Hallo
Haben die Geld + Wert Firmen z.B. bei einem Bewerber vorab die Möglichkeit eine Schufa Auskunft über den Bewerber einzuholen? So könnten Sie ja sehen ob ein Vorstellungsgespräch zu Stande kommt oder nicht!
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Es müsste für den Arbeitgeber „erforderlich“ sein die SCHUFA-Daten zu erheben! Ich kann bis heute nicht erkennen, wo ein wirklich zwingend schutzwürdiges Interesse für den Arbeitgeber gegeben sein könnte. Gemäß § 32 BGDSG ist die Einholung von SCHUFA-Auskünften unzulässig, auch wenn unternehmensbezogene Gründe angenommen werden könnten. Aber wie sieht es dann bei einer Einwilligung des betroffenen Bewerbers aus?
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Ok!
Also der Bewerber hat vor zwei Wochen seine Bewerbungsunterlagen bei einer Geld + Wert Firma eingereicht! Nun bekam er eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch! Ihm wurde nicht gesagt was er zum Gespräch mitbringen soll, weder Schufa noch Führungszeugnis! Er hat zwar ein Führungszeugnis als Kopie in die Bewerbung mit beigelegt, aber keine Schufa. Deswegen meine Frage! Ist doch irgendwie unlogisch wenn ich mich bei einer GWT Firma bewerbe und werde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und man sagt mir vor Ort, wir würden Sie gerne Einstellen aber reichen Sie vorher ihre Schufa Auskunft ein und im Nachhinein platzt der mögliche Zustande kommender Vertrag aufgrund einer negativen Schufa! Darum bin ich ausgegangen das GWT Firmen ihre Bewerber vorher, ich sage mal "durchleuchten"! -
Die Schufa-Auskunft ist in den Sicherheitsvorschriften des BDGW vorgeschrieben (§ 2 Nr. 4). Da auf diese Sicherheitsvorschriften in der DIN 77200, Absatz 9 verwiesen wird, haben sie den Charakter einer Norm und sind bei Zertifizierungen anzuwenden. Wörtlich heißt es dazu in der DIN 77200:„Als dieser Norm entsprechend gelten solche Geld- und Wertdienstleistungen, die mindestens die Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht gemäß den einschlägigen Richtlinien der Sicherheitswirtschaft erfüllen z. B. Sicherheitsstandard der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.“
Damt ist die Schufa-Auskunft eine Bewerbungs- bzw. Einstellungsvoraussetzung, die der Bewerber zu erfüllen hat. Warum soll also eine GWT-Firma den Kosten verursachenden Aufwand treiben und eine Schufa-Auskunft besorgen? Diesen Nachweis hat der Bewerber vorzulegen.
Der Arbeitsvertrag wird erst nach Vorlage und positiver Bewertung der Schufa-Auskunft abgeschlossen werden. -
Ok!
Danke für die Umfangreiche Auskunft! -
Dabei fällt allerdings auf, dass der zukünftige Arbeitgeber nur die Möglichkeit hat, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen, wenn der Bewerber (Beschäftigte) den Nachweis selber erbringt.
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Dann drücken wir dem summi mal die Daumen.
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Diese Frage war nicht auf mich bezogen! Über meine Schufa mache ich mir keine Gedanken! Nur ein Kollege der sich da auch beworben hat, musste aufgrund seiner damaligen Frau von der er jetzt geschieden ist, vor 10 Jahren in die Insolvenz gehen, die er aber mittlerweile seit 2-3 hinter sich hat!
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Ein weiterer Kollege der sich in den selben Bereich wie du bewirbt, welch Zufall.
Eurer Betriebsklima scheint ja wirklich nicht das beste zu sein. -
Erstmal, besteht unsere Firma nicht nur aus einem Objekt! Zweitens haben wir ca. 400 Mitarbeiter! Drittens lernt man ja auch Kollegen aus anderen Bereichen oder Objekten kennen und viertens die Firma Prosegur wo ich mich beworben habe, hat einen langfristigen Großkunden und suchen noch mehr Mitarbeiter! Also wenn Du Interesse hast, kannst Dich ja bewerben!
Sorry, die haben den Großkunden neu dazu bekommen! Das fehlte in meinem Text noch!
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pfandflasche
Hat das Thema aus dem Forum Geld und Werttransport nach Geld- und Werttransport verschoben -
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