Wahrscheinlich keinen Lohn wegen Klausel im Arbeitsvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit kurzer Zeit bei einer großen Sicherheitsfirma (die größte im Ruhrgebiet) beschäftigt.

    Der Arbeitsvertrag bestand aus gefühlten 30 Seiten mit allerlei "Anlagen", so dass ich kaum Zeit hatte, jede Klausel vor Vertragsunterschrift genau zu lesen.


    Etwas später - während ich meinen Dienst schon verrichtete - las ich dort eine Klausel, die besagt, dass bei Kündigung innerhalb der Probezeit seitens AG oder AN die sogen. "Einweisungsstunden" nicht bezahlt werden.

    Jetzt stehen bei mir im Dienstplan aber aussschließlich "Einweisungsstunden". Insgesamt etwa 200 Std/Monat.


    Heißt das jetzt, dass wenn die Firma mir in den nächsten Wochen kündigt, ich dann keinen Cent Lohn für diesen Monat erhalte??

    Das kann doch nicht angehen, oder? Ist das überhaupt rechtens?

    Wer kennt sich da aus?

  • Wegen solcher möglichen Klauseln, oder sollte ich es Fallen nennen, lese ich mir meinen Vertrag vor einer Unterschrift auf jeden Fall gründlich durch. Im zweifelsfalle nehme ich den Vertrag auch erstmal mit nach Hause um ihn dort in Ruhe durchlesen zu können.

    Ich selbst würde erst einmal in der Firma anrufen um diesen Sachverhalt zu klären.

  • Das ist für die Firma ein super Geschäft, hoffentlich kommen sie damit nicht durch!

    Ich kann dir bei deinem Kampf nur viel Glück wünschen!:evil:

  • In Deutschland besteht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, ich halte jedoch diese Klausel für sittenwidrig.


    Unabhängig davon habe ich dann auch erheblich Zweifel das bei einem Kunden 200h Einweisung erforderlich sind...


    Hier wird versucht Kohl zu machen und im richtig üblen Fall ist der Rauswurf vorprogrammiert um an diese Kohle zu kommen.


    Gewerkschaft ansprechen und ggf beitreten... Anwalt (sofern Rechtschutz vorhanden) prüfen lassen...

  • Wenn ein Arbeitsvertrag für den Zeitraum vorliegt - egal ob schriftlich oder mündliche Zusage - ist Einweisung geplante und damit angeordnete Arbeitszeit, die selbstverständlich bezahlt werden muss.


    200 Stunden Einweisung sind z. B. in großen und komplizierten Werkschutzobjekten mit vielen technischern Tätigkeiten keine Seltenheit. Oft beteiligt sich sogar der Kunde an den Kosten, vorausgesetzt, die Sicherheitsfirma hat zu ihm ein vertrauensvolles Verältnis.

  • Holmeise, bei Dienstleistern die solch anspruchsvolle Pbjekte haben schließe ich solche sittenwidrigen Verträge schlicht aus, davon bekommt der Kunde Wind und das war es..... von Tariftreueerklärungen etc gar nicht erst angefangen

  • Es gibt auch Kunden die ihren Sicherheitsdienstleister dazu verpflichten den Lohn an die Sicherheitsmitarbeiter pünktlich zu zahlen. Ansonsten wäre ein solcher Verstoß ein Kündigungsgrund.


    Bei dem was ich hier lese muss man sich ja sorgen machen als FKSS seine gewünschten 15(+) € verlangen zu können, weil zu teuer. Da muss man sich auch nicht wundern wenn für anspruchsvolle Aufgaben selbst 34a eingestellt werden, obwohl sie dafür unzureichend qualifiziert sind.

  • Hallo,


    das ist überhaupt nicht rechtens und damit kommen die auch nicht durch,weil 200 Stunden Arbeit ohne Bezahlung gibt ein sehr dickes Bußgeld wegen Schwarzarbeit.

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