Eigenabfrage von Daten bei Sicherheitsbehörden - Sicherheitsüberprüfung

  • Hallo,


    bin seit mehreren Jahren in der Sicherheitswirtschaft tätig und stehe kurz vor dem Abschluss meines Studiums. Da ich mich nach dem Studium auf Stellen in anderen Bereichen in der Sicherheitswirtschaft bewerben will in denen evtl. eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird, habe ich mich ausgehend von den unten genannten Artikeln mit den Thema näher beschäftigt. Ich will hier mal eine Übersicht/Zusammenfassung von Behörden etc. geben, bei denen man Daten zu seiner eigenen Person abfragen kann. Dies ist keine abschliessende verbindliche Übersicht sondern beruht auf den Anfragen die ich selbst durchgeführt habe. Ich würde mich freuen wenn der eine oder andere von eigenen Erfahrungen berichtet und evtl. die Aufstellung noch um weitere Behörden/Stelle ergänzt.


    Hier die Artikel:


    Veko-online - Wissenschaft - Zur effektiven Zuverlässigkeitsprüfung von Sicherheitspersonal


    sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in
    Fachbeiträgen


    sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in
    Fachbeiträgen


    Über Google bin ich auf die Website Datenschmutz.de - Datenschmutz Wiki gestossen. Sie gibt einen guten Überblick über bestehende Datenbanken und bietet auch einen Generator für Anschreiben an Generator für Auskunftsersuchen
    Eine ähnliche Webseite findet sich hier Kostenlos Selbstauskünfte anfordern •
    selbstauskunft.net


    Das einfache Führungszeugnis dürfte jedem bekannt sein. Antrag auf Erteilung beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (kostenpflichtig)
    BfJ - Führungszeugnis


    Das erweiterte Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister/behördliches Führungszeugnis) kann ebenfalls beantragt werden (kostenlos) und enthält evtl. mehr Einträge als das einfache. Kopie des Personalausweises mitschicken.
    BfJ - Inhalt des Bundeszentralregisters


    Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird jedoch nicht an einen selbst verschickt, sondern nur zur Einsichtnahme an ein zu bennendes Amtsgericht. Am besten mit Beantragung das zuständge Amstgericht darüber informieren, das ein Auszug an das Bundeszentralregister zur Einsichtnahme übersandt wird. Sobald es dort vorliegt wird man benachrichtig und kann es vor Ort einsehen. Kopien oder Fotografien sind nicht gestattet. Eigene Notizen darf man sich machen. Nach Einsichtnahme wird das Zeugnis vernichtet.


    Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Antrag auf Auskunft beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (kostenpflichtig)


    Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Kraftfahrt-Bundesamt - Fahreignungsregister


    Auskunft aus dem Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrtbundesamt Kraftfahrt-Bundesamt - Zentrales Fahrerlaubnisregister


    Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister BfJ - Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister


    Antrag über das Bundesamt für Justiz. Kostenlos, Kopie Perso mitschicken. Das ZStV enthält nicht zwangsläufig alle Daten die auch bei der Staatsanwaltschaft des Wohnsitzes oder der früheren Wohnsitze gespeichert sind. Um wirklich sicher zu sein, ob und welche Daten irgendwo gespeichert sind, empfiehlt es sich die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz und/oder die der früheren Wohnsitze einzeln anzuschreiben und um Auskunft aus den Verfahrensregistern zu bitten. Jede Staatsanwaltschaft hat eigene Register.Kopie Perso wird benötigt. Kostenlos.


    Dasselbe gilt auch für Auskünfte bei der Polizei bzw. bei Gerichten (z.B. in Strafsachen). Jedes Polizeipräsidium führt neben den digitalen Dateien auch Papierakten (Handakten, Ermittlungsakten etc.). Auch hier jedes in Frage kommende Präsidium/Gericht anschreiben (den Datenschutzbeauftragten!) und um Auskunft bitten. Kopie Perso. Kostenlos. Um weitere Auskünfte aus digitalen Dateien zu erhalten schreibt man die LKA´s der jeweiligen Bundesländer an. Jedes LKA bzw. Bundesland führt eigene Datenbanken. Es kann also durchaus sein das das LKA des einen Bundeslandes keine Daten vorhält, während ein anderes Daten über eine Person führt. Kopie Perso. Kostenlos. Manche LKA´s verlangen eine beglaubigte Kopie des Persos. Beglaubigungen nimmt das Ortsgericht/Einwohnermeldeamt vor. Pro Seite ca. 5,- Auf jeden Fall im Anschreiben darum bitten die beglaubigte Kopie wieder zurück zu schicken. So kann sie mehrfach verwendet werden! Gleiche Verfahrenweise gilt für die Landesämter des Verfassungsschutzes. Wer sicher sein will, alle Landesämter anschreiben und um Auskunft bitten. Kopie Perso (manchmal beglaubigt). Kostenlos.


    Auf jeden Fall beachten dass die LKA´s und das BKA eine Vielzahl von Datenbanken unterschiedlichen Inhalts führen (siehe Artikel von sicherheitsmelder.de). Wer z.B. in der Vergangenheit seiner Fußballbegeisterung auch ausserhalb des Stadions mit Nachdruck nachgegangen ist, kann sich durchaus in bestimmten Datenbanken wieder finden. Bei der Antragsstellung auf jeden Fall auf bestimmte Datenbanken hinweisen und um Auskunft bitten.


    Sonderfälle


    Bundespolizeipräsidium
    Bundeskriminalamt (hierüber auch SIS, Prüm, Europol)
    Zollkriminalamt
    Bundesverwaltungsamt (Visa-Warndatei)
    Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR


    Auskünfte werden hier nur nach Vorlage einer beglaubigten Kopie des Personalausweises bzw. beglaubigter Unterschrift auf dem Antragsformular erteilt!


    Amt für den Militärischen Abschirmdienst
    Bundesnachrichtendienst
    Bundesamt für Verfassungsschutz


    Diese Ämter erteilen nur nach Vorlage einer beglaubigten Personalausweiskopie Auskunft und auch nur dann, wenn der Antragssteller auf einen konkreten Sachverhalt hinweist, nach dem Daten dort gespeichert sein könnten. Da ich die evtl. bevorstehende Sicherheitsüberprüfung als Grund der Anfrage angegeben habe, wurde mir leider keine Auskunft erteilt. Einen anderen konkreten Sachverhalt konnte ich nicht nennen. Ob es hier sinnvoll ist irgendeinen Grund zu nennen oder sich auszudenken weiss ich nicht. Hab es nicht ausprobiert.


    Internationales


    Interpol
    Sicherheitsdirektionen in Österreich


    Auskunft gegen normale Personalausweiskopie. Kostenlos. Dauert etwas länger. Die Österreicher versenden nur mit Einschreiben und Rückschein. Also jedesmal persönlich zur Post um die Briefe abzuholen.


    USA


    Als bekennender Akte X-Fan habe ich mir den Spass erlaubt und Behörden in den USA angeschrieben und um Auskunft gebeten ;-) Normale Kopie des Perso reicht aus. Kostenlos. Auskünfte dauern teilweise 3-4 Monate. Einen Generator für die Anschreiben gibts hier Get My FBI File -- Step 1 of 2


    Federal Bureau of Investigation FBI
    Defense Security Service DSS
    Central Intelligence Agency CIA
    U.S. Marshals Service USMS
    Defense Intelligence Agency DIA
    Secret Service USSS
    Department of Homeland Security
    Army Criminal Investigation Command CID


    Weitere Auskünfte


    Wirtschaftsauskunfteien (Schufa, Bürgel, Deltavista, Creditreform, Arvato Infoscore, etc.)


    Alle Wirtschaftsauskunfteien sind gesetzliche verpflichtet, einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft an Betroffene zu erteilen!! Egal was auf deren Webseite steht: es ist auf jeden Fall kostenlos. Musterschreiben und normale Kopie des Perso reicht aus. Manchmal finden sich dort Daten, von denen man selbst nichts wusste. Aufgrund der grossen Mengen an Daten die die Auskunfteien horten, kommt es durchaus vor, dass die Daten alt, falsch, unvollständig sind. Manchmal sind dort auch völlig unberechtigte Forderungen eingetragen. Es lohnt sich hier gründlich den Datenbestand zur eigenen Person zu prüfen. Jede Auskunftei hat eigene Datenbestände und die Auskünfte unterscheiden sich daher von Anbieter zu Anbieter erheblich.


    Einwohnermeldeamt


    Selbstauskunft über im Melderegister gespeicherten Daten und erweiterte Melderegisterauskunft - Antrag beim Einwohnermeldeamt, kostenpflichtig


    Bundeszentralamt für Steuern - Identifikationsnummer-Datenbank sowie ELStAM-Datenbank - Antrag per Brief und Kopie Perso.



    Für die meisten Anträge lassen sich die Generatoren für die Anschreiben nutzen. Nur wenige müssen selbst geschrieben werden bzw. die Vordrucke auf den entsprechenden Webseiten genutzt werden. Ist zwar etwas Fleissarbeit gefragt, aber es lohnt sich! Sofern irgendwo Einträge vorhanden sein sollten immer nach cer Grundlage der Datenspeicherung und den Löschfristen fragen.



    Theoderich

  • Moin Theoderich,


    interessantes Thema. Finde ich vor allem auch für das Sicherheitsgewerbe in jenen Punkten, an denen die typische Auskunft mittels "Führungszeugnis" des Bundesamtes für Justiz, einfach nicht weiterhilft, da sie eine mögliche (nicht strafbewährte) Gesinnung eines potentiellen SMA überhaupt nicht erfasst (bspw. Flüchtlingsunterkünfte, aber auch sensible Anlagen der Grundversorgung, Verkehrsinfrastrukturen/Häfen).


    Ich hatte mal Fälle, die ich "betreut" habe, wo es um Einschätzung von Sicherheitsbehörden der Länder ging, ob Vorbehalte zu einer Person bestehen.
    Daraus kann ich sagen:
    Für die Nachrichtendienste der Länder und des Bundes gilt in aller, dass die Informationsfreiheitsgesetze sowie das BDSG auch bei ihnen vollumfänglich anwendbar ist, außer:
    Die angefragte Person befindet sich aktuell unter Beobachtung (kann),
    eine Informationsweitergabe würde operativ Schaden anrichten,
    die Quellen- und Informationslage würde zunichte oder erheblich beeinträchtigt,
    ...


    Beispielhaft hier mal:


    Der angesprochenen Person wurde mit Hinweis u.a. auf diesem Katalog der Auskunftsanspruch verwehrt.


    Im Bereich der Luftsicherheit muss ein entsprechend eingesetzter (bzw. vorgesehener) SMA einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSG unterzogen werden, welche federführend die jeweilige Behörde für Luftsicherheit abnimmt.
    In Hamburg ist dies z.B. die Behörde für Wirtschaft:
    Luftsicherheit - Stadt Hamburg


    Viele Grüße

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antworten auf meinen Post. Ich habe wirklich ALLE genannten Auskünfte zu meiner Person bei den entprechenden Behörden/Stellen eingeholt und bis auf die 3 genannten (BND, MAD, BfV) auch bekommen ;-) Habe Anfang letzen Jahres damit begonnen alle Stellen nach und nach anzuschreiben. Bei manchen erhält man die Antwort recht schnell, bei manchen dauertes es etwas länger. Insbesondere die ausländischen Behörden/Stellen brauchen etwas länger.


    Es gibt auch noch weitere Stellen von denen man Auskunft erhalten kann. Die sind allerdings aus der privaten Wirtschaft. Ich schreibe dazu morgen noch mehr und kann auch ein paar Literaturhinweise geben. Muss erst noch ein bisschen was zusammen stellen.


    Theoderich

  • So, wie versprochen die Links zu ein paar Büchern zum Thema:


    Nicht mehr ganz aktuell, aber trotzdem interessant
    Erste Rechts-Hilfe. Rechts- und Verhaltenstips im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten: Amazon.de: Rolf Gössner: Bücher


    Amazon.de: Gemeinsame Verbunddateien von Polizei und Nachrichtendiensten: Eine - Julia Stubenrauch: Bücher


    Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz Schriften aus dem Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit FORSI: Amazon.de: Juliane Arnhold: Bücher


    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält einige Musteranschreiben vor, die sich auf die verschiedensten Bereiche beziehen. Da lohnt sich auf jeden Fall ein Blick darauf. Habe mir mal eine Auskunft der Rentenversicherung schicken lassen und siehe da: Es haben in meinem Versicherungsverlauf gleich mehrere Jahre an Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten gefehlt. Habe jetzt alles nachtragen lassen. Ist ziemlich viel Papierkram aber lieber früher als später regeln ;-) Interessant auch die Ausünfte bei der Krankenkasse, Unfallkasse und Pflegekasse.


    Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Musterschreiben


    In meinem Wohnort besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung eine Auskunft über personenbezogene Daten gem. § 18 HDSG zu erhalten. Auf der Website der Stadtverwaltung gibt es ein umfangreiches Forumular zum download. Hier gibt man an bei welchen Ämtern der Stadt personenbezogene Daten gespeichert sein könnten. Abfrage ist kostenlos.


    Auf der Website Kostenlos Selbstauskünfte anfordern •
    selbstauskunft.net
    besteht auch die Möglichkeit, vielfältige Abfragen von personenbezogenen Daten durchzuführen. Von Versandhäusern, Wirtschaftsauskunfteien, Behörden, Versicherungen etc. ist da wirklich alles dabei. Insbesondere die zentrale Datei der Versicherer sollte man abfragen ;-)


    Nähere Infos unter diesem Link:


    Selbstauskunft | informa HIS GmbH


    Zu guter letzt noch die Möglichkeit der Löschung von Daten in Suchmaschinen. Google bietet hierzu Online-Formulare an über die man die Löschung beantragen kann.


    Informationen aus Google entfernen - Google Websuche-Hilfe


    Info zur Löschung von Suchmaschinen anderer Betreiber:


    Löschanträge bei Suchmaschinen: So funktioniert´s bei der Google-Konkurrenz - ITespresso.de


    Nicht alle genannten Links haben etwas mit der Sicherheitsüberprüfung zu tun. Bin auf diese Seiten bei der Recherche nach Infos gestossen und finde sie passen zu Thema.


    Theoderich

  • Glatt noch was vergessen. Die Kollegen der NSA sind ja auch fleißig am Daten sammeln. Abfrage von Daten wird auf dieser Webseite erklärt. Standardanschreiben wie bei den anderen US Behörden mit einfacher Kopie des Personalausweises. Dauert wahrscheinlich etwas länger bis man Antwort bekommt ;-)


    Submit a Privacy Act Request - NSA/CSS


    Theoderich

  • @Siegfried
    Ich glaube die Rentenversicherung verschickt jährlich nur eine Renteninfo, nicht den kompletten Versicherungsverlauf der Vergangenheit. Man sollte auf jeden Fall den Versicherungsverlauf und die Anrechnungszeiten überprüfen, sog. Kontenklärungsverfahren. Nicht alle Daten werden automatisch an die Rentenversicherungsträger übermittelt.


    Weitere Infos mit Formularen hier:


    Deutsche Rentenversicherung - Ihr Rentenkonto - Ihr Rentenkonto


    Deutsche Rentenversicherung - Was für die Rente zählt - Was für die Rente zählt


    Deutsche Rentenversicherung - Vor der Rente - Kontenklärung


    Theoderich

  • Das mit der Auskunft aus dem BZR ist falsch, dass man das nicht ausgehändigt bekommt.Ich habe meine erweiterten Führungstzeugnisse immer nach Hause bekommen um sie dann abzugeben. Große Kunden speziell Industrie wollen diese haben, diese führen auch oft selber Antiterrorüberprüfungen durch, da werden Personendaten mit Listen des Innenministeriums abgeglichen.

  • @Franzsec Nach aktueller Rechtslage wird die BZR-Auskunft auf keinen Fall an einen selbst ausgehändigt. Mag sein das es früher mal anderes geregelt war. Einfaches und erweitertes Führungszeugnis sind zwei völlig unterschiedliche Auskünfte. Nicht verwechseln ;-)


    @ Postpone Wenn der AUskunftanspruch dieser benannten Person auf genau diesen Katalog hinweist, muss man doch hellhörig werden. Dann kann da irgendetwas nicht stimmen. Hat hierzu eine Anfrage an die Landesämter für Verfassungschutz was gebracht oder gab es da eine ähnliche Auskunft?


    Theoderich

  • Ich unterrichte Kinder in SV und bin sogar verpflichtet regelmäßig ein erweitertes vorzuweisen. Wenn es im Rahmen
    des Vereinssport ist ist es sogar verpflichtend und kostenlos bei gemeinnützigen Vereinendiesbezüglich wurden vorletztes Jahr Gesetze angepasit.


    ich muss das einmal im Jahr beauftragen beim Bürgeramt und bekomme dann das erweiterte per Post.
    das erweiterte ist deshalb Notwendig da man nicht möchte dass alte Vorstrafen bzgl. Kindesmißbrauch nicht angezeigt werden und ein aktenkundiger Täter in der Jugendarbeit tätig ist.


    also Theoderich deine Aussage kann daher so nicht stehen bleiben

  • @Postpone
    Mit der "Gesinnung" ist das immer so ne Sache. Die steht sicher nicht in irgendeinem Führungszeugnis etc. und liesse sich auch nur über die nachgewiesene Mitgliedschaft der betreffenden Person in einer bestimmten Partei, Verein etc. tatsächlich nachweisen. Im Zweifelsfall ist da echte Handarbeit gefragt um z.B. über die Posts in sozialen Netzwerken, die von der betreffenden Person verfasst worden sind, Rückschlüsse auf dessen "Gesinnung" zu ziehen. Wobei solche Ergebnisse auch nur bedingt brauchbar sind. Ein Leser der Jungen Freiheit muss nicht zwangsläufig Rechtsradikal sein, so wie ein Leser der Bild-Zeitung nicht zwangsläufig doof sein muss ;-)

  • Bildzeitung ... Einspruch Euer Ehren!
    In meinem ganzen Leben habe ich noch nie eine Blöd-Zeitung gekauft, werde das auch nicht tun, und darauf bin ich stolz. Was ich jedoch allein schon aus täglich erfahrenen mündlichen Kommentaren meiner lieben und netten Kolleginnen und Kollegen, aus den dort zwangsweise gelesenen Headlines dieses Mediums, und aus den eindeutig daraus resultierenden Kommentaren zu bestimmten Problemen hier im Forum erfahre, zeugt für mich von großer Dummheit, doof ist ein anderer Themenbereich!

  • Damit auch Fans anderer Serien wie z.B. Breaking Bad oder Narcos auf ihre Kosten kommen, möchte ich die Auflistung noch um ein paar andere U.S. Behörden ergänzen ;-) Wer im Nachtdienst etwas Zeit hat, kann sich die Webseiten gerne mal ansehen und Anschreiben verfassen. Musteranschreiben bzw. -texte sind auf den Seiten unter dem jeweiligen Link zu finden:


    DEA Drug Enforcement Adminstration DEA.gov / FOIA


    ATF Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives Freedom of Information Act (FOIA) | Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives


    NSA National Security Agency Submit a FOIA Request - NSA/CSS


    NGA National Geospatial-Intelligence Agency (betreiben Spionage-Satelliten, besonders geeignet für Luftaufnahmen aus Nachbars Garten ;-) ) Freedom of Information Act


    United States Coast Guard USCG: CG-611 Management Programs and Policy Division


    NRA National Reconnaissance Office NRO - Freedom of Information Act (FOIA)


    FAA Federal Aviation Administration Make a FOIA Request


    Theoderich


    PS: So wirklich ernst gemeint sind die Links nicht ;-) Die Wahrscheinlichkeit einer Speicherung personenbezogener Daten bei US Behörden als unbescholtener Bürger ist sehr gering. Einzig die Auskunft der U.S. Homeland Security kann von Interesse sein. Diese Behörde führt die No-Fly-Liste mit Flugverboten in die USA. Wer sich darauf wiederfindet wird seinen USA Urlaub bis auf weiteres verschieben müssen ;-)

  • @Postpone
    Mit der "Gesinnung" ist das immer so ne Sache. Die steht sicher nicht in irgendeinem Führungszeugnis etc. und liesse sich auch nur über die nachgewiesene Mitgliedschaft der betreffenden Person in einer bestimmten Partei, Verein etc. tatsächlich nachweisen.(...)


    Manchmal geht es einfacher, viel einfacher. Der aktuelle Ministerpräsident von Thüringen, Ramelow, war ja auch mehr als 20 Jahre Zielperson des VS. Obwohl der immer ein hundsbraver sozialdemokratischer Gewerkschafter war. Ausgangspunkt bei ihm war eine Heiratsanzeige mit seiner Frau in "der falschen Zeitung".

  • @ Franzsec


    Habe hier ein paar Links zum Thema Führungszeugnis/Auszug Bundeszentralregister zusammengetragen.


    Es gibt unterschiedliche Führungszeugnisse (einfaches, erweitertes, Behördenführungszeugnis) unterschiedlichen Inhalts und daneben noch den Auszug aus dem Bundeszentralregister. Inhalt, ANtragsstellung und Einsichtsmöglichkeiten unterscheiden sind erheblich.


    BfJ - Häufige Fragen von Antrag stellenden Personen zum Führungszeugnis


    Bundeszentralregister und Führungszeugnis - Eintragungen und deren Folgen | Rechtsindex


    Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Sicherheit, Polizei und Nachrichtendienste - Bundeszentralregister


    Theoderich

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