Hallo zusammen,
folgende Annahme:
Ein Kunde lässt sein Objekt durch einen Sicherheitsdienstleister sichern. Die Sicherheitskräfte haben die Unterweisung und Sachkundeprüfung nach §34a GewO inne.
Jetzt möchte der Kunde, dass die Sicherheitskräfte Weiterbildungen besuchen, die er mit der Erhöhung der objektspezifischen Zulage honorieren würde.
Es geht nicht um die Erweiterung zur GSSK Kraft, sondern um eine Aufwertung.
Weiterbildungen könnten sein:
- Brandschutzhelfer
- Erweiterte Ersthelferausbildung
- Fortbildung in einer Sprache
- Evakuierungshelfer
- Werkschutzlehrgang 1+2
- ect.
Die Zulage würde sich Staffeln, je nachdem, wieviele Weiterbildungen absoliviert wurden
Als Beispiel hier:
- Absolvierte Weiterbilung Brandschutzhelfer --> 50 Cent / Std. Aufschlag
- Brandschutzhelfer + Evakuierungshelfer --> 1 € Aufschlag
- Branschutzhelfer + Evakuierungshelfer + WSL 1+2 --> 2 € Aufschlag
Die Konstellation kann natürlich auch anders aussehen. Sie soll nur deutlich machen, auf was ich hinaus will.
Die Frage richtet sich natürlich an Sicherheitskräfte, wie auch Sicherheitsverantwortliche, die so ein Thema schon erlebt oder umgesetzt haben.
Wichtig ist auch hier, was für Bereiche wurden geschult, in welcher Institution wurde die Weiterbildung absoliert und was hat dies für die Zulage bewirkt.
Das es sehr wenige Kunden gibt, die diesen Vorgang durchführen ist mir klar, hier gehen wir vom "Geld spielt erstmal keine Rolle - Prinzip" aus.
Die Auflistung der Schulungen / Weiterbildungen darf natürlich ergänzt werden, jeder Vorschlag ist willkommen.
Ich freue mich, von Euch zu hören.
Vielen Dank schon jetzt.
Viele Grüße
2m02cm-Mann