Einsatz in Flüchtlingsunterkünften

  • @SirWalterRaleigh


    Zitat

    Trotzdem darf nicht vergessen, werden, dass es eben auch die Vorfälle gibt, die die FSS in dir fordern werden.


    Ist und wird nicht vergessen, versprochen ;) Gelernt ist gelernt.....

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums


  • Das brauch dir nicht leid tun. Aber vielleicht könntest du das mal ein wenig konkretisieren?:


    Kann ich gerne machen. Bleiben wir doch einfach mal bei der Hausordnung. Sobald man anfängt dort Ausnahmen zu machen oder Verstöße nicht zu ahnden, fangen die Leute an, einem auf der Nase herum zu tanzen. Doch irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem es einen Interessenskonflikt gibt. Dein Vorgesetzter wird von dir verlangen, dass du die Punkte umsetzt (evtl. auch weil er vom Betreiber dazu gezwungen ist), du bist aber den Leuten befreundet und hat denen bisher immer alles durchgehen lassen. Tja, was machst du dann?



    Wenn wir also in den Abend- und Nachtstunden als "billiger Sozialarbeiter, Betreuer und Hausmeister" eingesetzt werden, - denn nichts anderes sind die primären, tatsächlichen Aufgaben- um, in meinem Falle 130 und 170 untergebrachte Flüchtlinge, alleine (Du würdest jetzt bestimmt sagen "zu beaufsichtigen", "zu sichern"), dann ist das schlicht und ergreifend nicht möglich!


    Ich zeige dir gerne noch ein anderes Problem. Ich möchte mal eine Zeile aus den Versicherungsbedingungen der Ges. Unfallversicherung zitieren:

    Zitat

    Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.


    Wenn du als Wachmann angestellt bist, dann ist die von dir zuvor bezeichnete Tätigkeit als "billiger Sozialarbeiter, Betreuer und Hausmeister" eine Nebentätigkeit, die wahrscheinlich nicht einmal in der DA angeführt ist. Wenn du also während deiner Nebentätigkeit einen Arbeitsunfall erleidest, bist du nicht versichert. Und ein Arbeitsunfall ist in dem Fall auch, wenn du eins auf die Nase bekommst.

  • Wenn du als Wachmann angestellt bist, dann ist die von dir zuvor bezeichnete Tätigkeit als "billiger Sozialarbeiter, Betreuer und Hausmeister" eine Nebentätigkeit, die wahrscheinlich nicht einmal in der DA angeführt ist. Wenn du also während deiner Nebentätigkeit einen Arbeitsunfall erleidest, bist du nicht versichert. Und ein Arbeitsunfall ist in dem Fall auch, wenn du eins auf die Nase bekommst.


    Ob diese Arbeiten über deinen Arbeitgeber haftpflichtversichert sind, kann Herr @Confirmo fachkundig beantworten. Ob diese Arbeiten unfallversichert sind, das weiß die VBG - Startseite (würde mich auch mal interessieren).


  • Ob diese Arbeiten über deinen Arbeitgeber haftpflichtversichert sind, kann Herr @Confirmo fachkundig beantworten. Ob diese Arbeiten unfallversichert sind, das weiß die VBG - Startseite (würde mich auch mal interessieren).


    Das Thema Unfallversicherung und Nebentätigkeiten hatten wir relativ ausführlich bei der SIKO-Schulung. Die Auskunft der VBG war da eindeutig. Nebentätigkeiten sind evtl. nur dann versichert, wenn diese in der Dienstanweisung stehen.


    Als Beispiel hatten wir folgenden Fall:
    Ein Wachmann wird dazu eingesetzt, einen Parkplatz zu bewachen. Wenn ich ihm jetzt als Chef einen Stapel Prospekte in die Hand drücke, damit er die unter die Scheibenwischer klemmt, dann ist es eine Nebentätigkeit. Steht diese nicht in der Dienstanweisung, dann ist diese Tätigkeit nicht unfallversichert.

  • Die Frage ob Nebentätigkeiten in der Haftpflicht mitversichert sind, kann nicht mit einem klaren NEIN oder JA beantwortet werden.
    Ich stoße sehr häufig auf diese Thematik bei Überprüfungen von Bewacher-Versicherungspolicen. Bitte unbedingt auch die Nebentätigkeiten angeben! Diese müssen auch in der Police stehen. Probleme entstehen immer wieder wenn Bewachungsaufträge angenommen werden und Nichtbewachertypische Aufgaben drinstehen. Hier kann auch ein Haftung des Geschäftsführeres einer GmbH eintreten. Der GF ist veranwortlich für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen.

  • Vielen Dank für die Aussage, ich fasse es also noch ein Mal zusammen. In der VBG sind Nebentätigkeiten, die in der DA nicht enthalten sind, nicht versichert. Und auch wenn die dort stehen, dann evtl. trotzdem nicht. In der Haftpflicht muss man sich mit der Police beschäftigen, die der Mitarbeiter eh nicht kennt.


    Ich hoffe, dass ihr nun gesehen habt, dass es keine so gute Idee ist, (vor allem von sich aus ohne dass der Chef es weiß) sich als Sozialarbeiter, Berater oder Hausmeister aufzuspielen. Auch wenn es gut gemeint ist, kann es für euch sehr schnell nach hinten losgehen.


    Wie sagt man so schön: Schuster, bleib bei deinem Leisten!

  • Auswüchse?
    Nicht wirklich. Das ist meiner Meinung nach die Antwort der Leute darauf, dass so Sachen wie die Flüchtlingsheime einfach so beschlossen und eingerichtet werden, ohne vorher mit der Bevölkerung zu sprechen. Für mich selbst mag es Selbstjustiz oder Brandstiftung sein, aber noch kein Terror.


    Und zumindest wäre es in meinen Augen (und Brieftasche) 1.000 Mal besser, wenn die Heime nun langsam aber sicher bewaffneten Objektschutz (zumindest in der Nacht) kaufen würden. Ausgeführt von normalem Sicherheitspersonal und nicht von den Spacken die aktuell dort arbeiten, die Leute provozieren und Situationen schaffen, wo die mal zuschlagen können. (Oder mit der Taschenlampe mit eingebautem E-Schocker auf die Leute losgehen).

  • und wieso sollte ein Flüchtlingsheim bewaffneten Objektschutz haben? Scheren wir hier gerade alles über einen Kamm?


    Eine Wachpolizei verschärft unsere Situation nur noch, weil qualitative hochwertige Mitarbeiter dann in den ÖD abwandern und schwuppdiwupp werden hier dann auch Objekte aus des POS der LaPo übernommen....

  • und wieso sollte ein Flüchtlingsheim bewaffneten Objektschutz haben? Scheren wir hier gerade alles über einen Kamm?


    Wird die "Wachpolizei" etwa unbewaffnet arbeiten?
    Und mal so als Gegenfrage: Wenn ich zum BKA gehe und nach der Gefährdung frage, wird deren Antwort mindestens sein, dass Anschläge nicht ausgeschlossen sind. Damit habe ich eine Gefährdung und mein [lexicon='Waffenschein'][/lexicon] ist gültig. Wobei ich auf dem befriedeten Gelände eh keinen Schein brauche. Auf der anderen Seite muss ich davon ausgehen, dass meine Gegner hoch bewaffnet sind, siehe NSU & co. Und da wird es dann auf einmal nix mehr mit #ichhabpolizei.

  • Meine Meinung: Keinesfalls Schusswaffen! Das ist für den Träger viel zu unübersichtlich und risikoreich. Man kann die Sammel-Einrichtungen durch entsprechende Zäune und überwachtem Zugang mechanisch und elektronisch sichern, das ist ok.

  • Jeder hat da seine eigene Meinung zu.
    Ich kann dir nur sagen, dass heute schon genug Leute mit Schusswaffen in den Heimen herumlaufen. Einige Sicherheitsdienste haben von Anfang an gesagt, dass die Schusswaffen führen möchten und haben es genehmigt bekommen. Dann ist genug Polizei in den Heimen unterwegs - bewaffnet und oft auch in Zivil. Und zu guter letzt findet in einigen Unterkünften die Ausgabe des Taschengelds statt. Natürlich wird das Geld bewaffnet dort hin transportiert. Und wenn es keinen separaten Raum gibt, dann wird bewaffnetes Personal bestellt, dass das Geld absichert. Oft bleiben die Geld-Transporter auch vor Ort, da sie das nicht abgeholte Geld eh wieder zurück fahren müssen.


    Eine Schusswaffe selbst stellt in meinen Augen noch kein Problem dar. Mit entsprechenden LVL2 oder 3 Holstern kann man auch in unübersichtlichen Situationen die Waffe tragen. Okay, bei Flüchtlingsheimen könnte man auch über Signaturwaffen reden.

  • Ich hab in einem anderem Forum schon jemanden der von bewaffneten privatem OS in Flüchtlingsheimen schreibt, aber keine bennen bzw die Aussage überprüfbar macht. Dann könnte man beim RP nachhaken und die Genehmigungen mal validieren und solange es hier ein blabla das gibt es blabla ist, halte ich es etwa für genau so real wie die BRD GmbH...


    Geh doch mal zum BKA und lass Dir eine schriftliche Bestätigung geben das Anschläge in Flüchtlingesheimen die bewaffneten OS erfordern aushändigen....

  • Aus Sicherheitsgründen werde ich hier keine Firmen aufzählen, die bewaffnet in Asylunterkünften herumlaufen. Ich sage nur, dass es genug sind.


    Zitat

    Geh doch mal zum BKA und lass Dir eine schriftliche Bestätigung geben das Anschläge in Flüchtlingesheimen die bewaffneten OS erfordern aushändigen....


    Das ist nicht die Aufgabe des BKA. Ich habe einen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon], in dem steht, dass die Waffe zur Bewachung gefährdeter Objekte verwendet werden kann. Die Einschätzung ob ein Objekt gefährdet ist oder nicht, habe ich zu treffen. Und aufgrund der bisherigen Anschläge auf Unterkünfte und der Forderung nach einer Wachpolizei wird mir keiner Widersprechen, dass das Objekt gefährdet ist. Die Anfrage beim BKA ist nur eine Frage nach der Meinung. Die werden nicht sagen, dass bewaffneter OS erforderlich ist. Die werden nur sagen, dass Anschläge nicht auszuschließen sind.


    Aber gehen wir weiter, da ich es für ein sehr spannendes Thema halte. Denn eine Flüchtlingsunterkunft ist ein befriedetes Gelände. Das bedeutet, dass ich da überhaupt keinen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon] brauche. Es darf vom Hausrechinhaber nur nicht verboten sein, dort Waffen zu tragen.


    Aber schauen wir noch Mal. Die Polizei trägt auf dem Gelände Waffen. Der Zoll genauso, die BPol auch. Private Sicherheitsdienste während der Taschengeldausgabe genauso. Worin soll das Problem beim bewaffnetes OS durch private geben?


    Ich sehe da momentan nur ein Problem. Die privaten, die momentan auf dem Gelände mit einer Waffe herumlaufen, die wissen was die tun. Die können sich auch ohne Waffe wehren und kennen die Rechte. (Und verdienen ca. das doppelte eines 0815-Wachmanns). Kommt die Anforderung nach bewaffnetem OS, dann bekommt jeder Pfuzzi, der im Rahmen der Umschulung vom Arbeitsamt mal die Waffensachkunde bezahlt bekommen hat, eine Waffe. Und spätestens dann will auch ich nicht mehr in solchen Einrichtungen arbeiten.

  • Ich habe einen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon], in dem steht, dass die Waffe zur Bewachung gefährdeter Objekte verwendet werden kann. Die Einschätzung ob ein Objekt gefährdet ist oder nicht, habe ich zu treffen.


    Du willst also damit ausdrücken, das du als auftragausführender Sicherheitsunternehmer selbst entscheidest ob du mit einer Schusswaffe im Asylanten- bzw. Flüchtlingsheim Objektschutzdienst durchführst oder nicht... das kann ich so nicht glauben. Den bewaffneten genannten GWT-Dienst davon ausgenommen, da geht es ums Geld, nicht um die Örtlichkeit. Ebenso die Polizisten, die tragen ihre Waffen aufgrund völlig anderer Rechtslage. Meine Meinung dazu ist: ohne behördliche Freigabe / Erlaubnis geht da mit bewaffnetem Objektschutz gar nichts. Ob diese Freigabe nun vom BKA, LKA, Polizei oder kommunaler Ordnungsbehörde kommt, spielt erst mal keine Rolle.

  • Ich stelle mal die Gegenfrage: Wieso glaubst du das?


    Aber es ist tatsächlich so, dass sowohl im OS als auch beim PS oder GWT der Unternehmer entscheidet, ob er bzw. sein Mitarbeiter mit Waffe arbeitet. Stellt sich allerdings später heraus, dass es keine Gefährdung gab, die durch den Einsatz einer Schusswaffe reduziert werden kann, vorhanden ist, hat man ein Problem. Öffentlich geführt evtl. etwas mehr als im Hausrechtbereich anderer, aber es kann passieren.


    Und noch einmal zum Nachdenken mal eine andere Frage: Worin unterscheidet sich auf einem Privatgrundstück eine Schusswaffe von einem Teleskopschlagstock?

  • Aus Sicherheitsgründen werde ich hier keine Firmen aufzählen, die bewaffnet in Asylunterkünften herumlaufen. Ich sage nur, dass es genug sind.


    Ich zitiere mal ohne Quote aus meinem vorherigem Posting: "solange es hier ein blabla das gibt es blabla ist" Gerne steht Dir mein PN Fach für eine Identifikation des Flüchtingsunterkunft bereit, eine sehr einfach Möglichkeit zumindest diesen Teil einer Aussage etwas mehr Nachdruck zu verleihen als blabla....


    Das ist nicht die Aufgabe des BKA. Ich habe einen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon], in dem steht, dass die Waffe zur Bewachung gefährdeter Objekte verwendet werden kann. Die Einschätzung ob ein Objekt gefährdet ist oder nicht, habe ich zu treffen. Und aufgrund der bisherigen Anschläge auf Unterkünfte und der Forderung nach einer Wachpolizei wird mir keiner Widersprechen, dass das Objekt gefährdet ist. Die Anfrage beim BKA ist nur eine Frage nach der Meinung. Die werden nicht sagen, dass bewaffneter OS erforderlich ist. Die werden nur sagen, dass Anschläge nicht auszuschließen sind.


    "Das BKA wird sagen..." ich glaube Du hast keine Ahnung hinsichtlich dem Umgang mit einer potentiellen terroristischen Bedrohungslage, ist aber auch nicht schlimm.... das ist Job der Behörden und einiger weniger Sicherheitsdienste die hier auch entsprechende Kontakte und Abteilungen haben.


    Aber gehen wir weiter, da ich es für ein sehr spannendes Thema halte. Denn eine Flüchtlingsunterkunft ist ein befriedetes Gelände. Das bedeutet, dass ich da überhaupt keinen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon] brauche. Es darf vom Hausrechinhaber nur nicht verboten sein, dort Waffen zu tragen.


    Gott sei Dank werden die Unterkünfte alle privat betrieben und die öffentliche Hand hat damit nix zu tun....


    Aber schauen wir noch Mal. Die Polizei trägt auf dem Gelände Waffen. Der Zoll genauso, die BPol auch. Private Sicherheitsdienste während der Taschengeldausgabe genauso. Worin soll das Problem beim bewaffnetes OS durch private geben?


    Echt jetzt, Du vergleichst bewaffnete Vollzugsbeamte und temporären GWT mit stationärem Sicherheitsdienst?

  • lol.....lustig lustig :D befriedeter Besitztum ------- Da es im Waffengesetz um die eigene Wohnung, Geschäftsräume
    oder des eigenen befriedeten Besitztums geht ----- müsste man also in einer Flüchtlingsunterkunft wohnen......um eine Waffe ohne [lexicon='Waffenschein'][/lexicon] zu führen.......aber da hier auch die Waffe das mildeste Mittel sein muss.......lol....ist das alles Unfug.


    Gut nur dass in Deutschland nicht jeder der möchte, die Berechtigung bekommt eine Waffe zu tragen und selbst diejenigen Personen, die Objekte bewachen die der höchsten Gefährdungstufe unterliegen und von denen bei einem Anschlag etc. eine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen kann, strengstens überprüft werden !


    Manchmal denke ich, ist der Wunsch da eher der Vater des Gedanken.

  • die Tiefe dieses Klopfers hab ich ja noch komplett verdrängt.....


    Ich kenne bisher auch nur zwei User in zwei Foren die diese Meinung und diese Beobachtung gemacht haben.... hm..... handelt es sich hier vielleicht um die gleichen User? Hm.....

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