Ist das Schießbuch persönliches Eigentum?

  • Hallochen,
    und vielleicht weiß jemand bescheid, ist ein bischen kompliziert.
    Ich bin in der Bundeswehrbewachung tätig. Hatte ja schon immer einen Arbeitsweg von 65km, habe aber letztes Jahr ein Haus geerbt und bin umgezogen. Nun sind es 70km(einfache Strecke). Jedenfalls habe ich einen neuen Job gefunden wo ich bald anfangen kann. Wieder Bundeswehrbewachung, aber diesmal direkt vor der Haustür (knapp 5km). Dazu noch in einem anderen Bundesland wo die Bezahlung besser ist. Nun denke ich mir das es vielleicht günstig ist wenn ich mein Schießbuch zum neuen Arbeitgeber mitnehme. Nur...kann ich so einfach verlangen das man mir es aushändigt? Ich meine, ist das Schießbuch mein persönliches Eigentum oder Eigentum der Firma?
    Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.
    Vielen Dank im Vorraus
    Biker

  • Die Bücher liegen in einem gesondertem Fach bei uns. Eigentlich bloß darum das zum Schie0en alle da sind.
    Also einfach herausnehmen und gut, oder???

  • Noch einfacher.
    Wenn es nur darum geht, dem neuen AG zu zeigen das regelmässig am Dienstschiessen teilgenommen wurde, dann hau das Ding unter den Kopierer und gut ist.
    Ansonsten würde ich echt vorher fragen ob das einbehalten ok geht.

  • Meinung: Das Schießbuch hat dein Arbeitgeber bezahlt, also gehört es ihm. Wenn du angibst regelmäßig am Wachschießen teilgenommen zu haben, sollte das genügen.

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