiv §229


    Möglichkeit 3


    Jedermnnsrechte § 127 StPO

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  • Zitat von onkelnino


    genau so war es gemeint, deine grenzenlose zustimmung zu wolfmanns schwachsinn über festnahme von kindern bei vorliegender KV usw usw und so fort, das fing der schwachsinn an und keiner hat von irgendwelchem schutz für irgendjemand geredet. erst dann kamen die vermeintlichen gründe des festhltens, nicht laufenlassens und der ganze rest, aber wer damit zu frieden ist, wie das hier läuft, bitte :wink:


    Wie Du meinst. :roll:

  • Zitat von oliver7

    Gut pass mal auf was macht die Polizei denn bei jemandem wo die personalien nicht geklärt sind und sie eine Straftat begangen haben ???
    egal ob 10,13,16,22 oder 88 ????


    diese Leute werden vorläufig festgenommen bis identität geklärt ist oder ???????


    nö :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von oliver7

    das ist deine Aussage und die ist mehrfach wiederlegt worden !!!
    dein erster Poste da ist nur die Rede von einer Festnahme


    nochmal lesen, vielleicht geht dir dann ein :idea: auf :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Hier geht eher das Licht aus!!


    Noch ein Auszug aus einem Polizeigesetz? Gerne (diesmal Berlin, sieht aber eigentlich überall gleich aus) : Absatz 3 beachten.




    (1) Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die Identität einer Person feststellen, wenn das zur Abwehr einer Gefahr oder zur Erfüllung der ihnen durch andere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben (§ 1 Abs.2) erforderlich ist.


    (2) Die Polizei kann ferner die Identität einer Person feststellen,

    wenn die Person sich an einem Ort aufhält,


    von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß


    aa) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,


    bb) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,


    cc) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,


    an dem Personen der Prostitution nachgehen,
    wenn das zum Schutz privater Rechte (§ 1 Abs.4) oder zur Leistung von Vollzugshilfe (§ 1 Abs.5) erforderlich ist,
    wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an einem Objekt dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder dieses Objekt gefährdet sind, und die Identitätsfeststellung auf Grund der Gefährdungslage oder personenbezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,
    wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um eine Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuches, eine der in dieser Vorschrift genannten Straftaten oder eine Straftat nach § 250 Abs.1 Nr.1 oder 2 oder nach § 255 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit der vorgenannten Straftat zu verhüten, und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß solche Straftaten begangen werden sollen. Die Einrichtung der Kontrollstelle ist außer bei Gefahr im Verzug nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres zulässig.


    (3) Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie können die Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, daß sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Die Polizei kann die Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen des Satzes 3 können die Person und die von ihr mitgeführten Sachen durchsucht werden.




    Ansonsten stand da ganz ursprünglich mal schlicht und ergreifend : Festnahme......nicht 129 Stpo...nicht 229 BGB...auch nicht SOG oder anderes....


    Also : Konkretes AZ eines Gerichts vorhanden in dem die Festnahme eines Minderjährigen (nach was auch immer) gerügt wurde ??


    Die Bestimmungen der StPO finden ansonsten auf Strafunmündige keine Anwendung, klar.....aber irgendwie muss man ja auch erstmal das Alter feststellen, oder ??



    Also Schluss mit der Haarspalterei!!


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • gut pass auf wenn diese nicht vorläufig festgenommen werden dann bekommen sie halt nen oscar verliehen !!!
    ich hab dir 3 rechtliche Grundlagen aufgetischt lese sie dir durch versuch sie zu verstehen.
    Falls nicht auch egal aber poste hier kein mist wenn das einer für irgend eine Hausarbeit benötigt oder für sonst was wichtiges tust du den Leuten keinen Gefallen. (Ich bin nicht der einzige der es denkt bzw der es weis, aber der einzige der versucht dir den blödsinn auszureden).


    Fakt ist Personen unter 14 Jahren dürfen nicht Verurteilt werden !!! aber festgenommen schon unter den 3 Vorraussetzungen.


    Falls du noch was zu sagen hast zu diesem Thema antworte nicht mit ja und nein sondern wiederlege die Rechtgrundlagen, die ich aufgeführt habe und erleuchte uns mit den rechtsgrundlagen, die unsere Meinungen wiederrufen.


    Vielen Dank und viel Spaß
    LG olli

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • onkelnino
    Wenn du denkst das ich Schwachsinn schreib,warum liest du ihn dann und warum sagen alle anderen(oliver7,Dwight,LG)
    dir Beispiele en masse die alle richtig sind.
    Ich weiß nicht,weil du es ja nicht posten kannst,wo DU deine Weisheit her hast.
    Mit keinem einzigem Deiner Posts konntest du hier irgendjemand überzeugen,mich schon gleich gar nicht,denn
    ich weiß wovon ich rede. :evil:
    Das war glaube ich,auch nicht das Thema dieses Freds,diesen strafrechtlich zu bewerten :lol:


    Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • onkelnino


    ich will dich net ärgern aber du ziehst dich doch jetzt nicht so aus der Diskusion zurück oder ?
    ich / wir warten immer noch auf wenigstens eine Erklärung

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von oliver7

    onkelnino


    ich will dich net ärgern aber du ziehst dich doch jetzt nicht so aus der Diskusion zurück oder ?
    ich / wir warten immer noch auf wenigstens eine Erklärung


    wieso ärgern, ich dachte wir hätten hier alle einen gemeinsamen background, unsere rechtskunde, unser rechtsverständnis oder wie man das auch bezeichnen möchte.
    fakt ist doch die ganze zeit gewesen, daß niemand hier im forum den beweis erbringt, daß eine festnahme nach 127 stpo gegen kinder nicht widerrechtlich ist. festnahmen dürfen nur unter bestimmten tatbestandsmerkmalen durchgeführt werden, z.b. der schuldfähigkeit. kinder sind aber nicht schuldfähig. das eine widerrechtliche festnahme von kindern, die nicht erfolgen dürfte, nicht von einem gericht geahndet wird, ist doch was anderes. tatsache ist, das in dem angesprochenen artikel von der festnahme von kindern geschrieben wird. tatsache ist auch, daß kinder nicht festgenommen werden dürfen, tatsache wird sein (vermute ich), daß bei überprüfung der tatbeteiligung dieser personen die identität derer festgestellt wurde. weiterhin vermute ich, daß die festnehmenden beamten mit sicherheit kein kind nach 127 stpo festnehmen, sondern nur die die älter als 14 waren, allenfalls die kinder in obhut nehmen, um sie an die eltern zu übergeben.
    ich brauche hier niemand etwas zu erklären, da alle rechtskundig sind. deshalb würdet ihr auch kinder nach 127 stpo festnehmen, es aber umschreiben, mit anderen worten ausdrücken, doch nur im sie zu schützen und sonstiger fadenscheiniger gründe. ich könnte nach 127 stpo keine kinder festnehmen.
    darum gings bei meiner äußerung (ich dachte immer, daß man kinder nicht festnehmen darf)
    aber es war trotzdem sehr schön mit euch :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von onkelnino

    [...]deshalb würdet ihr auch kinder nach 127 stpo festnehmen[...]


    Jau, das mache ich GANZ BESTIMMT!

  • Zitat von Dwight

    Jau, das mache ich GANZ BESTIMMT!


    jetzt, wo ich es dir erklärt habe vielleicht nicht mehr, vielleicht :lol:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von onkelnino

    jetzt, wo ich es dir erklärt habe vielleicht nicht mehr, vielleicht :lol:


    Manche Leute erkennen Sarkasmus nicht, wenn er ihnen laut schreiend mit dem nackten Arsch ins Gesicht springt...

  • quote]


    Manche Leute erkennen Sarkasmus nicht, wenn er ihnen laut schreiend mit dem nackten Arsch ins Gesicht springt...[/quote]


    und andere ihre eigene dummheit nicht :wink:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • onkelnino..sei nicht böse, aber Du liegst falsch..


    Da die Polizisten nicht bei der Verhaftung erkennen ob nun Ü14 oder U14 ist die Verhaftung erstmal rechtens....Es steht den Kids doch nicht auf der Stirn geschrieben!!


    Das ist eigentl. alles was Dir die andern erklären wollen..sieh es doch endlich ein..

  • Zitat von onkelnino

    und andere ihre eigene dummheit nicht :wink:


    Hab' von vorneherein nichts falsches getan, also mache ich mir keine Vorwürfe.

  • @ Onkelnino


    So langsam isses aber mal gut.
    Du liegst mit deine engstirnigen Meinung alleine und falsch.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    @ Onkelnino


    So langsam isses aber mal gut.
    Du liegst mit deine engstirnigen Meinung alleine und falsch.


    machste jetzt von der kumpelmentalität gebrauch und sperrst mich oder meinen post :?: dann mußt du aber alle schlauköpfe sperren, die behauptungen aufstellen und nicht beweisen

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.