​RÜCKFÜHRUNG ABGELEHNTER ASYLBEWERBER – GESCHÄFTSFELD FÜRS SICHERHEITSGEWERBE?

  • Wie steht ihr zu dem Thema? Ist das eine Aufgabe die ihr übernehmen würdet?


    Lest die Frage und die Antworten hier: Eine Frage in die Runde - Rückführung abgelehnter Asylbewerber - MARKTPLATZ SICHERHEIT und diskutiert hier im Forum darüber.


    "Endlich ein Politiker mit großem Vertrauen ins private Sicherheitsgewerbe: Baden-Württembergs Innenminister Strobl sucht zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber nach Fluglinien, die neben dem Flugzeug und der Crew auch die Sicherheitsbegleitung stellen können. Ein denkbares Geschäftsfeld für Sicherheits-Dienstleister?
    Die Branche ist sich uneinig. "





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  • Dafür werden sich sicherlich wieder ein paar geldgeile Deppen finden, aber wer weiss, wie Abschiebungen in der Realität ablaufen, der wird sich als seriöses Sicherheitsunternehmen davon weit distanzieren.

  • Zu Herrn Dr. Harald Olschok:
    Insgesamt ganz gut beschrieben und auch plausibel begründet. Eine gesonderte Tarifierung sollte es trotzdem geben, auch wenn es womöglich kein Massengeschäft wird.


    Zu Herrn Dirk Faßbender:
    Also ich lehne die [lexicon='SKP'][/lexicon] 34a ab. Wenn man die Anforderungen ansieht, dann spricht das eher gegen eine SPK 34a, schon aufgrund der zusätzlichen Ausbildungen, die gefordert werden.
    Die Aufgabe ist nichts für Leute die als [lexicon='Pförtner'][/lexicon], Türsteher oder andere Aufgaben qualifiziert sind. Schon das [lexicon='bewachen'][/lexicon] von Asylheimen funktioniert ja nicht immer reibungslos. Anscheinend soll hier der Sparhammer zu lasten der [lexicon='Qualität'][/lexicon] angesetzt werden. Hier sollten ausschließlich GSSK / [lexicon='SKSS'][/lexicon] & [lexicon='FKSS'][/lexicon] arbeiten.


    Zu Herrn Ralf Philipp:
    Nicht schlecht. Genau das was ich ein paar Zeilen darüber schon bei Herrn Faßbender vermutet habe, wird nun kritisiert.
    Auch hier noch mal, nur GSSK, [lexicon='SKSS'][/lexicon] & [lexicon='FKSS'][/lexicon] sollten diese Aufgabe übernehmen dürfen. Sollten hierfür gesonderte Ausbildungen erforderlich sein, dann müssen diese als erstes gemacht werden.


    Demnach muss es dann auch einen gesonderten [lexicon='Tarif'][/lexicon] - / gesonderten Zuschlag für diese Aufgaben geben.


    Zu Herrn Stefan Wegerhoff:
    Vom Prinzip her liegt er richtig, die Bundespolizei ist überlastet. Es ist auch ein unbeliebter Dienst geworden, zumal selbst unter den Bundespolizisten nur wenige die geeignete [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] haben, für diese Aufgabe.

  • Die staatlichen Stellen in BaWü bekommen für die Tätigkeit kein geeignetes Personal.
    Die Information stammt aus sicherer Quelle.


    Die staatlichen Stellen?
    Damit kann aktuell eigentlich nur die BPol gemeint sein, die ist für die Rückführung verantwortlich... und die Anzahl der Beamten grundsätzlich endlich und nebenbei sind diese Tätigkeiten auch nicht beliebt.... rein von den Randbedingungen, wenn sie dann eingehalten würden) ginge es einem Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes deutlich besser, das das drumherum wie Arbeitszeit, [lexicon='Dienstkleidung'][/lexicon] und Spesen etc betrifft....

  • Zu Herrn Dr. Harald Olschok:
    Insgesamt ganz gut beschrieben und auch plausibel begründet.


    Ist das Dein Ernst?


    zumal selbst unter den Bundespolizisten nur wenige die geeignete [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] haben, für diese Aufgabe.


    Und dann meinst Du, dass das hier dafür reicht?


    nur GSSK, [lexicon='SKSS'][/lexicon] & [lexicon='FKSS'][/lexicon] sollten diese Aufgabe übernehmen dürfen


    Ich frage mich eher, was Herr Olschok vor solchen Aussagen geraucht und was für ein Bild er von der Sicherheitswirtschaft die er da so vertritt vor seinem geistigen Auge hat:


    Zitat

    In den Mitgliedsunternehmen gibt es eine ganze Reihe ehemaliger Spezialkräfte von Bundeswehr und Polizei, die dieser Aufgabe durchaus gewachsen sind.


    Fakt ist: Sie sind dann eben keine Spezialkräfte der Polizei mehr, wenn sie "Mitgliedsunternehmen" sind. Meist aus (gutem) Grund. Leider vergisst das der eine oder andere aber ganz gern mal...

  • Ohne das ich jetzt tiefer in diese Diskussion einsteigen will:
    Wo sind die Rechtsgrundlagen für private Sicherheitsdienste für diese Aufgaben?
    Es läuft auf die Übertragung massiver staatlicher Hoheitsrechte hinaus, die alles in den Schatten stellen würde, was bis dahin in dieser Richtung gelaufen ist.
    Der Staat gibt damit in einem weiteren Bereich sein Gewaltmonopol auf, was ich nicht für gut halte.


    Komischerweise wird diese Frage in dem eingangs zitierten Beitrag kaum angerissen. Es wird nur wolkig von der Schaffung von Rechtsgrundlagen geschwafelt. Das ist aber die zentrale Frage, bevor man über [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] oder gar über die Frage der Bezahlung philosophiert.

  • Neben dieser Problematik stellen sich ja auch noch andere Fragen, die gleichwohl durchaus damit zusammenhängen


    Wenn der Staat dazu die Rechtsgrundlagen schaffen würde, wie sähe es dann mit der [lexicon='Haftung'][/lexicon] aus?
    Man stelle sich mal die ganzen Problematiken vor, die dabei auf die Sicherheitsdienste bzw. Mitarbeiter zukommen könnten.


    Mal von der angesprochenen Ausschreibungsproblematik ganz abgesehen.


    Vollzitat entfernt. Siegfried

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