Ständig Zusatzschichten

  • Hallo liebes Wachschutzforum,


    Ich arbeite seit ca. einem halben Jahr bei einem Unternehmen im Objektschutz/Asylheim [lexicon='Bewachung'][/lexicon].


    An dem Objekt arbeiten wir in 12std Schichten im Tag und Nacht-Wechsel. 4 Tage Nacht, 4 Tage frei und dann wieder 4 Tage früh. Das Arbeitsmodell hat mir gefallen, da ich in den 4 freien Tagen Zeit habe für meine berufliche [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon]. Laut Arbeitsvertrag arbeiten wir zwar nur 35 Stunden die Woche 5 Tage und 2 frei, aber das war mir egal da es am Anfang mit der 4/4 Taktung geklappt hat.


    Mein eigentliches Problem im Moment und meine Frage ist ob mein Chef mir einfach Zusatzschichten ohne mich zu fragen einteilen darf, denn die letzten Monate arbeite ich statt den 16 Tagen meistens 22-24 Tage. Am letzten Tag kurz vor Feierabend kommt meistens ein neuer Schichtplan(die jede 2-3 Tage einfach geändert werden) wo dann öfters 2 Tage dazuaddiert wurden. Oft passiert es auch dass neue Schichtpläne auf das Objekt gebracht werden und ich von meinen Schichten garnichts weiß und dann von Chef angerufen werde warum ich nicht auf der Arbeit bin.
    Mit langen Arbeitszeiten habe ich kein Problem, nur ich kann sogut wie nichts planen, da man nie weiß wann man genau arbeiten muss. Des öfteren bekommt man kurz vor Feierabend neue Schichtpläne mit lauter extraschichten die dann aber auch einfach gestrichen werden.


    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Abruf. Mein Chef meint dazu, dass die freien Tage keine richtigen wären und das nur Bereitschaftspause ist und ich kommen muss.

  • Hallo,


    "Müssen" musst du gar nichts! Dienstplanänderungen müssen mindestens 4 Tage im Voraus angekündigt werden (so mein Kenntnisstand).


    Aus eigener Erfahrung:
    Mein Chef darf mich mal ganz nett fragen, ob ich einspringen kann. Wenn ich Lust und Zeit habe mache ich das, oder auch nicht.
    Aber auch in unserem Unternehmen gibt es Kollegen, die sich nicht gut durchsetzten können und dann so einen Spruch rein gedrückt bekommen wie du. Freie Zeit ist keine Bereitschaftszeit - und auf Abruf oder ständig erreichbar muss auch keiner von uns sein.

  • Vielleicht noch mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Hatte auch mal eine Einteilung, da sollte ich 17 Schichten mit 12 Stunden nacheinander machen. Hat sich dann geklärt, der Disponent hatte irgend etwas falsch berechnet. Er sagte mir dann, niemand muss bei uns 17 Schichten nacheinander machen! Ansonsten kann ich dir nur Glück wünschen, das du irgendeine Lösung des Problems findest!! :)

  • Hallo,


    natürlich immer das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Der [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] wäre auch eine möglichkeit falls der Chef
    auf stur stellt und ihr einen solchen habt.


    Ich lese das du im Asylheim eingesetzt bist, irgendwie habe ich da im Hinterkopf das dort das Arbeitszeitgesetz greifen sollte und nur 8 Std. Schichten erlaubt sind. Leider kann ich dir das nicht zu 100% bestätigen, maybe kann das ja einer meiner Kollegen hier aufschlüsseln.


    Zum Dienstplan ist klar gesagt das Änderungen mind. 72 Std. im Vorraus anzukündigen sind und der Dienstplan sich nicht alle 2-3 Tage ändern kann. Dein Dienstplan ist keine Wundertüte und alle Änderungen nach einem Veröffentlichten Dienstplan sind mit dir zu besprechen.
    Dir steht in deinem Leben auch eine Planungssicherheit zu! Es ist auch nicht deine Pflicht jeden Tag nachzufragen ob sich der Dienstplan geändert hat.


    Sollten alle Gespräche nichts ändern mal bei der Verdi melden falls du Mitglied bist oder einen neuen Arbeitgeber suchen, der Markt gibt momentan viele alternativen her.

  • ... das Arbeitszeitgesetz greifen sollte und nur 8 Std. Schichten erlaubt sind ...


    Im Prinzip hast du recht. Jedoch gibt es Ausnahmen vom Gesetz, die von vielen Arbeitgebern als das Normale im Dauerzustand angesehen werden. In den unteren Lohngruppen des Gewerbes sind die 12-Stunden-Schichten gang und gäbe. Um nach dem ArbZG - Arbeitszeitgesetz überhaupt 12 Stunden am Stück arbeiten zu dürfen, sind eigentlich Bedingungen erforderlich (mindestens 1/3-Anteil von Bereitschaftszeiten), die fast kein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer erfüllt. ... Klar, der Kunde zahlt das nicht und es beklagt (sich) ja keiner!!!

  • Zitat

    Klar, der Kunde zahlt das nicht und es beklagt (sich) ja keiner!!!


    Doch ich! Darauf folgte ein Einsatzverbot des Kunden für mich und meine Kündigung durch den Arbeitgeber ^^ naja das beste was mir passieren konnte.
    Bin nun in einer besseren Firma mit mehr Gehalt und besseren Arbeitszeiten.


    Kann momentan eigentlich nur dazu raten sich zu beschweren wenn was falsch läuft und wenn sich nichts bessert einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Stellen gibt es momentan wie Sand am Meer.

  • Die Umstände der Kündigung hätten mich echt mal interessiert! Es ist bestimmt kein Kündigungsgrund von seiten des Arbeitgebers, wenn du dir Zustehendes einforderst. Mit geschicktem Anwalt hättest schätzungsweise 1/2 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr als Abfindung aushandeln können. Wenn du noch kein Zeugnis hast, schreib deinen Ex-Verein an, und verlange ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis". Es steht dir gesetzlich zu!
    Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Inhalt, Formulierungen und Muster » arbeits-abc.de

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.