Bereitschaft Entlohnung

  • Hallo,


    vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen bei diesem Thema.


    Ich arbeite im Werkschutz was muss man einem bezahlen wenn er z.B Sa SO MO Bereitschaft hat wenn er angerufen wird um für einen Kollegen einzuspringen der zu spät oder Krank geworden ist oder an ein Objekt muss um die Alarmverfolgung zu machen mit der Polizei?


    Ich rede da auch Nachts um 2 Uhr.


    wie läuft das? ich habe gehört wenn man 30 Minuten am Einsatzort ist muss eine Vergütung von 4 Stunden erfolgen pro Einsatz ist das richtig?


    Die Entlohnung beläuft die sich auf den Grundlohn oder ist sie höher?

  • Also eins schon mal vorweg, Bereitschaftsdienst wird schon mal nicht höher vergütet eher das Gegenteil ist der Fall. Im Manteltarifvertrag bzw. in den einzelnen Lohntarifverträgen der Länder steht über die Vergütung gar nichts. Soweit ich mich aber erinnere muss bei Vertraglich vereinbarten Bereitschaftsdienst der Mindestlohn nebst den entsprechenden Nacht-, Sonntags-, und Feiertagszuschlägen gezahlt werden.
    Jetzt kommt es darauf an reden wir über Bereitschaftsdienst oder über [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon]? Da gibt es gravierende Unterschiede.
    Beim Bereitschaftsdienst - gibt der Arbeitgeber vor wo sich der Mitarbeiter während dieser Zeit aufzuhalten hat, die Entlohnung ist dann wie oben beschrieben in dieser Bereitschaftszeit durch zu führen. Wird man vom Arbeitgeber dann "ran" geholt um einen Kollegen zu ersetzen bzw. oder die Wachstärke zu erhöhen gilt dann ab diesem Zeitpunkt die "normale" Lohnvergütung nebst Zuschlägen.
    Bei der [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] darf sich der Mitarbeiter quasi aufhalten wo er will, er muss nur jederzeit erreichbar sei. Die [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] gilt als Ruhezeit und wird nicht zusätzlich entlohnt. Wird man dann vom Arbeitgeber gerufen gilt schon der Weg zur Arbeitstelle als Arbeitszeit und wird entspechend "normal" vergütet.

  • Hallo es geht um [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] an den Wochenenden gegebenenfalls Montag früh falls einer verschläft.


    Also kann ich auch am Samstag Nacht um 2 Uhr angerufen werden.

  • Bei der [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] darf sich der Mitarbeiter quasi aufhalten wo er will, er muss nur jederzeit erreichbar sei. Die [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] gilt als Ruhezeit und wird nicht zusätzlich entlohnt. Wird man dann vom Arbeitgeber gerufen gilt schon der Weg zur Arbeitstelle als Arbeitszeit und wird entspechend "normal" vergütet.


    Du kannst jederzeit innerhalb deiner [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] angerufen werden.
    Deine vergütete Arbeitszeit beginnt quasi dann, wenn du dich auf den Weg machst.
    Da hilft es u.U. ein Einsatzprotokoll zu führen, um deine Zeiten zu erfassen.

  • @kerasi Wenn du in der Zeit zur [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] eingeteilt würdest dann ja. Dann kann man dich während der [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] innerhalb dieser Zeit jederzeit anrufen.
    Was steht den in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Bereitschaftsdienste?
    Bezeihungsweise bei der Vertragsunterzeichnung würde doch mit Sicherheit über das Thema gesprochen?

  • Naja, dann kommt es der Bereitschaft schon sehr nahe, nur ohne Bezahlung. Allerdings kann der AG hier einem den Ort des Aufenthalts nicht vorschreiben...

  • @Racer das meinte ich ja mit der [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon], da kannst du dich aufhalten wo du willst du musst kalt nur wenn du [lexicon='Rufbereitschaft'][/lexicon] hast jederzeit erreichbar sein.

  • In einigen Länder-Lohntarifverträgen finden sich Regelungen für die Bezahlung von Rufbereitschaften für Militärische Objekte. Zumal in Betreibermodellen für die Bundeswehr Rufbereitschaften standardmäßig enthalten sind.

  • @KampfKraut eben den Job macht auch keiner freiwillig. Was es dann immer so spannend macht wenn die Ablösung sich krank meldet und der SMA dann seinem Einsatzleiter anruft und dieser dann ins rotieren und schwitzen kommt. Immer wieder funny.

  • @KampfKraut Richtig. Im übrigen man ist auch nicht verpflichtet wenn einen der Chef in der Freizeit anruft ans Telefon zu gehen bzw. man ist nicht verpflichtet ja zu sagen wenn man gesagt bekommt man soll für einen erkrankten Kollegen einspringen. Das vergessen viele.

  • wie läuft das? ich habe gehört wenn man 30 Minuten am Einsatzort ist muss eine Vergütung von 4 Stunden erfolgen pro Einsatz ist das richtig?


    Das steht im Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland, § 6 ff Arbeitszeit.


    Mit 30 Minuten hat das nichts zu tun. Für jeden angewiesenen Dienst unter vier Stunden Dauer sind mindestens die vier Stunden zu bezahlen. Zum Grundlohn kommen - wenn gegeben - entsprechende Zeitzuschläge (Nacht-/Sonn-/Feiertag) oder Überstunden, wenn entsprechend darüber.

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