Objektzulage

  • Hallo zusammen,


    mal ne Frage zur Objektzulage:


    Von unserem zu bewachenden Objekt wird für jeden Arbeitnehmer eine Zulage von 1 Euronen bezahlt.


    Darf mein Arbeitgeber diese Zulage kürzen, wenn z.b. sich der Tarifvertrag erhöht ??


    Beim letzten mal war es so, das sich durch den Tarifvertrag ein Mehrlohn von 0,16 Cent pro Std ergab. Wiederum wurde die Zulage um diesen Betrag gekürzt.


    Danke für eine Antwort
    gismo2810

  • Hallo,



    ja das darf er,wenn es sich um eine sogenannte "Außertarifliche" Zulage handelt.......diese
    sind rein freiwilliger Natur und können jederzeit gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.


    Einzige Ausnahme:
    Wurde die Zulage über einen längeren Zeitraum unverändert gezahlt (also zum B. 3 oder mehr Jahre hintereinander) so greift
    eine sogenannte "Besitzstandswahrung"....das heißt ,der AG kann die Zulage nicht sofort kürzen oder ganz wegfallen lassen,sondern muss das
    in Schritten tun.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Danke schon mal für die Antwort....


    Auf der Abrechnung steht: Freiwillige Zulagen Std......


    Unserer Ansicht nach, dürfte die nicht gekürzt werden, weil der Auftraggeber sie ja voll bezahlt.


    Das ist ein Bonus, den wir erhalten, weil es auch noch in unserem Dienst Zusatzaufgaben vom Auftraggeber gibt, die wir machen, daher die Meinung, es dürfte nicht gekürzt oder sogar einbehalten werden......


    Grüsse
    gismo2810

  • Woher hier ein Rechtsanspruch auf freiwillige Zulagen abgeleitet wird ist mir schleierhaft....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."


  • Hallo Gismo,


    hier zählt nicht das gesunde Volksempfinden oder ein Bauchgefühl.


    In wenigen Fällen kann ein Lohnerhöhung bedingt durch Änderungen im Tarifvertrag sofort an den Kunden weitergegeben werden. Das heißt dein Arbeitgeber erhält zwar weiterhin die Zulage, aber durch die Tariferhöhung hat sich seine Kalkulation verändert (die Ausgaben sind jetzt höher). Irgendwo muß das ja aufgefangen werden.


    Weiterhin erfüllt ihr Aufgaben die vertraglich vereinbart sind und in der DA stehen und keine Zusatzaufgaben. Solltet ihr Aufgaben ausführen die nicht vertraglich vereinbart sind würde ich mal schleunigst den Chef informieren, denn da gibt es einige Schwierigkeiten im Falle eines Schadens oder eines Arbeitsunfalls.


    Wenn Du hier mal auf die Suchfunktion gehst findest du mehrere Postings über die aktuellen Stundensätze und die Stagnation bei der Preisentwicklung, das müßte als Erklärung eigentlich reichen.


    mfg


    WR

  • Wenn bei einer freiwilligen Zulage dabeisteht: Freiwillig, jederzeit widerrufbar, dann kann die Zahlung auch nach Jahren widerrufen werden.



    Gruß



    hmoerser

  • Hallo,


    ich verstehe eure Aussagen soweit, aber wenn der Auftraggeber die Zulage meinem Arbeitgeber zahlt, dann sollte doch der Arbeitgeber diese auch ohne Abzüge an uns weitergeben.


    Meiner Meinung nach, hat die Tariferhöhung nichts damit zu tun, so das er diese miteinander verrechnen kann. Denn ich kann ja davon ausgehen, das diese dem Auftraggeber weitergegeben wird.....



    Oder bin ich da auf einem falschem Weg.....


    Grüsse
    gismo2810

  • Wenn dein Arbeitgeber dir eine freiwillige Zulage zahlt ist alles seine Sache.....


    Geht es noch deutlicher ???

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo Landgraf,


    wenn der Arbeitgeber die mir bezahlt, verstehe ich es ja...


    Die Zulage kommt ja aber von dem Auftraggeber unseres Objektes, die er über meinen Arbeitgeber an uns auszahlt.


    Das bedeutet für mich, das der Arbeitgeber nichts abziehen darf.


    Zur Erklärung:


    Arbeitnehmer: X
    Arbeitgeber: Y
    Auftraggeber: Z


    Wenn nun Z an X eine Zulage zahlt, über Y, darf doch Y nichts abziehen.


    Hoffe mal, das diese Erklärung nun angekommen ist. Ich denke, Ihr meint, das mein Arbeitgeber diese Zulage aus seiner Kasse zahlt. Das ist leider verkehrt verstanden.


    Grüsse und nicht denken, ich hacke da auf was rum...... aber ich verstehe es einfach nicht ganz
    gismo2810

  • @ Gismo


    Warum sollte der Kunde euch einen Objektzuschlag zahlen.


    Es ist doch vielmehr so, dass der Kunde einen Verechnungssatz zahlt, wovon Du eben deine Lohn erhälst. Weinn dein AG nun eine Aussertarifliche Zulage zahlt, so ist das freiwillig und kann zu jederzeit auch wieder gestrichen werden.


    Dein AG kann sehr wohl eine Tariferhöhung von der freiwilligen Leistung abziehen.


    Woher willst Du wissen, dass wenn eine Tariferhöhung stattfindet er diese auch an den Kunden weitergibt.


    Ich glaube auch nicht, dass Du den Vertrag kennst. Und der Kunde würde ihn dir sicherlich nicht auf die Nase binden. So lange Du Tarif bekommst ist doch alles in bester Ordnung. Wenn es dir allerdings nicht passt, frag doch einfach mal dein AG.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hallo Gismo,


    das ist hier auch so angekommen. Versuch doch aber mal bitte zu verstehen, dass dein Arbeitgeber nicht automatisch mehr Geld vom Kunden bekommt, nur weil es eine Tariferhöhung gegeben hat. Er muß diese Kosten irgendwo auffangen bis es die nächsten Vertragsverhandlungen gibt.


    Gruß WR

  • Hallo ghostguard,



    Zitat


    Warum sollte der Kunde euch einen Objektzuschlag zahlen. ...


    Das gibt es...aber leider sehr selten.......meistens auch dann erst,wenn der Kunde diverser Sicherheitsdienste durch hat
    (und die "Schnauze" voll )......
    Damit vernünftige Arbeit geleistet wird, besteht der Kunde darauf,das zum B. in der Woche von Mo-Fr ein Zuschlag
    auf den Stundenlohn von 2 € bezahlt wird.



    gismo2810


    Zitat


    Die Zulage kommt ja aber von dem Auftraggeber unseres Objektes, die er über meinen Arbeitgeber an uns auszahlt.


    dann wäre der Auftraggeber auch der passende Ansprechpartner.........




    gruß

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • auch wenn die aussertarifliche zulage vom auftraggeber kommen sollte(muss man nicht verstehen!), so ist dein ag berechtigt eine etwaige lohnerhöhung mit dieser zu verrechnen.





    ricon

  • Hallo Ricon,



    Zitat


    auch wenn die aussertarifliche zulage vom auftraggeber kommen sollte(muss man nicht verstehen!)...


    siehe dazu meinen Beitrag weiter vor.........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Mal ein Thekentip...
    Frag doch bei eurem Ansprechpartner im Objekt*,wärend eines Belanglosen Gespräches, einfach mal ganz dumm nach,warum eure Objektzulage eigendlich gekürzt wurde. Ob man unzufrieden seie oder so was....
    Da Wachmann ja oft für dumm gehalten wird,kann er sich ja auch mal dumm stellen!
    Dann einfach mal abwarten was sich daraus entwickelt.Wenn nix kommt...Pech gehabt.


    *(Immer vorausgesetzt,besagter Ansprechpartner ist ein Mensch mit dem man über so was reden kann!)

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Ich würde sagen, auch mal nach nem neuen Arbeitsplatz ausschau halten.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • sorry frank, aber dann kommt die zulage zwar auf vertragsbasis zustande aber wird eben NICHT vom kunden gezahlt. sie ist vertragsbestandteil. sollte der vertrag keine regelung bei tariferhöhungen beinhalten so geht der auftraggeber immer noch vom damals geltenden tarif aus(auch wieder besseres wissen!) ergo ist der arbeitgeber hier berechtigt bei tariflichen erhöhungen den aussertariflichen zuschlag um eben die erhöhung zu kürzen.


    gruss ricon

  • Zitat von Trapper

    Mal ein Thekentip...
    Frag doch bei eurem Ansprechpartner im Objekt*,wärend eines Belanglosen Gespräches, einfach mal ganz dumm nach,warum eure Objektzulage eigendlich gekürzt wurde. Ob man unzufrieden seie oder so was....
    Da Wachmann ja oft für dumm gehalten wird,kann er sich ja auch mal dumm stellen!
    Dann einfach mal abwarten was sich daraus entwickelt.Wenn nix kommt...Pech gehabt.


    *(Immer vorausgesetzt,besagter Ansprechpartner ist ein Mensch mit dem man über so was reden kann!)


    Ich würde aber 10x vorher nachdenken, bevor ich so eine Nummer starte. Denn eins ist sicher, nach dem Gespräch haste bei dem AG die Arschkarte gebucht und ist es das wirklich wert?


    Armand-Jean du Plessis (Kardinal Richelieu) sagt einmal "Man liebt den Verrat, aber nie den Verräter."

  • Hallo Ricon,



    Zitat


    sorry frank, aber dann kommt die zulage zwar auf vertragsbasis zustande aber wird eben NICHT vom kunden gezahlt.


    NEIN...so ist das nicht.......


    wie ich bereits geschrieben hatte:

    Zitat


    Damit vernünftige Arbeit geleistet wird, besteht der Kunde darauf,das zum B. in der Woche von Mo-Fr ein Zuschlag
    auf den Stundenlohn von 2 € bezahlt wird. ......


    GENAU DAS ist der Kundenwunsch.........
    Und genau so lautet auch der Kundenvertrag.....es wird ein normales Arbeitsentgelt gemäß TVT vereinbart ,ABER für die genannte
    Zeit wird GENAU der Festzuschlag ZUsätzlich gezahlt......


    DAS ist keine Fiktion...sondern der Kunde verlangt spezielle
    Anwesenheitslisten in denen sich die Sicherheitsmitarbeiter eintragen müssen mit handschriftlicher Unterschrift.......und Stichprobenartig
    wird das auch anhand der Lohnabrechungen der MA kontrolliert-........
    (Weil der Kunde nämlich von den vorhergehenden Sicherheitsdiensten "Behummst" wurde....und die Arbeitsleistung unter aller S** war...)


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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