Wieviel Stundenwoche und wie wird Gesetzlich (§§) bei Krankheit unter 6 Wochen bezahlt .?!

  • Hallo Leute,


    also ich möchte mich kurz halten und hoffe auf eine schnelle und gute Antwort von euch, denn ich habe bald ein persönliches Gespräch beim Personalchef.
    Hier mein Problem;
    ich arbeite in meinen Objekt 6 Tage jeweils 12 und habe dann 2 Tage frei, ich dachte immer die Woche hat 42 Stunden oder so?! oft muss ich auch durch machen weil mein springer wo anders eingesetzt ist.
    Gibt es für uns auch Gesetze wonach wir wielange arbeiten dürfen?
    Punkt zwei;
    ich bin seid 5 Jahren das erstemal für drei Tage Krank geworden und auf meiner Lohnabrechnung standen 6 Tage wobei ich nur 3 Krank war und leider wurde mir nur ein Tag bezahlt.
    Bei meiner Anfrage wurde mir gesagt das ich ihnen Nachweisen solle ob ich bei den anderen beiden auch hätte Arbeiten müsse und das Schriftlich, dieses Schreiben soll ich den Personalchef bringen und bitte nicht über Mail oder Fax??!!
    Was soll der Mist?
    Ich kenne das so das man bei Krankheit die letzten drei Monate durch einen bestimmten Prozentsatz verrechnet wird aber nicht das man nur die Tage bezahlt bekommt in den man hätte arbeiten sollen(Was mache ich wenn ich zur Kur muss, da bekomme ich dann garnichts!!).
    Kann mir jemand helfen damit ich den Personalchef paroli bieten kann!!!


    Ich freue mich auf gute Antworten und Meinungen.
    Mfg rolli01

  • Hallo Rolli,


    die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Das bedeutet, du kannst in einer Woche auch gern mal 60 Stunden arbeiten, wenn du dafür mal einen Ausgleich bekommst.


    Die höhe deiner Entgeltfortzahlung richtet sich nach deinem Arbeitsvertrag. Stehen dort 40 Stunden die Woche drin, so nimmt man diese 40 Stunden, teilt sie durch sieben und multipliziert das Ergebnis mit der Anzahl der Krankentage. Am Ende multipliziert man dieses Ergebnis mit der Höhe des Stundenlohns und schon hat man seine Entgeltfortzahlung berechnet. Abweichend hiervon kann der jeweils gültige Tarifvertrag anderes bestimmen.

  • Also wird, weil im Sicherheitsgewerbe eine auf das Ergebnis abgestellte Vergütung gezahlt wird, der Durchschnittsverdienst aus der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit der Berechnung zugrunde gelegt?

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Muss ja. Du musst ja bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall genauso viel haben, als wenn du arbeitest (natürlich nach Arbeitsvertrag). Das ist auch der Grund, weshalb viele Firmen damit beginnen, kleine Stundenlöhne mit "außertariflicher Zulage" zu zahlen. Im Krankheitsfall bekommst du dann nämlich nur den Stundenlohn ohne die Zulage.

  • Ok, vielen Dank für die schnelle Information!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



    Gerechtigkeit herrscht, wenn es in einem Volk weder übermäßig Reiche noch übermäßig Arme gibt.


    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Moment, ich glaub ich hab mich missverständlich ausgedrückt.


    Es muss immer die arbeitsvertraglich geregelte Arbeitszeit ausgezahlt werden. Stehen im Arbeitsvertrag beispielsweise 40 Stunden zu je 9€ drin, bekommt der MA im Krankheitsfall 51,43€ pro Krankheitstag. Der Durchschnitt ist hierbei egal. Das ist natürlich besonders hart für diejenigen, die im Monat 200+ Stunden arbeiten, obwohl nur 40h im Vertrag stehen.

  • Dann sollte man als "Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe" oder nein, als "ABHÄNGIG BESCHÄFTIGTER" besser nicht krank werden!

    Freundliche Grüße


    Moderator Doph_Zügota



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    Thales von Milet (um 625 - 545 v. Chr.), griechischer Philosoph und Mathematiker, einer der Sieben Weisen

  • Die Informationen sind relativ spärlich. In welchem Bundesland arbeitest du denn?
    Warst du 3 Tage krank mir Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (roter Schein) oder warst du 1 Tag krank mit Schein und hast 2 Tage "frei" gemacht?
    Deine Berechnung mit einem Prozentsatz sagt mir gar nichts. Flea hat ja schon eine gewisse Andeutung gemacht wie es funktionieren kann. Ich habe eine andere Methode kennen gelernt welche auch häufig Anwendung findet: Das Brutto der letzten 3 Monate addieren, durch 3 Teilen und dann noch mal durch 30 teilen. Da kommt man auf einen Tagessatz. Wer viel arbeitet hat halt einen hohen Tagessatz.



    Gibt es für uns auch Gesetze wonach wir wielange arbeiten dürfen?


    Ja! Arbeitszeitgesetz! und die geltenden Bestimmungen des MTV. Die regelmäßige Arbeitszeit liegt, glaube ich, bei 173h im Monat.
    Mehr Stunden bedürfen der Genehmigung in Schriftform.
    Bei deinen 12h Blöcken arbeitest du ja 288h im Monat! Respekt! :cursing:


    So wie es sich bei dir liest will dein Arbeitgeber nur einen Kranktag bezahlen und den Rest auf deine 2 freien Tage schieben.
    Fang gar nicht erst an auf deren Forderung einzugehen denen beweisen zu müssen ob du hättest arbeiten müssen oder nicht.
    Bei einem krank mit Krankenschein ist es egal ob du hättest arbeiten müssen. Wer krank ist ist krank. Punkt! Basta! AUS!
    Dein Arbeitgeber hat einen Krank-Anteil in der Berechnung des Stundenlohnes beim Auftraggeber mit drin.
    Lass dir also nicht auf der Nase rum tanzen.
    Frag ihn lieber mal wie er der zuständigen Behörde auf Anfrage erklären will dass du regelmäßig viel zu viel arbeitest?



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Relevant könnte auch der MTV deines Bundeslandes sein, wenn der AG tarifgebunden ist oder wenn der MTV für allgemeinverbindlich erklärt wurde.


    In welchem Bundesland arbeitest du?

  • Vielen Dank für die Infos,
    also ich komme aus Hamburg und habe jetzt in ein paar Tagen beim Personalchef ein Gespräch weil ich zuviele Fragen habe.
    Wobei ich eigentlich nur Wissen möchte was ich darf und was nicht!
    Hierbei wäre es mir sehr wichtig den Personalchef einige gültige Gesetze zunennen.
    Also ich arbeite 6 Tage am Stück , Werktags 12 Stunden und am Wochenende 13 Stunden am Stück (ohne Pause), hier bei habe ich ständig
    Kunden um mich und keine minute ruhe.
    Nun wurde ich für drei Tage Krank und mein Chef möchte mich zum Gespräch vorladen weil ich meine Lohnabrechnung bemängelte und am Telefon
    wollten sie mir ihre Abrechnungsweise nicht erklären.
    Nun meine Fragen;
    1. Dürfen sie mir die Krankheitstage nur nach meinen Einsatztagen die im Einsatzplan stehen bezahlen oder gibt es eine Gesetzliche Regelung und wenn ja welche(bitte).
    2.Gibt es vorgeschriebene Wochen Arbeitszeit wenn ja wo steht es.


    Ich bedanke mich bereits im Vorfeld bei euch.
    mfg rolli01

  • Die Wochenarbeitszeit steht im Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag kann sich auch auf den Tarifvertrag berufen. Also wäre es nützlich, den zur Hand zu haben.


    Das Arbeitszeitgesetz spricht von maximal 48 Wochenstunden, allerdings im Jahresmittel, insofern ist es auch möglich, dass man in einer Woche auch mal mehr als 48 Stunden arbeitet, das dafür aber irgendwann ausgleicht.


    Was deine Pausen angeht, so hast du ein Anrecht auf 45 Minuten Pause, wenn du mehr als 9 Stunden arbeitest.


    Siehe hier: ArbZG - Einzelnorm

  • Wenn du es genau wissen willst lies das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Und da sind die §§1,3,5 interessant.
    § 1 EntgFG Anwendungsbereich - dejure.org


    1. Dürfen sie mir die Krankheitstage nur nach meinen Einsatztagen die im Einsatzplan stehen bezahlen oder gibt es eine Gesetzliche Regelung und wenn ja welche(bitte).


    Die Frage verstehe ich nicht. Wer krank ist ist krank. Und dafür wird der Lohn weitergezahlt. Gestz dem Falle du hast die AU - Bescheinigung fristgerecht abgegeben. Da ist es völlig irrelevant ob du genau an deinen eigentlichen 2 freien Tagen in der Woche krank warst oder nicht.
    Alles andere ist ein Fall für das Arbeitsgericht.
    Wie dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung berechnet steht entweder in deinem Arbeitsvertrag oder in dem für Hamburg (allgemein)gültigen Tarifvertrag.


    Lass dir von deinem Personalchef mal erklären wie er rechnet.
    Und dass du eigentlich zu viel und zu lange arbeitest weißt du selbst. Das weiß auch dein Chef. Da ist es egal die gültigen Gesetze zu kennen und ihm zu nennen. Den Personalchef wirst mit Wissen nicht in seiner Arbeitsweise ändern können.
    Du musst eine Entscheidung treffen. Entweder weiter mit machen und die eventuelle Fehlberechnung deiner Kranktage in Kauf nehmen oder was dran ändern.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Ich möchte an dieser Stelle ein bissel einbremsen... bei dem was ich bisher gelesen habe ist das informativ, aber grundsätzlich ein Fall für einen Fachanwalt Arbeitsrecht und der schnellen Suche nach einem neuen Arbeitgeber... das AZG sagt auch etwas von überwiegender Bereitschaft die nicht gegeben ist etcpp.... also obacht.

  • Eine Rechtsberatung kann und darf hier keiner leisten, man kann nur Hinweise geben zur weiteren Selbsthilfe.

  • Von den meisten der vorher genannten Gesetze kann durch Tarifvertrag abgewichen werden. Deshalb ist ebenfalls meistens der länderspezifische Tarifvertrag in Verbindung mit dem Bundesmanteltarifvertrag ausschlaggebend.

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