Abschuss JA - NEIN

  • Es ging um die grundsätzliche Feststellung, dass im Rahmen der [lexicon='Notwehr'][/lexicon] auch (absehbar) Dritte zu Schaden kommen können und die Notwehrhandlung trotzdem gerechtfertigt sein kann.


    Das hast Du bestritten und Deine Dozenten und Juristen haben ja gesagt, dass das in Deutschland angeblich nicht so sei. Das ist eben falsch. Thoma Fischer deutet das in seinem ZEIT-Artikel auch so an.
    Und ich brauche auch keinen Dozenten zu wechseln, ich bin selber einer, der sich seit über 10 Jahren mit dem Thema beschäftigen muss/darf und dementsprechend auch regelmäßig mit der Juristerei darüber im Austausch steht. Das deutsche Notwehrrecht ist eines der weitgehensten der Welt, das ist den Allerwenigsten bewusst - dafür muss man sich halt an gewisse Grundregeln halten, hat dann aber viele Rechtfertigungsgründe. wDurch den einen oder anderen Richter wird das zwar nach und nach aufgeweicht, aber dafür gibt es ja den Weg über die Instanzen.


    Dass der hier zu Grunde liegende bisher rein hypotetische Fall anders gelagert ist, ist glaube ich jedem klar.
    Dennoch ist es im Verhältnis zwischen Bürgern eben anders als im Verhältnis zwischen Bürgern und Staat.


    Darum ging es nicht.
    Das Szenario auf das sich die Umfrage bezieht gibt der Film bzw das Buch vor.
    Dort geht es um das absichtliche (vorsätzliche!) töten der (unschuldigen!) Passagiere und nicht um das versehentliche töten von Unschuldigen.


    Wenn Sie über andere Szenarien disskutieren möchten, ist vielleicht ein neuer Beitrag dafür geeigneter.
    Für mich ist das Thema damit durch.

  • Sieh es doch mal anders bzw. richtig und lass Dich nicht von den falschen Vorgaben und dem, was das Buch/Theaterstück/Fernsehfilm suggerieren möchte verwirren:


    Im Szenario geht es um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen [lexicon='Angriff'][/lexicon] auf ~70.000 Menschen, die Art des Angriffs macht es erforderlich, zur [lexicon='Abwehr'][/lexicon] das Flugzeug abzuschiessen, in dem sich 164+X Unbeteiligte befinden. Der Angrif ist absehbar nicht anders abwendbar.


    Hier werden keine "Unschuldigen" "vorsätzlich getötet", hier wird ein rechtswidriger [lexicon='Angriff'][/lexicon] auf Dritte im gebotenen Rahmen abgewehrt. Dabei kommen (absehbar) Dritte zu Schaden, die bei Nichteingreifen ebenfalls zu Schaden kommen werden.


    Bei der gerichtlichen Würdigung wird dies vollkommen anders bewertet werden als im (rechtswissenschaftlich vollkommen hahnebüchenen und rein effekthascherischen) Film dargestellt.
    Wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen (gem. BVerfG) verbotenen "[lexicon='Befehl'][/lexicon] von oben" sondern um die individuelle Entscheidung und Verteidigungshandlung des Piloten.


    Aber gut, Du willst Dich nicht damit beschäftigen und Deine Meinung steht vorab schon fest. Dann können wir es dabei belassen.

  • Wir werden hier keine befriedigenden Antworten erreichen, ganz weil es sie nicht gibt! Es bleibt die einsame Entscheidung des Piloten. Und egal was er tut, er steht vor Gericht. Mit nine eleven lässt sich das nicht vergleichen, da in den USA eine andere Denkweise und vermutlich auch eine andere Rechtslage besteht.

  • Also für mich ist das eindeutig [lexicon='Nothilfe'][/lexicon].
    Man soll ja abwägen welches Rechtsgut höher eingestuft ist.
    70000 Leben sind doch wohl höher eingestuft als 165 oder so.

  • Hab arg mit mir gerungen wie ich entscheiden würde als Schöffe. Hab mich dann für einen Freispruch entschieden. Klar kann man Leben nicht gegen Leben aufwiegen, aber hier habe ich mich für das "kleinere Übel" entschieden.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

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