gefunden bei wachleute, wer weiß bescheid

  • frage:
    leider finde ich hier überhaupt nichts über die gewerbeanmeldung oder den antrag auf ausübung.
    mich würde interessieren, wie der antrag gestellt werden muß, was wichtig ist, damit man nicht später einen vergessenen bereich nachbeantragen muß usw.


    antwort:
    Das Gewerbeamt selbst ist wohl auch eine gute Möglichkeit.
    Der Antrag selbst ist mit ca. 25 € nicht so teuer, wohl aber der Eintrag ins Handelsregister,
    da bist du mit ca. 250 € dabei, wenn du dich eintragen lassen willst, bzw. musst.
    Als Gewerbetreibende bist du ja Kaufmann und erstmal zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet,
    es sei denn du wirst ein sog. Kleingewerbetreibender, dann braucht du ja auch keine Buchführung und ähnliches zu machen.
    Du kannst dich aber auf Wunsch eintragen lassen.


    erwiederung:
    leider ist es nicht ganz so einfach. Erst muß mal daß genehmigungsvefahren eingeleitet werden. laut landesvorschrift können die gemeinden zwischen 100 und 1500 € nehmen.
    in meiner gemeinde sind 900 € für die beantragung fällig. diese 900 sind vom land sogar noch als ok vorgeschlgen worden, da sonst wohl jeder zweite einen antrag stellen würde.


    wer kann genau sagen was man braucht, was wichtig ist und wie teuer ist es wirklich :!::?:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von onkelnino


    das thema was du ansprichts ist aber ein wenig anders gelagert :wink:


    Nicht wirklich,es sei denn ich hab dein Begehr nicht richtig verstanden :wink:
    Es ging doch um Gewerbe anmelden und was man dafür alles braucht,genau das wird in dem Fred beschrieben.


    Wolfman.

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • Hallo Onkelnino


    Die Vorraussetzungen findest Du in der Bewachungsverordnung.


    Das Erlaubnisverfahren dauert ja auch einige Zeit. Es ist in der Tat von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
    Die genaue Höhe kannst Du bei dem jeweiligen Ordnungsamt erfragen.


    Der Handelsregisterauszug hat bei mir 170,00 € gekostet inclusive Notarkosten.
    Auch hier gibt es keine einheitliche Gebührenordnung.


    Gruss
    Ghostguard

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Wolfman

    Nicht wirklich,es sei denn ich hab dein Begehr nicht richtig verstanden :wink:
    Es ging doch um Gewerbe anmelden und was man dafür alles braucht,genau das wird in dem Fred beschrieben.


    Wolfman.


    nett geagt, mein begehr!
    frage nach dem was, was muß ich beantragen, einfach nur bewachen, oder auch personenschutz, oder nur transport, vielleicht bewaffnet oder schließt dieser antrag alles ein,oder oder oder :?::?::?: nicht was man braucht, das steht in den einschlägigen rechtsvorschriften. wie bereits erwähnt ging es um den umfang der erlaubnis, die man haben möchte. :wink:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Wolfman hat doch den Link gepostet.


    Dort findest Du auch die Bewachungsverordnung.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Liebe Admins und Mods,ich glaube diesen Thread könnt ihr closen :lol:
    Greets Wolfman 8)

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