hallo zusammen,
ich habe eine frage zum Objekt- bzw. Werkschutz.
Gibt es eigentlich eine Vorschrift bzw. Regelung, wie der Werkschutz seine Tätigkeiten durchführen muss, und welche Tätikeiten er machen soll?
oder muss man im einem Vertrag mit dem Werkschutz alles Regeln, wie oft er z.B. einen Rundgang machen sollte etc. ?
In der BewachV, ist eigentlich nur die Grundvoraussetzung beschrieben, wie sich die Mitarbeiter verhalten müssen, und welche Grundlagen der Unternehmer erfüllen muss. Die GewO §34a, gibt eigentlich auch keine Auskunft über das Tätigkeitsfeld vom Werkschutz.
danke für antworten