Ich bin Dienstleister und muss....!!!???

    • Erster Beitrag

    Hallo Forum,


    mein Name ist Ulf und ich muss dringend einmal Dampf ablassen. Kurz zu meiner Person. Ich bin 58 Jahre alt und arbeite als Sicherheitskraft im Einkaufszentrum für ein bekanntes Bewachungsunternehmen. Ich war zuvor 16 Jahre bei der Bundeswehr im Feldjägerdienst als zuletzt Stabsfeldwebel unterwegs. Nach einer Messerstecherei habe ich jedoch eine Verletzung am Oberarm erlitten. Eine Verletzung mit degenerativen Folgen. Nach viel hin und her also der Ausstieg aus der Bundeswehr. Nach Bdf und einigen Praktika ist nun die private Sicherheitsbranche mein neues Zuhause.


    So viel zu mir. Jetzt zum eigentlichen Thema. Wie ich schon geschrieben habe, bin ich Wachmann in einem großen Einkaufszentrum. Die Tätigkeit macht mir im Allgemeinen viel Spaß aber gewisse interne Regelungen stoßen mir immer wieder auf. Es ist bei uns so, dass wir als Wachleute das letzte Rad am Wagen sind. Wir sind die niedrigste Ebene in diesem Einkaufszentrum. Sogar die Putzleute & Hausmeister dürfen uns Dienstanweisungen geben!? Nachdem wieder einmal ein Azubi von uns den Kaffeeholer für des Centermanagement spielen durfte, ist genau in dieser Zeit ein kleiner Schmuckladen ausgeraubt worden. Der Kollege, der in dieser Etage positioniert war, war der Azubi, der Kaffee für das Centermanagement holen musste. Der Posten war also zur Tat nicht besetzt. Die Ironie ist, dass unsere Firma jetzt ein fetten Einlauf vom Kunden erhalten hat. Dieser Anschiss wurde selbstverständlich unverzüglich mit großen Geschreie an uns weitergeleitet. Ich hatte also versucht zu erklären, dass das Centermanagement selber dafür verantwortlich ist, dass dieser Bereich nicht durch einen Kollegen abgesichert war, weil dieser ohne das Wissen des Schichtleiter zum Sklavendienst abkommandiert wurde. Unsere Firmeleitung erwiederte nur: „Es ist uns egal, wem ihr wann Kaffee bringen müsst, macht es einfach denn ihr seit Dienstleister. Aber wenn noch einmal jemand nicht auf seinen Posten ist und es passiert etwas, ist derjenige Schuld und wird zur Rechenschaft gezogen“. Der Kollege Azubi hat sodann eine Abmahnung erhalten und wurde ins Museum versetzt.
    Ich bin einfach nur fassungslos. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Wirklich alles so extrem unter meiner Würde. Ich möchte nun so gerne etwas dagegen machen. Denn ich habe es satt immer nur zuzusehen. Mir auch egal, ob ich gekündigt werde.


    Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

  • In der Region Bodensatz des Gewerbes sind solche Anomalien der Normalzustand.
    Qualifikation .... nein, nicht schon wieder der Leierkasten!


    MfG Aufseher

  • Es ist für mich offensichtlich: Da waren zumindest auf der einen Seite, absolute Dilettanten am Hebel!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • StFw und dann kein BS, wie geht das den?
    Gut nun zum Thema:


    Der Azubi darf nicht alleine Dienst machen, sondern muss begleitet und angeleitet werden.
    Gerade Sie als lebenserfahrender Mitarbeiter müssen dort mal klar Kante ziehen!
    Anweisung von der Reinigungsfirma und hausmeister? ich muss echt lachen, was sich manche gefallen lassen..
    Im leben nicht!!
    und Kaffee und sonstige Besorgungen maximal in den rahmen das man selbst sich versorgt und höflich gefragt wird, ob man was mitbringen kann!
    geht in die Gewerkschaft, ja es kostet Geld, aber nur so lassen sich Veränderungen umsetzen.
    Und sie als gestandender MA sollten sich so was nicht ansatzweise gefallen lassen! Sie sind kein leibeigener

  • nd Kaffee und sonstige Besorgungen maximal in den rahmen das man selbst sich versorgt und höflich gefragt wird, ob man was mitbringen kann!


    Ich würde eher sagen in dem Rahmen der vom Arbeitgeber vorgegeben ist.... ist die Bewirtschaftung von Besprechungsräumen Teil des Aufrages, gibt es da nix zu diskutieren. Ist es nicht im Auftrag enthalten, ergo auch nicht in der ODA geregelt, gibts nur was wenn es mir erlaubt ist und ich nett bin...

  • <p>

    Der Azubi darf nicht alleine Dienst machen, sondern muss begleitet und angeleitet werden.<br />
    Gerade Sie als lebenserfahrender Mitarbeiter m&uuml;ssen dort mal klar Kante ziehen!

    </p>


    Ich kenne nicht nur ein Fall in dem Praktikanten alleine Dienst gemacht haben. Und das in einem Arbeitsamt. Inkl. Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Praktikanten. Und die Firma: Klingt wie Du !K.....

  • Im Hinblick auf den Eingangsthread vom Kollegen „Mr. Bundeswehr“ kommt es sicherlich zu einer Offenbarung von Teilereignissen bzw. Ereignisketten, die dann für alle Seiten (Auftraggeber, Auftragnehmer einschl. der Beschäftigten Sicherheitskräfte) geeignet sind, entsprechende Rechtfertigungsgründe aufzuzeigen. „Mr. Bundeswehr“ sieht dabei, dass entsprechende Maßnahmen schon im Stadium der Überlegungen für die entsprechenden Schutzmaßnahmen, nicht berücksichtigt wurden und der Grundauftrag durch die Nichtumsetzung der geeigneten Maßnahmen nicht ganzheitlich erfüllt werden kann, wenn ein „Centermanagement“ so handelt, wie im vorliegenden Fall dargestellt.


    1.) Man hat wahrscheinlich von Seiten des Auftragnehmers einen Auftrag bekommen und dabei den größten Wert auf die Erstellung einer Dienstanweisung gelegt, die dann inhaltlich gesehen, nur den Grundauftrag berücksichtigte. Verantwortlichkeiten auch hinsichtlich der Ziele und der zu erwartenden Leistung zu kommunizieren reicht aber nicht aus, wenn bestimmte betriebliche Erfordernisse auch eine Reduktion der Risiken beinhalten sollen.


    2.) Im vorliegenden Fall erscheint eine Reduktion der Risiken als problematisch, weil bereits das „abziehen“ des Sicherheitspersonals zu einer Erhöhung der Risiken führt. Der gute Glaube, einen Kaffee für das Centermanagement zu holen sei vernachlässigbar kann gerade bei einer privaten Einrichtung mit tatsächlich öffentlichem Verkehr zu einem sehr hohen Schaden führen, der dann auch eine starke öffentliche Wirkung haben kann.


    3.) Dazu muss natürlich ermittelt werden welche Schadensereignisse es bisher gegeben hat und wie sehr kriminelle Attraktivität gefördert oder auch nicht gefördert wird. Da es für so einen „Center“ von zentraler Bedeutung ist, ihre Kunden zu befriedigen, ist es auch von zentraler Bedeutung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, damit Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann und Schäden und Gefahren vom Unternehmen, einschl. der Mieter und Kunden abgewendet werden können.


    4.) Alle Beteiligten müssen sich darüber im Klaren sein, dass der Sicherheitsdienst nur für diesen Zweck beauftragt wurde und dass alle Abweichungen vom eigentlichen Auftrag, medizinisch ausgedrückt, Kontraindikationen hervorrufen. Wenn demnach eine strenge Abwägung der Risiken erfolgte und wenn das besorgen von Lebensmitteln zur Versorgung von Menschen, die zahlreiche andere Möglichkeiten gehabt hätten, sich den Kaffee beschaffen zu können, keine Kontraindikationen hervorruft oder es als Vernachlässigbar anzusehen ist, Personal nicht mehr mit der Verhinderung und Bekämpfung der Gefährdungen bzw. Risiken, die den operativen Betrieb des Unternehmens beeinträchtigen und oder sogar unterbrechen können, ist es durchaus in Ordnung, einen Auszubildenden damit zu beauftragen, wenn solche Tätigkeiten eine Ausnahme sind. Und da sich alle Hierarchiestufen versuchen da herauszuwinden, wenn es zu einem Schadensereignis kommt, ist natürlich der Betroffene, der „AZUBI“. Man könnte auch einfach sagen: „Scheiße fließt immer von Oben nach Unten“!


    5.) In der Praxis ist der Auszubildende im Sicherheitsgewerbe oftmals dort betroffenen, wo ein Unternehmen nicht in der Lage ist, die Vorteile der betrieblichen Ausbildung holistisch zu erfassen und nur den Vorteil in einer „billigen Arbeitskraft“ sieht. Die Sanktion der Abmahnung braucht hinsichtlich der Darstellung zunächst nicht weiter betrachtet werden. Und man kann auch von einem Auszubildenden nicht erwarten, dass er sich gegen diese Anordnung stellt.


    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen


  • Ich bin einfach nur fassungslos. Ich habe so etwas noch nie erlebt. Wirklich alles so extrem unter meiner Würde. Ich möchte nun so gerne etwas dagegen machen. Denn ich habe es satt immer nur zuzusehen. Mir auch egal, ob ich gekündigt werde.



    Gut, dass du so denkst, wenn das mehr Kollegen tun würden, wäre es um unser Gewerbe
    besser bestellt. Das immer währende Argument: „Dann ist mein Arbeitsplatz futsch“ zählt nur insoweit, ob man bereit ist, weiter als Underdog sein Leben zu fristen, oder etwas dagegen zu unternehmen.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Einzeldienstanweisung bei euch ausliegt, bzw. sie euch ausgehändigt wurde.
    Euer „Centermanager“ ist wahrscheinlich nicht der Auftraggeber, sondern in der Regel nur ein (in diesem Fall ziemlich kaputter) Angestellter einer großen Kette (wäre zu ergründen)
    Wie geht man also vor?

    In solchen Fällen (hab das selbst zur genüge erlebt) ist es sinnvoll, die Verantwortung für den offensichtlich andauernden Verstoß gegen die Dienstanweisung erstmal „weiterzureichen“. Dies sollte auf jeden Fall schriftlich geschehen.
    Adressaten müssen zunächst euer Objektverantwortlicher sowie der weisungsberechtigte Vorgesetzter sein.
    Das hat den Vorteil, dass ein Verstoss gegen die Dienstanweisung nunmehr belegbar bekannt ist, und eine Reaktion erfolgen muss.
    Man kann in diesem Schreiben ja auch um Vorschläge bitten – oder selbst welche machen – wie man das Problem in Zukunft regeln könnte.
    Der Centermanager könnte ja den Objektleiter beauftragen, dafür zu sorgen, dass ihm eine Tasse Kaffe geliefert wird. Ich meine dass durchaus ernst, da es ja darum geht, einen möglichen Schaden oder eine Gefährdung durch die Unterbrechung der Aufsicht vom Objekt abzuwenden. In diesen Fällen ist es – zumindest in mir bekannten Objekten – üblich, das der jeweils für das Objekt Verantwortliche informiert ist. Ob der Centermanger dann noch Lust auf den „Sicherheitsdienst-Kaffee“ hat ist zu bezweifeln. 8o

    Bei einem solchen Vorgehen wäre eine Abmahnung an den Auszubildenden arbeitsrechtlich wohl kaum von Bestand.
    So ist ihm aber eventuell seine berufliche Zukunft versaut.

    Die Äusserung eurer Firmenleitung (oder war es nur euer Vorgesetzter?) ist – wie schon gesagt – Nötigung und somit eine Straftat. Solche Firmen (bzw. „Vorgesetzte“) sollten vom Markt gefegt werden und nicht weiter als Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte ihr Unwesen treiben dürfen.

    Aus deinen Schilderungen (Putzleute und Hausmeister) geht weiterhin hervor, dass in eurem Team (wenns denn eins ist) anscheinend masochistische Tendenzen herrschen. :evil:
    Mit ein bisschen Selbsbewusstsein sollte man solche Anliegen – soweit sie nicht Sicherheitsrelevante Belange betreffen – ruhig und bestimmt ablehnen, ohne dafür Repressionen befürchten zu müssen.

    Zum Thema Gewerkschaft: Schön wenn man drin ist, aber die hilft bei diesen Problemen in der Regel auch nicht weiter.
    Man muss schon selber bereit sein, etwas für seine Rechte zu tun.

    Darum: Pack es an – mit Augenmass und Übelegung! :thumbup:

    Es geht nicht mehr einfach um das Phänomen der Ausbeutung und der Unterdrückung, sondern um etwas Neues:
    Mit der Ausschließung ist die Zugehörigkeit zu der Gesellschaft, in der man lebt,an ihrer Wurzel getroffen,denn durch sie befindet man sich nicht in der Unterschicht, am Rande oder gehört zu den Machtlosen,sondern man steht draußen.


    Papst Franziskus

  • Das dieses „Centermanagement“ sich dann auch noch erdreistet, die Erfüllung des Auftrages kritisch zu hinterfragen, schlägt dem Fass den Boden aus!


    Das ist nicht nur unverschämt, sondern auch ziemlich dumm. Wenn die Geschichte weitere Kreise als unvermeidbar zieht, etwa weil der zu Unrecht abgemahnte Sündenbock gegen die Abmahnung vor`s Arbeitsgericht zieht, dann kriegt womöglich die Versicherung des beraubten Geschäfts von dem missbräuchlichen Einsatz der Security Wind - und die würde dann ganz sicher das Center in Regress nehmen.

  • Die Geschichte ist über ein Jahr alt! Ich glaube nicht, das Mr. Bundeswehr noch dort beschäftigt ist, da solche Traumdienststellen einen regen Personalumsatz haben.

  • Im Hinblick auf die Tatsache, dass dieser Beitrag oder die eigentliche Fragestellung mit dem Eröffnungsthread schon über „ein Jahr“ zurückliegt, kommen bei mir immer noch Störgefühle auf, wenn ich mir die Sanktion der Abmahnung vergegenwärtige.


    Und da stellt sich mir immer noch die Frage, ob diese Abmahnung überhaupt schriftlich erfolgte und dann auch einen konkreten Sachverhalt benannte?


    Wenn das in Betracht kommt, dann kommt es aus meiner Sicht zu einem Paradoxon das eine Abmahnung nicht mehr rechtfertigen kann.


    Denn der Arbeitgeber kann einerseits nicht ausdrücken, dass ein Verhalten nicht mehr geduldet wird und anderseits nicht die Begründung: „Es ist uns egal, wem ihr wann Kaffee bringen müsst, macht es einfach denn ihr seit Dienstleister“ bringen.


    Das würde dann ja bedeuten, dass weder mit dem Begriff der „Schlechtleistung“, noch mit einer (groben) Fahrlässigkeit gegen bestehende Dienstvorschriften argumentiert werden kann.

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • @ Mister Bundeswehr
    Ich bin da jetzt nicht so im Bilde, aber bekommst Du nicht eine angemessene Pension oder Unfallrente vom Bund? Dann hättest Du ein Polster und könntest Dir in Ruhe was anderes suchen. Das Verhalten vom Kunden ist völlig inakzeptabel, aber die Sicherheits Firmen lassen sich wohl immer mehr gefallen, um den Auftrag nicht zu verlieren! Ich wünsche Dir viel Glück bei der Suche, und das Du etwas Besseres findest, nach all den schäbigen Erlebnissen!