Eigenabfrage von Daten bei Sicherheitsbehörden - Sicherheitsüberprüfung

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    bin seit mehreren Jahren in der Sicherheitswirtschaft tätig und stehe kurz vor dem Abschluss meines Studiums. Da ich mich nach dem Studium auf Stellen in anderen Bereichen in der Sicherheitswirtschaft bewerben will in denen evtl. eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird, habe ich mich ausgehend von den unten genannten Artikeln mit den Thema näher beschäftigt. Ich will hier mal eine Übersicht/Zusammenfassung von Behörden etc. geben, bei denen man Daten zu seiner eigenen Person abfragen kann. Dies ist keine abschliessende verbindliche Übersicht sondern beruht auf den Anfragen die ich selbst durchgeführt habe. Ich würde mich freuen wenn der eine oder andere von eigenen Erfahrungen berichtet und evtl. die Aufstellung noch um weitere Behörden/Stelle ergänzt.


    Hier die Artikel:


    Veko-online - Wissenschaft - Zur effektiven Zuverlässigkeitsprüfung von Sicherheitspersonal


    sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in
    Fachbeiträgen


    sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in
    Fachbeiträgen


    Über Google bin ich auf die Website Datenschmutz.de - Datenschmutz Wiki gestossen. Sie gibt einen guten Überblick über bestehende Datenbanken und bietet auch einen Generator für Anschreiben an Generator für Auskunftsersuchen
    Eine ähnliche Webseite findet sich hier Kostenlos Selbstauskünfte anfordern •
    selbstauskunft.net


    Das einfache Führungszeugnis dürfte jedem bekannt sein. Antrag auf Erteilung beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (kostenpflichtig)
    BfJ - Führungszeugnis


    Das erweiterte Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister/behördliches Führungszeugnis) kann ebenfalls beantragt werden (kostenlos) und enthält evtl. mehr Einträge als das einfache. Kopie des Personalausweises mitschicken.
    BfJ - Inhalt des Bundeszentralregisters


    Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird jedoch nicht an einen selbst verschickt, sondern nur zur Einsichtnahme an ein zu bennendes Amtsgericht. Am besten mit Beantragung das zuständge Amstgericht darüber informieren, das ein Auszug an das Bundeszentralregister zur Einsichtnahme übersandt wird. Sobald es dort vorliegt wird man benachrichtig und kann es vor Ort einsehen. Kopien oder Fotografien sind nicht gestattet. Eigene Notizen darf man sich machen. Nach Einsichtnahme wird das Zeugnis vernichtet.


    Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (kostenpflichtig)


    Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Kraftfahrt-Bundesamt - Fahreignungsregister


    Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrtbundesamt Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrales Fahrerlaubnisregister


    Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister BfJ - Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister


    Antrag über das Bundesamt für Justiz. Kostenlos, Kopie Perso mitschicken. Das ZStV enthält nicht zwangsläufig alle Daten die auch bei der Staatsanwaltschaft des Wohnsitzes oder der früheren Wohnsitze gespeichert sind. Um wirklich sicher zu sein, ob und welche Daten irgendwo gespeichert sind, empfiehlt es sich die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz und/oder die der früheren Wohnsitze einzeln anzuschreiben und um Auskunft aus den Verfahrensregistern zu bitten. Jede Staatsanwaltschaft hat eigene Register.Kopie Perso wird benötigt. Kostenlos.


    Dasselbe gilt auch für Auskünfte bei der Polizei bzw. bei Gerichten (z.B. in Strafsachen). Jedes Polizeipräsidium führt neben den digitalen Dateien auch Papierakten (Handakten, Ermittlungsakten etc.). Auch hier jedes in Frage kommende Präsidium/Gericht anschreiben (den Datenschutzbeauftragten!) und um Auskunft bitten. Kopie Perso. Kostenlos. Um weitere Auskünfte aus digitalen Dateien zu erhalten schreibt man die LKA´s der jeweiligen Bundesländer an. Jedes LKA bzw. Bundesland führt eigene Datenbanken. Es kann also durchaus sein das das LKA des einen Bundeslandes keine Daten vorhält, während ein anderes Daten über eine Person führt. Kopie Perso. Kostenlos. Manche LKA´s verlangen eine beglaubigte Kopie des Persos. Beglaubigungen nimmt das Ortsgericht/Einwohnermeldeamt vor. Pro Seite ca. 5,- Auf jeden Fall im Anschreiben darum bitten die beglaubigte Kopie wieder zurück zu schicken. So kann sie mehrfach verwendet werden! Gleiche Verfahrenweise gilt für die Landesämter des Verfassungsschutzes. Wer sicher sein will, alle Landesämter anschreiben und um Auskunft bitten. Kopie Perso (manchmal beglaubigt). Kostenlos.


    Auf jeden Fall beachten dass die LKA´s und das BKA eine Vielzahl von Datenbanken unterschiedlichen Inhalts führen (siehe Artikel von sicherheitsmelder.de). Wer z.B. in der Vergangenheit seiner Fußballbegeisterung auch ausserhalb des Stadions mit Nachdruck nachgegangen ist, kann sich durchaus in bestimmten Datenbanken wieder finden. Bei der Antragsstellung auf jeden Fall auf bestimmte Datenbanken hinweisen und um Auskunft bitten.


    Sonderfälle


    Bundespolizeipräsidium
    Bundeskriminalamt (hierüber auch SIS, Prüm, Europol)
    Zollkriminalamt
    Bundesverwaltungsamt (Visa-Warndatei)
    Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR


    Auskünfte werden hier nur nach Vorlage einer beglaubigten Kopie des Personalausweises bzw. beglaubigter Unterschrift auf dem Antragsformular erteilt!


    Amt für den Militärischen Abschirmdienst
    Bundesnachrichtendienst
    Bundesamt für Verfassungsschutz


    Diese Ämter erteilen nur nach Vorlage einer beglaubigten Personalausweiskopie Auskunft und auch nur dann, wenn der Antragssteller auf einen konkreten Sachverhalt hinweist, nach dem Daten dort gespeichert sein könnten. Da ich die evtl. bevorstehende Sicherheitsüberprüfung als Grund der Anfrage angegeben habe, wurde mir leider keine Auskunft erteilt. Einen anderen konkreten Sachverhalt konnte ich nicht nennen. Ob es hier sinnvoll ist irgendeinen Grund zu nennen oder sich auszudenken weiss ich nicht. Hab es nicht ausprobiert.


    Internationales


    Interpol
    Sicherheitsdirektionen in Österreich


    Auskunft gegen normale Personalausweiskopie. Kostenlos. Dauert etwas länger. Die Österreicher versenden nur mit Einschreiben und Rückschein. Also jedesmal persönlich zur Post um die Briefe abzuholen.


    USA


    Als bekennender Akte X-Fan habe ich mir den Spass erlaubt und Behörden in den USA angeschrieben und um Auskunft gebeten ;-) Normale Kopie des Perso reicht aus. Kostenlos. Auskünfte dauern teilweise 3-4 Monate. Einen Generator für die Anschreiben gibts hier Get My FBI File -- Step 1 of 2


    Federal Bureau of Investigation FBI
    Defense Security Service DSS
    Central Intelligence Agency CIA
    U.S. Marshals Service USMS
    Defense Intelligence Agency DIA
    Secret Service USSS
    Department of Homeland Security
    Army Criminal Investigation Command CID


    Weitere Auskünfte


    Wirtschaftsauskunfteien (Schufa, Bürgel, Deltavista, Creditreform, Arvato Infoscore, etc.)


    Alle Wirtschaftsauskunfteien sind gesetzliche verpflichtet, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft an Betroffene zu erteilen!! Egal was auf deren Webseite steht: es ist auf jeden Fall kostenlos. Musterschreiben und normale Kopie des Perso reicht aus. Manchmal finden sich dort Daten, von denen man selbst nichts wusste. Aufgrund der grossen Mengen an Daten die die Auskunfteien horten, kommt es durchaus vor, dass die Daten alt, falsch, unvollständig sind. Manchmal sind dort auch völlig unberechtigte Forderungen eingetragen. Es lohnt sich hier gründlich den Datenbestand zur eigenen Person zu prüfen. Jede Auskunftei hat eigene Datenbestände und die Auskünfte unterscheiden sich daher von Anbieter zu Anbieter erheblich.


    Einwohnermeldeamt


    Selbstauskunft über im Melderegister gespeicherten Daten und erweiterte Melderegisterauskunft - Antrag beim Einwohnermeldeamt, kostenpflichtig


    Bundeszentralamt für Steuern - Identifikationsnummer-Datenbank sowie ELStAM-Datenbank - Antrag per Brief und Kopie Perso.



    Für die meisten Anträge lassen sich die Generatoren für die Anschreiben nutzen. Nur wenige müssen selbst geschrieben werden bzw. die Vordrucke auf den entsprechenden Webseiten genutzt werden. Ist zwar etwas Fleissarbeit gefragt, aber es lohnt sich! Sofern irgendwo Einträge vorhanden sein sollten immer nach cer Grundlage der Datenspeicherung und den Löschfristen fragen.



    Theoderich

  • Im Nachgang zu meinen Post noch ein Link zur "Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz" bzw. Aufbewahrungsverordnung Hessen. Scheint für jedes Bundesland gesondert geregelt zu sein, denke aber nicht das sich die Fristen erheblich unterscheiden.


    00006.pdf


    Im Dokument finden sich umfangeiche Tabellen mit Übersichten der Aufbewahrungsfristen von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Staatsanwaltschaften, der Generalstaatsanwaltschaft sowie der Justizvollzugsbehörden. Im einzelnen z.B. Zivilprozess-, Insolvenzsachen, Straf- und Bußgeldverfahren, Familiensachen, Erbsachen, Justizverwaltungssachen etc. Das ist sicher für jeden was dabei ;-)


    Theoderich

  • Im Nachgang zu meinem Post habe ich noch eine Übersicht gemeinsamer Verbunddateien, Zentral- und Amtsdateien, Dateien bei der Bundespolizei sowie Dateien beim Zollkriminalamt gefunden. Die Tabelle beginnt ab Seite 10 im Dokument. Stand ist jedoch 09/2006


    Ich denke inzwischen ist die eine oder andere Datei sicher noch hinzu gekommen.


    Das Dokument ist unter diesem Link abrufbar:


    1602875.pdf


    Theoderich

  • Das Buch hatte ich schon mal als Quelle genannt:


    Informationssystem und Vorfeldmaßnahmen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendiensten - Zur Vernetzung von Strafverfolgung und Kriminalitätsverhütung im Zeitalter von multimedialer Kommunikation und Persönlichkeitsschutz


    von Mark Alexander Zöller, ISBN 9783811451223


    http://www.beck-shop.de/Zoelle…tview.aspx?product=197090


    Wer sich noch eingehender mit der Thematik von Datenspeicherungen und -banken in der Gefahrenabwehr beschäftigen will, findet dort umfangreiche Informationen zu den rechtlichen und historischen Hintergründen der Datenspeicherungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz sowie anderen europäischen Behörden. Das Buch ist sehr umfangreich und enthält eine wahre Fundgrube an Informationen. Alle Datenbanken, die in dem Post in vorangegangenen Beiträgen genannt wurden, werden in dem Buch auch für Nicht-Juristen verständlich und ausführlich behandelt. Rechts- bzw. Informationsstand in allerdings 2002. Das eine oder andere hat sich in der Zwischenzeit sicher geändert.


    Theoderich

  • Sicherheitsrechts des Bundes - Die normativen Grundlagen der deutschen Sicherheitsarchitektur


    Das Sicherheitsrecht des Bundes beinhaltet Regelungen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Extremismus, zur
    internationalen Terrorismusbekämpfung und zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch Flugzeugentführungen und
    terroristische Anschläge. Zentrale Behörden sind die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst.


    Zu den Aufgaben der Bundespolizei zählen die Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten, der Grenzschutz und der Schutz vor Angriffen
    auf die Sicherheit des Luftverkehrs. Das Bundeskriminalamt unterstützt die Polizeien des Bundes und der Länder bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender und internationaler Bedeutung. Es wehrt in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten den internationalen Terrorismus ab. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst werten alle Informationen im In- und Ausland aus, die für die Sicherheit Deutschlands relevant sind.


    Der neue Kommentar bietet eine umfassende Erläuterung der zentralen Gesetze, darunter das Bundespolizeigesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, das Anti-Terror-Datei-Gesetz, das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das Luftsicherheitsgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz und das Bundesnachrichtendienstgesetz.


    Behandelt werden sämtliche für die auf dem Gebiet des Sicherheitsrechts tätigen Praktiker relevanten Fragestellungen.


    Die für die Praxis entscheidende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der
    Oberverwaltungsgerichte sowie die aktuelle Literatur werden umfassend ausgewertet.


    Zielgruppe


    Für Juristen bei der Bundespolizei und im Bundeskriminalamt, im Bundesamt für Verfassungsschutz, im Bundesnachrichtendienst, im
    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie für Richter und Rechtsanwälte.


    Sicherheitsrecht des Bundes | Schenke / Graulich / Ruthig | Buch | beck-shop.de


    Inhaltsverzeichnis
    Schenke-Sicherheitsrecht-Bundes-9783406648786_3010201406152631_ihv.pdf

  • Sicherheitsüberprüfungsrecht (SÜR) - Kommentar

    Mit diesem Werk wird ein neues Rechtsgebiet erschlossen. Die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die als Angehörige der öffentlichen Verwaltung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, ist ein ebenso aktuelles wie sensibles Thema.


    Das Werk enthält eine ausführliche Kommentierung des Bundes-Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, die Verwaltungsvorschriften und
    andere bundesrechtliche Texte sowie darüber hinaus die Sicherheitsüberprüfungsgsetze der Länder, ganz überwiegend ebenfalls mit
    umfassenden Erläuterungen.


    Es ist ein zuverlässiges Nachschlagewerk für den Praktiker, der an Sicherheitsüberprüfungen mitzuwirken hat. Es bietet dem Bewerber, der einer
    Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden soll, ausführliche Erläuterungen hinsichtlich seiner Rechtsposition und des Verfahrensablaufs. Auch allen mit den Bereichen Geheimschutz und Sabotageschutz befassten Spezialisten liefert das Werk zahlreiche wichtige Hinweise.


    Die Loseblattform ermöglicht das schnelle Reagieren auf neue Gesetzgebung und Rechtsprechung


    Sicherheitsüberprüfungsrecht (SÜR) | Denneborg | beck-shop.de

  • Zollbehörden in der informationellen Kooperation nationaler Sicherheits­behörden - Unter besonderer Berücksichtigung der Terrorismus­finanzierungs­bekämpfung


    Beiträge zu Daten­schutz und Infor­mations­frei­heit, Band 6


    Hamburg 2015, 384 Seiten
    ISBN 978-3-8300-8169-2


    Zollbehörden in der informationellen Kooperation nationaler Sicherheitsbehörden von Kerstin Reitlinger, Verlag Dr. KovaÄ 2015, 384 S.


    Die Untersuchung befasst sich mit den Befugnissen der Zollbehörden zu Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenübermittlung, die im Zuge der Entwicklung der nationalen Regelungen zur Bekämpfung der Terrorismus­finanzierung geschaffen wurden, sowie mit dem Daten­austausch zwischen den zentralen Sicherheitsbehörden, insbesondere dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt und dem Verfassungsschutz. In der verfassungs­gerichtlichen Rechtsprechung, beispielsweise den Entscheidungen zur Online-Durchsuchung und zum Antiterrordateigesetz, werden zu wahrende verfassungsrechtliche Determinanten, wie das Trennungsgebot und das Gebot der Normenklarheit, konkretisiert.


    Umfangreiche Infos zu Datenbanken beim Zoll.


    Theoderich

  • Datei Gewalttäter Sport - Eine Untersuchung der Rechtsgrundlagen des BKAGs unter besonderer Berücksichtigung datenschutzrechtlicher und verfassungsrechtlicher Aspekte


    Von RA Dr. Thomas Kehr


    2015, 397 S., Broschiert,
    ISBN 978-3-8487-1864-1


    Datei Gewalttäter Sport | Kehr | Nomos Verlagsgesellschaft


    Die beim Bundeskriminalamt geführte Verbunddatei Gewalttäter Sport dient dem primären Zweck, gewalttätige Auseinandersetzungen und sonstige Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen zu verhindern. Die Speicherung von personenbezogenen Daten in dieser Datei erfolgt sowohl aufgrund von Taten und Vorkommnissen aus den Bereichen der repressiven Strafverfolgung als auch der präventiven Gefahrenabwehr.


    Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht eine Analyse der gesetzlichen Vorgaben des Bundeskriminalamtgesetzes sowie der
    Bundeskriminalamtdatenverordnung und der Errichtungsanordnung unter besonderer Berücksichtigung datenschutz- und verfassungsrechtlicher Kernfragen bezüglich der Verwendung der personenbezogenen Daten. Dabei werden u.a. das präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, der Erforderlichkeitsgrundsatz, das Transparenzgebot sowie der Bestimmtheitsgrundsatz näher beleuchtet und Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der analysierten Probleme aufgezeigt.

  • Datenabgleich zur Mißbrauchskontrolle im Bereich der Sozialleistungen

    Gesa Zahn


    2001, 325 S., Broschiert,
    ISBN 978-3-7890-7413-4


    Datenabgleich zur Mißbrauchskontrolle im Bereich der Sozialleistungen | Zahn | Nomos Verlagsgesellschaft


    Im Sozialleistungssystem sind gesetzlich zahlreiche Formen des Datenabgleichs vorgesehen, durch die Sozialleistungsmißbrauch aufgedeckt
    und verhindert werden soll. Die entsprechenden Behörden können dabei aufgrund dieser ausdrücklichen oder impliziten Ermächtigungen entweder im Einzelfall oder – wie beim Sozialhilfedatenabgleich – ausnahmsweise auch systematisch in einer Vielzahl von Fällen Daten zum Leistungsbezug untereinander austauschen.


    Die vielfältigen gesetzlichen Regelungen werden nach allgemeinen Ausführungen – unter anderem zur Definition des Datenabgleichs und zu
    möglichen Ursachen des Sozialleistungsmißbrauchs – systematisch dargestellt und verfassungsrechtlich überprüft. Die
    verfassungsrechtliche Untersuchung erfolgt in erster Linie im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem werden das Sozialstaatsprinzip, das Verbot der Selbstbezichtigung und der Grundsatzder (informationellen) Gewaltenteilung angesprochen. Ergänzend fließen ausländische Erfahrungen mit Datenabgleichsverfahren in die Überlegungen ein.


    Spannendes Thema: Konto-Stammdatenabfragen über das Bundeszentralamt für Steuern!!

  • Datenerhebung und -verarbeitung in den Polizeigesetzen der Länder

    Martin Koch


    1999, 283 S., Broschiert,
    ISBN 978-3-7890-6294-0


    Datenerhebung und -verarbeitung in den Polizeigesetzen der Länder | Koch | Nomos Verlagsgesellschaft


    Die Polizeigesetze der Länder wurden seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983 durch umfangreiche
    Befugnisse zur Erhebung und -verarbeitung personenbezogener Daten ergänzt. Die Untersuchung zeigt, welche verschiedenen Wege die
    Gesetzgeber in dem Spannungsfeld zwischen Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts und den Erfordernissen der
    Kriminalitätsbekämpfung gegangen sind. Im Hinblick auf die in jüngster Zeit vorgebrachten Kritik an einer »Überregulierung« des Datenschutzes wird ferner gefragt, ob die Vorschriften noch verständlich genug und damit im ausreichenden Maß anwendbar sind.


    Das Werk stellt eine vergleichende Kommentierung der derzeitigen Polizeigesetze dar, die in dieser Form bislang einzigartig ist. Außerdem
    werden Vorschläge für eine Reform dieses Rechtsgebietes unterbreitet. Es richtet sich daher sowohl an die Praxis als auch an rechtspolitisch interessierte Leser.


    Der Verfasser war als Referent beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Schleswig-Holstein tätig. Derzeit leitet er die
    Rechtsabteilung einer Kommunalverwaltung.

  • Europol - Grenzüberschreitende polizeiliche Tätigkeit in Europa


    Thomas Bernhard Petri


    2001, 224 S., Broschiert,
    ISBN 978-3-7890-7363-2


    Europol | Petri | Nomos Verlagsgesellschaft


    Mit dem Maastrichtvertrag haben sich die Mitgliedstaaten der EU für eine engere Zusammenarbeit in der Strafverfolgung entschieden. Das
    prominenteste Beispiel dieser Kooperation stellt das europäische Polizeiamt Europol dar.


    Die Arbeit untersucht die Rechtmäßigkeit seiner Konstruktion im Hinblick auf den Unionsvertrag und das Verfassungsrecht der wichtigsten
    Mitgliedstaaten. Ausgehend von der These, daß die Union eine Rechtsunion ist, die eine rechtliche Kompatibilität zwischen den Rechtsakten der gemeinsamen Innenpolitik und dem EG-Vertrag verlangt, muß Europol ungeachtet seiner proklamierten Völkerrechtssubjektivität die
    unionsrechtlichen Mindestvorgaben an Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechtsschutz beachten. Die Analyse zeigt, daß Europol aufgrund struktureller Mängel diesen Anforderungen in wesentlichen Gesichtspunkten nicht genügt.


    Die Arbeit deckt weitere erhebliche Defizite vor allem bei der unzureichenden Beachtung der Privatsphäre auf und stellt das Fehlen
    wesentlicher moderner Datenschutzstandards fest. Abschließend entwickelt sie Vorschläge für eine Konstruktion Europols, die den Bedürfnissen einer effektiven wie auch rechtsstaatlichen Polizei genügt.

  • Sowohl national wie international (EU) ist "Datenaustausch" zur Zeit ein heiß diskutiertes Thema. Meine persönliche Meinung: Ich habe überhaupt nichts gegen nationalen (Länderpolizeien, Länder- und Bundesbörden) und auch nichts gegen internationalen Datenaustausch (Europol, Interpol, Frontex usw.), wenn Missbrauch ständig überwacht wird, und damit absolut ausgeschlossen ist. Gegen die international organisierte Kriminalität, den IS, den Fälscherringen, Schleuserbanden uvm. geht es ohne diese Maßnahmen auf der globalisierten Welt gar nichts mehr.

  • Anbei eine etwas aktuellere Übersicht zu Datenbanken beim BKA. Stand 06/2009


    1613563.pdf


    Übersicht über Art und Umfang der Daten, die in den Datenbanken des BKA gespeichert werden dürfen, sog. Verordnung über die Art der Daten, die nach §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtsgesetzes gespeichert werden dürfen


    0329-10.pdf

  • admin123


    Ist es möglich, einzelne Dateien (z.B. PDF´s) im Post hoch zu laden bzw. anzuhängen? Habe zwei Artikel aus Fachzeitschriften die ich interessierten Lesern gerne zur Verfügung stellen möchte.


    Theoderich

  • Exkurs zur Datenabfrage:


    Das automatisierte Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 bis 10 und § 93b der Abgabenordnung über das Bundeszentralamt für Steuern.


    Es besteht zwar keine gesetzlich geregelte Möglichkeit, eigene Daten selbst abzufragen, aber im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung können im Einzelfall Daten zur zu überprüfenden Person durch den BND oder andere Behörden abgefragt werden. Daher sollte man dieses Thema auch berücksichtigen. Auch beim Antrag von staatlichen Leistungen, wie z.B. Bafög, Hartz 4, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss etc. wird diese Abfrage inzwischen regelmäßig von den zuständigen Behörden durchgeführt.


    Allgemeine Infos und FAQ von der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern


    BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Kontenabrufverfahren - Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 bis 10 und § 93b der Abgabenordnung


    BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Fragen & Antworten


    Theoderich

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