Hallo!
In den Medien ist das irgendwie ziemlich untergegangen finde ich. Bezüglich des Führens von Messern hat sich neues ergeben. Auch die Freunde der Softair Geschichtchen werden sich ärgern. Oder die Erben von scharfen Waffen. Ich mache da jetzt einfach mal drauf aufmerksam. Wen es interessiert :
Voraussichtlich am 14. März wird der Bundesrat das neue Waffengesetz beschließen. Es würde dann am 15. März in Kraft treten.
Der konkrete Inhalt des Gesetzes in Kürze: Es wird das zugriffsbereite Mitführen (am Gürtel, in der Hosentasche) von
feststehenden Messern über 12 cm Klingenlänge
allen Einhandmessern (inkl. Springmessern)
und allen Messer, die als Waffe gelten (zweischneidige Dolche etc.)
verboten.
Es sind allerdings zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Jeder, der ein „berechtigtes Interesse“ daran hat, ein solches Messer zu führen, darf es auch weiterhin. Diese Regelung ist vor allem – aber nicht nur – für Jäger, Angler, Trachtenvereine und alle Personen gedacht, die ihr Messer beruflich nutzen. Es soll ausdrücklich nicht der „sozial adäquate Gebrauch“ solcher Messer beeinträchtigt werden.
Das heißt für die Praxis, dass man die betroffenen Messer durchaus bei sich tragen kann, man muss nur bei einer Polizeikontrolle eine vernünftig klingende Erklärung parat haben.
Alle Messer, die nicht unter die Definition des neues Gesetzes fallen, darf man natürlich auch weiterhin ohne Einschränkung führen.
Mehr zum neuen Gesetz erfahren Sie im neuen MESSER MAGAZIN, das am 14. März erscheint.
Weitere Informationen unter http://www.bundestag.de