Wie sieht das mit zulagen aus für Azubis

    • Erster Beitrag

    Hallo Leute


    mich würde mal interressieren ob den Azubis auch nacht und Feiertagszuschläge zustehen wenn sie an solchen tagen arbeiten und in welcher höhe die sich ungefähr abspielen sollten.
    diese frage stellt sich mir da mein chef uns permanent an den feiertagen einsetzen tut und uns Azubis ständig alleine arbeiten lässt und wenn wir glück haben dann bekommen wir 5 min einweisung in ein Objekt bzw. Geschäfft.


    Würde mich über infos sehr freuen .


    Thomel77

  • Zitat von MetalManiac

    Das eine Problem ist, denke ich, dass sicherlich bei vielen im Ausbildungsvertrag von wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeiten und von der Vergütung gar nichts steht.


    Das ist völlig falsch.
    In einem Ausbildungsvertrag stehen sehr wohl die Vergütungen.


    Lediglich beim Umschulungsvertrag stehen keine Bezüge.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Das ist völlig falsch.
    In einem Ausbildungsvertrag stehen sehr wohl die Vergütungen.


    Lediglich beim Umschulungsvertrag stehen keine Bezüge.


    Ich glaube das bezog sich auf die Vergütung von Überstunden bzw Zuschläge für Feiertage usw.

  • @ MetalManiac


    Ich gehe mal davon aus, dass die Ausbildungsvergütung im Vertrag drinsteht, siehe BBIG, § 11.


    Für Über-/Mehr-Std. gilt nach der langjährigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, dass eine ortsübliche (evt. tarifliche) Bezahlung zu erfolgen hat. Letztes Endes läuft es darauf hinaus, wenn es sich um Revierdienst handelt, dann Revierlohn usw. (und bevor Ihr wieder fragt, natürlich auch mit Zuschlägen).


    Die Rechnung des "Fluffi von der IHK " ist also genau so blödsinnig, wie die Aussage des Lehrers mit der "Fachkraft-Entlohnung".


    Ich stelle mir nur immer wieder die gleiche Frage: Warum schafft Ihre es nicht, Euch selbst, z.B. im Internet, schlau zu machen - und zwar auf Seiten, die vertrauenswürdig sind, z.B. Seiten, in denen höchstrichterliche Rechtsprechung enthalten ist?

  • Zitat von Lehrer51


    Ich stelle mir nur immer wieder die gleiche Frage: Warum schafft Ihre es nicht, Euch selbst, z.B. im Internet, schlau zu machen - und zwar auf Seiten, die vertrauenswürdig sind, z.B. Seiten, in denen höchstrichterliche Rechtsprechung enthalten ist?


    Das ist ja genau das Problem, das ich ansprach. Sorry, aber wenn ich mich sowieso schon an die IHK wenden muss, weil alles aus den Bahnen läuft und der sagt mir so und so ist das, dann gehe ich eigentlich davon aus, dass er bescheid weiß. Wenn einer Ahnung von der Materie haben muss, dann der Zuständige bei der IHK.


    Und ich entschuldige mich für den Begriff "Fluffi" :wink:


    ghostguard:
    Klar, die normalen Vergütungen für die Ausbildung stehen im Vertrag. Was ich geschrieben habe bezog sich auf Vergütung von Mehrarbeit und Feiertagsarbeit.

  • liegt vielleicht daran weil das eigentlich nicht vorgesehen ist.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Erstmal ein "MOIN MOIN" an alle.
    Möchte nochmal kurz zum Grundthema "Vergütungen für Auszubildende" zurückkommen.
    Bin selber, hier in Hamburg, in der Ausbildung zur FaSuS.
    Ich habe Glück bei einer der Größeren Firmen zu arbeiten und es sieht wie folgt aus.
    Nach Vertrag 40 Wochenstunden â 8 pro Tag.
    Jede Stunde die wir,entweder pro Tag oder auf den gesamten Monat gesehen, drüber liegen wird mit 6,40 € bezahlt.
    Nachts gibt es 25 % - Sonntags 50 % - Feiertags 100 %.
    Das wichtigste ist das wir während der Berufsschulzeit (Blockunterricht) nicht eingesetzt werden dürfen.
    Ich habe sehr großes Glück damit.
    Alleine in meiner Berufsschulklasse kriegen von 30 Schülern nur 5 (!!!) irgendeinen Zuschlag beziehungsweise Überstundenbezahlug.
    Die werden richtig versklavt.
    240 Stunden für einen Azubi grösstenteils nachts für teilweise nur 280 € Ausbildungsgehalt - oft alleine als Revierfahrer mit maximal 1 wöchiger Einweisung.
    Zwischen den Berusschulunterrichtstagen Nachtschichten von 12 Stunden und nach der Schicht zu Schule - teilweise rufen die Firmen während des Unterrichtes die Schüler an und wollen sie zum aarbeiten holen.
    Es mag stimmen das 240 Stunden später Realität sind - aber das kann es doch nicht sein...
    So sind auch ein Teil der hohen Durchfallqouten in den Abschlussprüfungen zu erklären - der Grösste hier wird aber trotzdem nach wie vor von den unfähigen "Möchtegerns" gebildet.
    Ich denke das die Firmen sowieso die Ausbildung an sich mehr als "Nachwuchskräfteförderung" und nicht als "noch eine bessere Möglichkeit weit unter Tarif zu bezahlen" sehen sollten.
    Mich würde es interessieren ob es mit der Ausbildungsvergütung bei anderen / in anderen Bundesländern ähnlich aussieht.
    Sonst wisst ihr ja
    Nur der HSV !!!
    :P:P:P

  • Zitat von Subway07

    Man sollte als Azubi schon seine Rechte kennen und sich nicht verarschen lassen!! Wer sich das auftragen lässt
    ist doch letzten endes selber schuld.


    Da stimm ich dir voll und ganz zu !!!
    Eigentlich sollte jeder Azubi wissen das er in der Ausbildung schon so ziemlich den besten Kündigunsschutz
    beziehungsweise die meisten Arbeitsrechte besitzt.

  • Zitat von Subway07

    Man sollte als Azubi schon seine Rechte kennen und sich nicht verarschen lassen!! Wer sich das auftragen lässt
    ist doch letzten endes selber schuld.


    Meiner meinung nach sollte man hier die Spreu von der Weizen trennen! In meiner Ausbildung wurden auch Dinge gemacht die nicht immer Rechtlich waren, hat es mir geschadet?? Nein!


    Wenn mann ins Sec Leben kommt sollte man schon davor wissen was mich erwartet, und nicht erst mosern wenn man Azubi ist :wink:

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