frage:
leider finde ich hier überhaupt nichts über die gewerbeanmeldung oder den antrag auf ausübung.
mich würde interessieren, wie der antrag gestellt werden muß, was wichtig ist, damit man nicht später einen vergessenen bereich nachbeantragen muß usw.
antwort:
Das Gewerbeamt selbst ist wohl auch eine gute Möglichkeit.
Der Antrag selbst ist mit ca. 25 € nicht so teuer, wohl aber der Eintrag ins Handelsregister,
da bist du mit ca. 250 € dabei, wenn du dich eintragen lassen willst, bzw. musst.
Als Gewerbetreibende bist du ja Kaufmann und erstmal zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet,
es sei denn du wirst ein sog. Kleingewerbetreibender, dann braucht du ja auch keine Buchführung und ähnliches zu machen.
Du kannst dich aber auf Wunsch eintragen lassen.
erwiederung:
leider ist es nicht ganz so einfach. Erst muß mal daß genehmigungsvefahren eingeleitet werden. laut landesvorschrift können die gemeinden zwischen 100 und 1500 € nehmen.
in meiner gemeinde sind 900 € für die beantragung fällig. diese 900 sind vom land sogar noch als ok vorgeschlgen worden, da sonst wohl jeder zweite einen antrag stellen würde.
wer kann genau sagen was man braucht, was wichtig ist und wie teuer ist es wirklich