Lernunterlagen - Waffensachkunde für Berufswaffenträger?

  • Hallo,
    hab gerade die Rückmeldung erhalten das meine Waffensachkunde Prüfung nicht anerkannt wird da diese nur für Sportschützen ist. :cursing::cursing:

    Kann bei meinem evtl. neuen Arbeitgeber Mitte bis Ende August die erforderliche Waffensachkunde für Berufswaffenträger nachholen.

    Da bis dorthin noch ewig Zeit ist wollte ich mich vorab darauf vorbereiten . Spart mir dann während des Lehrgangs die Lernerei und nimmt den "Druck" raus. :thumbup::thumbup:

    Kann mir jemand gut Unterlagen bzw. Bücher empfehlen die ich mir vorab zum Lernen besorgen kann? :?::?: Eventuell mit Testfragen... :!:
    Wäre dankbar für gute Tipps

  • Klar einfach in den Appstores nach Waffensachkunde suchen, ansonsten sind die Prüfungsfragen im Bundesverwaltungsamt nachzulesen. Sie sollten nur bei der Auswahl auf Kurzwaffen achten.


    Bleiben Sie gesund :)

  • Klar einfach in den Appstores nach Waffensachkunde suchen, ansonsten sind die Prüfungsfragen im Bundesverwaltungsamt nachzulesen. Sie sollten nur bei der Auswahl auf Kurzwaffen achten.


    Bleiben Sie gesund :)

    wo soll ich da auf Kurzwaffen achten? Da gibt es nur 2 PDF mit Prüfungsfragen. Selbst das Bundesverwaltungsamt konnte mir nicht beantworten ob die Fragen nur für Sportschützen oder auch Berufswaffenträger geeignet sind. Sollten die Fragen für beide gleich sein macht es ja keinen Sinn eine extra Prüfung zu verlangen !

  • Ohje...


    ...eine zwischen Sportschützen und anderen Bedürfnisträgern und Berufswaffenträgern getrennte Waffensachkunde gibt es seit 2003. Also etwas, das man durchaus mittlerweile wissen könnte. Vor allem, wenn man eine davon schon hat.


    Zum anderen ist der Fragenkatalog des BVA (welches zweite .pdf meinst Du? Die Version mit bzw. ohne Antworten? Das ist der gleiche Katalog, nur eben mit und ohne Markierung der richtigen Antworten) verbindlich und der einzige Katalog, aus dem sich die Prüfer für die verschiedenen Bedürfnisgruppen zum erstellen ihrer Prüfungen bedienen dürfen. In der Gesamtsumme der Fragen hat man durchaus eine gewisse Möglichkeit, Fragen mit bestimmten Schwerpunkten herauszusuchen, auch wenn das natürlich nicht 100%ig klappt.


    Und wofür es eine "extra Prüfung" gibt, verrät ein Blick in die WaffVwV:


    Zitat

    7.5.1 Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs setzt nach § 3 Absatz 3 AWaffV voraus, dass die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AWaffV erforderlichen Kenntnisse in einem theoretischen und einem praktischen Teil vermittelt werden.


    Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

    Ich persönlich würde darauf achten, dass meine Waffensachkunde für Berufswaffenträger zusätzlich auch Langwaffen umfasst. Derzeit ist das Führen von Langwaffen zwar innerhalb von Deutschland eher unüblich, es gibt aber durchaus eine kleine Handvoll entsprechender Erlaubnisse und als das Thema §28a WaffG noch aktuell war, standen auf einmal die "Pistolen-Waffensachkundeinhaber" Schlange. Und wer weiss, was die Zukunft diesbezüglich bringt - daher lieber haben als brauchen. Und dann müsstest Du die nächste Waffensachkunde ablegen (nicht, dass regelmäßige Wiederholung schlecht wäre, sieht man ja an den aktuellen Fragen...).

  • Für eine halbwegs brauchbare Vorbereitung sollte man IMHO ein paarmal das WaffG (Waffengesetz) und die AWaffV (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) durchgehen, um deren Struktur und Logik kennenzulernen.


    Zudem befinden sich in Anlage 1 zum Waffengesetz die wichtigsten Begriffsdefinitionen, mit denen das Waffenrecht arbeitet und in denen man firm sein sollte.


    Möchte man ein paar zusätzliche Gedanken des Gesetzgebers bzw. der Verwaltung zu einzelnen Paragraphen des Waffengesetzes lesen, kann man in den den Paragraphen entsprechenden Nummern der WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz) nachschauen.


    Wenn man das getan hat, hangelt man sich danach durch den Fragenkatalog des BVA und versucht, die jeweiligen Quellen/Hintergründe der Antworten im Gesetz und der Verordnung zu finden. Klappt das halbwegs, hat man die Prüfung eigentlich schon in der Tasche.


    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…efung/sachkunde_node.html


    Den Rest, einen gewissen Überblick über die Gesamtzusammenhänge und ein paar Kenntnisse über technische Finessen und die sichere Handhabung sollte der theoretische Unterricht des Dozenten liefern.


    Bei dem - insbesondere für Berufswaffenträger eigentlich besonders wichtigen - praktischen Teil und der Vermittlung von Fertigkeiten im Schiessen trennt sich dann leider meist die Spreu vom Weizen. Die meisten Sachkundeanbieter scheinen nicht in der Lage zu sein, eine - wenn auch in der verfügbaren Zeit naturgemäß auch nur rudimentäre - vernünftige Ausbildung zu bieten. Die Krönung sind dann Sachkundelehrgänge für Berufswaffenträger, bei denen die abgegebene Schusszahl dann grade mal knapp zweistellig ist und dann "Berufswaffenträger" "produziert". Zumindest wird das dann behauptet und die Absolventen glauben das dann teilweise auch...


    ...grade jüngst war ein Kollege bei einem Lehrgang, der nach 12(!) abgegebenen Schuss Kurzwaffe einem Berufswaffenträger eine "ausreichende Fertigkeit im Schiessen" attestierte, und nach 6(!) weiteren Schuss aus der Langwaffe eine ausreichende Fertigkeit für Langwaffen.

    Das erklärt aber zumindest gewisse Zustände in der Branche.


    Eine Feststellung zum Schluss:


    Wer eine Waffensachkundeschulung abgelegt und bestanden hat, kann noch lange nicht schiessen.

    Das ist erst ein erster Babyschritt hin zu einer längerfristigen, deutlich umfangreicheren praktischen Ausbildung, die sichere Handhabung auch unter Stress und anderen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigenden Faktoren und eine gewisse Trefferleistung gewähren muss. Und hat man dieses Niveau erreicht, muss es eigentlich durch regelmäßiges Training erhalten werden. Ein (wie auch immer dimensioniertes) Schiessen im Quartal reicht dazu eigentlich nicht aus.


    Die Realität zeigt aber, dass es fast immer anders ist. Und dass am Ende nur Waffenspatzierenträger, aber keine Waffenträger "ausgebildet" werden. Allerdings werden meist auch keine Waffenträger benötigt, sondern Anforderungen an die Aussenwirkung oder Wünsche von Versicherungen bedient, und meist werden vom Kunden auch keine Waffenträger bezahlt, sondern Sicherheitsmitarbeiter mit Waffe.


    Und wieder der Satz: Das erklärt zumindest die Zustände in der Branche.

  • also erst einmal danke für die Antworten.
    1. das es unterschiedliche Prüfungen gibt ist mir sehr wohl bekannt. Der Unterschied wurdemir aber auch erst bewusst als ich mich für die Sicherheitsbranche entschieden hab. Als Laie vorher kaum zu wissen.Es wird überall nur §7 WaffG angegeben.
    Eine bessere Unterscheidung wäre vielleicht mittlerweile mal angebracht.


    2. Schießen kann ich sowohl mit Lang als auch mit Kurzwaffen auch in Stresssituationen. War Zeitsoldat und als solche auch als Sicherungssoldat im Auslandseinsatz wo es auch leider zu dem ein oder anderen Feuergefecht kam....zudem noch aktiver Reservist. (also das kleinste Problem)


    3. Fragenkatalog Bundesverwaltungsamt. Auf eine schriftliche Anfrage beim BVA bekam ich die Antwort, man könnte mir nicht sagen ob der Fragenkatalog sowohl für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger in Frage kommt. Dazu müsste ich mich an die Landesbehörde wenden! ;-)

    Meine Frage an das Bundesverwaltungsamt war:
    "

    Für meine neue
    Arbeitsstelle benötige ich die Waffensachkunde für Bewacher bzw.
    Berufswaffenträger.
    Sind in diesem Fragenkatalog die entsprechenden Fragen und Antworten enthalten
    und auf muss ich besonders achten?

    Die Antwort war folgende:
    "

    die Zuständigkeit für die Anerkennung und das Ablegen von Prüfungen im Bereich des Bewachungsgewerbes liegt ausschließlich bei den Länderbehörden, insoweit kann ich Ihre Anfrage nicht konkret beantworten.

    Bitte wenden Sie sich
    daher an die für Sie vor Ort (Wohnsitz oder Sitz des Bewachungsunternehmens)
    zuständige Waffenbehörde.


    Ich hab auch selbst erkannt das der Fragenkatalog beim BVA einmal mit und einmal ohne Antworten ist.

    Die wirklich neue Info ist lediglich das es beim Ablegen der Sachkunde für Berufswaffenträger dann eine Unterscheidung in Lang und Kurzwaffen gibt.

    Frage dazu !! Reicht es dann bei der Prüfung anzugeben das man für beides geprüft werden möchte. Oder ändert sich dadurch grundsätzlich auch die Unterrichtung?

  • Als Laie vorher kaum zu wissen.

    Nur bist Du eigentlich schon kein "Laie" mehr, wenn Du vorher die Waffensachkunde für Sportschützen erworben hast. Denn dann sollte man sich eigentlich auch schon mit Gesetz, Verordnung und Verwaltungsvorschrift beschäftigt haben. Eigentlich...


    ...aber Sachkundeschulungen für Sportschützen liefern meist noch ein traurigeres Bild ab als die für Bewacher.


    2. Schießen kann ich sowohl mit Lang als auch mit Kurzwaffen auch in Stresssituationen. War Zeitsoldat und als solche auch als Sicherungssoldat im Auslandseinsatz wo es auch leider zu dem ein oder anderen Feuergefecht kam....zudem noch aktiver Reservist. (also das kleinste Problem)

    Aus langjähriger Erfahrung (sowohl als Soldat als auch als ziviler Berufswaffenträger): Nein, kannst Du nicht. Und das ist häufig auch kein "kleines" Problem.


    Insbesondere die, die meinen, sie könnten das schon alles, sind auf Waffensachkundeschulungen eher das größere Problem.


    Kurze Begründung: Der Schusswaffeneinsatz als Zivilist im Rahmen der Notwehr und Nothilfe ist eine vollkommen andere Welt als ein militärisches Schiessen, sei es nun nach klassischer Schiesslehre oder nach nSAK. Eine militärische Schiessausbildung ist im zivilen Umfeld ziemlich unbrauchbar und stehen dem Erlernen der wichtigsten Fähigkeiten für den zivilen Berufswaffenträger eher im Weg, weil man sie erst mühsam "umprogrammieren" muss. Und auch zivile Schusswechsel sind eine vollkommen andere Welt als militärische Feuergefechte.

    Im Übrigen lässt auch bei der Bundeswehr der sichere Umgang mit Schusswaffen noch einiges zu wünschen übrig, der jährliche Bericht zu Vorkommnissen mit Waffen und Munition spricht da eine recht deutliche Sprache.


    Ich kann Dir in 4-5 Minuten auf dem Schiessstand beweisen, dass Deine Ausbildung nicht ausreichend ist.

    Zumindest wenn man das Berufswaffentragen ernst nimmt und nicht - wie die meisten Sicherheitsunternehmen mit bewaffnet eingesetzten Mitarbeitern - als Berufswaffenspazierentragen sieht.


    Das ist aber nicht Dein "Fehler" oder durch Dich verursacht, das liegt einfach in der Natur der Sache, dass die Waffenausbildung bei der Bundeswehr noch lange nicht da ist, wo sie sein könnte und dass das zivile Berufswaffentragen ein vollständig anderes Tätigkeitsumfeld darstellt und dafür andere Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt.

    3. Fragenkatalog Bundesverwaltungsamt. Auf eine schriftliche Anfrage beim BVA bekam ich die Antwort, man könnte mir nicht sagen ob der Fragenkatalog sowohl für Sportschützen als auch für Berufswaffenträger in Frage kommt. Dazu müsste ich mich an die Landesbehörde wenden!

    Was natürlich Bullshit ist.


    Hierzu wieder ein Zitat der WaffVwV:


    Zitat

    7.3 Die Sachkundevermittlung und -prüfung (u.a. für nichtorganisierte Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen) kann sich – je nach Antrag – auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) oder auf eine umfassende Sachkunde beziehen. Der Regelfall dürfte die Kombination Kurz- und Langwaffen sein, es sei denn, dass sich das Bedürfnis nur auf eine Waffenart bezieht.


    Da die im Rahmen der Sachkundeprüfung nachzuweisenden Kenntnisse nur über die beantragten Waffen- und Munitionsarten und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden müssen, reicht es aus, wenn nur Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten verlangt werden, die der Prüfling angibt. Die Schusswaffen- und Munitionsarten (z.B. Kurzwaffen, Langwaffen, Signalwaffen mit einem Patronenlager mit mehr als 12 mm Durchmesser) sind vor der Prüfung vom Prüfungsausschuss festzulegen. Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten.


    Die Prüfungsausschüsse nach § 2 AWaffV legen der Prüfung den vom Bundesverwaltungsamt (BVA) herausgegebenen Fragenkatalog zugrunde.

    Das Zitat brauchen wir auch gleich nochmal für eine Deiner Fragen weiter unten.


    Richtig ist, dass die für den Lehrgangsveranstalter zuständige lokale Waffenbehörde dessen Schulungskonzept, Lehrgangsinhalte und Prüfungskonzeption im Rahmen der Anerkennung prüft und genehmigt. Das ändert aber nichts am Umstand der Vorgabe aus der WaffVwV, dass die Fragen aus dem Fragenkatalog kommen müssen.


    Die wirklich neue Info ist lediglich das es beim Ablegen der Sachkunde für Berufswaffenträger dann eine Unterscheidung in Lang und Kurzwaffen gibt.

    Auch das is eigentlich keine neue Info, denn die Regelung der Nr. 7.3 WaffVwV (siehe Zitat oben) gibt es in schriftlicher Form seit 2012 und war bereits vorher gelebte Praxis (da in ähnlicher Form auch in der alten Verwaltungsvorschrift enthalten).



    Reicht es dann bei der Prüfung anzugeben das man für beides geprüft werden möchte. Oder ändert sich dadurch grundsätzlich auch die Unterrichtung?

    Natürlich ändert sich auch die Unterrichtung, da dann auch ein wenig mehr auf Langwaffen eingegangen werden muss, sowohl in Theorie als auch in den praktischen Übungen und im Schiessen.

    Sinn ergibt es absolut, beides zu prüfen, weil der Zusatzaufwand nicht gigantisch ist, aber die Realität sieht da leider oft anders aus:


    Manche Sicherheitsunternehmen unterrichten ihre Mitarbeiter absichtlich sogar nur auf explizit ein einziges Kurzwaffenmodell und schreiben das auch so in das Sachkundezertifikat, so dass wechselnde Mitarbeiter bei anderen dann für sie zuständigen Waffenbehörden manchmal sogar Probleme bekommen, wenn die neue Dienstwaffe nicht exakt diesem Modell entspricht.


    Manche Sachkundevermittler für Berufswaffenträger sparen sich die Anschaffungskosten für Langwaffen (zu den eigentlichen Waffen kommen dann ja noch (ggf. deutlich) größere Waffenschränke, teurere Munition, ggf. Zubehör) und haben ggf. keine Schiessstände, die für Langwaffen zugelassen sind in ihrer Nähe verfügbar. Dann bieten sie entweder keine Langwaffenausbildung an, oder es wird mit Langwaffen im Kurzwaffenkaliber oder - noch besser - Kleinkaliber geschossen und dann der Stempel "Berufswaffenträger" verteilt... das ist IMHO schon jenseits von grenzwertig.

    Von einer fundierten (Anfangs)Ausbildung im Umgang mit Langwaffen im dienstlichen Kontext kann man da natürlich nicht im Ansatz sprechen.


    Die neueste, mir ehrlich gesagt bis vor kurzem noch nicht bekannte Konstellation ist:


    Der Sachkundeanbieter behauptet, er müsse für Berufswaffenträger die auch an/für Langwaffen geschult werden wollen, von seiner Behörde vorab eine "Genehmigung" erhalten und dürfe das nicht einfach so. Dazu muss ein Bedürfnis des Arbeitgebers vorgelegt werden.
    Das ist natürlich auch Bullshit, entweder von Seiten der Behörde (was ich irgendwie nicht glauben will) ode von Seiten des Lehrgangsträgers (schon eher glaubwürdig), denn es gibt keinerlei Beschränkungen, was an Sachkundeinhalten vermittelt werden darf und was nicht.

    Teilnehmer an einem Waffensachkundelehrgang sind der Behörde vorab lediglich bekannt zu geben. Da geht es aber "nur" um Personendaten, nicht aber um den Umfang der zu vermittelnden Sachkunde.

    Und dass die Behörde da eine Beschränkung fordert ist insofern unrealistisch, da das bedeuten würde, dass sie ggf. meint zu wissen, was sie da tut und dass die vermeintlich "gefährliche" Langwaffenausbildung nichts für jeden ist. Dem widerspricht der Umstand, dass bei der vermeintlich behördlich genehmigten Schulung die "Langwaffenausbildung" aus 6 abgegebenen Schuss .22 lfB aus einer Einzelladerrepetierlangwaffe besteht...


    Kurzum: Wenn der Lehrgang von Deinem Arbeitgeber durchgeführt wird, frag' den halt, ob er auch Inhalte zu Langwaffen vermittelt, prüft und auf dem Zertifikat ausweist. Bei Sicherheitsunternehmen in Deutschland ist das tendenziell eher unüblich, weil meist dienstlich unnötig und eben mit Zusatzkosten verbunden.

  • Kurzum: Wenn der Lehrgang von Deinem Arbeitgeber durchgeführt wird, frag' den halt, ob er auch Inhalte zu Langwaffen vermittelt, prüft und auf dem Zertifikat ausweist. Bei Sicherheitsunternehmen in Deutschland ist das tendenziell eher unüblich, weil meist dienstlich unnötig und eben mit Zusatzkosten verbunden.

    Diese Frage hat sich geklärt...Die Sachkundeprüfung dort ist sowohl für Langwaffen als auch Kurzwaffen. Wurde mir so mitgeteilt.

    Auch das is eigentlich keine neue Info, denn die Regelung der Nr. 7.3 WaffVwV (siehe Zitat oben) gibt es in schriftlicher Form seit 2012 und war bereits vorher gelebte Praxis (da in ähnlicher Form auch in der alten Verwaltungsvorschrift enthalten).

    Wenn man sich natürlich auskennt im Sicherheitsgewerbe und dem drumherum ist es wahrscheinlich bekannt. Die Frage hat sich als Sportschütze nie gestellt..

    Was natürlich Bullshit ist.


    Hierzu wieder ein Zitat der WaffVwV:

    Hätte ja sein können ...Man weiß ja nie was Behörden sich so einfallen lassen. Letzendlich fast egal. War eine reine Info -Frage. Gestern den Fragenkatalog komplett zum Test durchgegangen . 94 %... sollte reichen ;-) und hab ja auch noch genug Zeit um das ganze noch ein paar mal durchzugehen.

    Kurze Begründung: Der Schusswaffeneinsatz als Zivilist im Rahmen der Notwehr und Nothilfe ist eine vollkommen andere Welt als ein militärisches Schiessen, sei es nun nach klassischer Schiesslehre oder nach nSAK. Eine militärische Schiessausbildung ist im zivilen Umfeld ziemlich unbrauchbar und stehen dem Erlernen der wichtigsten Fähigkeiten für den zivilen Berufswaffenträger eher im Weg

    Das ist mir bewusst. Es ging hier lediglich um das Handeln in Stresssituationen. Und über den Sinn von nsak muss man nicht viel sagen. Habe das alte und neue Konzept gelernt...Ansichtssache. Kann nsak keinen Mehrwert abgewinnen. Das konnten wir früher auch ohne nsak. Das alte Konzept hatte andere Vorteile. Gehört aber nicht hierher.

    ...aber Sachkundeschulungen für Sportschützen liefern meist noch ein traurigeres Bild ab als die für Bewacher.

    bringt eh nur die gesetzlichen Bestimmungen. Alles andere ist Training und wieder Training was natürlich eh geplant und auch schon teilweise organisiert ist.


    Ansonsten danke ich dir erstmal für deine sehr ausführlichen Antworten. Und du kannst sicher sein... ich habe nicht vor als Waffenspazierträger in Erscheinung zu treten. Dafür bin als ehemaliger Zeitsoldat (FschJg) zu Stolz und zu sehr auf mögliche Perfektion aus. Wenn du also Tipps und Infos über Ausbildungen und Lehrgänge hast.... gerne und immer her damit.Nutze jede Möglichkeit und Schulung die ich kriegen kann.

    Ich kann Dir in 4-5 Minuten auf dem Schiessstand beweisen, dass Deine Ausbildung nicht ausreichend ist.

    Das Angebot nehme ich gerne an..... Ich kann dabei nur lernen !!!!

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