Es ging um die grundsätzliche Feststellung, dass im Rahmen der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] auch (absehbar) Dritte zu Schaden kommen können und die Notwehrhandlung trotzdem gerechtfertigt sein kann.
Das hast Du bestritten und Deine Dozenten und Juristen haben ja gesagt, dass das in Deutschland angeblich nicht so sei. Das ist eben falsch. Thoma Fischer deutet das in seinem ZEIT-Artikel auch so an.
Und ich brauche auch keinen Dozenten zu wechseln, ich bin selber einer, der sich seit über 10 Jahren mit dem Thema beschäftigen muss/darf und dementsprechend auch regelmäßig mit der Juristerei darüber im Austausch steht. Das deutsche Notwehrrecht ist eines der weitgehensten der Welt, das ist den Allerwenigsten bewusst - dafür muss man sich halt an gewisse Grundregeln halten, hat dann aber viele Rechtfertigungsgründe. wDurch den einen oder anderen Richter wird das zwar nach und nach aufgeweicht, aber dafür gibt es ja den Weg über die Instanzen.
Dass der hier zu Grunde liegende bisher rein hypotetische Fall anders gelagert ist, ist glaube ich jedem klar.
Dennoch ist es im Verhältnis zwischen Bürgern eben anders als im Verhältnis zwischen Bürgern und Staat.
Darum ging es nicht.
Das Szenario auf das sich die Umfrage bezieht gibt der Film bzw das Buch vor.
Dort geht es um das absichtliche (vorsätzliche!) töten der (unschuldigen!) Passagiere und nicht um das versehentliche töten von Unschuldigen.
Wenn Sie über andere Szenarien disskutieren möchten, ist vielleicht ein neuer Beitrag dafür geeigneter.
Für mich ist das Thema damit durch.