Einige Fragen

  • Hallo,


    ich bin neu im Forum, da ich ein paar Fragen habe. Das Konstrukt ist etwas verwirrend, aber wer den Text liest, versteht auch die Überschrift :)


    Also, ich bin technisch gesehen bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Wir sind in dieser Zeitarbeitsfirma eine Anomalie. Das bedeutet, dass diese Firma, normal ganz anderen Gebieten tätig ist. Wir sind auch das einzige Objekt in der Richtung wo Werkschutztätigen ausführt.


    Und da sind wir schon beim Punkt. Es gibt viele Reibungspunkte, da sich die Zeitarbeitsfirma sich gerne alles so zurecht legt, wie sie es gerne hätten. Wir sind in einer Arbeitnehmerüberlassung tätig. Praktisch bedeutet dies, dass wir zwar Werkschutztätigkeiten ausführen, aber keine Werkschützer sind. Zudem arbeiten wir ständig - und ich weiß natürlich dass das normal ist im Sicherheitsgewerbe, 12 Stunden Schichten.


    Dazu nun die Frage: Sind wir nun Werkschützer oder keine? Und sind dann überhaupt 12 Stunden Schichten zulässig? Die Zeitarbeitsfirma oder der Betrieb verlangten nie nach einem Führungszeugnis oder sowas in der Art.



    Jetzt zu Frage Nummer 2: Ein Kollege von uns, kommt laufend zu spät. Das sind nicht nur 5 Minuten, sondern kann locker mal 30 Minuten bis 3 Stunden sein. Das zieht sich schon seit Jahren so hin. Das Problem ist, er steckt in dem Betrieb den wir eingesetzt sind, dem Chef tief im Arsch. Und meine Zeitarbeitsfirma, sagt, dass der Kunde König ist. Und wenn die das zu spät kommen akzeptieren, werden die das auch.

    Oftmals ist es so, dass nur eine Person zur Schicht kommt (SChicht bedingt). Nach allgemeiner Meinung, darf natürlich das Objekt nicht unbeaufsichtigt bleiben. Das heißt ich bin gezwungen 3 Stunden theoretisch länger zu bleiben.

    Ihr erkennt bestimmt das Dilemma. Kann man da irgendwo ansetzen? Und bitte jetzt keine Kommentare wie "Gespräch suchen". Darüber sind wir auf dem Objekt schon lange hinaus. Es wird immer nur geredet. Aber passieren tut nix.


    Frage dazu: Was kann ich dagegen machen? Bzw wie könnte ich Druck auf die ZA oder dem Betrieb ausüben, damit sich was ändert?



    Das wars erstmal :)


    Vielen Dank im Voraus

  • Wenn er dem Chef so tief im A...steckt warum arbeitet er dann in der Zeitarbeitsfirma und ist dort nicht direkt angestellt? Habt ihr denn überhaupt irgend eine Ausbildung/Fortbildung/Schulung im Sicherheitsgewerbe/bereich?

  • Ich habe Sachkundeprüfung 34a abgelegt. Jeder hat etwas anderes. Als Sicherheitsgewerbe ist es nicht angemeldet. Da war bei einer Zeitarbeitsfirma tätig sind, sind wir quasi "nichts". Wie bereits gescrhrieben. Wir führen Werkschutztätigkeiten aus, sind aber kein Werkschutz. Wie gesagt. Eine Überprüfung des Ordnungsamtes gab es jedenfalls nicht. Da auch kein Führungszeugnis ect verlangt wurde.


    Die fest angestellten Werkschützer wurden damals entlassen. Das ist so ne Firma wo schon sehr alt ist, aber seit gut 20 Jahren an der Schwelle zum Abdanken ist. Daher wurden damals die fest angestellten entlassen. Ein Jahr später waren sie wieder da, aber als Zeitarbeiteskräfte.

  • Hallo,


    such dir so schnell wie möglich was anderes, in so einem "Stall" würde ich nicht weiter arbeiten.


    Denn das fängt schon mit der "Schwammigkeit" Werkschutz an, entweder seid ihr einer oder nicht, alles andere geht nämlich nur auf euere Knochen.

    Denn ihr seid nix anderes als Schrankenbediener wenn nicht explizit im Vertrag zwischen ZAV und Kunde Werkschutz steht oder ihr eine Dienstanweisung habt,wo das explizit so aufgeführt wird.


    Zu den 12er-Schichten wäre zu sagen, das solche durchaus zulässig sein können, wenn die einzelne Arbeitsschicht mindestens 50 Prozent Bereitschaftszeit enthält.



    Und den "Kollegen" hätte ich mir aber schon lange erzogen :-))


    Denn bei der nächsten Ablösung durch mich dürfte der genau so lange warten

  • Ja, ich geb dir da normal recht. Allerdings ist es fürstlich bezahlt. Ich sag nur Netto ~2400 Euro. Trotzdem ist es natürlich nicht hinnehmbar.

  • Hallo,


    naja "Fürstlich" bezahlt ist das nicht gerade bei 12-Stunden Schichten :-((


    Bei Steuerklasse EINS ist das nämlich noch unter dem Tarif bei 240 Stunden im Monat (zumindest hier in NRW )


    Natürlich ist das weitaus mehr als die Masse der Wachleute verdient,denn bei 10,85 € (Hier in NRW Mindestlohn ) würdest du auf maximal 1.500,- € Netto kommen bei Steuerklasse EINS.

  • Ich glaube hier ist eine Gesetzeslücke die gezielt genutz wird...


    Ich kann z.B. als Industriebetrieb, eigene Mitarbeiter zur "Bewachung" meines Betriebes einstellen. Da keine gewerbsmäßige Bewachung von Eigentum Dritter vorliegt, greift hier keine 34a keine BewachV und höchst wahrscheinlich auch kein Tarifvertrag.


    Und die "Hauseigenen" Kräfte werden mit Zeitarbeitern besetzt. Durch die ANÜ stehen die auch noch unter der Fuchtel des Betriebes und fertig ist die Kurve mit der man das ganze Bewachungsgewerbe umfahren kann.


    Somit seid ihr rechtlich Betriebsangehörige des Betriebes in dem Ihr tätig seid, nur das der euch nicht am Fließband einsetzt sondern am Werkstor.

  • Auf der Masche reiten viele Diskotheken und sonstige Veranstaltungstempel. Dem kriminellen Milieu nach rechts und z. B. Rockerorganisationen ist mit dem juristischen Schlupfloch ein Einstieg ermöglicht.

  • Hallo,


    da irrt ihr euch beide...


    @Stefan


    Nur wirklich eigenes Personal darf zur Bewachung einer Firma eingesetzt werden.Ergibt sich nämlich aus dem Passus des §34a


    Zitat


    ...Bewachung Fremden Eiegentumes


    Personal einer ZAV muß über die enstprechende Qualifikation nach 34a verfügen und die ZAV muss sich als Bewacherunternehmen registrieren


    (Das in der Wirklichkeit da oft Schindluder getrieben wird, steht mal auf einem anderen Blatt)



    Holmeise


    Nein,auch bei den Diskotheken muß das Personal eine Erlaubnis nach 34a haben, was mittlerweile von vielen Ordnungsämtern bereits in die Gaststättenerlaubnis der Diskothek eingetragen wird.

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