Dienstzwang?

  • Moin,
    Meine aktuelle Situation lässt mich etwas auf dem Schlauch stehen. Bin momentan im Objekt/Werkschutz eingesetzt und rotiere zwischen einigen Objekten, vor einiger Zeit hatte ich angemerkt, das ich gerne ein Objekt aus der Liste gestrichen haben wollte (Lange Fahrzeit sowie Kosten & nicht erreichbar über die normal öffentlichen).


    Jetzt musste ich mir von meinem Chef anhören das ich doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und es mein Problem ist wie ich zum Objekt komme.
    (Das gespräch hatte eine ziemliche "Sie werden gleich gefeuert" stimmung.)


    Meine frage ist jetzt, habe ich irgendwelche Optionen bzw. Handelsspielraum oder muss ich das einfach hinnehmen und zur not 2 Stunden pro weg mit dem Fahrrad fahren, weil der PKW nicht verfügbar ist oder die womögliche Kündigung hinnehmen?


    LG Chuck

  • Wenn du ein Objekt mit den Öffis nicht erreichst und kein Auto hast kommst du halt nicht hin, das sollte dein Chef eigentlich verstehen.
    Wenn er dich deswegen raushaut sollte es in der heutigen Zeit kein Problem sein eine neue Anstellung zu finden,

  • Jetzt musste ich mir von meinem Chef anhören das ich doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe und es mein Problem ist wie ich zum Objekt komme.
    (Das gespräch hatte eine ziemliche "Sie werden gleich gefeuert" stimmung.)


    Was steht denn im Arbeitsvertrag zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. erste Arbeitsstätte? Oder ist da korrekterweise eine Einsatzwechseltätigkeit vereinbart?


    Je nachdem ist es nämlich durchaus sein Problem, wie Du wohin kommst. Im zweiten Fall gibt's dann so Themen wie Fahrtkosten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte, Verpflegungsmehraufwand, etc.


    Ansonsten kann sich der Chef ja neue Mitarbeiter suchen. :rolleyes:

  • Was steht denn im Arbeitsvertrag zur regelmäßigen Arbeitsstätte bzw. erste Arbeitsstätte? Oder ist da korrekterweise eine Einsatzwechseltätigkeit vereinbart?


    Danke für das schnelle Feedback, dann muss ich gleich nach der Schicht nochmal im Vertrag nachschauen.


    LG Chuck

  • Nach meiner Erfahrung haben Sicherheitsmitarbeiter/innen Arbeitsverträge, die keine regelmäßigen Arbeitsstätten oder Kundenobjekte beinhalten. Für Springer gibt es besondere Arbeitsverträge, entweder mit höherem Lohn oder dem Ersatz von Kosten (eher selten). Je nach Bundesland kann die Springerentlohnung auch tariflich festgelegt sein.


    @Chuck: wenn ihr einen [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] habt, zuerst den Rat / die Rätin deines Vertrauens kontaktieren. Ansonsten kann ich dir nur verdi oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen. Alternativ suchst die einen neuen Job mit im Arbeitsvertrag zugesicherten festen Objekt/en oder anderer Arbeitswegregelung.


    Infos:
    Verpflegungsmehraufwand – Wikipedia
    Geh doch mal bzgl. der "Zumutbarkeit des Arbeitsweges" googeln, da findest ne ganze Menge, Beispiel:
    Arbeitsweg zumutbarkeit Arbeitsrecht Forum 123recht.net
    Zumutbarer Arbeitsweg - so verhandeln Sie mit dem Arbeitgeber

  • Kenn ich in ähnlicher Art.
    Springerzulage wird leider nicht immer vereinbart / gezahlt. Bei uns ist es die Regel, dass die Mitarbeiter in mehreren Objekten / Positionen zum Einsatz kommen. Wir haben da auch immer wieder Diskussionen und natürlich versucht man so zu planen, dass alle zufrieden sind. Mir bringt es ja nichts, jemanden zu zwingen, wenn der sich dann AU meldet, verspätet kommt und die anderen Kollegen auf Ablösung warten oder wenn er unmotiviert und qualitativ schlecht seinen Dienst macht.


    Muss gerade auch in den bitteren Apfel beißen. Kein eingewiesenes Ersatzpersonal außer mir, extrem anspruchsvoller Kunde, bei dem auch nicht einfach mal so ne Einweisung möglich ist und ich humpel hier mit nem Bänderriss durch die Gegend.



    P.S. Gibt es hier eigenlich auch (aktive) Mitglieder mit Führungsverantwortung? Teamleiter, Objektleiter oder drüber?

  • Also ich bin nur "[lexicon='Aufseher'][/lexicon]" und sonst nichts.
    Kein Führer, kein Verantworter und auch kein Entscheider.

  • grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er zur Arbeit kommt, auch bei Streik, Sturm und sonstwas.... aber wichtig wären die Details aus dem AV...

  • Grundsätzlich hat man aber auch einen festen Arbeitsplatz.


    Ist das nicht so, müssen - wie ja schon angemerkt - entsprechende abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
    Wird das nicht getan, gibt es mittlerweile einiges an Rechtssprechung, die die Last des zur-Arbeit-kommens bei unregelmäßigen Arbeitsstätten nicht nur dem Arbeitnehmer aufschultert. Da sollte ein Arbeitgeber recht vorsichtig mit umgehen... [lexicon='BGB'][/lexicon]-Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren...

  • Hallo @Premium Security,



    Muss gerade auch in den bitteren Apfel beißen. Kein eingewiesenes Ersatzpersonal außer mir, extrem anspruchsvoller Kunde, bei dem auch nicht einfach mal so ne Einweisung möglich ist und ich humpel hier mit nem Bänderriss durch die Gegend.


    Deine Einstellung ehrt Dich, ich kann Dir allerdings sagen, dass Dir das keiner Danken wird, wenn sich daraus Probleme ergeben.
    Hier ein keines Beispiel:
    Ich war damals in der Probezeit und hatte gerade angefangen, im Sicherheitsbereich zu arbeiten.
    Verheiratet, Rechnungen mussten bezahlt werden usw.
    Durch die Probezeit hatte ich Angst, entlassen zu werden und habe mit einem Beugesehnenriss am Zeigefinger erst mit einer Gipsschiene nach 3 Wochen Krankheit in der Pforte gesessen und meine Arbeit verrichtet. Nach der 4. Woche hab ich die Schiene abgemacht.
    Heute kann ich meinen Finger nicht mehr richtig beugen und habe dadurch eine Einschränkung.
    Das alles für den AG? Würde ich heute nicht mehr machen, da es mir keiner dankt und bezahlt.


    Weiterhin ist zu sagen, dass solche Probleme mehr als genug Firmen treffen. Warum?
    Die Personalpolitik lässt es nicht zu, weiter wie nen Meter Feldweg zu denken.
    Es werden keine Ressourcen geschaffen, um die "eingewiesenen" Mitarbeiter da zu haben, was der "normale" Mitarbeiter
    aus Sicht des Dienstleisters dann eben ausbaden muss.
    Diese kurzfristige Denkweise geht in keinem Unternehmen gut und verschlechtert die Qualität massiv.


    Zitat von Premium Security

    P.S. Gibt es hier eigenlich auch (aktive) Mitglieder mit Führungsverantwortung? Teamleiter, Objektleiter oder drüber?


    Ich könnte jetzt mit Hier antworten. Was genau möchtest Du wissen?


    Viele Grüße


    2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

  • Grundsätzlich hat man aber auch einen festen Arbeitsplatz.


    Ist das nicht so, müssen - wie ja schon angemerkt - entsprechende abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
    Wird das nicht getan, gibt es mittlerweile einiges an Rechtssprechung, die die Last des zur-Arbeit-kommens bei unregelmäßigen Arbeitsstätten nicht nur dem Arbeitnehmer aufschultert. Da sollte ein Arbeitgeber recht vorsichtig mit umgehen... [lexicon='BGB'][/lexicon]-Ansprüche verjähren erst nach 3 Jahren...


    Kannst du da an Rechtsprechung Links hervorzaubern?

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