Pausenzeiten beim Sicherheitsdienst

  • Ahoi,


    E.T.O.: ja, er darf es nicht einfach abziehen, wenn du max. 6 Stunden arbeitest. Der Sachverhalt klingt auch insofern obskur, da die Mindestpausenlänge 15 min. beträgt.


    valmangoldtr: Ab 6 Stunden Arbeit MUSS eine Pause gemacht werden. Also sie steht dir nicht nur zu, du musst sie sogar machen.


    Für beide Antworten ist §4 ArbZG einschlägig.

  • Damit die Pause berücksichtigt werden kann muss die Arbeitszeit länger als 6Stunden sein. Bedeutet um Anspruch auf die Pause zu haben muss die Arbeitszeit mindestens 6Stunden und 30min betragen. Beispiel 3 Stunden arbeiten 30min Pause und dann wieder 3 Stunden arbeiten. Es ist aber durchaus zulässig 6 Stunden am Stück zu arbeiten und kein Minute länger.
    Meine kurze Antwort war soweit korrekt.


    Und nein der Arbeitgeber darf keine 10min für eine imaginäre Pause abziehen. Scheinbar versucht heir wieder ein windiger Dienstleister auf Kosten seiner Arbeiter Geld zu sparen.

  • Ich arbeite genau 6 Stunden und nicht über 6 Stunden und trotzdem werden mir 30 min Pause abgezogen, obwohl ich eigentlich gar keine Pause brauche! Somit gehen mir im Monat mindestens 10Stunden verloren! Ist das zulässig?

  • Nicht zulässig, wie oben schon von @DerSheriff erwähnt.


    Spreche mit deinem Chef darüber. Sollte er dies nicht ändern wollen, dann mach einfach eine Pause. Natürlich bist du in der Zeit auch nicht erreichbar, ist ja schließlich Pause.

  • Bevor ich mich um hunderte Arbeitsstunden im Jahr bescheissen lasse, würde ich mir lieber einen neuen Arbeitgeber suchen.


    Und den Entlassungsgrund müsste sich der Arbeitgeber dann schon aus der Nase ziehen, daran wird das Arbeitsgericht dann seine Freude haben...

  • Es kann allerdings auch Sinnvoll sein sich nebenbei eine andere Firma zu suchen. Kommt drauf an wie man seinen Chef beurteilt und wenn man von einem Rauswurf ausgeht oder dass das dem Chef nicht interessiert, dann macht es mehr Sinn die Zeit für neue Bewerbungen zu nutzen.

  • Bevor ich mich um hunderte Arbeitsstunden im Jahr bescheissen lasse, würde ich mir lieber einen neuen Arbeitgeber suchen.


    Und den Entlassungsgrund müsste sich der Arbeitgeber dann schon aus der Nase ziehen, daran wird das Arbeitsgericht dann seine Freude haben...


    Je nach Vertrag wird dann der Vertrag einfach nicht verlängert oder man spricht eine betriebsbedingte Kündigung aus. Allerdings bin ich bei dir, notfalls neuen Arbeitgeber suchen ( vll. noch zwischendrin auf Kosten des Jobcenters weiterbilden lassen, wenn man gekündigt wird) und beim neuen dann gleich von Anfang an darauf achten.

  • Üblicherweise sind Arbeitsverträge ja unbefristet. Und eine betriebsbedingte Kündigung muss - jetzt nicht überraschend - betriebsbedingt sein.
    Das darf dann der Arbeitgeber dem Arbeitsgericht darlegen. Bei der Gelegenheit darf er sich mit dem Arbeitsgericht dann über seinen fortgesetzten Arbeitszeitbetrug unterhalten und bei der Gelegenheit könnte sich rausstellen, dass da dann irgendwer rückwirkend nachzahlungspflichtig ist. Das würde dann natürlich alle Mitarbeiter betreffen, mit denen so verfahren wird und bei denen Pausen abgezogen werden, die nicht genommen werden. Das wäre natürlich etwas ungeschickt... :whistling:


    Mitarbeiter sind nicht ganz so rechtelos, wie sich manch einer fühlt und auch Arbeitgeber müssen sich an Regeln und Gesetze halten.
    Oder halt mit den Folgen leben, wenn sie es nicht tun.


    Glücklicherweise sieht der Markt heute so aus, dass man sich nicht mit jedem Mist auf der Nase rumtanzen lassen muss. Hoffen wir, dass das noch länger so bleibt.

  • Als gmhier in der Region gibt es die ersten drei Jahre keine unbefristeten Verträge. Was ich teilweise betriebswirtschaftlich sogar nachvollziehen kann.

  • Im Zweifelsfall kann man sogar die Region wechseln. Das muss man natürlich wollen. Andernfalls muss man halt mit den Konsequenzen der Entscheidung leben, es nicht zu wollen.
    Ich persönlich würde keinen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren, wenn er nicht fürstlich entlohnt würde und in der Zeit der [lexicon='Befristung'][/lexicon] ein Polster für eine evtl. notwendige Überbrückungszeit aufbauen ließe.

  • Mag für Männer durchaus zutreffen. Für Frauen mit Kindern eher nicht...da hat selbst in Falle der Trennung der Vater ein Vetorecht. Man könnte sich natürlich im Zweifelsfalle gleich auch von den Kindern trennen....


    Sowohl ich als auch mein Mann haben im übrigen ( ich vor 12 Jahren, er vor 2 Jahren) die Region gewechselt, um überhaupt Arbeit zu finden.

  • Wie gesagt, mit den Konsequenzen von persönlichen Entscheidungen muss man leben. So oder so.


    Und wie man an Eurem Beispiel sieht, kann man ja etwas finden, wenn man die Region wechselt. Das klappt nicht nur einmal. Dass so ein Wechsel mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, ist klar. Aber da muss man halt abwägen, ob die langfristig nicht als Invesition in ein besseres Leben zu sehen sind.


    Zumindest sollte man sich nicht auf "Uh, die Welt ist doof" ausruhen, wenn man unzufrieden ist. Das ist langfristig sicherlich nicht gesund.

  • Hallo Eifelkater,


    das:

    Zitat

    Als gmhier in der Region gibt es die ersten drei Jahre keine unbefristeten Verträge. Was ich teilweise betriebswirtschaftlich sogar nachvollziehen kann.


    must du uns aber schon mal näher erklären......

  • Betriebswirtschaftlich macht es meiner Meinung dann durchaus Sinn, wenn man nicht absehen kann wie lange man die Objekte noch hat, oder wenn es sich eh um befristete Objekte handelt. Man spart sich dann zumindest die betrieblichen Kündigungsfristen.


    Ansonsten sehe ich ( mal von den wirtschaftlichen Folgen für die AN) überhaupt keinen Unterschied zwischen Zeitverträgen und unbefristeten Verträgen wenn es sich nicht um mehrjährige Betriebszugehörigkeit handelt. Ich kann ja zumindest in den ersten 3-4 Jahren relativ problemlos betriebsbedingt kündigen. Und wenn nicht betriebsbedingt dann aufgrund pers. Fehlverhaltens. Sonst hätte man als anständige Firma ja auch keinen Kündigungsgrund.....

  • Hallo,


    nein das macht überhaupt keinen Sinn,denn für Kurzfristige Objekte hat man doch seine Aushilfen und die "[lexicon='Springer'][/lexicon]".


    Ansonsten sind Objekte doch in der Regel über 3 oder mehr Jahre Vertragsgebunden und wenn der zuständige Einsatzleiter sich auch darum kümmert,ist man eigentlich dort schon fast "festangestellt".


    Und wirtschaftlich sind solche Zeitverträge in keinster Weise in einem Dienstleistungsbetrieb,denn als Unternehmer muß ich ja darauf achten , wann die Verträge auslaufen und mr Gedanken um eventuellen Ersatz machen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.