Auftraggeber verlangt Englisch B1 oder B2

  • Die Neuausschreibung verlangt bald bei uns Englisch B1 oder B2.

    Kann man sich davon befreien lassen?

    Wo macht man diese Tests, und wie schwer sind die?



    Hatte vor 20 Jahren mal Schulenglisch bis zur 10ten Klasse.

    Jetzt mehr IT-Englisch, was aber zum Sprechen unbrauchbar ist.


    Google brachte mir nur Onlineseiten zum Geldausgeben, aber ob die mir was bringen ist doch sehr Zweifelhaft.


    Danke für Eure Hilfe und lange Gesundheit

  • Befreien lassen in Form von Attest?

    Ich denke eher nein, aber nagel mich nicht fest.

    Befreien in Form von "Aufhebungsvertrag" oder "Kündigung aufgrund fehlender Qualifikation" schon eher.

    Wenn die geforderte sprachliche Qualifikation Teil der Auschreibung war, müsste theoretisch der AG für die Weiterbildung sorgen.

    War bei mir so (GSSK)

    Was ich deinem Text nicht entnehmen konnte, willst du denn überhaupt?


    Jede (sinnvolle) Weiterbildung im Sicherheitsgewerbe, ist in meinen Augen ein Mehrwert für den, der sich drauf einlässt.

    Niemals stehen bleiben, mitnehmen was geht.

  • https://www.europaeischer-refe…en.de/einstufungstest.php


    Dieser Link wurde mir gegeben, hab aber noch X Andere bekommen.
    Jeder Stuft es anders ein, sehr verwirrend.


    Wegen der Befreiung, hat mir einer Gesagt, wenn man 6 Jahre Schulenglisch hatte, ist das automatisch A2.

    Aber ob das alles so Richtig ost, weis ich nicht.

    Weis auch nicht genau, ob es 6 Jahre sind.
    Hab nur noch die Zeugnise von der 9 und 10ten Klasse.


    Und ja ich würde gerne eines dieser sprachlichen Qualifikation machen.
    Die Frage ist nur wo und welchen ich schaffen kann.

    Viel mit lernen ist aktuell nicht, da ich gerade für die Fachkraft, für den IT-Sicherheitsbeauftragten und den AdA lerne.
    Zumal die Bildungsträger alles nur noch Online machen.

  • Jeder Stuft es anders ein, sehr verwirrend.

    Der GER aus Deinem Link zeigt doch ziemlich klar auf, wie die Einstufung vorzunehmen ist. Basierend darauf ist auch eine erste Selbstbeurteilung möglich, indem Du einfach mal schaust, wo Du Dich bei den vorgegebenen Antworten auf die Einstufungsfragen am ehesten wiederfindest.


    Wenn Du Dich im Bereich B1 oder B2 einschätzt, so kannst Du das bei Deiner Bewerbung angeben, solltest dann aber auch in der Lage sein, entsprechende Praxisleistungen zu erbringen (B1 erfordert, "die meisten Situationen bewältigen zu können", B2 eine "spontane und fliessende Verständigung", ob Sprachkenntnisse in Schriftform notwendig sind, wird vom jeweiligen Job abhängen).


    Reicht diese Selbsteinschätzung dem Arbeitgeber nicht, so gibt es standardisierte (und natürlich üblicherweise kostenpflichtige) Tests, die die Sprachkompetenz recht zuverlässig feststellen können. Links zum TOEFL (Test of English as a Foreign Language) bzw. in Deinem Fall vermutlich eher der (eher berufsbezogene) TOEIC (Test of English for International Communication) finden sich ebenfalls im von Dir geposteten Link.


    Falls Deine Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, musst Du halt das was fehlt in irgend einer Form nachlernen, sei es nun in Form eines Kurses oder im Selbststudium*.


    * da ist es schon ein guter Start, mal sein fachspezifisches Vokabular via Internet zu vergrößern und bei Filmen (dank Netflix und Co. ja heute nur noch ein Mausklick) den Ton auf das englische Original mit englischen Untertiteln zu stellen, um Aussprache und Satzbau besser mitzubekommen.


    Wegen der Befreiung, hat mir einer Gesagt, wenn man 6 Jahre Schulenglisch hatte, ist das automatisch A2.


    Wenn Du nicht auf dem im Referenzrahmen beschriebenen Niveau kommunizieren kannst, dann kannst Du es nicht. Unabhängig davon, welche schulische oder anderweitige Ausbildung Du genossen hast.


    Wenn Du im Gegenzug ohne formelle Ausbildung im Rahmen des Selbststudiums entsprechende sprachlichen Fertigkeiten erworben hast, dann besitzt Du dieses Niveau, unabhängig davon, ob im Lebenslauf eine nachweisbare formelle Ausbildung zu finden ist oder nicht.


    Eine "Befreiung", wie Du sie gerne hättest, kann nur Dein Arbeitgeber bzw. dessen Auftraggeber gewähren, wenn denen Deine Englischkenntnisse aus irgendwelchen Gründen dann doch nicht so wichtig sind. Aber aus irgend einem Grund wird das ja in der Ausschreibung gelandet sein.


    Gemäß Deiner Aussagen hier im Forum und in anderen Foren ist Dir Fortbildung ja nicht fremd und Du bist dabei, Dich bezüglich Deiner Qualifikationen breiter und besser aufzustellen und für die Zukunft vorzubereiten. Hier musst Du halt eine Entscheidung treffen, was aktuell wichtiger ist: Die Qualifikation für den jetzigen (ggf. bald mit höhere Anforderungen neu ausgeschriebenen) Job oder die Qualifikation für einen Job, den Du noch gar nicht hast.


    Aber ich vermute(!) mal, dass dem Arbeitgeber erstmal eine solide und glaubwürdige Selbsteinschätzung reichen dürfte.

    Die muss dann aber auch der Realität im täglichen Dienst beim Kunden, der diese Qualifikation fordert, standhalten.

  • Habt Dank

    Ich weis selbst nicht was der Kunde genau will, bisher war mein Englisch für den Job ausreichend.
    Möchte nur auf Nummer sicher gehen, da die Stelle/Objekt neu ausgeschrieben ist.
    Jetzt wird gefordert Deutsch C2 und Englisch B2 warum auch immer.


    Dazu alle Mitarbeiter min. Deutsch C1 und Englisch B1.
    Wie das im Raum München möglich sein soll, ist mir ein Rätsel.
    Der Markt ist einfach leer.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.