MTV BW Kündigungsfristen

  • Hallo,
    ich suche verzweifelt nach dem MTV für BW , selbstverständlich möchte Verdi nicht helfen wenn man kein Mitglied ist ,Google spuckt mir auch nur nutzlose Mist raus . Ich arbeite seit 7 Jahre bei der Firma und möchte mich so schnell wie möglich von die Arbeitsbeziehung trennen .Im Arbeitsvertrag steht das gleich Bullshit was bei allen anderen steht, nämlich man soll sich nach dem MTV orientieren obwohl kein mensch es finden kann ,!

  • Grundsätzlich kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum 30. eines jeden Monats kündigen. Der AG hat jedoch längere Kündigungsfristen einzuhalten. Dies sind die Kündigungsfristen nach BGH. Wenn günstigere Kündigungsfristen für den AN bestehen, so zählen diese Fristen.

  • ein AN hat Grundsätzlich die 4 Wochen gesetzlichen Kündigungsfristen. Wie oeben geschrieben. Ein AG muss je nach dauer des Arbeitsverhältnis längere Fristen einhalten. BGB....glaube § 620

  • Es gibt keinen Manteltarifvertrag BaWü, sondern einen "Mantelergänzungstarifvertrag". Der noch gültige ist mit Wirksamkeit ab 01.04.2006 geschlossen worden. Die beinhaltenden §§ von 1 bis 14 sagen zu Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses nichts!

  • " Ab dem sechsten Jahre des Beschäftigungsvärheltnisses gelten die Kündigungsfristen gemäß den länderspezifischen Tarifverträge ",,,,,,,,, und schon wieder verwirt,, bin ja BW ,wie du schon sagtest bei mir gilt den Mantelergänzungstarifvertrag ...... du hast mir ein link von NRW gegeben ,


    Die beinhaltenden §§ von 1 bis 14 sagen zu Kündigungsfristen eines Arbeitsverhältnisses nichts!


    was soll ich den bitte am ende verstehen ,?????

  • Klartext:
    Es zählt für dich der Bundesmanteltarifvertrag den der dicke gemeint hat, und der § 622 im BGB. Beides findest du mit geringstem Suchaufwand im Internet. Im Mantelergänzungstarifvertrag Baden-Württemberg steht kein Wort über die Kündigungsfristen eines Arbeitsvertrages. Das sollte als Antwort ausreichen.


    Wenn du es noch genauer wissen willst, gehst zu verdi oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich zumindest bin kein Jurist sondern lediglich ein Kollege, der dir einen unverbindlichen Tipp gibt.

  • Das ist ein Link zum BUNDESmantelrahmentarifvertrag. Einfach genau hinschauen. Und dort findest du die für dich gültigen Fristen, wenn wie hier schon erklärt in BaWü nichts davon abweichendes geregelt ist.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.