Einwilligungserklärungen Ruhezeit und Sonntage

  • Moin Moin,


    mein Arbeitgeber übergab mir gestern zwei Einwilligungserklärungen mit folgenden Inhalt, und stellt mir jetzt frei diese zu unterzeichnen.


    Zitat

    Hiermit bestätige ich ______________, daß ich aus persönlichen Gründen auf die laut §5 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit verzichte und eine geringere Ruhezeit von 10 Stunden in Kauf nehme, ohne die Firma XXXX haftbar zu machen.


    Zitat

    Hiermit bestätige ich _____________, dass ich aus persönlichen Gründen auf die laut §11 ArbZG vorgeschriebenen 15 freien Sonntage im laufenden Kalenderjahr verzichte.


    Was haltet ihr von solchen Erkläungen? Sollte man diese unterschreiben? Bitte eure Meinungen dazu.


    Gruss
    Broesel01

  • unterschreiben würde ich die auf keinen fall. allein das mit der ruhezeit ist ja schon nen ding der unmöglichkeit.
    normalerweise würde ich sagen:
    Rechtsanwalt Arbeitsrecht Rechtsanwälte | anwalt.de


    aber in diesem krassen fall würde ich eher zur VBG gehen und evtl mal das lagetsi anstubsen die ruhezeit ist ja nicht grundlos implementiert worden.



    grundsötzlich gilt nachwievor: wachgeweerbe ist nen arbeitnehmer markt wenn ein AG rumzickt geh zu einem anderen und es gibt kein unterschrifftenerzwingungsgesetz ^^

  • Hast du deinen Arbeitgeber nicht gefragt ob der irgendwas geraucht hat oder so?


    Würde das wie Kayoz sagt mal bei der VBG vorlegen und ggf. bei der Gewerkschaft falls du Mitglied bist.


    Unterschreiben würde ich das ganz sicher nicht! Was kommt als nächstes musst du dich fragen... Lohnverzicht?
    Der Markt gibt grade mehr als genug Stellen her. Wenn dem das nicht passt das du das unterschreibst, kann der
    sich ja einen neuen Deppen suchen, welcher ihm das maybe unterschreibt.
    Wenn der dich Kündigen will, weil du das nicht unterschreibst geh damit aufjedenfall zum Anwalt für Arbeitsrecht.

  • Meldung mit Kopien an die örtliche Verdi Geschäftsstelle. Die freuen sich über solche Informationen und helfen einem auch weiter.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • Von ver.di bekommst als Mitglied Unterstützung. Die VBG wird abwinken. Selbst die Gewerbeausfsichtbehörde wird nichts tun, da denen Verträge ohne Taten egal sind. Du kannst zum Anwalt deines Vertrauens gehen, der freut sich falls du bereits unterschrieben hast..
    Oder der einfachste Weg: den bullshit (würde jemand anders jetzt schreiben 8| ) nicht unterschreiben.


    Tipp: Suche dir eine seröse Firma als Arbeitgeber und nicht so einen Vollpfosten-Verein! Angebote gibt es genug.


  • Tipp: Suche dir eine seröse Firma als Arbeitgeber und nicht so einen Vollpfosten-Verein! Angebote gibt es genug.


    Hi,
    darf ich in dem Zusammenhang mal fragen, woran man eine "seriöse" Firma erkennt..?
    Ich bin jetzt gerade dabei, mich bei einigen Firmen im Ruhrgebiet zu bewerben, die ich wahllos aussuche...


    btw. woran erkennt man im vorhinein soge. "schwarze Schafe".?


    Danke und Gruß
    Schlappen

  • Variante 1:
    Von Lehrgängen kennst vielleicht Kollegen/-innen, ruf die an und frage nach ihrem Arbeitgeber.


    Variante 2:
    Als Werber für ver.di bin hier nicht! Der örtliche Gewerkschaftssekretär vom Fachbereich 13 weiß jedoch sehr genau, welche Firma was taugt und welche ihre Leute nur als Provitbringer ausnutzen. Also: Firmen suchen, zum Sekretär gehen Mitglied werden und fragen.


    Variante 3:
    Der ASW ASW Bundesverband: Startseite ist der Bundesverband, darunter gibt es Landesverbände der Arbeitgeber in jedem Bundesland. Beispiel Bayern BVSW: Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. oder Baden-Württemberg Herzlich Willkommen - Verband für Sicherheit in der Wirtschaft usw.. Ist eine Firma darin Mitglied - auf den einzelnen Landesseiten findest Mitgliedsverzeichnisse - so ist das zwar keine Garantie, jedoch ein kleines Zeichen für Seriosität der Firma.


    Varante 4:
    In einem evtl. Vorstellungsgespräch bittest um den Arbeitsvertrag zur vorherigen Überprüfung bevor du ihn unterschreibst. Wird das verneint, ist Vorsicht angebracht.

  • @[lexicon='Aufseher'][/lexicon]: Mensch klasse, dass Du Dir so eine Arbeit machst. Vielen Dank !!


    Der Punkt ist der, dass ich zur Zeit einige Initiativbewerbungen an Firmen im Ruhrgebiet/NRW verschicken will. Ich lasse mir auch mal eine Liste des BDSW zukommen.
    Mir fehlen allerdings noch die [lexicon='34a'][/lexicon] Qualifizierungen. Das haben ich auch in dem Bewerbungsanschreiben angegeben. In der Hoffnung, zumindest die Unterrichtung in der Firma machen zu können.


    P.S. Muss ich bei ver.di Mitglied werden, um mit diesem Sekretär in Kontakt zu bekommen, bzw. Hilfe zu erwarten.?
    Dann mach ich das.

  • Gib in google ein "verdi ___" plus den Namen der nächst von dir gelegenen Großstadt.
    Unter Ansprechpartner / Besondere Dienste / Fachbereich 13 findest die oder den Zuständigen für dich. Dort anrufen und informieren...
    Beispiel Essen: ver.di – AnsprechpartnerInnen


    Und hier hast die Mitglieder von deinem Arbeitgeber-Landesverband:
    Mitglieder | ASW NRW e.V.
    PS: Die Mitgliedschaft in diesen Landesverbänden ist freiwillig. Deshalb denke ich, es handelt sich um "bessere" Unternehmen, die unser Gewerbe voran bringen wollen. Die meisten Firmen haben auf ihren Homepages Karriereportale, in denen offene Stellen gelistet sind. Mit Verhandlungsgeschick zahlen dir die eine oder andere Firma sogar den Lehrgang oder finanziert das zumindest vor, so das du die Gebühren in kleinen Raten von deinem Verdienst abzahlen kannst.

  • Wenn du aus NRW kommst, ist www.wasi-nrw.de eine gute Adresse für dich. Dort bekommst du auf jeden Fall Rat und Hilfe, auch als Nicht-verdi-Mitglied. Einfach auf der Startseite rechts oben auf "Kontakt" gehen. Die Mail landet automatisch beim zuständigen verdi-Sekretär.

  • Danke für die Tips.
    Habe mit der zuständigen ver.di Sekretärin, Fachbereich13 schon gesprochen. Sei meinte, sie dürfe keine Infos über Firmen abgeben.
    Ich bekam aber dann doch zwei Firmen genannt, mit dem sie schon Ärger wegen Lohnabrechnungen hatte. ;)

  • Diese Informationen bekommst du normalerweise nur im persönlichen Gespräch. Erstaunlich, das sie dir am Telefon bereits zwei Negativ-Kandidaten genannt hat, anrufen könnte ja jeder! An deiner Stelle würde ich trotzdem nochmal hingehen, es könnte weiter fruchten.


    Wenn du dich kommunikativ gut verkaufen kannst, eine sehenswerte Bewerbung hin bekommst, dich optisch darstellen kannst, würde ich an deiner Stelle pokern: "Lieber neuer Arbeitgeber, bezahle mir doch bitte die nötigen Lehrgänge, dafür bleibe ich gewisse Zeit in deiner Firma."?

  • Aber nochmal zurück zum Threadersteller.
    Kannst du die Erklärungen einscannen und uns zukommen lassen? Entweder über die Kontaktadresse auf wasi-nrw.de » Das Netzwerk für Sicherheitsbeschäftigte in NRW oder direkt an den Essener Sekretär Andreas Rech? (andreas.rech@verdi.de)
    Deinen Namen kannst du natürlich unkenntlich machen, aber der Name des Arbeitgebers wäre schon wichtig.
    Das wäre wirklich gut, dann können wir sowas mal öffentlich machen.

  • Moin Moin,


    bitte entschuldigt mein Schweigen in letzter Zeit, aber krankheitsbedingt war mir leider kein Antworten möglich.


    Ich habe soeben beide Formulare eingescannt und werde diese direkt an Andreas mit entsprechender Erklärung schicken.

  • Du könntest deine berechtigten Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen. Allerdings rate ich dir davon ab, da der hohe Aufwand dem Ergebnis nicht gerecht wird. Besser mit dem [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] deines Vertrauens (falls vorhanden) oder dem Andreas was ausbaldowern. Wenn ihr keinen BR habt, und du mit der Situation nicht klar kommst, würde ich an deiner Stelle mittel- bis langfristig die Firma wechseln.

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade etwas verwirrt.
    Dass alle hier so schießen.
    Zumindest den Punkt mit der verkürzten Ruhezeit sehe ich als legitim an, ob es gut oder nicht gut ist, ist etwas anders.
    Wobei die Formulierung sch.... ist


    Wir sind doch hier im Bereich [lexicon='Bewachungsgewerbe'][/lexicon]?
    MRTV:
    §6 Arbeitszeit
    1.2.


    @Broesel01
    Ist Dein Arbeitgeber im BDSW bzw. ist in deinem Arbeitsvertrag die Bindung an den Tarifvertrag, MRTV etc. festgelegt?

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.