• Ich habe vor kurzem eine 3 Tätige [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] mitgemacht. Ich musste sowie die Theorie als auch die Praktische Prüfung mitmachen und bestehen.
    Danach sagte man uns das die Zertifikate an den Arbeitgebern gehen. Bis jetzt weigert sich mein Arbeitgeber mir mein Zertifikat auszuhändigen.
    Darf er das??? Kann mir da jemand bitte weiterhelfen was man da machen könnte.

  • Wer hat die [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] denn bezahlt?
    Wurde die [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] in (bezahlter) Arbeitszeit besucht?


    §49 [lexicon='BBiG'][/lexicon] spricht nur davon, dass eine Zusatzqualifikation "bescheinigt" werden muss. Ob das durch das Original-Lehrgangszertifikat geschehen muss, ergibt sich daraus nicht. Wer die [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] bezahlt, hat üblicherweise einen Anspruch auf das Zertifikat. Üblich ist es allerdings, dem Mitarbeiter zumindest eine Kopie auszuhändigen.
    Hat der AG Angst, dass Du dann zur Konkurrenz abhaust, kann er (vorher) eine Vertragsbindung vereinbaren.

  • §49 [lexicon='BBiG'][/lexicon] spricht nur davon, dass eine Zusatzqualifikation "bescheinigt" werden muss. .


    § 49 [lexicon='BBiG'][/lexicon] hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Hier sind Zusatzqualifikationen in Zusammenhang mit Ausbildungsverhältnissen gemeint, aber nicht irgendwelche Weiterbildungen.

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