Toilettengang während des Streifenganges

  • Hallo


    Ich habe eine für mich wichtige Frage.
    Ich laufe in einem Einkaufcenter Streife. Darf ich mich während dieser Streife zur Toilette abmelden ? Ist dasArbeitsrechtlich geregelt ?


    Detlef

    Manch einer fasst sich an den Kopf und greift ins Leere!!!

  • gesetzlich geregelt ist es nicht. Der "Normale!" Toilettengang ist grundsätzlich Arbeitszeit. im Idealfall ist der Vorgang (Meldewesen ja/nein) und Örtlichkeit (welche Toiletten) in der Dienstanweisung geregelt. Falls nicht geregelt, greife zum äußersten und rede mit dem Chef ;)
    Ich hab schon von vielen Dienstanweisungen gehört die es ohne Ablösung und Abmeldung untersagen.... aber noch von keinem der im Streifall bestand hatte Bei der Unfallversicherung kann es allerdings haarig werden wenn auf der Toilette etwas passiert.... da hat es mal Stress wegen einem eingeklemmten Finger gegeben der nicht anerkannt wurde, weil der Akt auf dem Klo privater Natur ist.

  • Ist es nicht grundsätzlich traurig, das man über ein ganz menschliches Bedürfnis eine Diskussion mit dem Kunden oder seiner Sicherheits Firma führen muss? Wo sind wir nur angekommen?

  • Ein sensibles Thema! Dieses Problem muss man von zwei Seiten aus betrachten:


    1. Das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters
    Grundsätzlich kann niemand einem Menschen verbieten auf die Toilette zu gehen, insbesondere wenn körperliche Beschwerden oder Krankheit vorliegen, Frauen haben da ab und zu auch so ihre Ausnahmezustände. Ich würde mal sagen, begründet im Artikel 2 des GG gesamt.pdf. Es gibt jedoch in vielen Arbeitsbereichen - nennen wir es mal ungeschriebene Gesetze und Unmöglichkeiten. Beispiel: Ein Schauspieler steht im Theater auf der Bühne und entschwebt plötzlich auf die Toilette. Einem Sicherheitsmitarbeiter muss man genau so zumuten können, mal eine Stunde auf einem Posten zu stehen, oder zwei Stunden Streife zu laufen und eben nicht auf die Toilette zu gehen.
    Kann die/der Mitarbeiter/in das nicht durchgehend gewährleisten, sollte sie/er das vorher dem Vorgesetzten mitteilen.


    2. Die Sicht des Arbeitgebers
    Befindet sind die/der Mitarbeiter/in auf der Toilette, findet keine Arbeitsleistung statt. Juristisch ist das bislang nicht eindeutig geklärt. Ein paar Verlinkungen dazu:
    Zählt der Gang zur Toilette zur Arbeitszeit? Kanzlei AHS Rechtsanwälte
    Arbeitsgericht Köln Az: 6 Ca 3846/09 Gehaltskürzung bei häufigen Pausen- und Toilettenzeiten | 25.02.2010
    Teilweise fast schon lustig: www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren
    Fakt ist: Der Toilettengang ist nicht unfallversichert bei der BG!

  • Das mag vernachlässigbar klingen.... aber ein Unfall auf der Toilette ist nicht so aus der Luft gegriffen wie man glauben könnte... ausrutschen, Finger einklemmen... Schwindelanfall und daraus resultierende Verletzungen...

  • Hatte so etwas schon, beim verlassen des WC hat er die Eingangs Tür vor den Kopf bekommen! War ein lustiger Verband Buch Eintrag! Etwas kühlen, dann ging es wieder. :)

  • Auch ein daraus resultierender Haftpflichtschaden ist nicht über die Berufs-Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers versichert! Hier tritt die private Haftptlicht ein. Wir hatten vor kurzen eine Schadensmeldung: Dort wurde bei einem Toilettengang geraucht und der Toilettencontainer in Brand gesetz. Der Arbeitnehmer musste den Schaden ersetzen bzw. seine private Haftpflicht. (Leider hatte der Angestellte keine..., Schaden 7000 €).

  • Aus Schaden wird man klug, hoffentlich merkt er daran, wie wichtig es ist in unserer Branche eine Haftpflichtversicherung zu haben.
    Obwohl er sich in nächster Zeit bestimmt keine Versicherung wird leisten können, bei dem Schaden den er da bezahlen muss.
    Obwohl ich manchmal der Meinung bin, -gerade dann wenn die Rechnung kommt, diese Haftpflichtversicherung definitiv zu teuer ist, besonders wenn man seit Jahren keinen Schaden hatte der reguliert werden musste.
    Ist aber ein anderes Thema.

  • Jetzt schaue ich doch mal, den Prospekt des Haftpflichtversicherungsangebotes von ver.di zu finden.

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  • Was mich gerade interessieren würde, was wäre den wenn der Sicherheitsmitarbeiter auf dem Gang zur Toilette die dienstlichen Schlüssel verliert/ zerstört? :D Ist zwar nen rein fiktives Szenario aber die Antwort würde mich schon interessieren.

  • Es ist egal wo der Mitarbeiter während seines Dienstes den berühmten GHS verliert - oder ihn in der Schüssel wegspült. Beim Schadenersatz ist er meistens dabei, deshalb ist eine Diensthaftpflicht empfehlenswert, die dieses Risiko mit einschließt.

  • Naja aber der Arbeitgeber hat natürlich auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gegenüber des Arbeitnehmers das Verlustrisiko adäquat abzusichern :)


    Diensthaftpflichtversicherungen sind keine schlechte Sache, allerdings deckt diese (je nach Anbieter) gerade einmal eine Schadenssumme von 25.000,00€ - 75.000,00€ ... bei den meisten Liegenschaften eher nen kalter Tropfen auf´m heißen Stein.


    Nehmen wir ein anderes Szenario, der Mitarbeiter wird während eines Kontrollgangs überfallen und die Schlüssel entwendet. Wer trägt die Kosten?

  • Hier tritt ganz klar die Bewachungshaftpflicht des Arbeitgebers/Firma ein, da der Schaden während bzw. im Zusammenhang mit der Bewachungs- TÄTIGKEIT endstanden ist . Problem gibt es nur, sobald ein Schaden während der Pausen eintritt. Anmerkung: Auch das RAUCHEN wird bereits als Pause eingestuft!!


    Noch etwas zur Diensthaftpflicht. Diese Begrifflichkeit gilt für Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst!
    Normaler weise sind Schäden die in der Pause (Freizeit) eintreten über eine gute private Haftpflciht bereits abgedeckt. Einzig die fremden überlassenen Schlüssel (Abreitgeber) . Hier sollte in den Bedingungen nachgesehen werden.

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