Hallo,
nun habe ich die GSSK Prufung bestanden, in meinem Arbeitsvertrag steht, ich muss die Kosten zuruckzahlen falls ich Kundige, fur jeden Monat eine Summe.
Muss ich das wirklich? Wieviel insgesamt? Die Kosten stehen nicht drin? Danke.
Hallo,
nun habe ich die GSSK Prufung bestanden, in meinem Arbeitsvertrag steht, ich muss die Kosten zuruckzahlen falls ich Kundige, fur jeden Monat eine Summe.
Muss ich das wirklich? Wieviel insgesamt? Die Kosten stehen nicht drin? Danke.
Bitte den genauen Text des entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag hier einstellen, dann kann man evtl. dazu etwas sagen.
Muss ich das wirklich?
Hast Du den Vertrag unterschrieben?
Natürlich hat Nemere Recht, ohne Genaues zu wissen kann man nichts Genaues sagen.
Aber ganz allgemein sind solche Rückzahlungsklauseln grundsätzlich machbar:
Rückzahlung von Fortbildungskosten - BAG bestätigt bisherige Rechtsprechung - eine Übersicht
Dazu gibt es natürlich auch ausreichend Rechtssprechung, einige Urteile sind in diesem Artikel zu finden:
Rückzahlung von Fortbildungskosten – was ist möglich? - Arbeitsrecht. Weltweit.
Also allgemein finde ich das gut mit dem Zurückzahlen, den immerhin zahlt einem die Firma die GSSK und ich kann mir vorstellen das viele einfach ausnutzen. Immerhin bekommt man bessere voraussetzungen und damit finde ich das es berechtigt das die Firma auch Forderungen stellt z. B. Rückzahlung.
Ohne jetzt die Inhalte des Vertrages zu kennen...
Ja, da ist übliche Praxis in einigen Betrieben und auch aus meiner Sicht völlig legitim.
Die Frage ist was als "Vertragsstrafe" ausgemacht ist und über welchen Zeitraum.....
Wieso klärt man sowas eigentlich nicht vor der Zeichnung des AV?
Für grundsätzlich legitim halte ich das auch.
Allerdings kann ich mir bildlich vorstellen, dass die eine oder andere Sicherheitsfirma das in ihren Arbeitsverträgen aufgrund akuter Inkompetenz oder unheilbarer Raffgier übertreibt. Wobei solche Firmen ihren Mitarbeitern auch nicht all zu oft Fortbildungen finanzieren...
Letztlich ist es eine Form des Schadenersatzes und dieser, sofern im Arbeitsvertrag fixiert und angemessen, völlig legitim.
Das Problem ist die Raffgier... einige entdecken Schadensersatz oder Vertragsstrafen als Geschäftsmodell und kommen damit teilweise auch gut durch.
Die Frage ist immer noch, was genau im Arbeitsvertrag steht.
- Wie sind die Kosten definiert oder steht da nur allgemein "Kosten"? Sind damit alle Aufwendungen gemeint, die der Arbeitgeber hatte - Prüfungsgebühr, Kosten für Vorbereitungslehrgänge, Fachbücher, Lohnkosten?
- Wie lange muß der Mitarbeiter nach der [lexicon='Ausbildung'][/lexicon] im Betrieb bleiben? Wenn hier keine [lexicon='Frist'][/lexicon] genannt ist, wird es schon problematisch.
Ich hoffe ja, das hier vom Fragesteller noch etwas kommt.
Hallo zusammen,
auch ich kann bestätigen, dass es gängige Praxis ist, Ausbildungen zu bezahlen und bei einem danach gegebenen Ausscheiden,
den Ausbildungsbetrag Anteilig für 24 Monate zu berechnen.
Bedeutet, wenn ich die GSSK Prüfung auf Kosten des Unternehmens absolviert und bestanden habe,
zählen die 24 Monate nach Bestehen.
Wenn ein MA also nach 10 Monaten ausscheidet, werden die letzten 14 Monate anteilig angerechnet und entsprechend von der Vergütung abgezogen.
So kenne ich es, so wird es meist praktiziert.
Wichtig ist allerdings, und da gebe ich @Nemere recht, ist entscheidend, was im AV steht bzw. was vor Antritt zur [lexicon='Weiterbildung'][/lexicon] vereinbart wurde.
Gruß 2m02cm-Mann
Im Arbeitsvertrag steht: Smart-Select-20190505-190135-Gallery — imgbb.com
Ich hoffe ja, das hier vom Fragesteller noch etwas kommt.
Der ist erstmal damit beschäftigt, die gleiche Frage noch in anderen Foren zu stellen. Vielleicht bekommt er irgendwo ja die Antwort, die er hören möchte.
Ansonsten ist das, wenn sich jemand für eine einzige, ganz konkrete Frage in einem Forum anmeldet üblicherweise eine Eintagsfliege.
Hier sind es also nur 12 Monate. Damit wäre die Frage beantwortet.
Im Arbeitsvertrag steht: Smart-Select-20190505-190135-Gallery — imgbb.com
Ich bin mal so frei, bevor sich noch jemand den Nacken verzieht und morgen arbeitsunfähig ist:
Sieht für mich wie eine rechtlich saubere, vollkommen einwandfreie arbeitsvertragliche Regelung aus, an die Du gebunden bist.
Hier sind es also nur 12 Monate. Damit wäre die Frage beantwortet.
Ich bin mal so frei, bevor sich noch jemand den Nacken verzieht und morgen arbeitsunfähig ist:
Sieht für mich wie eine rechtlich saubere, vollkommen einwandfreie arbeitsvertragliche Regelung aus, an die Du gebunden bist.
ja, danke, aber wie hoch sind die kosten ublicherweise?
Pauschal ist das nicht zu beantworten.
Es gibt Bildungseinrichtungen, in die man 4 Wochen lang a´8 Stunden im Unterrichtsraum sitzt.
oder eben Fernstudienlehrgänge, die niedrigere Kosten produzieren.
Fernstudium geschätzt bzw. nach [lexicon='Recherche'][/lexicon] Google ca. 1300-1600€ inclusive Prüfung
Präsenzlehrgang an einer [lexicon='Bildungseinrichtung'][/lexicon] ca. 2200 - 2800€ inclusive Prüfung.
Danach kann man sich selbst ausrechnen, was es kostet, wenn man nach 5-6 Monaten das Unternehmen verlässt.
Gruß 2m02cm-Mann
Die Frage kann man auch nur schwer beantworten... hast Du einen Kurs besucht, wie lange dauerte der Kurs, bei welchem Anbieter etcpp....
Prüfungsgebühr 3-400 EUR
Lehrgangsgebühr 1.000-5.000, realistisch tippe ich mal auf 1.500-2.500
Oder halt die "nur" 12 Monate aussitzen (je älter ich werde, umso mehr rast die Zeit ) und danach gehen.
Das ist 'ne Entscheidung, die man mit sich selbst ausmachen muss. Ggf. lohnt der Wechsel ja, oder der neue Arbeitgeber will einen unbedingt und übernimmt die "Ablösesumme". Das wäre ja ggf. verhandelbar.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 900/07
Leitsätze des Gerichts
Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten
zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu
machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer
bestimmten Bindungsdauer beendet.
Die Bindungsdauer darf den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von
Treu und Glauben benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich
nach Regelwerten, die jedoch einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich
sind.
Gibt der Arbeitgeber eine zu lange Bindungsdauer vor , ist die daran
geknüpfte Rückzahlungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein
Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Jedoch kann im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung die unzulässige Bindungsdauer auf eine zulässige
zurückgeführt werden, wenn es wegen der einzelfallbezogenen Betrachtung
für den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zulässige Bindungsdauer
im Einzelfall zu bestimmen. Verwirklicht sich dieses Prognoserisiko, ist
die Bindungsdauer durch ergänzende Vertragsauslegung zu bestimmen.
Hallo,
nun habe ich die GSSK Prufung bestanden, in meinem Arbeitsvertrag steht, ich muss die Kosten zuruckzahlen falls ich Kundige, fur jeden Monat eine Summe.
Muss ich das wirklich? Wieviel insgesamt? Die Kosten stehen nicht drin? Danke.
Ja Glückwunsch erstmal. Damit hast du eine Qualifizierung die sehr viele Kollegen nicht haben. Scheinst ja einen guten Arbeitgeber zu haben.
Ich hoffe du wirst entsprechend eingesetzt und kannst dich gut ins Unternehmen einbringen.
Bezogen auf dein weiteres Anliegen:
Long Story short: frohes schaffen
Die Frage kann man auch nur schwer beantworten... hast Du einen Kurs besucht, wie lange dauerte der Kurs, bei welchem Anbieter etcpp....
Prüfungsgebühr 3-400 EUR
Lehrgangsgebühr 1.000-5.000, realistisch tippe ich mal auf 1.500-2.500
Wie lange geht so ein GSSK Kurs denn? die dreimonatige Sachkundevorbereitung kostet circa 4500 Euro, was die 5 monatige kostet müßte ich nächsten Monat in den akten schauen. Das sind auch die Kosten die vom Bildungsgutschein abgedeckt werden.
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