Pfeffersprayw

  • Sicher ist da die Verhältnismäßigkeit zu waren, das hört aber bei einem Messerangriff auf, da ist sogar Schußwaffengebrauch legitim.
    Aber nur um den Angriff abzuwenden in gar keinem Fall um zu töten!!!

  • In Notwehr kann ich grundsätzlich alles verwenden was ich in Reichweite habe.... schieße ich aber mit Kanonen auf Spatzen die nur den Boden vollkacken (im übertragenen Sinne bezüglich Gefährdung meiner Person) wird es Probleme mit der Rechtfertigung vor dem Richter geben...

  • Ah? Notwehr soll einer Verhältnismäßigkeitsvoraussetzung unterliegen?!


    Beispiel gefällig?
    Beleidigung ist ein Notwehrfähiger Straftatsbestand.
    Ich packe meinen treuen S&W Fünfschüsser aus, und stanze dem Vogel der meine Mudda beleidigt hat ein Loch zwischen die Augen...
    Klar soweit? :whistling:

  • Zitat

    Ah? Notwehr soll einer Verhältnismäßigkeitsvoraussetzung unterliegen?!


    Wird bei der SKP eigentlich bis zum Erbrechen durchgekaut.
    Verhältnismäßigkeit der Mittel ...


    Sagt ja aber auch der Paragraph an sich:


    § 32 StGB Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Anders formuliert: Ich brauche nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und einen 120kg Koloss nicht mit rosa Wattebällchen bewerfen.


    Zum Thema Pfefferspray im Dienst gibt die BGV C7 (§4) Auskunft. Da hat Eirik Raude recht.


    Das Mitführen im normalen Alltag ist nicht verboten.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • mich würde mal interessieren in welchem bereich der themenersteller tätig ist? wenn er ein ordentliches eu de pepper brauch...... vielleicht sollte man ihn eher eine riesen pulle bärenabwehrspray empfehlen?

  • Er hat doch geschrieben dass er in Österreich tätig ist und im Streifen und Revierdienst eingesetzt wird.
    Dort kommt er immer wieder mit gewaltbereiten Menschen in Kontakt.


    Seine bisherigen Sprays versagen. Deswegen die Frage nach einer knallharten Lösung. 8)



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • das gibt es bei uns auch..........
    in dem fall würde ich doch zusätzlich einen abwehrstock mitführen und evt. die eigensicherung mehr beachten um konflikte so gut wie es geht zu vermeiden.

  • Hallo Leute , hab die Lösung schon führe seit ca. 1 Woche das fox labs 5.3 .
    Wurde mir von kol. aus Wien empfohlen , ein wirklich knallhartes Produkt aus der USA . MfG

  • Hallo Leute,
    zum Thema Pfefferspray hab ich folgende Ansicht: In Deutscheland ist das nur zur Tierabwehr zugelassen. Setze ich es dennoch gegen Menschen ein, kann ein gelangweilter Staatsanwalt mir kummer bereiten. Denn m. E. n. ist zwar die aus dem Einsatz resultierende KV durch Notwehr gedeckt, jedoch nicht der Verstoß gegen WaffG. Gedanke dabei ist der - angenommen ich führe illegal eine Schußwaffe und werde von 3 Maskierten mit Messern überfallen, keine Frage-ich schieße! Dann ist die KV (evtl Tötung) gegen die Angreifer sicherlich straffrei. Dann kommt aber der unerlaubte Waffenbesitz ins Spiel. Hier für gibts dann schätzungsweiße 1 Jahr Freiheitsstrafe. Ähnlich kann es sich auch beim Pfefferspray verhalten, sicher aber nicht so hoch. Also ist das nicht ganz so einfach, wie sich das mit der Begründung Notwehr anhört. Sicherlich gebe ich hier ein sehr theoretisches Denken vor, mehr für Jurastudenten als für SMA, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass es mal so kommt.

  • Die Langeweile des Staatsanwaltes ist mir recht schnuppe....


    Halte ich die Spielregeln ein (Notwehr/Notstand, Verhältnismässig etc) habe ich (sofern ich an das System glaube) auch nichts zu befürchten.


    Pfefferspray ist im Waffengesetz etwa so geregelt wie die koschere Schlachtung von Schafen während eines Verkehrsunfalles in der Straßenverkehrsordnung....


    Was passieren kann.... der Freund und Helfer spitzt den Täter an Strafantrag wegen gKV zu stelllen.... mit Einhaltung der Spielregeln und ggf. noch Zeugen ist hier auch spätestens vor dem Richter Schicht und die gKV vom Tisch.

  • Meiner Meinung ist schon das bereithalten im Sicherheitsdienst vorsätzlich. Denn explizit das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Hier sollte der Sicherheitsdienstmitarbeiter auf das etwas schwächere "Cs-Gas" zurückgreifen. Denn setzt der Sicherheitsdienstmitarbeiter das Pefferspray ein, kommt die Frage: Warum tragen Sie das Tierabwehrspray mit sich herum, z.B in einem Konfiktbereich mit Menschen? Im Notfall/ Ernstfall, bevor ich ein Messer zwischen den Rippen habe, würde ich auch alles tun um den Angriff abzuwehren (Arbeite selber im Sicherheitsdienst und kenne solche Situationen).

  • geschenkt Nemere....


    Paragraph, in welchem bereich der Sicherheit arbeitest Du? Mitarbeiter im SOD führen ein Tierabwehrspray mit sich und das ist keineswegs abwegig.... auch wenn es, bei uns zumindest noch nie gegen Tiere eingesetzt werden musste, aber bereits reichlich im Rahmen der Notwehr/Nothilfe..... und trotz Anzeigen gab es hier auch nie Probleme, Einsatz des TA im Rahmen der Notwehr/Nothilfe immer gerechtfertigt...

  • Hallo, ich arbeite im Bankenwesen, intern in der Sicherheit.
    Ja okay das mag sein, gibt es da Ausnahmen für den SOD?


    Mfg

  • nö, wie überall sonst auch, beim EKA gibt es immer mal wieder Irritationen wenn Beamte neu sind, beim Pfeffer noch nie.... und die gesamte Ausrüstung wird offen getragen.... viele Kollegen führen das MK3 mit RSG.


    Von CS Gas halte ich absolut gar nichts und kann und dringend davon abraten... nebel, streut und überhaupt sehr unzuverlässige Wirkung...


    Die Frage wieso ich das Spray mit mir führe ist einfach beantwortet, als Abwehrspray gegen Tiere... wenn der Richter überhaupt fragen sollte bzw ich bis zu ihm vor muss

  • Ja okay dann war das mein Fehler, ich habe hier auf dem Objekt auch nur Tierabwehrspray 400ml, die trage ich/wir aber nicht dauerhaft herum;)
    Den Eka aber schon....

  • da frage ich mich ehrlich nach der Sinnhaftigkeit..... gerade mit dem Pfeffer bekomme ich noch Situationen ohne schwere und schwerste Verletzungen in den Griff, in der 400ml Buddel im Schrank etc nützt dat mal jarnix

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