Mindestlohn Türsteher Niedersachsen aktuell und ab 2015

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe eine Frage, die mir wirklich sehr viele sehr anders beantwortet habe. Ich hoffe, dass mir hier geholfen wird.


    Wir nehmen an, dass ich in Niedersachsen als Türsteher arbeite und mein Arbeitgeber nicht Tarifgebunden ist. Wie hoch wäre aktuell der Mindestlohn,
    den ich bekommen müsste. Wie hoch wären die Nachtzuschläge Freitags und Samstags Nachts?


    Die nächste Frage ist, wie hoch wird der Mindestlohn ab dem 01.01.2015 sein?
    Also ich nehme an 8,50 Euro und wie hoch sind dann die Nachtzuschläge für Wochentage, Feiertage und Sonntage?


    Gibt es eine Stelle, wo man sich erkundigen kann und auch verbindliche Antworten bekommt?


    Sorry, dass ich so viele Fragen auf einmal gestellt habe aber es ist wirklich sehr wichtig für mich.

  • Deine Fragen habe ich dir gestern schon beantwortet. Da die Gewerkschaft GÖD die in Niedersachsen den Tarifvertrag abgeschlossen hat faktisch keine Mitglieder hat und als Pseudo-Gewerkschaft gesehen wird brauchst du dich bei denen nicht erkundigen weil das keine fachkundige Stelle ist.


    Du kannst bei Verdi eintreten dann bekommst du regelmäßig kostenlos die gültigen Tarifverträge. Da gibts einen Fachbereich für Sicherheitsdienste, die können dich umfassend zu allen tariflichen- und arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Das gilt natürlich unabhängig davon in welchem Bundesland Du arbeitest.

  • Hier geht es ja jetzt um den Tariflohn/Mindestlohn für Niedersachsen.


    Habe ich es richtig verstanden, dass es zurzeit keinen aktuellen Mindestlohn bzw. Tariflohn für Niedersachsen gibt und somit
    der für alle gültige Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 für alle gültig ist?


    Bei den Nachtzuschlägen bin ich noch bisschen am Überlegen. Kann es sein, dass die Sonntags- und Feiertagszuschläge höher sind als
    5 %?

  • Zum ersten Satz: Einen gültigen Tariflohn gibt es derzeit, an den muss sich aber kein AG halten da dieser LTV nicht allgemeinverbindlich erklärt wurde.


    Und ab dem 01.01.15 gilt dass nur allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge die 8,50€ für eine Übergangszeit unterschreiten dürfen. Wenn es für eine bestimmte Branche/Berufszweig ab 01.01.15 keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder für allgemeinverbindliche erklärte Lohnuntergrenze im Entsendegesetz gibt muss der AG die 8,50€ Mindestlohn zahlen.


    Die ganzen Details und Ausnahmen zum gesetzlichen Mindestlohn noch einmal ausführlich erklärt:
    HENSCHE Arbeitsrecht: Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG)

  • Habe ich es richtig verstanden, dass man 8,50 Euro die Stunde bekommt und auch keine Zuschläge? Wenn es nicht allgem.verbindlich wird und man nicht Tarifgebunden ist?

  • Für die Tarifbindung gibts 3 Varianten, wenn keine der 3 Varianten zutrifft und es zudem keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt muss ab dem 01.01.15 der AG 8,50€ Mindestlohn zahlen. Zuschläge braucht kein AG zu zahlen ohne Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit.


    In den Links die ich gesetzt habe ist alles über die Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit und dem gesetzlichen Mindestlohn nachlesbar.

  • Nein muss der AG nicht. Bei Minijobs bzw. Teilzeitkräften gelten die gleichen Bedingungen zur Tarifbindung die ich schon erklärt und verlinkt habe.

  • Nur noch eine Frage und ich bin wunschlos glücklich...


    Wo ab Juni 2011 bis 31.12.2013 der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde für Niedersachsen, hätte da der AG bei Minijobbern Urlaubsgeld zahlen müssen?

  • Ja! In den meisten TV für das Wachgewerbe sind die Minijobber im persönlichen Geltungsbereich enthalten. Wobei das Urlaubsgeld in der Regel im Manteltarifvertrag (MTV) geregelt wird. Heißt also der damalige MTV hätte allgemeinverbindlich sein müssen.

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