Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Ich habe zum Ende des Monats gekündigt und bin seit ca Mitte letzten Jahr in dieser Firma beschäftigt.
Laut Bayerischen Manteltarifvertrag habe ich 32 Tage Jahresurlaub und dieser muss ja eigentlich laut meiner Info anteilig abgegolten werden. So war es bisher auch immer.
Allerdings zickt die jetzige Firma rum.
Meine [lexicon='Rechnung'][/lexicon] wäre gewesen 32/12*9=24 Tage 21 Tage habe ich bereits genommen, daher wären noch 3 Tage übrig.
Laut Firma habe ich ingeseamt einen Jahresanspruch von 28 bei einer 7 Tage Woche und hätte auch nur 21 Tage bei 9 Monaten und somit keinen Rest mehr.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
MTV Nr. 10 Bayern
§7 Abs. 1 Punkt 4
Kann der [lexicon='Urlaub'][/lexicon] wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Abs. 2 Punkt 1
Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmer ab dem vollendetem 18. Lebenjahr beträgt 32 Kalendertage.
Nun geht meine Firma aber wohl nicht nach dem bayerischen Manteltarifvertrag sondern nach dem Bundestarifvertrag. In diesem steht:
MRTV Deutschland §18 Abs. 4
... ausscheidende Arbeitnehmer erhalten so viele Zwölftel des ihnen zustehenden Jahresurlaubs wie sie volle Monate im laufenden Kalenderjahr beschäftigt waren. Die Zwölftelung erfolgt nur in den Grenzen des §5 BUrlG; für nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres ausscheidende Arbeitnehmer beträgt der Urlaubsanspruch jedoch bei Bemessung des Urlaubsanspruches nach Werktagen höchstens 24, bei Bemessung nach Kalendertagen höchstens 28 Kalendertage bzw. bei Bemessung des Urlaubanspruches auf der Grundlage einer 5-Tage höchstens 20 Tage.